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21.030 Botschaft über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 5) vom 31. März 2021

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf eines Bundesbeschlusses über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung 2022­2027.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

31. März 2021

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Guy Parmelin Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

2021-1056

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Übersicht Der Bundesrat beantragt die Bewilligung von Verpflichtungskrediten in der Höhe von 67 Millionen Franken für Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (Nationales Sportanlagenkonzept 5, NASAK 5). Damit soll die Weiterführung des NASAK-Programms in den Jahren 2022­2027 gewährleistet werden.

Ausgangslage Gestützt auf den Auftrag zur Förderung des Sports in Artikel 68 der Bundesverfassung ist es Aufgabe des Bundes, ein nationales Sportanlagenkonzept (NASAK) zu entwickeln und laufend zu aktualisieren. In diesem Zusammenhang kann der Bund Finanzhilfen an den Bau entsprechender Anlagen leisten.

Ausgangspunkt der vorliegenden Botschaft bildet das Postulat 16.4085 Hêche «Stärkeres und koordiniertes Engagement des Bundes für den Sport, den Spitzensport und den leistungsorientierten Nachwuchssport». Mit der Verabschiedung des entsprechenden Berichts beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, eine Botschaft zum Programm NASAK 5 vorzubereiten.

Inhalt der Vorlage Auf der Grundlage der Finanzhilfen des Bundes im Rahmen der NASAK 1­4 hat sich das Programm zu einem wirksamen Instrument der Sportförderung entwickelt. Entsprechend konnten Angebot und Qualität der national wichtigen Sportanlagen verbessert werden. Trotz der Fortschritte bestehen in vielen, strategisch wichtigen Bereichen weiterhin quantitative und qualitative Defizite.

Ziel der NASAK-Verpflichtungskredite 2022­2027 in der Höhe von 67 Millionen Franken ist die Sicherstellung der Programmkontinuität, das heisst, dass zum einen die Modernisierung der bestehenden NASAK-Anlagen gewährleistet und zum andern die Realisierung neuer Sportanlagen von verbandsstrategischer Bedeutung unterstützt werden sollen.

Auf der Grundlage des NASAK-Programms unterstützt der Bund den Bau von Sportanlagen in den verschiedenen Landesregionen. Voraussetzung der Unterstützung ist, dass die Anlagen im Rahmen der Förderstrategien der schweizerischen Sportverbände von nationaler Bedeutung sind. Nationale Strategien können auch in dezentralen Förderstrukturen umgesetzt werden.

Die Sportanlagen dienen der Ausbildung, dem Training oder dem Wettkampf. Mit dem Umbau oder dem Neubau von Sportanlagen, die internationalen Standards genügen, sollen die infrastrukturellen Rahmenbedingungen für die
Weiterentwicklung des schweizerischen Spitzensports sichergestellt werden.

Das Programm NASAK 5 steht im Zeichen der Kontinuität. Die Finanzhilfen an die einzelnen Projekte betragen in der Regel 5­25 Prozent der anrechenbaren Kosten.

Dies entspricht durchschnittlich rund 10 Prozent der gesamten Projektinvestition. Im

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Rahmen des NASAK 5 sind Bundesbeiträge für Projekte in den Sportarten Wassersport, Eissport, Turnsport, Schwimmsport, Schneesport sowie in den verschiedenen Ballsportarten (Aussenanlagen und Hallen) vorgesehen.

Bundesbeiträge sind sodann für den Neubau von drei grösseren Sportanlagen in der Ost- und Südschweiz vorgesehen mit dem Bau eines Velodroms im Tessin, das als kombinierte Sportanlage auch über eine ausgebaute Leichtathletik-Infrastruktur verfügt und der Errichtung von je einem polysportiven Trainings- und Wettkampfkomplex in St. Gallen und Lugano.

Voraussetzung für die Gewährung von Finanzhilfen ist die Erfüllung der gesetzlichen Subventionsvoraussetzungen (NASAK-Kriterien). Dazu gehört unter anderem auch die Einhaltung der Ethik-Charta des Sports, eine Aufgabe, die insbesondere der jeweilige nationale Sportverband und dessen Trägerschaften wahrzunehmen haben.

Die NASAK-Finanzhilfen des Bundes haben regelmässig Impuls- und Anschubwirkung. Entsprechend stellen sie beim Zustandekommen der Projektfinanzierung häufig einen wichtigen Faktor dar. Im Rahmen des NASAK 5 ist mit einem Investitionsvolumen von insgesamt gegen 900 Millionen Franken zu rechnen.

Die bedürfnisgerechte Weiterführung des NASAK schafft die Voraussetzung, dass der schweizerische Leistungssport in den kommenden Jahren über zeitgemässe Trainingsund Wettkampfstätten verfügt und die Schweiz als Standort internationaler Sportveranstaltungen auch in Zukunft wettbewerbsfähig bleibt.

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Inhaltsverzeichnis Übersicht

2

1

Ausgangslage 1.1 Ziel des NASAK 1.2 Auftrag 1.3 Bisherige NASAK-Programme 1.4 Erkenntnisse aus der NASAK-Förderung

6 6 6 7 8

2

Rahmenbedingungen 2.1 Der gesetzliche Förderauftrag 2.2 Kriterien für die nationale Bedeutung von Sportanlagen 2.3 Voraussetzungen für die Ausrichtung von Finanzhilfen

8 8 9 9

3

Weiterentwicklung des NASAK 3.1 Bedarfserhebung 3.2 Entwicklungsperspektiven 3.2.1 Impulsfunktionen des NASAK 3.2.2 Die sportpolitischen Eckpfeiler des NASAK 5

10 10 10 10 11

4

Verhältnis zur Legislaturplanung

11

5

Verzicht auf die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens

11

6

Inhalt des Finanzbeschlusses 6.1 Antrag des Bundesrates 6.2 Auswahl der Projekte 6.3 Projekte und Beitragshöhen 6.3.1 Anlagen für Wassersport: NASAK-Beiträge von 7,5 Millionen Franken 6.3.2 Anlagen für Eissport: NASAK-Beiträge von 8,25 Millionen Franken 6.3.3 Anlagen für Turnsport: NASAK-Beiträge von 2 Millionen Franken 6.3.4 Anlagen für Schwimmsport: NASAK-Beiträge von 3 Millionen Franken 6.3.5 Anlagen für Rasensport: NASAK Beiträge von 1,6 Millionen Franken 6.3.6 Anlagen für Schneesport: NASAK-Beiträge von 15,83 Millionen Franken 6.3.7 Anlagen für Ballsport: NASAK-Beiträge von 6,15 Millionen Franken 6.3.8 Polysportive Anlage Bahnradsport/Leichtathletik «Velodrome Ticino»: NASAK-Beitrag 5 Millionen Franken

12 12 12 13

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13 15 18 19 20 22 25 27

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6.3.9

6.4

Polysportive Sportzentren: PSE Cornaredo, Lugano und Sportzentrum Ostschweiz, Gründenmoos, St. Gallen: NASAK-Beiträge von 10 Millionen Franken 6.3.10 Diverse weitere Sportanlagen von nationaler Bedeutung: NASAK-Beiträge von 7,67 Millionen Franken Umsetzung

28 29 30

7

Auswirkungen 7.1 Auswirkungen auf den Bund 7.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden 7.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft 7.4 Andere Auswirkungen

30 30 31 31 31

8

Rechtliche Aspekte 8.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit 8.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz 8.3 Erlassform 8.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse 8.5 Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes 8.5.1 Bedeutung der Subvention für die Erreichung der angestrebten Ziele 8.5.2 Materielle und finanzielle Steuerung 8.5.3 Verfahren 8.5.4 Befristung der Subvention

32 32 32 32 33 33

Bundesbeschluss über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung 2022­2027 (NASAK 5) (Entwurf)

33 33 34 34

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Botschaft 1

Ausgangslage

1.1

Ziel des NASAK

Gestützt auf den Auftrag zur Sportförderung in Artikel 68 der Bundesverfassung 1 (BV) hat der Bund die Aufgabe, ein nationales Sportanlagenkonzept (NASAK) zu entwickeln und laufend zu aktualisieren (Art. 5 des Sportförderungsgesetzes vom 17. Juni 20112, SpoFöG).

Als wichtiger Pfeiler der Sportförderung liegen dem NASAK insbesondere folgende Ziele zugrunde: ­

Koordination der Sportinfrastrukturen von nationaler Bedeutung;

­

Verbesserung der infrastrukturellen Bedingungen für die nationalen Sportverbände;

­

Erhöhung der Konkurrenzfähigkeit der Schweiz sowohl im Sport als auch bei der Durchführung wichtiger internationaler Sportveranstaltungen;

­

Abstimmung der Sportinfrastrukturen von nationaler Bedeutung auf die übrigen Bundespolitiken (Sachpläne, Inventare).

Zur Erreichung dieser Ziele kann der Bund Finanzhilfen an den Bau und die Erneuerung von Sportanlagen von nationaler Bedeutung ausrichten (Art. 5 Abs. 2 SpoFöG).

1.2

Auftrag

Ausgangspunkt der vorliegenden Botschaft bildet das Postulat 16.4085 Hêche «Stärkeres und koordiniertes Engagement des Bundes für den Sport, den Spitzensport und den leistungsorientierten Nachwuchssport». Der Ständerat hat das Postulat am 13. März 2017 überwiesen.

Im Vordergrund des Postulats stand das Anliegen, die Förderkontinuität im Rahmen des NASAK zu gewährleisten. Angesichts des Ende 2017 auslaufenden NASAK 4 beauftragte der Postulant den Bundesrat, eine NASAK-Bestandesaufnahme durchzuführen und Vorschläge zur NASAK-Weiterentwicklung vorzulegen. Das in der Sache zuständige Bundesamt für Sport (BASPO) führte in der Folge umfangreiche Abklärungen durch. Diese fanden Eingang in den Bericht des Bundesrats vom 3. Juli 2019 3 «Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK): Stand der Programmumsetzung und Bedarfsabklärung».

1 2 3

SR 101 SR 415.0 Abrufbar unter: www.parlament.ch > 16.4085 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

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In seinem Bericht erläuterte der Bundesrat die sportpolitische Bedeutung des NASAK und zeigte den ermittelten Handlungsbedarf in den verschiedenen Sportarten und Landesregionen auf. Parallel dazu beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) mit der Ausarbeitung einer neuen Kreditbotschaft im Rahmen des NASAK. In der Folge wurde die Verabschiedung einer entsprechenden Botschaft als Teil von Ziel 10 in die Botschaft vom 29. Januar 20204 über die Legislaturplanung 2019­2023 aufgenommen.

1.3

Bisherige NASAK-Programme

Seit der Verabschiedung des ersten nationalen Sportanlagenkonzepts durch den Bundesrat im Jahre 1996 haben die eidgenössischen Räte fünf NASAK-Kreditvorlagen in der Höhe von insgesamt 185 Millionen Franken beschlossen (NASAK 1­4 und 4plus). Davon wurden 26,5 Millionen Franken nicht beansprucht, und der Betrag ist entsprechend in den Bundeshaushalt zurückgeflossen. Mit den bisher realisierten NASAK-Projekten wurde gesamthaft ein Investitionsvolumen von 1,7 Milliarden Franken ausgelöst.

In den Jahren 1998, 2000 und 2007 wurden drei NASAK-Programme in der Höhe von insgesamt 94 Millionen Franken bewilligt: NASAK 15 mit 60 Millionen, NASAK 26 mit 20 Millionen und NASAK 37 mit 14 Millionen Franken. Die Umsetzung der NASAK 1­3 ist vollständig abgeschlossen.

Im Jahr 2012 verabschiedete das Parlament das NASAK 48 mit einem Kreditvolumen von 70 Millionen Franken. Dieser Kredit wurde 2018 für die Mitfinanzierung des Sportzentrums Malley in Lausanne um 6 Millionen Franken aufgestockt. 9 In zeitlicher Hinsicht konnten Verpflichtungen bis Ende 2018 eingegangen werden. Was den Stand der Programmumsetzung des NASAK 4 betrifft, sind einzelne Projekte noch im Bau oder in einer fortgeschrittenen Planungsphase.

Zur Sicherstellung des Programmübergangs zwischen dem NASAK 4 und dem NASAK 5 beschlossen die eidgenössischen Räte 2019 eine Überbrückungsfinanzierung in Form eines NASAK 4plus10. Damit können Finanzhilfen an Projekte ausgerichtet werden, die in den Jahren 2020 und 2021 realisierungsreif sind. Der bewilligte Kredit über 15 Millionen Franken ist für die Mitfinanzierung von 15 abschliessend definierten Projekten vorgesehen. Eine Anlage konnte bereits 2020 erstellt werden.

4 5 6 7 8 9 10

BBl 2020 1777 S. 1894 Bundesbeschluss vom 17. Dez. 1998 über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung, BBl 1999 221.

Bundesbeschluss vom 3. Okt. 2000 über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (Neuzuteilung des 20-Millionen-Kredites für Sion 2006), BBl 2000 5160.

Bundesbeschluss vom 20. Sept. 2007 über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 3), BBl 2007 7491.

Bundesbeschluss vom 27. Sept. 2012 über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 4), BBl 2012 8393.

Änderung vom 6. März 2018 des Bundesbeschlusses vom 27. Sept. 2012 über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 4), BBl 2018 1851.

Abrufbar unter: www.efv.admin.ch > Finanzberichte > Bundesbeschlüsse > Bundesbeschluss 2020 mit IAFP 2021­2023 > A236.0100 Nationale Sportanlagen.

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Für die Mehrzahl der Projekte ist der Baubeginn im Laufe des Jahres 2021 angesetzt.

Ob und inwieweit im Kontext der Covid-19-Epidemie Verzögerungen eintreten, ist nicht absehbar.

1.4

Erkenntnisse aus der NASAK-Förderung

Die NASAK-Finanzhilfen des Bundes haben in den vergangenen zwanzig Jahren massgeblich zur Verbesserung der schweizerischen Sportinfrastruktur beigetragen.

Mit diesen Bundesbeiträgen konnte die Leistungsentwicklung der Nationalkader vieler Sportarten gefördert und die Schweiz als konkurrenzfähiger Austragungsort für internationale Wettkämpfe positioniert werden.

Der internationale Wettbewerb einerseits sowie die wirtschaftliche und technische Entwicklung anderseits führen zu steigenden Anforderungen an die Sportinfrastruktur. Damit wird periodisch zusätzlicher Investitionsbedarf geschaffen. Um auch künftig über konkurrenzfähige Rahmenbedingungen zu verfügen, sind die Modernisierung und die Weiterentwicklung der verbandsrelevanten Sportinfrastrukturen von zentraler Bedeutung. So trägt die zielgerichtete NASAK-Förderung dazu bei, sowohl kompetitive Trainingsanlagen für Kader der nationalen Sportverbände als auch attraktive Wettkampfanlagen für den internationalen Spitzensport bereitzustellen.

Die NASAK-Anlagen sind aber nicht ausschliesslich für den Leistungssport bestimmt. So stehen die Anlagen in allen Regionen auch dem Breitensport zur Verfügung, der sie vorab zu Ausbildungszwecken nutzt. NASAK-Anlagen sind standardmässig auch auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet. Über den Behindertensport hinaus leisten sie so einen Beitrag zur Integration und Inklusion.

Das Wirkungsspektrum der NASAK-Finanzhilfen reicht also über den Leistungssport hinaus, indem die Bundesbeiträge nicht nur die Rahmenbedingungen für den Spitzensport, sondern auch das Angebot zeitgemässer Bewegungsräume im Jugend- und Freizeitsport verbessern. Auf diese Weise erzielen die NASAK-Fördermittel auch in der Breite der Sportförderung eine nachhaltige Wirkung.

2

Rahmenbedingungen

2.1

Der gesetzliche Förderauftrag

Artikel 5 SpoFöG bildet die gesetzliche Grundlage für die Erarbeitung und Pflege des NASAK sowie die Ausrichtung entsprechender Finanzhilfen des Bundes.

Die Festlegung der Kriterien für die rechtliche Qualifikation als «Sportanlage von nationaler Bedeutung» liegt, gestützt auf Artikel 43 der Sportförderungsverordnung vom 23. Mai 201211 (SpoFöV), im Zuständigkeitsbereich des VBS; Artikel 79 der Verordnung des VBS über Sportförderungsprogramme und -projekte vom 25. Mai 201212 (VSpoFöP) hält die Kriterien fest.

11 12

SR 415.01 SR 415.011

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Finanzhilfen können an die Erstellung neuer und die Erweiterung bestehender fester Sportanlagen ausgerichtet werden (Art. 44 SpoFöV). Vorhaben zur Modernisierung bestehender Anlagen können berücksichtigt werden, sofern diese zur Aufrechterhaltung einer zielkonformen Nutzung als Sportanlage von nationaler Bedeutung notwendig sind. Keine Finanzhilfen werden ausgerichtet für Massnahmen, die der Instandsetzung und dem Unterhalt der Anlagen dienen.

NASAK-Projekte werden in der Regel mit Finanzhilfen in der Höhe von 5 bis 25 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten unterstützt. Im Durchschnitt beträgt die NASAK-Finanzhilfe rund 10 Prozent der anrechenbaren Kosten. Der maximale Beitragssatz liegt bei 40 Prozent der Gesamtinvestition.

2.2

Kriterien für die nationale Bedeutung von Sportanlagen

Sportanlagen von nationaler Bedeutung müssen nachweislich dem Bedarf eines oder mehrerer nationaler Sportverbände entsprechen (Art. 79 VSpoFöP). Vor diesem Hintergrund haben Verbandskonzepte die Förderstrategie für den Nachwuchs- und den Spitzensport festzulegen und die jeweiligen Anlagenbedürfnisse sportartenspezifisch zu dokumentieren. Zu den Besonderheiten des leistungsorientierten Nachwuchssports gehört, dass nationale Förderkonzepte häufig nicht zentral, sondern dezentral umgesetzt werden. Aus diesem Grund spielen dezentrale Leistungszentren bei der Umsetzung nationaler Förderstrategien eine wichtige Rolle.

Zum Katalog der zentralen Anforderungen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung gehören weiter: fehlende Alternativen, Zweckmässigkeit, Übereinstimmung mit den nationalen und internationalen Reglementen, Natur- und Landschaftsverträglichkeit, Eignung als Wettkampfanlage, Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Berücksichtigung raumplanerischer Vorgaben, Erfüllung der neuesten technischen Standards (insbesondere Energie), Barrierefreiheit und dementsprechend die Eignung der Anlagen für den Behindertensport.

Gestützt auf diese Kriterien der VSpoFöP bezeichnet das BASPO die Sportanlagen von nationaler Bedeutung und listet sie im NASAK-Katalog auf. Dieser wird periodisch nachgeführt und im Internet publiziert.13

2.3

Voraussetzungen für die Ausrichtung von Finanzhilfen

Voraussetzung für die Ausrichtung von Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung ist die gesicherte Finanzierung sowohl der Investition als auch des langjährigen Betriebs der Anlagen (Art. 44 SpoFöV). Die vertraglich vereinbarte, langfristige Nutzung der Anlagen durch die Sportverbände für nationale Aktivitäten ist ein weiteres, zentrales Kriterium für ein finanzielles Engagement des Bundes.

13

Der NASAK-Katalog ist abrufbar unter: www.baspo.admin.ch > Aktuell > Themen (Dossiers) > Nationales Sportanlagenkonzept NASAK > Katalog.

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3

Weiterentwicklung des NASAK

3.1

Bedarfserhebung

Der Bedarf nach nationalen Sportanlagen wird je auf der Grundlage der Förderkonzepte der nationalen Sportverbände ermittelt. Diese dokumentieren in ihren Strategien die Förderschwerpunkte in den Bereichen Nachwuchsleistungs- und Leistungssport.

Im Rahmen der Leistungsvereinbarung mit dem BASPO ist Swiss Olympic als Dachverband beauftragt, von den einzelnen nationalen Sportverbänden nachhaltige Förderkonzepte einzufordern. In diesen Konzepten ist auch der aus nationaler Perspektive abgeleitete Anlagenbedarf auszuweisen.

Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Berichts zum Postulat 16.4085 Hêche wurden 2017 insgesamt 45 Sportverbände gemäss Artikel 42 SpoFöV eingeladen, ihren Bedarf an Sportanlagen von nationaler Bedeutung zu dokumentieren. Die Rückmeldungen wurden vom BASPO geprüft und mit den einzelnen Verbänden validiert.

Die Erhebung hat gezeigt, dass in den kommenden 5­10 Jahren zusätzlicher Infrastrukturbedarf mit einem Investitionsvolumen von bis zu 1,5 Milliarden Franken besteht.

Zusätzlicher Anlagenbedarf besteht in allen Bereichen der Verbandsaktivitäten, also für Training, Ausbildung und Wettkampf. Im Vordergrund steht der Bau neuer Sportanlagen in praktisch allen Regionen der Schweiz. Bestehende Anlagen sollen den aktuellen Anforderungen angepasst und entsprechend erneuert, erweitert oder durch neue Anlagen ersetzt werden.

In den neueren Verbandskonzepten bildet die dezentrale Förderung einen immer wichtigeren Schwerpunkt. Die Sportverbände achten darauf, dass junge Sportlerinnen und Sportler möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Diese Praxis kommt insbesondere auch den Familien entgegen, die so hinsichtlich ihres Unterstützungaufwands eine Entlastung erfahren. Als nationale Sportanlagen sind daher auch dezentrale Infrastrukturangebote zu qualifizieren, die der Umsetzung einer kohärenten Förderstrategie des nationalen Verbands dienen.

3.2

Entwicklungsperspektiven

3.2.1

Impulsfunktionen des NASAK

Im Anschluss an die NASAK-Initiative des Bundes Ende der Neunzigerjahre haben verschiedene Kantone und Gemeinden eigene Sportanlagen-Förderkonzepte entwickelt. Für diese das NASAK ergänzenden Massnahmen haben sich die Bezeichnungen kantonale Sportanlagenkonzepte (KASAK) bzw. Gemeinde-Sportanlagenkonzepte (GESAK) etabliert. Die Voraussetzungen für Beiträge der Kantone und Gemeinden an entsprechende Projekte sind weitgehend denjenigen des NASAK angeglichen.

Bundesbeiträge entfalten erfahrungsgemäss eine Hebelwirkung, indem sie in vielen Fällen ein wichtiges Element für die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung eines Projekts sind. Die Bezeichnung «Sportanlage von nationaler Bedeutung» entspricht

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einem Gütesiegel, das oft die Bereitschaft Dritter erhöht, sich an der Realisierung einer Sportanlage finanziell zu beteiligen.

3.2.2

Die sportpolitischen Eckpfeiler des NASAK 5

NASAK 5 setzt die etablierte Sportförderung im Bereich des Sportanlagenbaus fort.

Hinsichtlich seiner Zielsetzung steht das Programm im Zeichen der Kontinuität der Sportförderung des Bundes. So ist auch die Modernisierung bestehender Anlagen ein wichtiges Anliegen. Auf diese Weise kann die Werthaltigkeit getätigter Investitionen gesichert werden.

Die Infrastrukturen für die traditionellen Sportarten sollen erhalten, ausgebaut und verbessert werden. Parallel dazu sollen auch Anlagen für Sportarten, die neu ins olympische Programm aufgenommen werden, erstellt oder ausgebaut werden.

Die im Rahmen des NASAK 1 mit Finanzhilfen des Bundes unterstützten Anlagen sind inzwischen rund zwanzig Jahre alt. Bei zahlreichen Anlagen besteht ein Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf sowohl bezüglich sportspezifischer Nutzung als auch in gebäude- und energietechnischer Hinsicht. Das NASAK 5 unterstützt entsprechende Bemühungen der Trägerschaften zur Modernisierung der Anlagen.

Die Unterstützung des Bundes soll mit der künftigen Ausrichtung des NASAK mit mehr Kontinuität erfolgen. So sollen insbesondere Lücken zwischen den einzelnen Förderprogrammen vermieden und damit die Planungssicherheit sowohl für Bund, Kantone und Gemeinden als auch für Sportverbände und Projekt-Trägerschaften erhöht werden.

4

Verhältnis zur Legislaturplanung

Die Vorlage ist in der Botschaft vom 29. Januar 202014 zur Legislaturplanung 2019­ 2023 enthalten. Die Verabschiedung der Botschaft zu einem Verpflichtungskredit zur Ausrichtung von Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 5) ist eine Massnahme zum Ziel 10 des Bundesrates für das Jahr 2020.

5

Verzicht auf die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens

Auf die Durchführung einer Vernehmlassung wurde verzichtet. Im Fall der vorliegenden Kreditbotschaft sind die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben d und e des Vernehmlassungsgesetzes vom 18. März 200515 formulierten Voraussetzungen nicht erfüllt.

Was den Bund betrifft, handelt es sich beim NASAK 5 nicht um ein Vorhaben von grosser politischer, finanzieller, wirtschaftlicher, ökologischer, sozialer oder kultureller Tragweite.

14 15

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Sodann sind die Kantone vom NASAK 5 nicht in erheblichem Mass betroffen, da sie im Rahmen des jeweiligen Projekts frei entscheiden können, ob und inwieweit sie dieses mit finanziellen Beiträgen unterstützen. Vom Programmvollzug sind die Kantone ebenfalls nicht betroffen, da dieser in der Zuständigkeit des Bundes liegt.

6

Inhalt des Finanzbeschlusses

6.1

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt der Bundesversammlung die Bewilligung von Verpflichtungskrediten im Gesamtumfang von 67 Millionen Franken für Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung. Entsprechende Verpflichtungen sollen bis Ende 2027 eingegangen werden können. Der Finanzbedarf in den Jahren 2022­2027 von durchschnittlich rund 11 Millionen Franken pro Jahr bewegt sich im Bereich der im Bericht zum Postulat 16.4085 Hêche dargelegten Schätzung. Der Kredit wird vom Bundesrat bewirtschaftet.

Mit dem NASAK 5 wird ein Planungshorizont bis ins Jahr 2027 anvisiert. Die Realisierung der einzelnen Projekte wird sich darüber hinaus erstrecken. Es ist zu erwarten, dass im Rahmen des NASAK 5 ein Investitionsvolumen von rund 900 Millionen Franken ausgelöst werden wird.

Der Prozess für die Planung und Realisierung der Projekte kann erfahrungsgemäss unterbrochen oder verzögert werden, während andere Projekte früher als erwartet Realisierungsreife erreichen können. Der Bundesrat soll daher bei Bedarf Verschiebungen zwischen den einzelnen Verpflichtungskrediten vornehmen können. Ein einzelner Verpflichtungskredit soll aber höchstens um 10 Prozent aufgestockt werden können.

Sofern einzelne der nachfolgend in Ziffer 6.3 dargestellten Projekte nicht am geplanten Standort realisiert werden können, soll das VBS alternative Projekte mit derselben Zweckbestimmung unterstützen können.

6.2

Auswahl der Projekte

Im Rahmen des NASAK 5 sind Projekte aufgelistet, die aufgrund des aktuellen Planungsstands voraussichtlich bis Ende 2027 realisiert oder zu denen die Bundesbeiträge bis zu diesem Zeitpunkt verpflichtet werden können. Die einzelnen Projekte sind in der Planung unterschiedlich weit fortgeschritten. Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie oder andere Entwicklungen können Planungsabweichungen unterschiedlichen Ausmasses zur Folge haben.

Zentrales Kriterium für die NASAK-Relevanz ist der Stellenwert eines Projekts für die jeweilige Sportart (nationales Leistungszentrum [NLZ], Wettkampf- und/oder Trainingsanlage). Im Hinblick auf die Weiterentwicklung einer Sportart sind vor allem Erstanlagen von Bedeutung, da von ihnen erfahrungsgemäss wichtige Impulse ausgehen. Als weiterer Gradmesser für die Bedeutung eines Projekts gilt die Einstufung der entsprechenden Sportart durch Swiss Olympic.

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Ob ein Projekt schliesslich die NASAK-Kriterien erfüllt, kann erst bei Vorliegen des konkreten Beitragsgesuchs beurteilt werden.

6.3

Projekte und Beitragshöhen

Gestützt auf das Ergebnis der Bedarfsevaluation werden die Projekte sieben Sportartengruppen mit jeweils einem eigenen Verpflichtungskredit zugewiesen. Aufgrund ihrer grossen Bedeutung werden Projekte mit einem hohen Investitionsaufwand einzeln beschrieben. Kleinere Vorhaben sind unter «Weitere Sportanlagen von nationaler Bedeutung» zusammengefasst. In dieser Kategorie sind auch Projekte von Verbänden aufgeführt, die nicht einer spezifischen Sportartengruppe zugeordnet werden.

Die für die Sportartengruppen und Einzelprojekte ausgewiesenen Beitragshöhen sind Orientierungsgrössen. Grundlage der Berechnung bildet ein durchschnittlicher NASAK-Beitragssatz von 10 Prozent. Die im Einzelfall bezifferten Projektbeiträge sind als Maximalbeiträge zu verstehen und basieren auf einer Beurteilung zum Zeitpunkt der Verabschiedung der vorliegenden Botschaft. Die schliesslich ausgerichteten Beiträge werden auf Basis der detaillierten Projekte und Finanzierungskonzepte festgelegt.

6.3.1

Anlagen für Wassersport: NASAK-Beiträge von 7,5 Millionen Franken

Zu den etablierten olympischen Wassersportarten gehören Segeln (inkl. Windsurfen), Rudern und Kanu. Wellenreiten wurde neu in das Programm der olympischen Sommerspiele aufgenommen.

Segeln Bisher fehlt ein nationales Leistungszentrum für den Segelsport in der Schweiz. Ein solches Zentrum ist in Lausanne-Vidy geplant. Das Bauvorhaben fügt sich räumlich in eine bereits bestehende Sportanlage ein (Centre sportif de Dorigny). Die Nähe zu den beiden Hochschulen ­ Universität Lausanne und Eidgenössische Technische Hochschule Lausanne ­ ist hinsichtlich des Wissenstransfers im Bereich des Bootsbaus ein sehr wichtiger Standortvorteil.

Der Genfersee bietet beste Trainingsbedingungen in einem traditionell dem Segelsport nahestehenden Umfeld. Zum Leistungszentrum gehören eine Bootshalle, eine Werkstatt, Umkleidekabinen, Schlafräume, Büros und eine Küche mit Aufenthaltsbereich. Im Aussenbereich sind eine Slipanlage, Bootsstege sowie Liegeplätze geplant.

Insgesamt wird mit einem Investitionsbedarf von 3,5 Millionen Franken gerechnet.

Aus dem Kredit NASAK 5 ist für das Leistungszentrum Segeln eine Finanzhilfe von maximal 500 000 Franken vorgesehen.

Rudern Das nationale Leistungszentrum ist am Verbandssitz des Schweizerischen Ruderverbands (Swiss Rowing) in Sarnen/OW eingerichtet. Hier werden sämtliche Trainings 13 / 34

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für die Nationalmannschaften aller Altersstufen durchgeführt. An den Bau dieser Infrastrukturen wurden bisher NASAK-Beiträge von insgesamt 540 000 Franken geleistet. Parallel dazu ist auf dem Rotsee eine Trainings- und Wettkampfanlage eingerichtet, die in den vergangenen Jahren mit Unterstützung diverser NASAK-Beiträge (insgesamt 3,28 Mio. Fr.) realisiert werden konnte. Für den Behindertensport steht in Sempach/LU ein Zentrum für Para-Rowing bereit, das auch von der Schweizerischen Paraplegikervereinigung sowie von den Behindertensportlerinnen und -sportlern von Swiss Rowing genutzt wird. Die Infrastruktur wurde mit einem NASAK-Beitrag von 150 000 Franken unterstützt.

Der schweizerische Rudersport ist in Sarnen domiziliert. Swiss Rowing will an diesem Standort langfristig festhalten. Das «Haus des Schweizer Rudersports» wird von einer Stiftung (Stiftung Haus des Rudersports) geführt. Die Weiterentwicklung des Leistungszentrums ist für den Schweizer Rudersport von zentraler Bedeutung. Um weiterhin in einer zeitgemässen Sportumgebung trainieren und wohnen zu können, sind substanzielle Optimierungen und Erweiterungen notwendig. Das Gebäude muss den Bedürfnissen des internationalen Spitzensports angepasst werden. Geplant sind Investitionen in den Unterkunftstrakt sowie in die sportspezifischen Infrastrukturen für Kraft- und Ausdauertraining. Zur Verbesserung der Trainingsbedingungen auf dem Sarnersee ist der Ausbau der Wasserinfrastruktur vorgesehen. So soll eine wettkampfnahe Trainingsanlage mit sechs Bahnen auf einer Länge von zwei Kilometern realisiert werden. Die Gesamtinvestitionen betragen rund 5 Millionen Franken. Aus dem Kredit NASAK 5 ist eine Finanzhilfe von maximal 600 000 Franken vorgesehen.

Kanu Der Kanusport vereint Disziplinen mit unterschiedlichsten Bedürfnissen. Das Leistungszentrum Kanu-Regatta ist in Rapperswil-Jona/SG eingerichtet (bisheriger NASAK-Beitrag: 240 000 Fr.). Die Weiterentwicklung des Kanusports macht bauliche Massnahmen sowohl im Wasser als auch an Land unumgänglich. Geplant ist, das Bootshaus durch einen Erweiterungsbau zu vergrössern und zwei zusätzliche Wasserbahnen einzurichten. Mit diesen Massnahmen kann die Anlage auch für Wettkämpfe genutzt werden. Die Ausbaukosten belaufen sich auf 2,5 Millionen Franken. Aus dem Kredit NASAK 5 ist eine Finanzhilfe von maximal
300 000 Franken vorgesehen.

In den Disziplinen Downhill und Slalom ist der Kanusport auf eine topografisch geeignete Infrastruktur angewiesen. Sowohl für das Training als auch für den Wettkampf braucht es Bach- oder Flussläufe mit einer bestimmten Abflussmenge. Eine entsprechende Anlage ist in Goumois/JU in Betrieb (NASAK 2: 130 000 Fr.). In Ergänzung dazu ist in Buochs/NW ein zusätzlicher Kanu-Hub projektiert. Neben der Installation der Slalom-Infrastruktur (Fundamente, Stützen für Kabel und Torstangen) sind kleinere bauliche Massnahmen erforderlich (Boots- und Materiallager, Garderoben). Die geringe Distanz zum Vierwaldstättersee ist vorteilhaft: Auf dem See können die Disziplinen Regatta und Polo trainiert werden. Die veranschlagten Kosten belaufen sich auf 700 000 Franken. Aus dem Kredit NASAK 5 ist eine Finanzhilfe von maximal 100 000 Franken vorgesehen.

In Bannwil/BE soll im Bereich des Wasserkraftwerks ein weltcuptauglicher Wildwasserpark erstellt werden. Die Topografie ermöglicht eine optimale Einbettung einer solchen Anlage in die Landschaft. Der Wasserlauf ist rund einen Kilometer lang; im 14 / 34

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Auslauf wird das Wasser wieder der Aare übergeben. Rund 400 Meter der Strecke werden vorwiegend dem Spitzensport dienen; weitere 700 Meter sind aufgrund des geringeren Schwierigkeitsgrads auch zu Ausbildungszwecken nutzbar. Die Anlage kommt im Betrieb ohne zusätzliche Energie aus und die Bedürfnisse des Sports bezüglich der Wasser-Abflussmenge können mit der natürlichen Strömung der Aare reguliert werden. Für das Vorhaben sind Investitionen von 18 Millionen Franken veranschlagt. Aus dem Kredit NASAK 5 ist eine Finanzhilfe von maximal 4 Millionen Franken vorgesehen.

Surfen Der Surfsport findet in Gewässern mit Wellen statt. Für die Ausübung dieses Sports sind Naturgewässer und künstliche Anlagen mit «stehenden Wellen» gleichermassen von Bedeutung. Die in der Schweiz betriebenen künstlichen Anlagen sind häufig als kommerziell ausgerichtete Freizeitanlagen konzipiert. Entsprechend gibt es für den Leistungssport keine geeigneten Anlagen. Im Laufe der letzten Jahre wurden Surfparks entwickelt, die eine realitätsnahe Sportausübung ermöglichen und daher mit einem nachhaltigen Trainingseffekt verbunden sind. Für diesen Zweck bedarf es grossflächiger Wasserbecken, in denen mit Hilfe mechanischer Wellengeneratoren bis zu 2 Meter hohe Wellen erzeugt werden.

Eine solche Anlage ist in Regensdorf/ZH als Teil eines Freizeitparks geplant. Neben dem Surfsee als Hauptbestandteil der Anlage sollen weiter ein 50-Meter-Schwimmbecken, eine Skatebowl oder ein Pumptrack sowie ein Gastronomietrakt eingerichtet werden. Der Schweizer Surfverband wird diverse Nebenräume wie Büros, Garderoben und Lagermöglichkeiten nutzen können. Für die Erstellung dieser Anlage mit allen Nebenangeboten sind über 40 Millionen Franken veranschlagt. Die Kosten für die leistungssportorientierten Anlagenteile belaufen sich auf etwas mehr als 20 Millionen Franken. Aus dem Kredit NASAK 5 ist eine Finanzhilfe von maximal 2 Millionen Franken an den Bau der surfspezifischen Infrastrukturen vorgesehen.

6.3.2

Anlagen für Eissport: NASAK-Beiträge von 8,25 Millionen Franken

In der Sportartengruppe Eissport sind Eishockey, Eislauf, Curling und Slidingsport (Bob, Rodeln und Skeleton) zusammengefasst. Eislauf wird in verschiedene Disziplinen aufgeteilt: Eiskunstlauf, Eisschnelllauf und Short-Track. Eisschnelllauf findet auf einer 400 Meter langen Rundbahn statt und hat daher einen ungleich grösseren Raumbedarf als die anderen beiden Disziplinen.

Eishockey Für den Trainings- und den Spielbetrieb der Eishockey-Ligen bestehen zahlreiche Eisstadien und Eishallen. Diese Bauten sind in erster Linie auf die Bedürfnisse der Klubs der National League und der Swiss League ausgerichtet. Auch wenn in den vergangenen Jahren Erneuerungs- und Ausbauvorhaben realisiert wurden, hat der Schweizerische Eishockeyverband (Swiss Ice Hockey Federation, SIHF) zusätzlichen Bedarf

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an Eisfläche, insbesondere für die Zusammenzüge der verschiedenen nationalen Auswahlteams und namentlich der Nachwuchsmannschaften. Gestützt auf ihre Anlagenkonzepte weist die SIHF den einzelnen Standorten eine bestimmte Nutzergruppe zu.

Nutzergruppen sind die Nachwuchsteams, die Männer- und die Frauennationalmannschaft sowie die Trainer- und die Schiedsrichterlehrgänge.

Im Rahmen der NASAK 1­3 hat der Bund folgende Projekte unterstützt: Eisstadion Davos (1,5 Mio. Fr.), St. Jakob-Arena in Basel (2 Mio. Fr.), Trainingseishalle in Freiburg (1 Mio. Fr.) sowie die PostFinance-Arena in Bern (4 Mio. Fr.). Aus dem Kredit NASAK 4 wurde die Erstellung des Sportzentrums Malley in Lausanne mit einem Beitrag von 6 Millionen Franken unterstützt. Die ursprünglich für ein geplantes nationales Eishockeyzentrum in Winterthur vorgesehenen 6 Millionen Franken wurden gemäss Beschluss des Parlaments umgewidmet und sechs Einzelprojekten zugesprochen. So wurden mit einem Bundesbeitrag von je 1 Million Franken unterstützt: die Eissporthalle Visp/VS, die Eishalle in Porrentruy/JU, die Trainingshalle in Davos/GR, das Eisstadion St-Léonard in Freiburg, das neue Valascia-Stadion in Ambrì/TI sowie die zweite Eishalle in Langnau i.E./BE. Neben diesen NASAK-Anlagen nutzt die SIHF auch andere Stadien für Länderspiele, so etwa die Resega in Lugano/TI oder das Eisstadion am Schluefweg in Kloten/ZH.

Im Rahmen des NASAK 5 sind voraussichtlich drei Projekte realisierungsreif. Das grösste Projekt entsteht im Kanton Genf. So ist im Gebiet Trèfle-Blanc in Lancy/GE ein Ersatzneubau für die Patinoire Les Vernets, die heutige Heimstätte des Genève Servette Hockey Club, geplant. Mit diesem Neubau soll in der Romandie ein zweites Zentrum für Länderspiele und Kaderzusammenzüge errichtet werden, dies in Ergänzung des Sportkomplexes Malley in Lausanne. Das neue Eisstadion in Genf wird 8500 Personen Platz bieten, zwei Eisfelder unterbringen und eine Mantelnutzung von 24 000 Quadratmetern ermöglichen. Der Baubeginn für dieses Grossprojekt ist auf das Jahr 2024 terminiert. Die Gesamtinvestition für die sportspezifische Infrastruktur wird auf 157 Millionen Franken geschätzt. Aus dem Kredit NASAK 5 ist eine Finanzhilfe von maximal 4 Millionen Franken vorgesehen.

Weitere zwei Projekte sind in Rapperswil-Jona/SG und in Kloten/ZH geplant. In
Rapperswil-Jona entsteht in der Nähe des bestehenden Eisstadions eine zusätzliche Trainingshalle mit den Normen der National Hockey League in den USA und in Kanada.

Internationale Turniere und Titelkämpfe finden vermehrt auf solchen Feldern statt.

Auch das Projekt in Kloten basiert auf den NHL-Normen. Durch die geografische Nähe zum Flughafen hat dieses Projekt für die SIHF einen besonderen Stellenwert.

Letzte Trainings vor internationalen Einsätzen können so unmittelbar vor Abreise noch auf Schweizer Boden durchgeführt werden. Die vorgesehenen Finanzhilfen aus dem Kredit NASAK 5 betragen je maximal 1 Million Franken für die Anlagen in Rapperswil-Jona (Investition rund 15 Mio. Fr.) und Kloten (Investition rund 30 Mio. Fr.).

Eislaufen Als nationales Leistungszentrum für Eiskunstlauf wurde das Palladium in Champéry/ VS im Rahmen des NASAK 2 mit einem Bundesbeitrag von 3,5 Millionen Franken unterstützt. Der internationale Eislaufverband (ISU) hat das Palladium 2019 mit dem Label «Center of Excellence» ausgezeichnet.

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Im 2005 eröffneten Eislaufzentrum stehen erste Erneuerungs- und Erweiterungsarbeiten an. Verbesserungen sind in verschiedenen Bereichen erforderlich, um die Rahmenbedingungen für ein Trainingszentrum gemäss internationalem Standard zu gewährleisten (z. B. effizientere Kühlanlage, bessere Beleuchtung, Ballettsaal für die tänzerische Ausbildung, Raum für Büro und Sportmaterial). Die Gemeinde Champéry veranschlagt die entsprechenden Investitionen auf rund 2,5 Millionen Franken. Aus dem Kredit NASAK 5 ist eine Finanzhilfe von maximal 350 000 Franken vorgesehen.

Curling Seit der Aufnahme in das Programm der Olympischen Winterspiele im Jahre 1998 hat der Curlingsport einen grossen Aufschwung erlebt. In sportlicher Hinsicht gehört die Schweiz zu den erfolgreichsten Curling-Nationen. Für Trainingszwecke stehen dem Schweizerischen Curlingverband (Swiss Curling) nicht genügend Eisflächen zur Verfügung. Einen wichtigen Stützpunkt bildet das 2014 eröffnete nationale Leistungszentrum Curling in der Tissot-Arena Biel/BE. Die Realisierung dieses Projekts wurde aus dem Kredit NASAK 4 mit einem Beitrag von 1 Million Franken unterstützt.

Ausgehend vom zentralen Stützpunkt in Biel verfolgt Swiss Curling eine dezentrale Förderstrategie mit regionalen Leistungszentren. In den Jahren 2022­2027 sind zwei Projekte realisierungsreif: nämlich Neubauprojekte in Lausanne und im Tessin.

So ist für die bestehende Curlinghalle in Ouchy (Lausanne) ein Ersatzneubau geplant, dieser trägt auch den Bedürfnissen des Rollstuhl-Curlings Rechnung. Realisiert werden sollen eine Eisfläche mit fünf Rinks und eine Zuschauerinfrastruktur (300 Personen), die internationalen Standards entsprechen. Das Betriebskonzept sieht eine ganzjährige Nutzung der Curlinghalle vor. Diese Vorgabe stellt im internationalen Kontext einen zunehmend wichtigen Erfolgsfaktor dar. Für die Stromerzeugung wird die Dachfläche mit Photovoltaik-Paneelen ausgestattet. Das Investitionsvolumen wird auf 7 Millionen Franken geschätzt. Aus dem Kredit NASAK 5 ist eine Finanzhilfe von maximal 1 Million Franken vorgesehen.

Schliesslich soll im Tessin ein Trainingszentrum Süd mit dem Schwerpunkt auf der Nachwuchsförderung entstehen. Geplant ist eine multifunktionale Sportanlage mit Eisfeldern, einer Dreifachsporthalle, Hotellerie und Restauration. Die curlingspezifische
Infrastruktur erfüllt die Anforderungen und Auflagen von Swiss Curling für Training und Wettkampf. Die Investition für die Curlinghalle beläuft sich auf rund 5 Millionen Franken. Aus dem Kredit NASAK 5 ist eine Finanzhilfe von maximal 500 000 Franken vorgesehen.

Slidingsport Swiss Sliding vereint als Verband die Sportarten Bob, Rodeln und Skeleton. Die grösste und wichtigste Sportanlage für den schweizerischen Bobsport ist der Olympia Bob Run in St. Moritz/GR. Die traditionsreiche Natureisbahn zwischen St. Moritz und Celerina wird jährlich neu erstellt. Im Rahmen der NASAK 2 und 4 wurde die Sportanlage mit 3 Millionen Franken für Investitionen in der Höhe von 10 Millionen Franken unterstützt. Mit dem anstehenden Investitionspaket soll der Status des Olympia Bob Runs als internationale Wettkampfstätte und Trainingsanlage von nationaler Bedeutung auch in Zukunft gewährleistet werden.

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Der Olympia Bob Run wird aufgrund seiner Multifunktionalität von sämtlichen Eiskanal-Sportarten in hohem Masse genutzt. Mit der Austragung der Bob-Juniorenweltmeisterschaft 2021 und der Zusage für die Elite-WM 2023 behält die Anlage ihren Status als internationale Wettkampfstätte.

In den vergangenen Jahren wurden regelmässig bauliche Verbesserungen vorgenommen. Zurzeit stehen folgende Massnahmen an: Ersatz der Wasserzuleitungen und des Kamerasystems, Anpassungen im Start- und im Zielgelände zwecks Vereinfachung des Unterhalts und Wegarbeiten zur Optimierung des Zuschauerflusses. Die geplanten Investitionskosten belaufen sich auf 2,5 Millionen Franken. Aus dem Kredit NASAK 5 ist eine Finanzhilfe von maximal 400 000 Franken vorgesehen.

6.3.3

Anlagen für Turnsport: NASAK-Beiträge von 2 Millionen Franken

Der Schweizerische Turnverband (STV) vereint die Sportarten Kunstturnen (mehrere Disziplinen), Rhythmische Gymnastik (RG) und Trampolin. Entsprechend den Spitzensportkonzepten des STV werden der Elitesport zentral und der Nachwuchsleistungssport dezentral geführt. Das nationale Leistungszentrum der Nationalkader befindet sich in Magglingen/BE.

Gegenwärtig hat der STV mit zehn Regionalzentren Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Nicht alle regionalen Zentren verfügen über Installationen für sämtliche Turndisziplinen. Infrastrukturlücken bestehen vor allem im Bereich der RG (spezielle Anforderungen an die Elastizität des Bodenmaterials).

Im Rahmen des Kredites NASAK 4plus werden drei Projekte für den Turnsport unterstützt: das nationale Leistungszentrum RG in Biel/BE (NASAK-Beitrag 1 Mio. Fr.), das Nachwuchsleistungszentrum Wangen-Brüttisellen/ZH (3 Mio. Fr.)

und das Turnzentrum Aargau in Lenzburg/AG (1 Mio. Fr.).

Im Zusammenhang mit NASAK 5 sind an folgenden Standorten Leistungszentren in Planung: In Morges/VD wird ein neues Turnsportzentrum für Kunstturnen, RG und Trampolin erstellt. Es sind Kosten von insgesamt rund 15 Millionen Franken veranschlagt. Aus dem Kredit NASAK 5 ist eine Finanzhilfe von maximal 1 Million Franken vorgesehen.

In Bern wird derzeit in einem ehemaligen Reitstall des nationalen Pferdezentrums geturnt. Die Halle ist weder in Bezug auf die Qualität noch in räumlicher Hinsicht zweckmässig. Im Raum Bern soll deshalb ein neues zweigeschossiges Leistungszentrum für die Nachwuchskader der Frauen und der Männer und die Nutzung für Ausund Weiterbildungen für den STV entstehen. Gemäss Projektstudien ist von einem Investitionsvolumen von 10 Millionen Franken auszugehen. Aus dem Kredit NASAK 5 ist eine Finanzhilfe von maximal 1 Million Franken vorgesehen.

In der Ostschweiz befindet sich das Leistungszentrum Kunstturnen in Wil/SG, jenes für die RG in St. Gallen. Ein Ersatzneubau für die nicht länger nutzbare RG-Halle

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wird in der neu entstehenden Sportanlage Gründenmoos erstellt. Die NASAK-Finanzhilfe wird im Rahmen der Unterstützung des Sportzentrums Gründenmoos ausgerichtet (vgl. Ziff. 6.3.9).

Die Infrastrukturoffensive für die RG und den Turnsport wird auch im Tessin umgesetzt. Eine neue Halle wird im neuen Sportkomplex Cornaredo realisiert. Die Projektkosten belaufen sich auf 3 Millionen Franken. Ein NASAK-Beitrag wird im Rahmen der Finanzhilfe an das neue Sportzentrum gewährt (vgl. Ziff. 6.3.9).

6.3.4

Anlagen für Schwimmsport: NASAK-Beiträge von 3 Millionen Franken

Der Schweizerische Schwimmverband (Swiss Aquatics) vereint die Sportarten Schwimmen, Synchronschwimmen, Wasserspringen und Wasserball.

Für Verbandsaktivitäten im Schwimmen stehen verschiedene geeignete Schwimmhallen mit 50-Meter-Becken zur Verfügung. Auf der Grundlage des NASAK 4 wurden im Rahmen der nationalen Förderstrategie folgende Projekte mit Bundesbeiträgen unterstützt: das 2016 fertiggestellte Hallenbad in Uster/ZH (4 Mio. Fr.), die Schwimmhalle im Campus Sursee (2 Mio. Fr.) und das «Centre Aquatique» im Sportzentrum Malley in Lausanne, das im Verlauf des Jahres 2021 fertiggestellt wird (2 Mio. Fr.). Weitere für das Schwimmen geeignete Trainings- und Wettkampfanlagen stehen in Genf (Piscine des Vernets) und Zürich (Hallenbad Oerlikon) zur Verfügung.

Erheblicher Erneuerungsbedarf besteht im Nationalen Leistungszentrum Süd (Tenero/TI), das auf dem Areal des vom Bund betriebenen nationalen Jugendsportzentrums «Centro sportivo nazionale della gioventù» (CST) eingerichtet ist. Ein entsprechendes Projekt ist in Planung. Die erforderlichen Kreditanträge werden dem Parlament im Rahmen einer ordentlichen Immobilienbotschaft des Eidgenössischen Finanzdepartements unterbreitet werden.

Von den erwähnten Anlagen können einige multifunktional genutzt werden, insbesondere für Synchronschwimmen. Demgegenüber kann Wasserspringen nur an wenigen Standorten effizient trainiert werden.

Für Wasserball können verschiedene Schwimmhallen genutzt werden. Ein Leistungszentrum Wasserball ist bis heute nicht etabliert. Entsprechend plant Swiss Aquatics ein nationales Leistungszentrum Ost einzurichten, das vor allem für Wasserball zu einem Stützpunkt werden soll. Projekte existieren in den Städten Kreuzlingen/TG, St.

Gallen und Schaffhausen. Für Wasserball sind Dimensionen von mindestens 25 Meter auf 33,3 Meter notwendig, damit Trainings und internationale Spiele durchgeführt werden können. Der Verband wird nur bei Anlagen, die diese Mindestanforderungen erfüllen, langfristige Benutzungsverträge abschliessen. Derzeit ist noch nicht klar, welcher Standort die Anforderungen erfüllen wird. Entsprechend können die Investitionen nicht genau beziffert werden. Für das NLZ Ost von Swiss Aquatics ist aus dem Kredit NASAK 5 eine Finanzhilfe von maximal 1,5 Millionen Franken vorgesehen.

Das Hallenbad in Zürich-Oerlikon stammt aus den 1970er-Jahren und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Das Projekt für einen Ersatzneubau ist lanciert; 19 / 34

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geplant ist die Realisierung mehrerer Becken (50-Meter, zwei 25-Meter-Becken, Nichtschwimmerbecken sowie Sprunganlage). Die gesamte Anlage wird rund 190 Millionen Franken kosten. Swiss Aquatics zeigt Interesse an der Einrichtung eines Zentrums für Wasserspringen in Zürich. Dies wäre die einzige Anlage in der Deutschschweiz, die internationalen Anforderungen entsprechen würde. Eine NASAK-konforme Nutzung für weitere Schwimmsportarten ist nicht vorgesehen. Für die Bemessung eines NASAK-Beitrags anrechenbar sind daher ausschliesslich die Erstellungskosten der Sprunganlage. Aus dem Kredit NASAK 5 ist eine Finanzhilfe von maximal 1,5 Millionen Franken vorgesehen.

Das Projekt einer Schwimmhalle in Bern (50m-Becken und Leistungszentrum für Wasserspringen und Synchronschwimmen) findet im Rahmen des NASAK 5 keine Berücksichtigung. Dieses von den Berner Stimmberechtigten 2019 genehmigte Projekt erfüllt die Beitragsvoraussetzungen nicht, weil es sich bereits in der Realisierungsphase befindet. Damit fällt das Projekt in eine zeitliche Programmlücke, die mit NASAK 5 nicht geschlossen werden kann. Insbesondere nicht erfüllt werden die Voraussetzungen für die Bewilligung eines vorzeitigen Baubeginns im Sinne von Artikel 26 des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 199016 (SuG). Die geplante Bereitstellung der Anlage als Leistungszentrum des nationalen Verbandes ist damit nicht gewährleistet.

6.3.5

Anlagen für Rasensport: NASAK Beiträge von 1,6 Millionen Franken

In der Kategorie Rasensport zusammengefasst sind die Sportarten Fussball, Rugby und Golf.

Für Fussballanlagen wurden aus den verschiedenen NASAK-Krediten Finanzhilfen in der Höhe von 25,2 Millionen Franken ausgerichtet. Zuletzt wurde im Rahmen des NASAK 4 das nationale Frauen-Fussballzentrum in Biel/BE mit 6 Millionen Franken subventioniert. Ebenfalls auf der Grundlage des NASAK 4 wurden bauliche Massnahmen an der Golfanlage von Crans-Montana/VS mit einem Beitrag von 500 000 Franken unterstützt. Für die Realisierung von Infrastrukturen in der Sportart Rugby sind bisher keine Bundesbeiträge ausgerichtet worden.

Fussball Die Förderung des leistungsorientierten Nachwuchssports erfolgt im Männer- und im Frauenfussball nach unterschiedlichen Prinzipien. Während bei den Männern die talentierten Jugendlichen bereits früh in den Vereinsstrukturen gefördert werden (Fussballschulen der grossen Klubs), ist im Frauenfussball die Nachwuchsarbeit beim Schweizerischen Fussballverband (SFV) angesiedelt. Entsprechend fehlt es im Männerfussball an einem vergleichbaren Fussballzentrum auf Verbandsebene.

Die Fussballstadien dienen als Spielstätten sowohl der Frauen- als auch der MännerNationalmannschaften. Für die Durchführung von Spielen der Nationalteams machen

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die Regelwerke des Weltfussballverbands (FIFA) und des Europäischen Fussballverbands (UEFA) präzise Vorgaben bezüglich allgemeiner Infrastruktur, Zuschauerrängen, Technik, Beleuchtung, Beschallung und Raumangebot.

In der Vergangenheit wurden verschiedene Fussballstadien mit NASAK-Beiträgen unterstützt, so etwa das 2003 eröffnete Stade de Genève, dessen Realisierung aus dem Kredit NASAK 1 mit 5 Millionen Franken und im Rahmen der EURO 2008 mit 2,8 Millionen Franken subventioniert wurde. Als Westschweizer Stadion mit der grössten Zuschauerkapazität nutzt der SFV die Spielstätte für Heimspiele der Nationalmannschaft und im Turnus mit anderen Stadien für Cupfinals.

Trotz realisierter Optimierungen in verschiedenen Stadionbereichen (insbesondere Erneuerung der Sitzplätze) genügt die bauliche Infrastruktur den internationalen Anforderungen namentlich hinsichtlich der Stadionbeleuchtung nicht mehr. Die Kosten entsprechender Neuinstallationen belaufen sich auf 3 Millionen Franken. Aus dem Kredit NASAK 5 ist eine Finanzhilfe von maximal 200 000 Franken vorgesehen.

Rugby Rugby wird sowohl auf Natur- als auch auf Kunstrasen gespielt. Der Schweizerische Rugbyverband (Suisse Rugby) kann gegenwärtig Sportplätze in Nyon/VD und in Zürich für nationale Trainingsaktivitäten und Wettkämpfe nutzen. Ein nationales Leistungszentrum fehlt.

Vor diesem Hintergrund plant die Stadt Yverdon/VD den Bau eines Rugby-Sportplatzes mit Stadion. Die als nationales Leistungszentrum konzipierte Anlage wird im Umfeld des «Stade communal» errichtet und soll dem nationalen Verband als Geschäftsstelle dienen. Das Projekt schliesst einen Aussenstandort (Terrain des Vuagères) ein, der entsprechend aufgewertet wird. Ziel ist es, dass mehrere Mannschaften gleichzeitig trainieren und Wettkämpfe durchführen können. Entsprechend der Zweckbestimmung soll das NLZ Yverdon als Heimstadion für die Nationalmannschaften der Frauen und der Männer dienen.

Für den Rugbysport ist die Erstellung eines nationalen Leistungszentrums ein Meilenstein. Die bereits bestehenden Anlagen werden als dezentrale Trainingszentren für die Nachwuchsförderung weitergeführt. Auf diese Weise können Talente sowohl in der Deutschschweiz als auch in der französischen Schweiz an den nationalen Spitzensport herangeführt werden. Die Erstellung der Rugby-Infrastrukturen wird
Kosten von rund 5 Millionen Franken verursachen. Aus dem Kredit NASAK 5 ist eine Finanzhilfe von maximal 650 000 Franken vorgesehen.

Golf Der Golfplatz in Crans-Montana/VS ist jährlich Austragungsort des Omega European Masters, eines Turniers mit weltweit hoher Reputation. Die internationalen Anforderungen an die Gestaltung der für eine «Tour» qualifizierten Golfplätze sind hoch.

Ebenso ausgeprägt ist der Wettbewerb zwischen den Golfdestinationen um Aufnahme in einen «Tour»-Kalender.

Aufgrund der Tatsache, dass der Golfplatz in Crans-Montana die internationalen Normen erfüllt, ist er für den schweizerischen Golfverband (Swiss Golf) von besonderer Bedeutung. Denn mit dieser Anlage stehen den Schweizer Spielerinnen und Spielern 21 / 34

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ideale Trainingsbedingungen zur Verfügung. Namentlich für die Nachwuchskader ist Crans-Montana ein idealer Schulungsort für die Weiterentwicklung des spielerischtaktischen Potenzials.

In den vergangenen Jahren ist der Golfplatz in verschiedenen Etappen erneuert worden. In einer nächsten Etappe sollen weitere Geländeanpassungen (insbesondere Loch 18) vorgenommen und die Infrastruktur des Klubhauses auf einen zeitgemässen Stand gebracht werden. Die baulichen Massnahmen im Bereich des Klubhauses und des Betriebsgebäudes sind mit Bauvorhaben der Gemeinde abgestimmt und als solche nicht Gegenstand von NASAK-Beiträgen.

Mit der Realisierung der Spielbahn- und Green-Anpassungen kann die Anlage auch in den kommenden Jahren für die Austragung internationaler Turniere genutzt werden. Der geschätzte Gesamtaufwand für die Geländeanpassung beträgt 4 Millionen Franken. Aus dem Kredit NASAK 5 ist eine Finanzhilfe von maximal 500 000 Franken vorgesehen.

Entsprechend seiner Förderstrategie beabsichtigt Swiss Golf, einzelne Indoor-Trainingszentren zu errichten. Dies soll an drei etablierten Golf-Standorten in verschiedenen Landesregionen geschehen. Ziel ist die Ermöglichung eines ganzjährigen Trainings unter konstanten Bedingungen. Elemente einer Indoor-Trainingsinfrastruktur sind: virtuelle Instruktionsbehelfe, ein «Ample Putting Green» (grosses Green mit zahlreichen Löchern) und eine «Short Game Area». Die Kosten für die einzelne Anlage belaufen sich in Abhängigkeit der jeweiligen Ausführung auf einen Betrag von bis zu 1 Million Franken. Für die Realisierung dieser Trainingszentren ist aus dem Kredit NASAK 5 eine Finanzhilfe von insgesamt maximal 250 000 Franken vorgesehen.

6.3.6

Anlagen für Schneesport: NASAK-Beiträge von 15,83 Millionen Franken

Der Schweizerische Skiverband (Swiss-Ski) vereint mehrere Schneesportarten mit unterschiedlichsten Disziplinen. Entsprechend vielfältig sind die Bedürfnisse im Infrastrukturbereich. Im Gegensatz zu anderen Sportarten mit genormten Anlagen finden die Wettkämpfe des Schneesports auf verschiedensten Anlagen (Pisten, Loipen, Schanzen, Halfpipes usw.) mit unterschiedlichen Anforderungen statt. Zudem sind in Abhängigkeit nicht vorhersehbarer Wetter- und Schneeverhältnisse geeignete Ausweichmöglichkeiten unabdingbar.

Tragende Pfeiler der Nachwuchsförderung sind die nationalen Leistungszentren in Davos/GR, Engelberg/OW und Brig/VS-Realp/UR. Ziel dieser Leistungszentren ist es, Ausbildung und Sport in einem geeigneten Umfeld zu verbinden. Auf die Bedürfnisse des Sports ausgerichtete ­ von Swiss Olympic mit einem Label zertifizierte ­ Internatsschulen tragen massgeblich dazu bei, dass dieses Ziel im Interesse der jungen Athletinnen und Athleten erreicht werden kann.

Parallel zu den nationalen Leistungszentren sind die regionalen Trainingsstützpunkte wichtige Säulen der Spitzensportförderung. An diesen Standorten sind in der Regel

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Schneesportanlagen eingerichtet, die sich für die Durchführung internationaler Wettkämpfe bis Stufe Weltcup eignen. Im Trainingsalltag von herausragender Bedeutung sind die Sommerski-Infrastrukturen auf den Gletschern in Saas-Fee/VS und Zermatt/VS, die von den verschiedenen Kadern von Swiss-Ski eingehend genutzt werden. Die entsprechende Infrastruktur wird im Zeitraum 2021­2025 aus dem Kredit NASAK 4plus mit insgesamt 2 Millionen Franken unterstützt.

Anlagenbedarf und Projekte In einem sich wandelnden Umfeld unterliegen die bestehenden Anlagen einem permanenten Anpassungsprozess. Haupttreiber dieser Entwicklung sind zwei Faktoren: einerseits technische und athletische Entwicklungen im Schneesport und anderseits Regeländerungen des Internationalen Skiverbandes (FIS) und der Internationalen Biathlon Union (IBU).

Ski Alpin (NASAK-Beiträge maximal 6,9 Mio. Fr.)

Crans-Montana/VS: Verlängerung der Abfahrtspiste und Erstellung eines Ziel-Stadions für Weltcup-Veranstaltungen, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Durchführung der Weltmeisterschaft 2027 sowie als permanente Trainingsanlage für alle Disziplinen und Kader von Swiss-Ski. Der Ausbau in Crans-Montana hat für Swiss-Ski ­ unabhängig von der Durchführung der Weltmeisterschaft ­ eine hohe Priorität, als Trainingszentrum für die Eliteathletinnen und -athleten und als Trainingsbasis für das NLZ West und die Sportschule Brig. Investitionsbedarf rund 42 Millionen Franken; vorgesehener NASAK-Beitrag maximal 4 Millionen Franken.

Engelberg/OW: diverse Optimierungen für einen saisonal verlängerten Betrieb: Sicherung des vorsaisonalen Gletscherbetriebs (Snowfarming) und Instandhaltung für den Trainingsbetrieb ab Oktober; Ausbau Schneeproduktion Trübsee (Wasserpumpwerk) zur Bereitstellung von Kunstschneepisten für die alpinen und die nordischen Disziplinen. Investitionsbedarf insgesamt 4,5 Millionen Franken; vorgesehener NASAK-Beitrag maximal 400 000 Franken.

Gstaad/BE: Ausbau der Beschneiungsanlage mit einem zweiten Strang; Anpassungen im Gelände und der Sicherheitsinfrastruktur; Entflechtung von Freizeitsport und Leistungssport (Sicherheit). Investitionsbedarf 3 Millionen Franken; vorgesehener NASAK-Beitrag maximal 150 000 Franken.

Hoch Ybrig/SZ: Neubau Slalom-Stadion im Gebiet Fuederegg; Neubau Bügellift, Beleuchtungs- und Beschneiungsanlage
sowie neue Pistenführung für das SlalomTraining; Ausbau Beschneiungsanlage Sternenpiste für Riesenslalom-Training. Ziel ist es, die Trainingsinfrastruktur innerhalb von 72 Stunden bereitstellen zu können.

Das Slalom-Stadion ist wichtiges Trainingszentrum für die nationale Elite und das NLZ Mitte. Investitionsbedarf 3 Millionen Franken; vorgesehener NASAK-Beitrag maximal 450 000 Franken.

Lenzerheide/GR: Ausbau Schneeproduktion (Strom, Wasser und Schneekanonen) im Bereich Weltcup-Pisten für Trainingsbetrieb; Entflechtung von Freizeitsport und Trainingsbetrieb (Sicherheit). Der Ausbau in der Lenzerheide hat für Swiss-Ski eine hohe Priorität. Der Standort ist Trainingszentrum Ost für die nationale Elite sowie

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Trainingsbasis für das NLZ Ost und die Sportschule Davos (Trainingsalternative). Investitionsbedarf 4 Millionen Franken; vorgesehener NASAK-Beitrag maximal 1 Million Franken.

Les Diablerets/VD: Ausbau Pisteninfrastruktur (Kühlanlage) und Beleuchtungsanlage; Vereinfachung A-Netz-Konstruktion (Sicherheit). Investitionsbedarf 1,5 Millionen Franken; vorgesehener NASAK-Beitrag maximal 100 000 Franken.

Veysonnaz/VS: Ausbau oberer Teil der Weltcup-Abfahrtspiste; Ausbau Beleuchtungsanlage für Trainingsbetrieb (Mittelstation bis Ziel). Investitionsbedarf 3,7 Millionen Franken; vorgesehener NASAK-Beitrag maximal 500 000 Franken.

Swiss Ski und Sicherheit: Erneuerung des mobilen Sicherheitsmaterials, das SwissSki den Veranstaltern von bedeutenden nationalen und internationalen Anlässen zur Verfügung stellt. Investitionsbedarf 750 000 Franken, vorgesehener NASAK-Beitrag maximal 300 000 Franken.

Ski und Snowboard Freestyle (NASAK-Beiträge maximal 2,93 Mio. Fr.)

Silvaplana/GR: Trainings- und Wettkampfanlage Corvatsch; Slopestyle, Halfpipe und Big Air; Neubau von permanenten Anlagen zur Vereinfachung der jährlichen Erstellung der Schnee-Elemente. Hohe Priorität für die betreffenden Disziplinen. Der Ausbau ist Voraussetzung für die Durchführung der Freestyle-Weltmeisterschaft 2025 (Kandidatur in Vorbereitung). Investitionsbedarf rund 8 Millionen Franken; vorgesehener NASAK-Beitrag maximal 800 000 Franken.

Airolo/TI: Trainings- und Wettkampfanlage Skicross; Erweiterung um eine permanente Ski- und Snowboardcross-Piste. Investitionsbedarf rund 1,8 Millionen Franken; vorgesehener NASAK-Beitrag maximal 250 000 Franken.

Engelberg/OW (NLZ Swiss-Ski): Ausbau der Trainingsinfrastrukturen (Indoor) für die Freestyle-Sportarten; Integration und Umnutzung eines Gebäudes; Komplementierung Mehrzweckhalle mit Erweiterung Kraftraum, Medizin- und Testzentrum. Investitionsbedarf 4 Millionen Franken; vorgesehener NASAK-Beitrag maximal 1 Million Franken.

Crans-Montana/VS: Erweiterung Slopestyle- und Halfpipe-Anlage sowie Erstellung einer Cross-Piste für eine permanente Nutzung aller Kader im Bereich Freestyle. Investitionsbedarf 9 Millionen Franken; vorgesehener NASAK-Beitrag maximal 100 000 Franken.

Leysin/VD: Ergänzung der Big-Air-Anlage mit Off-Snow-Trainingsmöglichkeiten (zweite Ausbaustufe Landing-Bag-Anlage). Investitionsbedarf
500 000 Franken; vorgesehener NASAK-Beitrag maximal 100 000 Franken.

Laax/GR: Optimierung der von allen Freestyle-Disziplinen genutzten Wettkampfanlage. Erdverschiebungen für Slopestyle Crap Sogn Gion. Investitionsbedarf 1,4 Millionen Franken; vorgesehener NASAK-Beitrag maximal 200 000 Franken.

Mettmenstetten/ZH: Trainingsanlage Aerials; Erneuerung des Wasserbeckens sowie weitere bauliche Optimierungen; höchste Priorität für Sportart. Investitionsbedarf 1,2 Millionen Franken; vorgesehener NASAK-Beitrag maximal 480 000 Franken.

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Nordische Disziplinen (NASAK-Beiträge maximal 6 Mio. Fr.)

Goms/VS: Langlauf- und Biathlonanlage für Wettkampf und Training; Optimierung und Ausbau Loipennetz und Nebeninfrastrukturen; Erneuerung des Stadions (Umbau von Hangars für Serviceinfrastruktur); Rollskibahn; Trainingsanlage Schiessen mit 10 Scheiben. Höchste Priorität für beide Disziplinen; Investitionsbedarf rund 15 Millionen Franken; vorgesehener NASAK-Beitrag maximal 1,5 Millionen Franken.

Gstaad/BE: Erstellung von Sprungschanzen als Teil der Trainingsanlagen Ski Future Saanenland (Hublen) zur Förderung des Skisprung-Nachwuchses. Investitionsbedarf 2,75 Millionen Franken; vorgesehener NASAK-Beitrag maximal 150 000 Franken.

Davos/GR: Langlaufinfrastruktur; Erweiterung des Snow Farming; Optimierung der Weltcupstrecke; Über- und Unterführungen im Loipensystem; Investitionsbedarf 3,2 Millionen Franken; vorgesehener NASAK-Beitrag maximal 250 000 Franken.

Engelberg/OW: Schanzenanlage; Optimierung Anlauf (Anlaufgebäude); Verbesserung der Erschliessung Stadiongelände; Snow Farming für das gesamte Areal; Ergänzungen Trainingsanlagen für Kinder- und Jugendsport (Nachwuchsförderung). Hohe Anlagennutzung durch das NLZ Mitte. Investitionsbedarf: 4 Millionen Franken; vorgesehener NASAK-Beitrag maximal 300 000 Franken.

Kandersteg/BE: Schanzenanlage; Snow Farming; Ersatzneubau Sprungrichterturm zur Erhaltung der Wettkampftauglichkeit; Realisierung eines Betriebsgebäudes; Neuerstellung einer Rollskibahn. Investitionsbedarf insgesamt rund 6 Millionen Franken; vorgesehener NASAK-Beitrag maximal 2 Millionen Franken.

Lenzerheide/GR: Biathlon-Arena; Erneuerung Stadion; Anpassungen Snow Farming und Beschneiungssystem; Bodenbefestigungen für die Schneeausbringung; Beleuchtungsmasten; Optimierungen Logistik; Erweiterung des Hauptgebäudes sowie Aufwertung des Hospitality-Gebäudes «Quadrin», Letzteres auch im Hinblick auf die Durchführung der Biathlon-WM 2025 (Zuschlag erfolgt). Investitionsbedarf insgesamt 15 Millionen Franken; vorgesehener NASAK-Beitrag maximal 1,8 Millionen Franken.

6.3.7

Anlagen für Ballsport: NASAK-Beiträge von 6,15 Millionen Franken

Ausgangslage Polysportiv nutzbare Trainings- und Wettkampfhallen für die Spielsportarten Handball, Unihockey, Volleyball, Basketball oder Futsal stehen in Schaffhausen, Winterthur/ZH, Gümligen/BE, Näfels/GL, Siggenthal/AG, Schönenwerd/SO und Kriens/LU (Eröffnung 2023).

Die grossen Hallen in Basel (St. Jakobshalle) und Zürich (Hallenstadion) werden für internationale Sportanlässe gebucht. Das NLZ des Schweizerischen Handballverbands in der BBC-Arena, Schaffhausen, wurde im Rahmen der ersten Ausbauetappe unterstützt (Beitrag NASAK 4 von 2,5 Millionen Franken). Das Leistungszentrum für Unihockey in Winterthur wurde im Rahmen des NASAK ebenfalls unterstützt.

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Anlagenbedarf und Projekte BBC-Arena Schaffhausen In der 1996 eröffneten BBC-Arena in Schaffhausen ist eine weitere Ausbauetappe geplant. Um die internationalen Vorgaben zu erfüllen, wird unter anderem die Zuschauerkapazität auf 3500 Personen erhöht.

Der gesamte Sportkomplex wird durch den Zukauf einer angrenzenden Reithalle vergrössert, die für die Entwicklung des Beach-Handballs und der Einrichtung eines entsprechenden Leistungszentrums genutzt werden kann. Parallel dazu beabsichtigt der Tischtennisverband, an diesem Standort sein erstes nationales Leistungszentrum zu errichten. Der Taekwondo-Verband prüft ein entsprechendes Projekt ebenfalls.

Die Investitionskosten hängen von der weiteren Projektentwicklung ab. Die anfallenden Kosten für den Ausbau der Sporthalle auf eine Kapazität von rund 3500 Zuschauerplätzen und für die erwähnten Erweiterungsmassnahmen für Beach-Handball, Tischtennis und Taekwondo belaufen sich auf über 16 Millionen Franken. Aus dem Kredit NASAK 5 ist eine Finanzhilfe von maximal 2,5 Millionen Franken vorgesehen.

Beachvolleyball: Ersatz Beach Center Bern, Beachhouse Frauenfeld Bern/BE: Für Beachvolleyball stehen dem nationalen Verband nur wenige Hallen (Wintertraining) zur Verfügung. Die im Rahmen des NASAK 3 mit einem Beitrag von 150 000 Franken unterstützte Beach-Halle in Bern befindet sich in einer Entwicklungszone und wird im Baurecht genutzt.

Aus diesem Grund ist Swiss Volley gehalten, rechtzeitig nach einem Ersatzstandort im Raum Bern Ausschau zu halten. Die Einrichtung einer ausschliesslich Trainingszwecken dienenden Infrastruktur verursacht Kosten von 1 bis 1,5 Millionen Franken.

Aus dem Kredit NASAK 5 ist eine Finanzhilfe von maximal 200 000 Franken vorgesehen.

Frauenfeld/TG: Die Strategie von Swiss Volley sieht vor, dass die Nachwuchsförderung neu dezentral erfolgt. Entsprechend der regionalen Verteilung der Sportanlagen sollen junge Talente in dezentralen Fördergefässen unterstützt werden, bis sie in einem Folgeschritt in die nationalen Leistungszentren übertreten.

Die Verhandlungen von Swiss Volley mit einzelnen Vereinen sind im Jahr 2020 angelaufen. Sollte der nationale Verband am Standort Frauenfeld/TG das NLZ Ost aufbauen, ist der Bau einer neuen Halle notwendig. An die Investitionskosten von 3,8 Millionen Franken ist aus dem Kredit NASAK 5 eine
Finanzhilfe von maximal 450 000 Franken vorgesehen.

Basketball: Leistungszentrum Lausanne und Basketballhalle Aarau Die für den nationalen Verband (Swiss Basketball) wichtigste Basketballhalle befindet sich in Freiburg. Diese für Trainings und Wettkämpfe der Nationalmannschaften genutzte Halle wurde mit einem Beitrag aus dem Kredit NASAK 2 (1,5 Mio. Fr.)

unterstützt. Parallel dazu stehen dem nationalen Verband weitere Hallen zur Verfügung. Diese erfüllen die internationalen Normen allerdings nicht durchwegs.

Entsprechend sind verschiedene Neuprojekte in Planung (so etwa in Lugano; vgl. Ziffer 6.3.9).

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Lausanne/VD: Swiss Basketball plant, am Standort einer Lausanner Privatschule ein nationales Nachwuchs-Leistungszentrum aufzubauen. Im Rahmen eines geeigneten infrastrukturellen Umfelds erhalten junge Talente die Möglichkeit, ihre schulische und sportliche Ausbildung am gleichen Ort zu absolvieren. Für den Hallenbau ist mit Investitionen von rund 5 Millionen Franken zu rechnen. Aus dem Kredit NASAK 5 ist eine Finanzhilfe von maximal 500 000 Franken vorgesehen.

Aarau/AG: Die Realisierung eines weiteren Basketball-Projekts ist in Aarau geplant.

Als Teil einer kombinierten Sportanlage soll eine Basketball-Halle erstellt werden.

Mit diesem Projekt soll namentlich der Basketballsport in der Deutschschweiz gefördert werden. Die Erstellungskosten für diese kombinierte Anlage betragen rund 10 Millionen Franken. Aus dem Kredit NASAK 5 ist eine Finanzhilfe von maximal 500 000 Franken vorgesehen.

Sport- und Eventhalle «Paradisli», Kernenried/BE Im Grossraum Bern besteht erheblicher Bedarf an sportgerechten Hallenflächen. Vor diesem Hintergrund ist in Kernenried eine polysportive Sportanlage mit einem Unterkunftstrakt und 2000 Zuschauerplätzen geplant.

Der Badmintonverband (Swiss Badminton) zeigt Interesse, in dieser Anlage ein nationales Leistungszentrum zu etablieren. Badminton verfügt bis heute über kein Leistungszentrum, das den sportartspezifischen Anforderungen genügt. In die gleiche Richtung gehen die Absichten von Swiss Unihockey, mit einem Leistungszentrum «Mitte I» die dezentralen Förderstrukturen im Grossraum Bern zu stärken.

Die vorgesehene Investition für das Projekt in Kernenried beläuft sich auf rund 40 Millionen Franken. Aus dem Kredit NASAK 5 ist eine Finanzhilfe von maximal 2 Millionen Franken vorgesehen.

6.3.8

Polysportive Anlage Bahnradsport/Leichtathletik «Velodrome Ticino»: NASAK-Beitrag 5 Millionen Franken

Bahnradsport Dem Bahnradsport stehen die Anlagen in Grenchen (Beitrag von 5 Mio. Fr. aus dem Kredit NASAK 4), in Aigle (NASAK-Beiträge von insgesamt 6,2 Mio. Fr.), Genf und Zürich (offene Rennbahn Oerlikon) zur Verfügung. Die Rundbahnen in Aigle und Genf entsprechen aufgrund ihrer Länge nicht mehr den heutigen Standards.

Leichtathletik Innenanlagen sind für die Leichtathletik von zentraler Bedeutung, da das Grundlagentraining für die Wettkampfsaison im Winter stattfindet. Das NLZ Ost wird im Athletikzentrum St. Gallen (Beitrag NASAK 1 von 4 Mio. Fr.) und das NLZ West in Aigle betrieben. Schweizweit stehen vier Anlagen zur Verfügung, diese entsprechen teilweise nicht mehr den reglementarischen Standards.

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Projekt einer kombinierten Sportanlage Die nationalen Verbände des Radsports (Swiss Cycling) und der Leichtathletik (Swiss Athletics) haben sich in ihren Förderkonzepten zum Ziel gesetzt, die Trainingsmöglichkeiten im Indoor-Bereich zu verbessern. Basierend auf einer Bedarfsanalyse prüfen die Projektplaner die Errichtung einer kombinierten Anlage für Radsport und Leichtathletik im Kanton Tessin, ein Modell, das sich in Frankreich und in den Niederlanden bewährt hat. Als mögliche Standorte stehen Tenero/TI und Losone/TI zur Debatte.

Ein Velodrom hat eine Bahnlänge von 250 Metern und setzt eine entsprechende Raumdimensionierung voraus. Die Fläche im Inneren des Ovals soll vorab für die Bedürfnisse der Leichtathletik genutzt werden. Geplant ist eine 200-Meter-Rundbahn mit 4 Bahnen, eine Sprintanlage über 60 Meter, Installationen für Hoch-, Stabhochund Weitsprung sowie eine Wurfanlage. Die Anlage soll in beiden Sportarten für Training und Wettkampf genutzt werden können.

Während der Nutzungsschwerpunkt der Leichtathletik im Winterhalbjahr liegt, wird die Radrennbahn ganzjährig genutzt. Diese steht neben den Kadern von Swiss Cycling auch dem Radsportverband des Kantons Tessin (Ticino Cycling) zur Verfügung. Die Anlage soll auch anderen Sportverbänden und -vereinen offen stehen sowie dem Freizeitsport (analog zum Velodrom Grenchen) zugänglich gemacht werden.

Die Baukosten der Sportanlage belaufen sich auf rund 17 Millionen Franken. Aus dem Kredit NASAK 5 ist eine Finanzhilfe von maximal 5 Millionen Franken vorgesehen.

6.3.9

Polysportive Sportzentren: PSE Cornaredo, Lugano und Sportzentrum Ostschweiz, Gründenmoos, St. Gallen: NASAK-Beiträge von 10 Millionen Franken

Lugano/TI: PSE Cornaredo Das traditionsreiche Sportareal Cornaredo in Lugano steht vor einer umfassenden Erneuerung. So plant die Stadt Lugano ein neues Sport- und Veranstaltungszentrum, das anstelle des heutigen Stadions und von dessen Aussenfeldern errichtet werden soll.

Zentrales Element des neuen «Polo sportivo e degli eventi» (PSE) bildet ein «Palazzetto», eine multifunktionale Sporthalle mit rund 4000 Zuschauerplätzen, die von weiteren Sportinfrastrukturen, Büros der kommunalen Verwaltung und Wohneinheiten umgeben ist.

Die neue Sporthalle genügt internationalen Ansprüchen und kann von verschiedenen Sportarten für Trainings und Wettkämpfe genutzt werden. Das Projekt ist für die Südschweiz von grosser sportpolitischer Bedeutung, zumal mit dessen Realisierung bestehende Infrastrukturlücken geschlossen werden können.

Verschiedene nationale Verbände haben ihr Nutzungsinteresse angemeldet, sei es als Trainings- und Spielstätte oder als Leistungszentrum. Im Vordergrund steht die Hallennutzung für folgende Sportarten: Basketball, Judo- und Ju-Jitsu, Fechten und RG.

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Die Investitionskosten für die gesamte Überbauung des Areals Cornaredo belaufen sich auf rund 200 Millionen Franken. Der Sportkomplex als solcher wird mit einem Investitionsvolumen von 65 Millionen Franken veranschlagt. Aus dem Kredit NASAK 5 ist eine Finanzhilfe von maximal 5 Millionen Franken vorgesehen.

St. Gallen/SG: Sportzentrum Ostschweiz, Gründenmoos In der Ostschweiz besteht für zahlreiche Sportverbände Bedarf nach zusätzlichen Trainings- und Wettkampfanlagen, namentlich für die Sportarten Badminton, Pferdesport, Handball, Fechten, Turnen, Tennis und Boxen.

Vor diesem Hintergrund hat sich eine Interessengemeinschaft zur Übernahme des Sportzentrums Gründenmoos in St. Gallen gebildet. Ziel ist die Realisierung eines Sport-Campus («Sportzentrum Ostschweiz») mit einer Sportschule. Über 30 Sportarten sollen die Trainings- und Wettkampfstätten des Campus benutzen.

Geplant sind drei Sporttrakte. Sporttrakt 1 beherbergt eine Sechsfachturnhalle (zwei Handballfelder) mit einer Zuschauerkapazität von bis zu 3500 Plätzen, eine Sportschule, ein Fecht- und ein Kampfsportzentrum sowie Räumlichkeiten für Athletiktraining, Regeneration und Beherbergung.

Sporttrakt 2 bietet Infrastrukturen für Tennis und Badminton, während Sporttrakt 3 Anlagen für den Turn- und den Pferdesport unterbringt. Die Gesamtinvestition wird auf 60 Millionen Franken geschätzt. Aus dem Kredit NASAK 5 ist eine Finanzhilfe von maximal 5 Millionen Franken vorgesehen.

Sportzentrum Kerenzerberg/GL Das «Sportzentrum Kerenzerberg», im Eigentum des Kantons Zürich, ist eine polysportive Sportanlage von nationaler Bedeutung. Sein Ausbau kann im Rahmen des NASAK 5 nicht mit einem Bundesbeitrag unterstützt werden, da sich das Projekt bereits in der Realisierungsphase befindet (Investitionskosten: 50 Mio. Fr.). Subventionsrechtlich fällt das Projekt in eine zeitliche Programmlücke, die mit NASAK 5 nicht geschlossen werden kann. Die Voraussetzungen für die Bewilligung eines vorzeitigen Baubeginns im Sinne von Artikel 26 SuG sind nicht erfüllt.

6.3.10

Diverse weitere Sportanlagen von nationaler Bedeutung: NASAK-Beiträge von 7,67 Millionen Franken

In dieser Kategorie werden Projekte zusammengefasst, an die bei positiver Beurteilung der Subventionsberechtigung aller Voraussicht nach ein NASAK-Beitrag von unter 1 Million Franken ausgerichtet werden soll. Voraussetzung ist, dass diese Vorhaben im Hinblick auf die Umsetzung der Förderstrategie des nationalen Verbands von grosser Bedeutung sind.

Im Vordergrund stehen vorab Projekte zur Verbesserung der Wettkampf- und Trainingsinfrastruktur in folgenden Sportarten: Radsport, Fechten, Tennis, Squash, Baseund Softball, Landhockey, Schiessen, Akrobatikturnen, Sportklettern und Inlinesport.

Dieser Kategorie zuzuordnen ist auch die Beschaffung mobiler Anlagen und Geräte 29 / 34

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(z. B. Sicherheitsmaterial) sowie der Ausbau bestehender Anlagen zu nationalen Leistungszentren.

Namentlich in strukturschwachen Sportarten sind entsprechende Projekte oft nur mit Bundeshilfe realisierbar. So konnten im Rahmen der Kredite NASAK 1­4 aufgrund der bewilligten Pauschalbeiträge für «diverse weitere Projekte» verschiedene kleinere Anlagen unterstützt werden, die für die betreffenden nationalen Verbände von strategischer Förderbedeutung waren. Die Bildung einer entsprechenden Auffangrubrik im Rahmen des NASAK 5 ist deshalb förderpolitisch sinnvoll und administrativ zweckmässig. Entsprechend soll ein separater Verpflichtungskredit «diverse weitere Projekte» in der Höhe von 7,67 Millionen Franken eingestellt werden.

6.4

Umsetzung

Die Umsetzung des NASAK 5 ist nach allgemeiner Zuständigkeitsordnung des Bundes eine Aufgabe des VBS beziehungsweise des BASPO. Im Rahmen des Programmvollzugs wird das BASPO unterstützt von einer Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Bundesstellen, kantonaler und kommunaler Sportämter sowie von Swiss Olympic. Im Vorfeld der Beitragsbewilligung sind gemäss den einschlägigen Bestimmungen der Bundesgesetzgebung verschiedene Bundesämter zu konsultieren, insbesondere das Bundesamt für Umwelt (BAFU), das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und das Bundesamt für Strassen (ASTRA).

Die Gewährung der NASAK-Finanzhilfen erfolgt auf der Grundlage öffentlich-rechtlicher Beitragsverträge zwischen der Eidgenossenschaft und den jeweiligen ProjektTrägerschaften. In diesen Verträgen werden Bedingungen und Auflagen der Finanzhilfe geregelt. Die Bundesbeiträge werden im Allgemeinen durch den Eintrag einer Grundlast im Grundbuch gesichert. Ferner wird bei der Ausrichtung von NASAKFinanzhilfen die vom BASPO und von Swiss Olympic gemeinsam erarbeitete EthikCharta berücksichtigt. Die Trägerschaften werden verpflichtet, die ihnen zumutbaren Massnahmen zu treffen, damit die Regeln der Ethik-Charta auf dem Perimeter des Subventionsobjektes eingehalten werden.

Beitragsverträge werden nur abgeschlossen, wenn ein langfristiger Benutzungsvertrag zwischen der Projekt-Trägerschaft und dem jeweiligen nationalen Sportverband vorliegt. Dieser Benutzungsvertrag regelt Art und Umfang sowie die weiteren Bedingungen der Nutzung und ist vom BASPO zu genehmigen.

7

Auswirkungen

7.1

Auswirkungen auf den Bund

Mit den beantragten Investitionsbeiträgen wird der Bundeshaushalt in der Höhe von 67 Millionen Franken belastet. Darüber hinaus entstehen für den Bund keine zusätzlichen Verpflichtungen oder Folgekosten, da es sich um einen objektbezogenen Beschluss mit klar umrissenen Verpflichtungskrediten handelt.

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Soweit der Bund Sportanlagen mit NASAK-Finanzhilfen unterstützt, werden diese in den Katalog der Sportanlagen von nationaler Bedeutung aufgenommen. Auf die Höhe der Bundesbeiträge an die Sportverbände für die Nutzung von NASAK-Anlagen haben die Neuaufnahmen keinen Einfluss (Motion 18.4150 Engler «Mitfinanzierung des Trainings- und Wettkampfbetriebs auf Sportanlagen von nationaler Bedeutung»; IAFP 2021­2023: 10 Mio. Fr. pro Jahr).

Die Vorlage kann mit den bestehenden Personalressourcen umgesetzt werden.

7.2

Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden

Die Finanzhilfen aus den NASAK-Krediten betragen in der Regel 5­25 Prozent der anrechenbaren Baukosten der unterstützten Projekte. Entsprechend sind die verbleibenden 75­95 Prozent der Kosten anderweitig zu finanzieren. Private Investoren und allenfalls die Standortgemeinden und -kantone tragen diese Anteile.

Soweit die Kantone oder die Gemeinden ein NASAK-Vorhaben unterstützen, sind die finanziellen und personellen Auswirkungen je nach Projekt unterschiedlich. In die Beurteilung einzubeziehen sind sowohl die Investitions- als auch die Betriebskosten.

Gestützt auf die einschlägigen Bestimmungen der NASAK-Unterstützung sind vor der Gewährung von Finanzhilfen detaillierte Nachweise sowohl für die Finanzierung der gesamten Investitionskosten als auch für die Gewährleistung eines langfristigen Betriebs der Sportanlagen zu erbringen (vgl. Art. 44 SpoFöV und Art. 80 VSpoFöP).

7.3

Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die Realisierung der NASAK-Projekte mit dem beantragten Bundesbeitrag von 67 Millionen Franken wird in den verschiedenen Regionen Bauinvestitionen von gegen 900 Millionen Franken auslösen. Die Erstellung und der langfristige Betrieb von Sportanlagen sichern Arbeitsplätze und bilden für das regionale Gewerbe eine verlässliche Einnahmequelle.

Die mit der Durchführung von grösseren Sportveranstaltungen erzielte direkte und indirekte Wertschöpfung ist ­ so das Ergebnis wissenschaftlicher Untersuchungen17 ­ ebenfalls von regionalwirtschaftlicher Bedeutung.

7.4

Andere Auswirkungen

NASAK-Projekte fügen sich häufig in touristische und städtebauliche Planungen ein.

Vor diesem Hintergrund fördern sie die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, Kan-

17

Vgl. z. B. Studie «Sport und Wirtschaft Schweiz. Wirtschaftliche Bedeutung des Sports in der Schweiz», Studie im Auftrag des BASPO, 2020,S. 17. Die Studie ist abrufbar unter www.baspo.admin.ch > Dokumentation > Publikationen > Sport und Wirtschaft Schweiz.

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tonen und regionalen Körperschaften. Viele Stadien, Hallen und weitere Anlagen stehen nicht nur dem Sport, sondern auch anderen Veranstaltungen zur Verfügung, etwa für Konzerte, Theater, Festakte, Ausstellungen und Versammlungen.

Multifunktional genutzte Sportanlagen werden so zu Orten der Begegnung und Identifikation. Das Kultur- und Sportangebot ist ein wesentlicher Faktor der Standortattraktivität einer Gemeinde oder Region. Für die Sportanlagenbetreiber sind Veranstalter ausserhalb des Sports ein finanziell wichtiges Kundensegment. Dieses trägt dazu bei, die Auslastung der Anlage und die Kostendeckung für deren Betrieb zu verbessern.

8

Rechtliche Aspekte

8.1

Verfassungs- und Gesetzmässigkeit

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für die vorliegenden Kreditbeschlüsse ergibt sich aus Artikel 167 BV. Artikel 68 Absatz 1 BV überträgt dem Bund einen umfassenden Auftrag zur Förderung des Sports.

Die gesetzliche Grundlage für Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung findet sich in Artikel 5 SpoFöG. Darin wird der Bund beauftragt, ein nationales Sportanlagenkonzept zu erarbeiten und dieses laufend zu aktualisieren. Damit sollen die Planung und Koordination von Sportanlagen von nationaler Bedeutung gewährleistet werden. Artikel 5 Absatz 2 SpoFöG ermächtigt den Bund, Finanzhilfen an den Bau von Sportanlagen von nationaler Bedeutung zu leisten.

Die Kriterien für die Ausrichtung von Finanzhilfen des Bundes sind in Artikel 44 SpoFöV festgelegt. Die Beteiligung des Bundes an den Investitionskosten darf höchstens 40 Prozent der anrechenbaren Kosten betragen. Weitere Präzisierungen zu den Voraussetzungen für die Subventionsgewährung durch den Bund sind in den Artikeln 79­81 VSpoFöP umschrieben.

8.2

Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Die Vorlage hat keinen direkten Zusammenhang mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz und ist daher mit diesen vereinbar.

8.3

Erlassform

Nach Artikel 163 Absatz 2 BV und Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 200218 ist für den vorliegenden Fall ein Erlass in der Form des einfachen, also nicht dem Referendum unterstehenden Bundesbeschlusses vorgesehen.

18

SR 171.10

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8.4

Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV bedürfen die beantragten Kredite der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte, da der Beschluss eine einmalige Ausgabe von mehr als 20 Millionen Franken zur Folge hat.

8.5

Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes

Die Grundsätze des SuG werden eingehalten. Die Vorlage stützt sich auf eine bestehende Subventionsbestimmung. Mit den beantragten Verpflichtungskrediten soll die Förderung der Sportanlagen mit Investitionsbeiträgen weitergeführt werden.

8.5.1

Bedeutung der Subvention für die Erreichung der angestrebten Ziele

Die NASAK-Finanzhilfen sind nach Grundsätzen bundesstaatlicher Subsidiarität konzipiert. So ist der Bund nicht Projektträger beim Bau von Sportanlagen von nationaler Bedeutung. Gemäss der einschlägigen Gesetzgebung besteht die Rolle des Bundes darin, private, kommunale oder kantonale Projekte zu fördern.

Für die Bereitstellung des bedarfsgerechten Angebots sind die Kantone, Gemeinden und privaten Trägerschaften verantwortlich. Durch die Bundesbeiträge wird für Kantone und Gemeinden ein Anreiz geschaffen, Errichtung und Betrieb von Leistungszentren gemäss ihren finanziellen Möglichkeiten zu unterstützen. Die Erfahrung zeigt, dass NASAK-Subventionen bei der Finanzierung oft einen wichtigen Faktor darstellen (vgl. auch Ziff. 1.4 und 3) und so wesentlich zur Erreichung der mit der NASAKFörderung angestrebten Ziele beitragen.

8.5.2

Materielle und finanzielle Steuerung

Das Parlament benennt im Rahmen einzelner Verpflichtungskredite die wichtigsten zu unterstützenden Bauvorhaben einschliesslich der dafür vorgesehenen Beiträge. Wo dies als zielführender erachtet wird, benennt das Parlament Verpflichtungskredite für einzelne Sportartengruppen. Die für eine Finanzhilfe infrage kommenden Projekte sind jeweils erwähnt. Zur Sicherstellung der Nutzung der Sportanlagen wird zwischen der Trägerschaft und den interessierten nationalen Sportverbänden ein langfristiger Benutzungsvertrag (10­20 Jahre) abgeschlossen. Die Subventionsbeiträge werden zudem in der Regel dadurch gesichert, dass auf den Grundstücken der jeweiligen Sportanlagen Grundlasten nach den Artikeln 782 ff. des Zivilgesetzbuches19 errichtet werden. Diese sollen den Bestand und Betrieb der Sportanlage während der vertraglichen Laufzeit garantieren. Wo dies aus Praktikabilitätsgründen nicht möglich ist, wird die Beibringung anderweitiger Garantien angestrebt (z. B. Bürgschaften der Gemeinde).

19

SR 210

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8.5.3

Verfahren

Gemäss geltender Zuständigkeitsregelung nimmt das BASPO Beitragsgesuche der Projektträger entgegen, prüft diese gemäss den einschlägigen NASAK-Rechtsgrundlagen und fällt den Subventionsentscheid. Bei der Umsetzung des NASAK-Programms wird das BASPO von einer Arbeitsgruppe begleitet. In dieser NASAKArbeitsgruppe vertreten sind das Generalsekretariat des VBS, die Eidgenössische Finanzverwaltung, das ARE, das BAFU, die Konferenz der kantonalen Sportbeauftragten (KKS), die Arbeitsgemeinschaft schweizerischer Sportämter (ASSA) und Swiss Olympic.

8.5.4

Befristung der Subvention

Durch den Antrag auf Bewilligung eines Verpflichtungskredites stellt sich die Frage der Befristung oder der degressiven Ausgestaltung der Finanzhilfe nicht.

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