BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Militärische Plangenehmigung betreffend St. Gallen, Tankstelle Zeughaus; Sanierung Entwässerung vom 20. September 2021

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 15. Januar 2021 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Sanierung der Kanalisation bei der Tankstelle des Zeughauses in St. Gallen unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

27. September 2021

1

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

2021-3115

BBl 2021 2174

BBl 2021 2174

2/2