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Bundesbeschluss über den Gesamtkredit für Abgeltungen und Finanzhilfen zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für die Jahre 2021­2024 vom 5. Juni 2019

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 58g des Bundesgesetzes vom 18. März 19942 über die Krankenversicherung (KVG), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 4. Dezember 20153, beschliesst:

Art. 1 Für die Abgeltungen und Finanzhilfen nach den Artikeln 58d und 58e KVG wird für die Jahre 2021­2024 ein Gesamtkredit von insgesamt 45,2 Millionen Franken bewilligt.

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Der Gesamtkredit setzt sich wie folgt zusammen: a.

Rahmenkredit zur Abgeltung der Leistungen im Zusammenhang mit nationalen Programmen nach Artikel 58d Absatz 1 KVG im Umfang von 27,7 Millionen Franken;

b.

Rahmenkredit zur Abgeltung der Leistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung von neuen und der Weiterentwicklung von bestehenden Qualitätsindikatoren nach Artikel 58d Absatz 1 KVG im Umfang von 5 Millionen Franken;

c.

Rahmenkredit zur Abgeltung der Leistungen im Zusammenhang mit systematischen Studien und Überprüfungen nach Artikel 58d Absatz 1 KVG im Umfang von 7,5 Millionen Franken;

d.

Rahmenkredit für Finanzhilfen zur Unterstützung von regionalen oder nationalen Projekten zur Qualitätsentwicklung nach Artikel 58e Absatz 1 KVG im Umfang von 5 Millionen Franken.

SR 101 SR 832.10 BBl 2016 257

2021-0664

BBl 2021 546

Gesamtkredit für Abgeltungen und Finanzhilfen zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für die Jahre 2021­2024. BB

BBl 2021 546

Das Bundesamt für Gesundheit kann in der Periode 2021­2024 zwischen den vier Rahmenkrediten Verschiebungen in der Höhe von maximal vier Millionen Franken vornehmen.

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Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 5. März 2019

Nationalrat, 5. Juni 2019

Der Präsident: Jean-René Fournier Die Sekretärin: Martina Buol

Die Präsidentin: Marina Carobbio Guscetti Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

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