BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs für die Jahre 2022­2025

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 30a des Personenbeförderungsgesetzes vom 20. März 20092, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 4. Juni 20213, beschliesst:

Art. 1 Für die Abgeltung der ungedeckten Kosten des bestellten Verkehrsangebots des regionalen Personenverkehrs wird für die Jahre 2022­2025 ein Verpflichtungskredit von 4352,2 Millionen Franken freigegeben.

Art. 2 Dem Verpflichtungskredit liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2019 (101,7 Punkte; Dez. 2015 = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde: 2022: + 0,3 %; 2023: + 0,3 %; 2024: + 0,3 %; 2025: + 0,4 %.

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

1 2 3

SR 101 SR 745.1 BBl 2021 1483

2021-1918

BBl 2021 1484

Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs für die Jahre 2022­2025. BB

2/2

BBl 2021 1484