BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Parlament Teilrevision Raumplanungsgesetz (2. Etappe mit Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative) Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) überarbeitete die Vorlage des Bundesrates mit dem Ziel, sie zu vereinfachen und die Komplexität der vorgeschlagenen Massnahmen zu reduzieren. Der Entwurf nimmt jene Aspekte auf, bei denen eine weitgehende Einigkeit unter den angehörten Organisationen und Kantonen festgestellt werden konnte. Umstrittene, nicht mehrheitsfähige Massnahmen wurden weggelassen. Besonderes Augenmerk legt die Kommission auf die Besonderheiten der verschiedenen Kantone bei der Raumplanung. Im Laufe der Beratungen brachte die Kommission zudem Bestimmungen ein, die wesentliche Anliegen der eidgenössischen Volksinitiative «Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)» aufnehmen. Die Kommission ist der Auffassung, dass der Initiativtext wichtige Punkte offenlässt, so etwa die Frage, wie die angestrebten Stabilisierungsziele konkret erreicht und umgesetzt werden sollen. Sie hat daher beschlossen, der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen, der auch auf diese Fragen eingeht und hierzu Lösungen bereithält.

Datum der Eröffnung: 21. Mai 2021 Vernehmlassungsfrist: 13. September 2021 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie, Bundeshaus, 3003 Bern, www.parlament.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter: https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2021/64/cons_1

31. Mai 2021

2021-1742

Bundeskanzlei

BBl 2021 1170

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