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Einführung der neuen Radio- und Fernsehabgabe Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 13. Oktober 2020 Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Januar 2021

Sehr geehrte Frau Kommissionspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 13. Oktober 20201 betreffend die Einführung der neuen Radio- und Fernsehabgabe nehmen wir nach Artikel 158 des Parlamentsgesetzes nachfolgend Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Kommissionspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

13. Januar 2021

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Guy Parmelin Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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Stellungnahme 1

Ausgangslage

Nach der Einführung der neuen Abgabe für Radio und Fernsehen am 1. Januar 2019 haben mehrere tausend Schweizer Haushalte eine falsche Rechnung erhalten. Die Mängel basierten zu einem grossen Teil auf den von den Einwohnergemeinden gelieferten und für die Erhebung der Abgabe notwendigen Daten zu Haushalten. Dies hatte zur Folge, dass die Einwohnerdienste einiger Gemeinden, die Schweizerische Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe (Serafe) und das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) als zuständige Bundesbehörde mit Anfragen überhäuft wurden.

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) hat daraufhin beschlossen, den Umgang des BAKOM mit diesen Vorfällen zu untersuchen.

Die GPK-S ersucht den Bundesrat in ihrem Bericht vom 13. Oktober 20202, zu prüfen, wie die Qualität der Daten zu Haushalten verbessert und sichergestellt werden kann, und sie verlangt die Ermittlung der Zusatzkosten, die im Zusammenhang mit den Adressierungsproblemen entstanden sind.

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Stellungnahme des Bundesrates

Mit der Einführung der Radio- und Fernsehabgabe auf den 1. Januar 2019 hat das BAKOM zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern von Kantonen und Gemeinden, der Serafe und dem Bundesamt für Statistik eine Begleitgruppe gebildet. Die Begleitgruppe setzte sich zum Ziel, die Qualität der von den Einwohnerdiensten an die Serafe gelieferten Daten zu verbessern. Der gemeinsam mit der Begleitgruppe erarbeitete Rückmeldeprozess der Serafe ermöglicht, dass die gesammelten Korrekturmeldungen an die zuständigen Einwohnerdienste gelangen. Der Rückmeldeprozess wird nun laufend optimiert und den Bedürfnissen aller Beteiligten angepasst mit dem Ziel, die Erfolgsquote der Rückmeldungen zu erhöhen und so die Datenqualität laufend zu verbessern. Aber auch Verbesserungen auf der technischen Ebene werden diskutiert. Die Erhebungsstelle ist in stetem Austausch mit den Verantwortlichen der Kantone und evaluiert, ob eine effizientere Form des Informationsaustauschs ­ zum Beispiel auf elektronischem Wege über ein Webportal ­ stattfinden könnte. Die Qualität der Daten in den Registern hat sich durch diese Massnahmen bereits verbessert, und dieser Prozess wird weitergeführt.

Das Registerharmonisierungsgesetz vom 23. Juni 20063 bestimmt, welche Daten in den Einwohnerregistern gesammelt werden müssen und verlangt, dass die Einwohnerregister der Gemeinden und Kantone «aktuell, richtig und vollständig» sind (Art. 5). Die Einwohnergemeinden müssen zur Erhebung der Abgabe für Radio und 2 3

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Abrufbar unter www.parlament.ch: Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates betreffend die Einführung der neuen Radio- und Fernsehabgabe.

SR 431.02

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Fernsehen keine zusätzlichen Daten erfassen. Bei der Einführung der Abgabe wurden die Gemeinden und Kantone für die spezifischen Investitionen, die für die Übermittlung der Daten an die Erhebungsstelle notwendig waren, entschädigt, so wie es das Bundesgesetz vom 24. März 20064 über Radio und Fernsehen (RTVG) vorsieht. Weitere Entschädigungen sieht das RTVG nicht vor. Rückmeldungen der Serafe können bei den Einwohnergemeinden natürlich einen gewissen Aufwand verursachen. Den Aufwand für die Bereinigung der Einwohnerregister tragen aber die Gemeinden und Kantone selber. Es besteht daher kein Anlass, die allfälligen Kosten der Kantone und Gemeinden im Zusammenhang mit der Verbesserung der Daten in den Einwohnerregistern zu erheben. Sollten die Gemeinden spezifische Investitionen nachweisen, die einzig auf den Systemwechsel zurückzuführen sind, wären diese im Detail zu prüfen.

Von den Gemeinden sind noch keine zusätzlichen Aufwendungen dieser Art geltend gemacht worden. Das BAKOM wird entsprechende Gesuche entgegennehmen und prüfen.

Aufwände der Serafe, welche diese geltend macht, die aber nicht durch die einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen sowie das Pflichtenheft abgegolten sind, werden vom BAKOM geprüft. Zudem wird geprüft, ob die Zusammenarbeit und Aufgabenverteilung zwischen den verschiedenen Akteuren insbesondere betreffend den Umgang mit Beanstandungen von Rechnungen und Registerdaten auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe zu regeln sind.

Mit diesem Vorgehen wird den Empfehlungen der GPK-S entsprochen.

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SR 784.40

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