BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Genehmigung Richtplan Basel-Landschaft, Anpassung 2018 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 26. April 2021 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 21. April 2021 wird die Anpassung 2018 des Richtplans des Kantons Basel-Landschaft mit den Vorbehalten und Aufträgen von Ziffer 2 bis 4 genehmigt.

2.

Die im Objektblatt «S 5.1» festgesetzten öffentlichen Bauten «Neuer Werkhof Ost» und «Neubau Psychiatrische Klinik» werden vom Bund zur Kenntnis genommen.

3.

Der im Objektblatt «VE 1.2» festgesetzte Abbaustandort «Langematten» wird vom Bund zur Kenntnis genommen.

4.

Der Kanton Basel-Landschaft wird aufgefordert, im Rahmen der Weiterentwicklung des Richtplans: a. dem Bund für künftige Anpassungen des Objektblatts «S 5.1» jeweils die für eine Prüfung notwendigen Erläuterungen vorzulegen; b. den Wildtierkorridor «BL 12 Magden-Wintersingen» im Hinblick auf eine spätere Festsetzung mit dem Kanton Aargau zu koordinieren; c. für die Festsetzung neuer Abbaustandorte im Objektblatt «VE 1.2» die Grundlage «Abbaukonzept Laufental» von 1993 zu aktualisieren und dem Bund die notwendigen Erläuterungen dazu vorzulegen.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumplanung, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, Tel. 061 552 59 33

­

Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 463 13 78

5. Mai 2021

2021-1398

Bundesamt für Raumentwicklung

BBl 2021 983

BBl 2021 983

2/2