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Militärische Plangenehmigung betreffend Emmen, Militärflugplatz; Behebung Mängel Waschplatz vom 1. Februar 2021

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 10. Juli 2020 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Behebung von Mängeln am Waschplatz auf dem Militärflugplatz Emmen unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

9. Februar 2021

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

2021-0319

BBl 2021 181

BBl 2021 181

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