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Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Verein für die höheren Fachprüfungen im Rechnungswesen und Controlling hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidgenössischem Fachausweis / Fachfrau im Finanz- und Rechnungswesen mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.

Der Verein für die höheren Fachprüfungen im Rechnungswesen und Controlling hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung für Diplomierter Experte in Rechnungslegung und Controlling / Diplomierte Expertin in Rechnungslegung und Controlling eingereicht.

Der Schweizerische Gehörlosenbund (SGB-FSS), die Berufsvereinigung der GebärdensprachlehrerInnen und GebärdensprachausbilderInnen (BGA) und die «Association Suisse Romande de la langue des signes (ASRLS)» haben, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Gebärdensprachlehrer mit eidgenössischem Fachausweis / Gebärdensprachlehrerin mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

3. März 2021

2021-0570

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

BBl 2021 396

BBl 2021 396

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