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Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Kandergrund; Sicherheits- und Vorbereitungsmassnahmen im ehemaligen Munitionslager Mitholz Mitwirkung und Anhörung vom 13. Oktober 2021 Gemeinde:

Kandergrund

Gesuchstellerin:

armasuisse Immobilien, Baumanagement Mitte

Gesuchsunterlagen:

­ Projektbeschrieb inkl. Planbeilagen ­ Rodungsgesuch

Gegenstand:

­ Bau eines Hochdrucktors und von Stahlbetonpfropfen in den bestehenden Stollen ­ Teilrückbau und Stilllegung der Anlage ­ temporäre Verfüllung der Hohlräume und Klüfte ­ lokale Schutzmassnahmen im Bahnstollen gegen Steinschlag ­ Waldrodungen technische Untersuchung Flue und Dreispitz

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach dem Militärgesetz (Art. 126 ff. MG; SR 510.10), der militärischen Plangenehmigungsverordnung (MPV; SR 510.51) und subsidiär nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Das Generalsekretariat VBS ist Genehmigungsbehörde und leitet das Verfahren.

Mitwirkungs- und Anhörungsverfahren

Nach Artikel 126 und 126d MG in Verbindung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Genehmigungsbehörde schriftliche Anregungen einzureichen.

UVP:

Das Vorhaben unterliegt nicht der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäss Artikel 10a des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01).

2021-3295

BBl 2021 2353

BBl 2021 2353

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können vom 18. Oktober 2021 bis und mit 17. November 2021 im Internet unter www.kandergrund.ch sowie während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden: Gemeindeverwaltung Kandergrund, Innerkandergrund 89C, 3716 Kandergrund

Aussteckung / Profilierung

Während der öffentlichen Auflage sind die Veränderungen, welche die geplanten Bauten und Anlagen im Gelände bewirken, sichtbar zu machen und auszustecken; bei Hochbauten sind Profile aufzustellen.

Einsprachen:

Einsprache kann erheben, wer nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021) oder EntG Partei ist.

Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist beim Generalsekretariat VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern erhoben werden.

Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (vgl. Art. 126f Abs. 1 MG und 14 MPV).

Innerhalb der Auflagefrist sind sämtliche enteignungsrechtliche Begehren nach Artikel 33 EntG bei der Genehmigungsbehörde geltend zu machen (Art. 126f Abs. 2 MG). Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde vorzubringen (Art. 126c Abs. 3 MG).

13. Oktober 2021

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport