BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Bundesbeschluss, welcher später veröffentlicht wird

Die Bundesversammlung hat in der Wintersession folgenden Bundesbeschluss erlassen: ­

Bundesbeschluss vom 3. März 2020 über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit der Türkei (BBl 2019 4215).

Dieser Beschluss wird zusammen mit dem entsprechenden Staatsvertrag in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht, sobald der Vertrag für die Schweiz in Kraft tritt.

21. Januar 2021

2021-0038

Bundeskanzlei

BBl 2021 46

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