BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern Änderung der Chemikalienverordnung (ChemV) Mit der Revision soll sichergestellt werden, dass für alle wichtigen Stoffe in der Schweiz sicherheitsrelevante Daten vorhanden sind. Damit können die von ihnen ausgehenden Risiken abgeschätzt und gegebenenfalls reduziert werden. Die bestehende Anmeldepflicht für neue Stoffe soll dahingehend angepasst werden. Ausserdem sollen die Mindestanforderungen an die Sprache der Kennzeichnung in der Chemikalienverordnung (ChemV; SR 813.11), Biozidprodukteverordnung (VBP; SR 813.12), Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161), bestimmten Anhängen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV; SR 814.81) und der Dünger-Verordnung (DüV; SR 916.171) angepasst und mit den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG; SR 946.51) harmonisiert werden (mindestens in der Amtssprache oder den Amtssprachen des Ortes, an dem das Produkt in Verkehr gebracht wird).

Datum der Eröffnung: 31. März 2021 Vernehmlassungsfrist: 16. Juli 2021 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Gesundheit BAG, Schwarzenburgstrasse 157, 3003 Bern Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter: https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2021/14/cons_1

12. April 2021

2021-1085

Bundeskanzlei

BBl 2021 762

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