BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung SVFB, Schweizerischer Verband Flugtechnischer Betriebe hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Änderung der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Luftfahrzeugtechniker - Mechanik mit eidgenössischem Fachausweis / Luftfahrzeugtechnikerin - Mechanik mit eidgenössischem Fachausweis resp. Luftfahrzeugtechniker - Avionik mit eidgenössischem Fachausweis / Luftfahrzeugtechnikerin - Avionik mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

4. Mai 2021

2021-1357

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

BBl 2021 965

BBl 2021 965

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