BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Bundesbeschluss über den Schutz und das Wohlergehen der Tiere

Entwurf

(direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz [Massentierhaltungsinitiative]») vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1, nach Prüfung der am 17. September 20192 eingereichten Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 19. Mai 20213, beschliesst: I Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 80 Abs. 1 und 2bis 1

Der Bund erlässt Vorschriften über den Schutz und das Wohlergehen der Tiere.

2bis

1 2 3

Bei Nutztieren muss das Wohlergehen insbesondere sichergestellt werden durch:

a.

tierfreundliche Unterbringung und Pflege;

b.

regelmässigen Auslauf;

c.

schonende Schlachtung.

SR 101 BBl 2019 6953 BBl 2021 1244

2021-1719

BBl 2021 1246

Schutz und Wohlergehen der Tiere. BB

BBl 2021 1246

II Dieser Gegenentwurf wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. Sofern die Volksinitiative vom 17. September 2019 «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)» nicht zurückgezogen wird, wird er zusammen mit der Volksinitiative nach dem Verfahren gemäss Artikel 139b der Bundesverfassung Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

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