. 1415

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Resignation des bisherigen Inhabers ist eine Ingenieurstelle I. Klasse des eidg. Amtes für geistiges Eigentum frei geworden.

Dieselbe wird hiermit znr Wiederbesetzung auf 1. Februar 1898 ausgeschrieben. Die Jahresbesoldung beträgt laut Bundesgesetz vom 2. Juli 1897 Fr. 4000--5500.

Bewerber um diese Stelle müssen sich über erfolgreiche Studien in mechanisch-technischer und elektro-technischer Richtung an einer technischen Hochschule, sowie über genügende Kenntnis der deutschen und französischen Sprache ausweisen können.

Anmeldungen sind bis 27. Dezember 1897 dem unterzeichneten Amte einzureichen.

B e r n , den 6. Dezember 1897.

Eid g. Justiz- und Polizeidepartement, eidg. Amt für geistiges Eigentum.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Kanzleigehülfen beim eidg. Oberforstinspektorat ist auf 1. Januar 1898 neu za besetzen. Jahresbesoldung: Fr. 1500.

Bewerber um diese Stelle haben ihre Anmeldungen bis Ende dieses Monats dem unterzeichneten Departement schriftlich einzureichen.

B e r n , den 13. Dezember 1897.

Eidg. Departement des lauern.

1416

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Einnehmers beim Hauptzollamt Campocologno ist neu cu besetzen. Anmeldungen solcher Bewerber, welche mit dem Zolldienst vertraut und der italienischen Sprache mächtig sind, werden von der Zolldirektion in Chur bis 31. dieses Monats entgegen genommen.

B e r n , den 17. Dezember 1897.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Bauarbeiten zu einem Zollgebäude in Les Queues bei Locle werde» hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im Zollbureau in Col-des-Roches zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Verwaltung verschlossen uuter der Aufschrift: ,,Angebot für Zollgebäude Les Queues" bis und mit dem 26. Dezember nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 6. Dezember 1897.

Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Bauarbeiten zu einem Zollgebäude in La Ronde bei Verrières werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im Zollbureau Bahnhof Verrières-Suisses zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Verwaltung verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Zollgebäude La Ronde" bis und mit dem 26. Dezember nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 6. Dezember 1897.

Direktion der eidg. Bauten.

1417

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portof r e i zn geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Posthalter in Vouvry (Wallis).

Anmeldung bis zum 4. Januar 2) Postablagchalter und Briefträger 1898 bei der Kreispostdirektion in in Treyvaux (Freiburg).

3) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Ecublens (Waadt).

4) Ppstablagehalter und Briefträger iu Bunderbach (Bern). Anmeldung bis zum 4. Januar 1898 bei der Kreispostdirektion in Bern.

5) Bureauchef beim Hauptpostbureau | Anmeldung bis zum 4. Januar Basel.

j. 1898 bei der Kreispostdirektion in 6) Postcommis in Basel.

J BaseL 7) Briefträger in Dietlikon (Zürich). Anmeldung bis zum 4. Januar 1898 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

8) Briefträger in Kirchberg (St. Gallen). Anmeldung bis zum 4. Januar 1898 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

9) Ausläufer auf dem Telegraphenbureau St. Gallen. Jahresgehalt Fr. 1200.

Anmeldung bis zum 3. Januar 1895 beim Chef des Telegraphenbureaus St. Gallen.

1) Zwei Briefträger in Genf. Anmeldung bis zum 28. Dezember 1897 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Paketträger in Lausanne.

Ì Anmeldung bis zum 28. Dez.

3) Postablagehalter und Briefträger } }897 bei der Kreispostdirektion in in Mordes (Waadt).

J Lausanne.

4) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Thörishaus (Bern). Anmeldung bis zum 28. Dezember 1897 bei der Kreispostdirektion in Bern.

5) Briefträger in Travers. Anmeldung bis zum 28. Dezember 1897 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

6) Mandatträger in Basel. Anmeldung bis zum 28. Dezember 1897 bei der Kreispostdirektion in Basel.

7) Postablagehalter und Briefträger in Ried (Schwyz). Anmeldung bis zum 28. Dezember 1897 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

1418 8) Zwei Ppstpacker in Winterthur. Anmeldung bis zum 28. Dezember 1897 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

9) Kondukteur für den Postkreis St. Gallen (Domizil Wattwil). Anmeldung bis zum 28. Dezember 1897 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

10) Bureaudiener beim Hauptpost bureau l .

., ,.

D Chur l Anmeldung bis zum 00 28. Dez.

P ' , , ,.

.

V 1897 bei der Kreispostdirektion in 11) Postpaoker und Bureaudiener m l Chur Davos-Platz.

J 12) I. technischer Sekretär der Telegrapbendirektion. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. Joli 1897. Anmeldung bis znm 25. Dezember 1897 bei der Telegraphendirektion in Bern.

13) Telegraphist in Vouvry (Wallis). Jahresgehalt Fr. 240, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 25. Dezember 1897 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

·14) Telegraphist in Basel-Gundoldingen. Jahresgehalt Fr. 500, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 25. Dezember 1897 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

15) Chef des Telegraphen- und Telephonbureaus in Frauenfeld. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. Juli 1897. Anmeldung bis zum 28. Dezember 1897 bei der Telegrapheninspektion, in St. Gallen.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt; -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 51.

Bern, den 22. Dezember 1897.

II, Réglemente und Tarifvorschriften.

A. Schweizerischer Verkehr.

934. (. /97) Transportreglement der schweizerischen Eisenbahnund Dampfschiff-Unternehmungen, vom i. Januar 1894.

Abschnitt IX. Beförderung lebender Tiere. Ergänzung des £ 46', Absatz 1% und 13.

51

Mit Wirkung vom 1. Januar 1898 treten folgende Änderungen in Kraft: Der zweite Satz des Absatz 12 erhält mitfolgende Fassung: ,,In gleicher Weise werden Hunde und junge, zur Sommerung auf Alpen (Bergweiden) zu transportierende, nicht über 20kg. schwere Schafe und Ziegen befördert, welche in Kisten oder ähnlichen Behältern verpackt sind."

Absatz 13 des § 46 wird wie folgt ergänzt: ,,Werden im Tarif benannte Tiere (ausgenommen Hunde und junge, zur Sommerung auf Alpen zu transportierende, nicht über 20 kg. schwere Schafe und Ziegen) in Kisten, Körben und dergleichen verpackt zur Beförderung aufgegeben, so werden dieselben nur. in Eilfracht unter Berechnung der entsprechenden Taxen des Tarifes angenommen."

Basel, den 20. Dezember 1897.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn, als Präsidialverwaltung des Schweiz. Eisenbahnverbandes.

421

III, Personen- und öepäokverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

935. (51/97) Sonntagsbillete der Eisenbahn Saignelegier-Chaux-deFonds.

Ab 1. Januar 1898 werden an Sonntagen einfache Billete, für Hin- und Rückfahrt am nämlichen Tage gültig, abgegeben.

Saignélégier, den 17. Dezember 1897.

Verwaltung der Eisenbahngesellschaft Saiguelegier-Chaux-de-Fouds.

(51/97) Personentarif der Aligemeinen Gesellschaft der Schweizerischen Straßenbahnen in Genf.

Modifikationen an den Preisverzeichnissen.

Vom 1. Januar 1898 an wird die Allgemeine Gesellschaft der Schweizerischen Straßenbahnen folgende Modifikationen an seinem Tarif auf der Linie Caronge-Chêne bringen: nach Molard Cluse Carouge Bahnhof Eaux Vives -- --. 20 anstatt --. 25 --. 25 anstatt--. 30 --.35 Grand-Canal --.15 anstatt--.20 --.25 --.30 --.30 --.20 ,, --.25 --.30 Chêne-Vallon --.40 --.35 --.35 -.45 Chêne-Bourg --.25 ,, --.30 --.35 --.40 --.40 --.30 ,, --.35 --.40 --.50 Moillesulaz .

--.45 --.45 --.45 ,, --.50 --.55 --.65 Annemasse .

--.60 --.60 --.75 --.55 ,, --.60 -.65 --.70 --.70 Etrembières.

Genf, den 21. Dezember 1897.

Direktion der Allgemeinen Gesellschaft der Schweizerischen Strassenbahnen.

936.

B. Verkehr mit dem Auslande.

B1

937. ( /97) Schweizerisch-italienischer RundreiseverJcehr.

Auf den italienischen Anteilen der Fahrpreise der in Bellinzona, Lugano, Chiasso und Locamo aufliegenden schweizerisch-italienischen Rundreisebillete elangt vom 1. Januar 1898 an eine italienische Staatsgebühr in Form einer uscblagstaxe in der Weise zur Erhebung, daß letztere mit dem Fahrpreise vereinigt in einer Summe Jbeim Bezüge des Billets vom Beiseud«n erhoben wird. Aufschluß über diese Zuschläge erteilen diejenigen schweizerischen Stationen, welche Anschluß-, Hin- und Bückfahrtsbillete nach Bellinzona etc.

ausgeben.

Lugern, den 20. Dezember 1897.

Direktion der ßotthardbahn.

f

422

IV, Güterverkehr A. Schweizerischer Verkehr.

51

938. ( /97) Reglement und Tarif für den Transport von lebenden Tieren, vom i. April 4800. II. Tarifbestimmungen, Ergänzung von Art. 5.

In Absatz l des Art. 5 der obenerwähnten Tarifbestimmungen ist mit Gültigkeit vom 1. Januar 1898 nach den Worten ,,nicht besonders benannte kleine Tiere" einzuschalten: ,,ferner für junge zur Sommerung auf Alpen (Bergweiden) zu transportierende, nicht über 20 kg. schwere Schafe und Ziegen".

Basel, den 21. Dezember 1897.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn, als Präsidialverwaltung des Schweiz. Eisenbahnverbandes.

939. ( 51 /97) Ausnahmetarif Nr. 3 für den Transport von Lebensmitteln in beschleunigter Fracht, vom i. Mai 4894.

Berichtigungen.

Um den französischen und italienischen Text der ,,Bemerkungen" mit dem deutschen Texte in Übereinstimmung zu bringen, werden folgende Berichtigungen angeordnet : 1. In Ziffer 2 der ,,Bemerkungen" des französischen Textes in Position ,,fromages" in Zeile 2 ist das Wort ,,emballé" durch ,,emballés" zu ersetzen.

2. In Ziffer 2 der ,,Bemerkungen" des italienischen Textes in der zweiten Zeile der Position ,,formaggi" nach den Worten ,,mascherponi (Weißzieger)" ein Komma (,) einzuschalten.

Basel, den 21. Dezember 1897.

Direktorium der Schweiz, Centralbahn, als Präsidialverwaltung des Schweiz. Eisenbahnverbandes.

Rückvergütungen.

940. (51/97)' Taxermäßigung für Eisentransporte ab Basel SCB transit nach Biel. Aufhebung.

Die in der Zusammenstellung der Rückvergütungen und Ausnahmefrachtsätze der schweizerischen Eisenbahnen vom Januar 1895, sub Nr. l Abschnitt III, direkter Verkehr mit dem Auslande (Seite 11) aufgeführte Ansnahmetaxe für den Transport von Walzeisen von Basel S C B transit nach Biel wird hiermit auf den 31. März 1898 aufgehoben.

Basel, den 14. Dezember 1897.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

423

941. (51/97)' Taxermäßigung für Walzeisen auf der Strecke Basel S C B -- Mett-Bözingen via Ölten.

Für den Transport von Walzeisen des Specialtarifs II deutscher und schwedischer Herkunft, in Ladungen von mindestens 10000 kg. pro zweiachsigen Wagen, wird auf der Strecke Basel S OB transit-- Mett-Bözingen via Ölten die ermäßigte Taxe von 57 Cts. per 100 kg. auf dem Rückerstattungswege gegen Vorlage der Originalfrachtbriefe für Mett-Bözingen bewilligt, unter der Bedingung, daß ein gleiches Quantum in verarbeitetem Zustande von Mett-Bözingen nach Ölten und weiter verfrachtet und dieser Versand nachgewiesen wird.

Basel, den 21. Dezember 1897.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

51/97)'

942. ( Oesterreichisch-ungarisch-schweizerischer Güterverkehr.

Verlängerung derGültigkeitt gekündeter Tarife und Ausnahmetaxen.

Die im Pnblikationsorgan Nr. 35 vom 1. September 1897, unter Ziffer 716, auf 31. Dezember 1897 gekündeten Tarife und Ausnahmetaxen im Verkehr zwischen Österreich und der Schweiz bleiben über diesen Termin hinaus bis zur Einführung eines neuen Heftes l des Teiles 11 der österreichisch-ungarischschweizerischen Gütertarife in Kraft.

Zürich, den 15. Dezember 1897.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

943. (51/97)' Südwestdeutsch ~ ostschweizerischer Nachtrag I.

Kohlentarif.

Mit 1. Januar 1898 tritt zum südwestdeutsch-ostschweizerischen Kohlentarif vom 10. Oktober 1897 ein Nachtrag I in Kraft, enthaltend ermäßigte Taxen ab Mannheim, Maxau, Rheinau Ludwigshafen und Speyer Hafen für Kohlen deutscher Herkunft, welche per Schiff nach diesen Stationen gelangt sind.

Derselbe kann auf unserem Gütertarif bureau eingesehen und vom 26. Dezember an bei unseren Dienststellen unentgeltlich bezogen werden.

Zürich, den 17. Dezember 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

424

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

944-. (51/97) Badischer Gütertarif.

Ergänzungsblatt.

Zum badischen Gütertarif vom 1. Mai 1895 ist ein Ergänzungsblatt mit dem Kilometerzeiger für die Station Mingolsheim, welche am 1. Januar 1898 für den Güterverkehr eröffnet wird, ausgegeben worden.

Nähere Auskunft erteilen die Stationen.

Karlsruhe, den 13. Dezember 1897.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

945.

(51/97)' Ausnahmetarif Nr. i für Holz.

Aenderung.

Insoweit im Verkehr der badischen Staatseisenbahnen mit den übrigen deutschen Bahnen und mit den auf deutschem Gebiete gelegenen Stationen der niederländischen Bahnen der Ausnahmetarif Nr. l (Holztarif) in Geltung ist, erhält mit Gültigkeit vom 15. Januar 1898 ab die Ziffer 4 des Warenverzeichnisses dieses Ausnahmetarifes folgende Fassung: ,,4. Holzwaren, grobe (ausgenommen solche, die aus Hölzern der im Specialtari I des deutschen Eisenbahngütertarifs, Teil I, bezeichneten Sorten -- vergl, oben Ziffer l -- hergestellt sind), folgende: Roh vorgearbeitetes Schirr- oder "Werkholz, soweit dasselbe nicht unter Ziffer l der Position ,,Holz" des Specialtarifs III fällt, Rundholz, gelocht (Haspelholz), Satzkisten, Schachtelränder, Siebläufe, Schiffsnägel, Holzspunde, Schuhpflöcke (Holzstifte), Draht zur Herstellung von Zündhölzern, Holzklötze (Holzstöckel) zum Pflastern, roh vorgearbeitete Gewehrschäfte, Cigarrenkistenbretter, Dachschindeln."

Karlsruhe, den 17. Dezember 1897.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Ausnahmetaxen.

946.

51/97)'

( Ausnahmefrachtsätze für Petrol und Naphta ab Ludwigshafena/Rh.. nach Schaffhausen, Singen und Konstanz transit.

Mit Wirkung vom 15. Dezember 1897 treten für die Beförderung von Petroleum und Naphta von Ludwigshafen a/Rh. nach Waldshut, Schaffhausen, Singen und Konstanz transit nachfolgende Frachtsätze in Kraft: 425

Von für 100 kg.

Ludwigshafen a/Rh. in Mark nach

Waldshnt transit .

gültig für Sendungen nach

Baden (Schweiz), Wettingen und südlich (Richtung Killwangen) und östlich davon.

1,09 Schaffhausen transit Rafz, Andelfingen, Stammheim und südlich davon, Zürich und Altstetten bei Zürich ausgenommen.

1,04 Scbaffbausen transit Zürich und Altstetten bei Zürich.

1,04 Stammheim und südlich davon.

Singen transit . .

Konstanz transit 1,13 Uttweil und darüber hinaus.

Diese Prachtsätze gelten nur für solche Sendungen, welche in Ladungen von 10 OÜO kg. oder bei Zahlung der Fracht für dieses Gewicht von Ludwigshafen a/Rh. mit direkten Frachtbriefen nach den ostschweizerischen Stationen aufgeliefert und auf den vorgenannten Übergangsstationen zum Eingang in die Schweiz verzollt werden; für die übrigen Sendungen bleiben die seitherigen Frachtsätze des Ausnahmetarifs Nr. 7 bestehen.

Im Ausnahmetarif Nr. 7, auf Seite 174/175, des Haupttarifs ist bei den Stationen Konstanz, Schaff hansen, Singen und Waldshut je ein * anzubringen und am Fuße der genannten Seiten auf gegenwärtige Verfügung hinzuweisen.

1,18

Karlsruhe, den 14. Dezember 1897.

Generftldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Mitteilungen aus ausländischen Anzeigeblättern,

Taxbegünstigung für Sammelladungen. Vom 1. Jan. 98 bis auf weiteres, längstens bis 3l. Dez. 98, wird für den Transport von Sammelladungen, gebildet aus Gütern der Klasse A, des Ausnahmetarifs 7 a, sowie der Ansnabmetarife 6 6 und 6 d des Tarifes für den Österreich-Lindau-Vorarlberger Eisenbabnverband, vom 1. März 96, bei Aufgabe als Frachtgut und Fracntzahlung für mindestens 10000 kg. per Wagen von Prag (Bubna) B E B , Prag (Sandthor) B E B , Prag (Smichow) B E B , Prag (St B) K K Ö S t B , Smichow K K ö St B, Komotan B E B, Kralup B E B nach Bregenz, Buchs, Lindau und St. Margrethen im Kartiernngswege folgende Taxoegünstigung gewährt : ,,Für das wirkliche Gewicht der Güter der Klasse A, des Ausnahmetarifes 7 a, sowie der Ausnahmetarife 6 6 und 6 d kommen die bezüglichen Tarifsätze ans der Klasse A, bezw. dem Ausnahmetarif 7 a, resp. den Ausnahmetarifen 66 und 6 d und -- wenn das Gesamtgewicht der aufgegebenen Güter 10 000 kg. nicht erreicht -- für das Ergänzungsgewicht der Frachtsatz der Klasse A des Tarifes, Teil II, Heft l bezw. 2, für den ÖsterreichLindau-Vorarlberger Eisenbahnverband, vom 1. März 1896, zur Anwendung, österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. n. Schiffahrt. Nr. 137, v. 30. Nov. 97.

426

Gütertarif für den südösterr.-ungar.-schweiz. Grenzverkehr. Vom 1. Jan.

98 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dez. 98, werden für den Transport von Petroleum-Naphta (Benzin aus Petroleum destilliert) in Ladungen von 10000 kg. auf dem Kartierungswege die Frachtsätze des in dem genannten Gütertarif enthaltenen Ausnahmetarifes Nr. 3 gewährt.

österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 138, v. 2. Dez. 97.

Ausnahmetaxen für Hohlglaswaren. Vom I.Jan. 93 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dez. 98, werden für Transporte von Hohlglaswaren aller Art in beliebiger Verpackung in Ladungen von 5000 und 10000 kg. ab Erdweis nach Bregenz tr., Buchs tr., Lindau tr. und St. Margrethen tr.

folgende Frachtsätze im Kartierungswege gewährt: von Erdweis Cts. pro 100 kg.

nach 5 t.

10 t.

Buchs tr 326 191 Bregenz tr. und Lindau tr 326 195 St. Margrethen tr 331 197 Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 138, v. 2. Dez. 97.

Ausnahmetaxen für Elektroden. Vom 1. Jan. 98 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dez. 98, werden für den Transport von Elektroden in Ladungen von 10 000 kg. von Wien Westbahnhof nach Bregenz tr., Buchs tr., Lindau tr. und St. Margretheu tr. folgende Frachtsätze im Kartierungswege gewährt: Cts. pro 100. kg.

Wien Westbahnhof -- Bregenz tr., Lindau tr. und St. Margrethen tr 292 ,, ,, -- Buchs transit 286 österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 138, v. 2. Dez. 97.

Ausnahmetaxen für frisches Fleisch, Eier und totes Geflügel. Vom 10. Dez. 97 bis auf weiteres, längstens bis 31. März 98, werden für den Transport von frischem Fleisch, Eiern und totem Geflügel als Frachtgut in Ladungen von 5000 und 10000 kg. ab Zimony Schnittpunkt (ungar.-serbische Grenze) nach St. Margrethen folgende Frachtsätze auf dem Kartierungswege gewährt : Cts. Gold pro 100 kg.

5 t.

10 t.

Zimony Schnittpunkt (ungar.-serbiscbe Grenze) -- St. Margrethen 615 491 österr. Verordnungsbl. t, Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 139, v. 4. Dez. 97.

Ausnahmetaxen für Messingwaren, ordinäre. Vom 15. Dez. 97 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dez. 98, werden für den Transport von ordinären Messingwaren m Einzelsendungen, sowie in Ladungen von 5000 und 10 000 kg."

427

zwischen Vöhringen und Bregenz folgende Frachtsätze im Kartierungswege gewährt : Mark pro 100 kg.

Vöhringen -- Bregenz und umgekehrt Einzelsendung 1,33 5 t.

1,15 10 t.

0,97 österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u: Schiffahrt. Nr. 140, v. 7. Dez. 97.

Ausnahmetaxen für Kohle und Coaks. Vom 1. Jan. 98 bis aaf weiteres, längstens bis 31. Dez. 98, treten für den Transport von Kohle und Coaks ab Nürschan und Staab nach Lindau, Bregenz und St. Margrethen im Kartielungswege folgende Frachtsätze in Kraft: Von Nürschan Staab nach kr. pro 100 kg.

Lindau und Bregenz 70,4 69,4 St. Margrethen 72,4 71,4 österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 140, v. 7. Dez. 97.

Ausnahmetaxen für Eilgüter, gewöhnliche. Vom 1. Jan. 98 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dez. 98, tritt für den Transport von gewöhnlichen Eilgütern zwischen Wien (K E B) und Lindau im Kartierungswege ein Frachtsatz von 1200 h. pro 100 kg. in Kraft. Die einzelnen Colli dürfen das Gewicht von 50 kg. nicht übersteigen.

Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 140, v. 7. Dez. 97.

Ausnahmetaxen ,für Holzkohle. Vom 1. Jan. 98 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dez. 98, treten für den Transport von Holzkohle in Ladungen von 10000 kg. ab Ungvar nach Bregenz, Buchs, St. Margrethen und Lindau im Kartierungswege folgende Frachtsätze in Kraft: h. pro 100 kg.

Ungvar -- Bregenz, St. Margrethen und Lindau 292 ,, -- Buchs . . .

288 österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 140, v. 7. Dez. 97.

Ausnahmetaxen für getrocknetes Obst und Pflaumenmus. Vom 1. Jan. 98 "bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dez. 98, treten für den Transport von getrocknetem Obst, ferner Pflaumenmus (Powidl, Lequar) in Ladungen von 10000 kg. ab einer Reihe von Stationen der k. k. österr. Staatsb. nach Bregenz, Buchs und St. Margrethen im Kartierungswege Ausnahmefrachtsätz in Kraft, welche zu ersehen sind im österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt.

Nr. 140, v. 7. Dez. 97.

428

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 18. Dezember 1897: 1. Teil l, Abteilung B, der Tarife für den deutsch-italienischen Güterverkehr über den Gotthard, den Brenner und Pontebba, enthaltend die allgemeinen Tarifvorschriften nebst Güterklassifikation.

2. Teil II, Abteilung A, der Tarife für den deutsch-italienischen Güterverkehr über den Gotthard, den Brenner und Fontebba, enthaltend die außeritalienischen Schnittsätze.

3. Teil II, Abteilung B, der Tarife für den deutsch-italienischen Güterverkehr über den Gotthard, den Brenner und Pontebba, enthaltend die italienischen Schnittsätze.

4. Ausnahmetarif Nr. l für metallurgische Produkte ans Deutschland nach Italien über den Gotthard, den Brenner und Pontebba.

5. Ausnahmetarif Nr. 2 für "Wein, Most und zerquetschte Weintrauben im deutsch-italienischen Güterverkehr über den Gotthard, den Brenner und Pontebba.

6. Ausnahmetarif für Steinkohlen, Coaks und Briquetts, ferner Braunkohlen, Braunkohlencoaks und Braunkohlenbriketts aus Deutschland nach Italien über den Gotthard, den Brenner und Pontebba.

7. Ausnahmetarif für Rohzucker und Melasse aus Deutschland nach Italien über den Gotthard, den Brenner und Pontebba.

Genehmigt am 21. Dezember 1897: 1. Nachtrag IV 2um Heft VI der Gütertarife für den Verkehr zwischen Stationen der Jura-Simplon-Bahn, der Bulle-Romont-Bahn und der Regionalbabn des Traversthaies einerseits und solchen, der übrigen schweizerischen Eisenbahnen anderseits, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

2. Nachtrag I zum Tarif für die direkte Beförderung von Personen zwischen Stationen der Jura-Simplon-Bahn, der Bulle-Romont-Bahn, der Regionalbahn des Traversthaies und der Visp-Zermatt-Bahn einerseits und solchen der Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich der Toggenbu.rgerbahn und der Wald-Rüti-Bahn) anderseits, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

3. Taxermäßigung für Transporte von Walzeisen des Specialtarifes II in Wagenladungen von 10 000 kg. ab Basel S C B nach Mett-Bözingen.

4. Nachtrag I zum Tarif für die Beförderung von Personen, Gepäck und Hunden im internen Verkehr der Drahtseilbahn in Cossonay, enthaltend Abonuementstaxen für Schüler und Studenten.

5. Ergänzung des § 5 der Tarifbestimmungen im Reglement und Tarif für
den Transport von lebenden Tieren vom 1. April 1890, wonach junge, nicht über 20 kg. schwere Schafe und Ziegen, welche zur Sommerung auf Alpen (Bergweiden) verbracht werden sollen und in Käfigen, Kisten und sonstigen Behältnissen verpackt sind, bei Aufgabe als Stückgut nach dem Bruttogewicht zur Gepäcktaxe abgefertigt werden können.

429

6. Berichtigung des französischen und italienischen Textes der Warenklassifikation des allgemeinen Ausnahmetarifes Nr. 3 für Lebensmittel, vom I.Mai 1894.

.

:. , .

7. Nachtrag zur Taxordnung der elektrischen Straßenbahn Zürich-örlikonSeebach, enthaltend persönliche Abonnements.

8. Änderung der Personenfahrtaxen ab Molard, La Cluse und Caronge nach Stationen der Linie nach Annemasse.

Sonstige Mitteilungen.

1. Der schweizerische Bnndesrat hat unterm 20. Dezember 1897 einer Abänderung der Absätze 12 und 13 des § 46 des Transportreglements der schweizerischen Eisenbahn- und Dampfschiffverwaltungen vom 1. Januar 1894 die Genehmigung erteilt. Durch diese Abänderung wird ermöglicht, junge, zur Sommerung auf Alpen (Bergweiden) zu transportierende, nicht über 20 kg. schwere Bchafe und Ziegen bei Aufgabe in Einzelsendungen, in Käfigen, Kisten oder sonstigen Behältnissen verpackt, nach dem Gewicht und zur Gepäcktaxe abzufertigen. Die neue Vorschrift tritt am 1. Januar 1898 in Kraft.

2. Der schweizerische Bundesrat hai in seiner Sitzung vom 20. Dezember 1897 dem Teil I, Abteilung A, der Tarife für den deutsch-italienischen Güterverkehr üher den Gotthard, den Brenner und Pontebba, enthaltend die reelementarischen Bestimmungen, die Genehmigung zur Anwendung für den über den Gotthard sich bewegenden Güterverkehr erteilt.

430

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate und litterarische Anzeigen.

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4

Volume Volume Heft

52

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.12.1897

Date Data Seite

1415-1418

Page Pagina Ref. No

10 018 139

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