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Aus den Verhandlungen des Schweiz, Bundesrates (Vom 4. Mai 18970

Mit Eingabe vom 11. März abbin rekurriert die Société des Tramways lausannois in Lausanne beim Bundesrat gegen die vom Industriedepartement unterm 19. Dezember 1896 verfügte Unterstellung ihrer Reparaturwerkstätte in Lausanne unter das Bundesgesetz betreffend die Arbeit in den Fabriken und stellt das Gesuch, es möchte die Werkstätte aus dem Verzeichnis der diesem Gesetz unterstellten Etablissemente gestrichen und dafür auf das Personal das Bundesgesetz betreffend die Arbeitszeit bei den Transportanstalten (27. Juni 1890) in Anwendung gebracht werden.

Das kantonale Departement wie der Fabrikinspektor berufen sich in ihrem übereinstimmenden Antrage auf Abweisung des Rekurses auf die Thatsache, daß erfahrungsgemäß das Arbeitspersonal in unzulässiger und abnormer Weise in Anspruch genommen werde.

Das Eisenbahndepartement ist der Ansicht, daß das Personal der Reparaturwerkstätte dem Bundesgesetz betreffend die Arbeitszeit bei den Transportanstalten unterstellt werden sollte. Es berichtet, daß bei einer kleinern Unternehmung, wie die Lausanne!Tramways eine ist, die Angestellten in die Lage versetzt werden müssen, sich gegenseitig aushelfen zu können, ansonst man häufig genötigt wäre, gerade an den Tagen des stärksten Verkehrs unzuverlässige Hülfsarbeiter zu Dienstleistungen beizuziehen. Die zeitweilige Verwendung von Werkstättearbeitern im eigentlichen Betriebs- beziehungsweise Zugsdienst und die Verwendung von Angestellten des Zugsdienstes für Arbeiten, welche in der Regel vom Werkstättepersonal besorgt werden, lasse sich nicht vermeiden, weil bald bei dieser, bald bei jener Personalgruppe eine Vermehrung der Arbeitskräfte erforderlich werde. Die Arbeit des Werkstättepersonals richte sich durchaus nach den Bedürfnissen des Betriebsdienstes und dieselbe lasse sich daher nicht, wie in einer Fabrik, einer Schablone anpassen, außer man wolle dann das Personal in der Weise vermehren, daß dasselbe häufig gar keine Beschäftigung hätte. Das Eisenbahndepartement will sofort auf Abstellung der konstatierten Mißbräuche dringen, wenn der Bundesrat die Werkstätte unter das Gesetz vom 27. Juni 1890 stellt.

'244 Das Industriedepai'tement pflichtet den Ausführungen des Eisenbahndepartements bei und erachtet es für zweckmäßiger, daß bei den Wechselbeziehungen zwischen dem eigentlichen Betriebs- und dem Werkstättedienst das gesamte Personal dem gleichen Gesetze unterstellt werde. Hier kann selbstverständlich nur das Bundesgesetz betreffend die Arbeitszeit bei den Transportanstalten zur Anwendung kommen.

Gestützt hierauf hat der Bundesrat den Rekurs der Société des Tramways lausannois betreffend die Unterstellung ihrer Reparaturwerkstätte unter das eidgenössische Fabrikgesetz und Unterstellung dieser Werkstätte unter das Bundesgesetz betreffend die Arbeitszeit bei den Transportanstalten vom 27. Juni 1890 gutgeheißen.

(Vom 7. Mai 1897.)

Die Eröffnung des regelmäßigen Betriebes auf den neuen Linien Äschenplatz-Birsfelden und Kohlenberg-Missionsstraße der Basler Straßenbahnen wird auf den 10. Mai nächsthin gestattet.

Die Eröffnung des elektrischen Betriebes des Tramway Neu·châtel-St. Biaise wird auf den 10. Mai gestattet.

Das allgemeine Bauprojekt der Strecke Slans-Engelberg der elektrischen Bahn Stansstad-Engelberg wird unter einigen Bedingungen genehmigt.

Die in Art. 5 der Konzession einer normalspurigen Eisenbahn von Lugano nach Ponte Tresa, vom 18. Juni 1887 angesetzte, durch mehrfache Bundesratsbeschlüsse, letztmals am 15. Juli 1895, erstreckte Frist zur Einreichung der vorschriftsmäßigen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten wird neuerdings um zwei Jahre, d. h. bis 18. Juni 1899, verlängert.

Die russische Gesandtschaft teilt mit Note vom 16./28. April mit, daß infolge Schlußnahme ihrer Regierung dieses Jahr in Rußland ein internationaler Geologiekongreß stattfinden werde, und zwar

245 in der zweiten Hälfte des Monats August a. St. in St. Petersburg, während die geologischen Exkursionen, die sich auf einen großen Teil Rußlands erstrecken werden, schon Mitte Juli beginnen und bis Ende September dauern werden. Die Regierung ersuche um Entsendung von Vertretern der Universitäten Bern, Lausanne, Zürich und Genf, der politechnischen Schule und der schweizerischen geologischen Kommission.

Der Bundesrat hat davon Umgang genommen, sich an dem genannten Kongresse durch von ihm bezeichnete Delegierte vertreten zu lassen ; dagegen hat er einen Beitrag an diejenigen Mitglieder der geologischen Gesellschaft bewilligt, welche Lehrstellen an öffentlichen Unterrichtsanstalten bekleiden und an dem Kongreß teilzunehmen wünschen. Damit ist eine Vertretung der schweizerischen großen Unterrichtsanstalten gesichert.

(Vom 8. Mai 1897.)

Laut einem Bericht des schweizerischen Generalkonsulats in Valparaiso ist der in der Kolonie Ercilla, Chile, ansäßig gewesene Johann S o m m e r von Ursenbach, Bern, einem Raubmorde zum Opfer gefallen. Der Bundesrat hat Herrn Generalkonsul Zürcher beauftragt, bei den chilenischen Behörden auf Ermittlung und Bestrafung der Mörder zu dringen.

"VVahlen.

(Vom 7. Mai 1897.)

Posi- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Posthalter in Hergiswil (Luzern): Postcommis in Herisau:

Herr Kasimir Kurmann, von Hergiswil, Telegraphist daselbst.

,, Joh. Jak. Brunner, von Ganterswil.

246

(Vom 11. Mai 1897.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postcommis in Basel: Posthalter und Bote in Immensee: Posthalter in Illnau :

Herr Anton Bucher, von Dagmersellen.

,,

Ernst Seeholzer, von Küßnacht (Schwyz), Privatpostgehülfe in Lugano.

,, Albert Brüngger, von Untei'-Illnau> Landwirt daselbst.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist in Hirzel :

Herr Jakob Hofmann, von Wädensweil, Landwirt in Hirzel.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

M 19.

Bern, den 42. Mai 1897.

II. Reglemente und Tarifvorschriften.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

(19/97) Teil I des deutschen Eisenbahn-Personen- und Gepäcktarifs. Nachtrag III.

Zum deutschen Eisenbahn-Personen- und Gepäcktarif, Teil I, ist mit Gültigkeit vom 1. Mai 1897 der Nachtrag III erschienen. Derselbe wird an Besitzer des Haupttarifes unentgeltlich abgegeben.

Karlsruhe, den 2. Mai 1897.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Straßburg, den 2. Mai 1897.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

353.

ÏÏL Personen- und Gepäckverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

354. ( 19 /97) Interner Personentarif der Borschach-Heiden-Bergbahn.

Nachtrag 1.

Mit 1. Juni 1897 tritt zu obgenanntem Tarif ein Nachtrag I, enthaltend einen neuen reduzierten Gesellschafts- und Schultarif, in Kraft, wodurch derjenige vom 1. Januar 1887 aufgehoben und ersetzt wird. Die Schul- und 155

Gesellschaftstaxen des Haupttarifes bleiben für den Verkehr mit Schwendi und Wienachten bis zum 15. August 1897 in Kraft.

Heiden, den 11. Mai 1897.

Betriebschef der Rorschaeh-Heiden-Bergbahn.

( J9 /97) Tarif für die Beförderung von Personen, Gepäck und Expreßgut im internen Verkehr der schweizerischen Nordostbahn, vom i. Februar 1896.

Neuausgabe.

Mit dem Tage der Betriebseröffnnng der Linien Thalweil-Zug und EglisauSchaffhausen tritt eine Neuausgabe des obgenannten Tarifs in Kraft, wodurch diejenige vom 1. Februar 1896 nebst Nachtrag aufgehoben und ersetzt wird.

Zürich, den 8. Mai 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

355.

( l9 /97) Interner Personen- und Gepäcktarif der Sihlthalbahn.

Neuausgabe.

Mit dem Tage der Eröffnung der Strecke Sihlwald-Sihlbrugg tritt ein neuer Personen- und Gepäcktarif in Kraft. Derselbe enthält die Taxen nach und ab der Station Sihlbrugg und teilweise neue, beziehungsweise billiger gestellte Taxen im Abonnementsverkehr für die meisten Stationen. Dieser neue Tarif kann vom 25. Mai 1897 an durch unsere Stationen bezogen werden.

Zürich, den 11. Mai 1897.

Direktion der SihUhalbahn.

356.

357. (19/97) Interner Personen- und Gepäcktarif der Gotthardbahn, vom i. Juni 188%. Neuausgabe.

Am Tage der Betriebseröffnung unserer beiden Zufahrtslinien LuzernImmensee und Zug-Arth/Goldau tritt ein neuer Tarif für die Beförderung von Personen, Reisegepäck und Expreßgut im internen Verkehr der Gotthardbahn in Kraft, durch welchen der bisherige Tarif vom 1. Juni 1882 aufgehoben und ersetzt wird.

Der neue Tarif weist infolge Herabsetzung des Bergzuschlages und Erhöhung des Eabattes auf den Retourbilleten fast durchwegs Ermäßigungen auf.

Luzern, den 10. Mai 1897.

Direktion der Gotthardbahn.

(19/97) Interner Personentarif der Dampfschiffgesellschaft des Vierwaldstättersees. Neuausgabe.

Mit 1. Juni 1897 tritt unter Aufhebung des Tarifs vom 1. Juni 1889 ein neuer interner Tarif für den Personenverkehr in Kraft.

Luzern, den 6. Mai 1897.

Verwaltung der Dampfschiffgesellschaft des Vierwaldstättersees.

358.

156

359. ( 19 /97) Tarif für Beförderung von Personen, Gepäck und Expreßgut im internen Verkehr A S B und W B, sowie im direkten Verkehr dieser Bahn unter sich, vom i. Januar 1896.

Nachtrag L Mit dem Tage der Betriebseröffnung der neuen Strecke Luzern-Immensee tritt zum obgenannten Tarif der Nachtrag I in Kraft, enthaltend Taxen mit der in den internen Verkehr der Aargauischen Südbahn einbezogenen Station Immensee.

Basel, den 7. Mai 1897.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

360. (19/97) Personen- und Gepäcktarif für den direkten Verkehr Aargauische Südbahn -- Bötzbergbahn, vom i. Januar 1896.

Nachtrag I.

Mit dem Tage der Betriebseröffnung der neuen Linie Luzern-Immensee tritt zum obgenannten Tarif der Nachtrag I in Kraft, enthaltend Taxen für die Station Immensee.

Basel, den 11. Mai 1897.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

361. ( 19 /97) Personentarif AS B und W B -- STB, vom 1. Januar 1896. Nachtrag 1.

Mit dem Tage der Betriebseröffnung der neuen Linie Luzern-Immensee tritt zu obgenanntem Tarif ein Nachtrag I in Kraft, enthaltend Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif.

Basel, den 11. Mai 1897.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

362. (19/97") Personentarif Bötzbergbahn -- Schweiz. Nordostbahn, vom i. April 1896. Nachtrag I.

Mit 1. Juni 1897 bezw. am Tage der Betriebseröffnnng der neuen Linien Eglisau-Schaffhausen und Thalweil-Zug tritt zu obigem Tarif ein Nachtrag I in Kraft.

Zürich, den 8. Mai 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

157

363. ( 19 /97) Personen- und Gepäcktarif S C K -- Vierwaldstättersee, Vitenau-Rigibahn und Rigi-Kaltbad-Scheideggbahn, vom i. Juli 1896. Neuausgabe.

Mit dem Tage der Betriebseröffnung der Linie Luzern-Immensee tritt ein neuer Tarif für die direkte Beförderung von Personen und Reisegepäck im Verkehr S C B -- Vierwaldstättersee, Vitznau-Rigibahn und Rigi-KaltbadScheideggbahn in Kraft, wodurch der provisorische Tarif vom 1. Juli 1896 aufgehoben und ersetzt wird.

Basel, den 11. Mai 1897.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

364. ( 19 /97) Interner Personen-, Gepäck- und Expreß guttarif der Spiez-Erlenbach-Bahn.

Mit Gültigkeit vom Tage der Betriebseröffnung der Spiez-Erlenhach-Bahn an, welcher noch besonders bekannt gegeben wird, tritt ein Tarif für die Beförderung von Personen, Gepäck und Expreßgut im internen Verkehr dieser Linie in Kraft.

Bern, den 30. April 1897.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.

365. ( 19 /97) Personen- und Gepäcktarif für den direkten Verkehr zwischen Stationen der Jura-Simplon-Bahn und der Visp-Zermatt-ßahn einerseits und denjenigen der Territel Glion-Bahn und Glion-Rochers de Naye-ßahn anderseits.

Mit 1. Juni 1897 tritt der obgenannte Tarif in Kraft, wodurch aufgehoben und ersetzt werden: 1. Der direkte Personen- und Gepäcktarif' J S, B R und R V T -- Glion, vom 1. Januar 1891, samt Nachtrag; 2. der Personen- und Gepäcktarif J S, B R und R V T -- Naye, vom 15. Juli 1893, samt Nachtrag.

Bern, den 8. Mai 1897.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

19

366. ( /97) Badisch-württemb ergischer Personentarif. Nachtrag III.

Auf 1. Mai 1897 ist Nachtrag 111 zum badisch-württembergischen Personentarif erschienen.

Die in den Nachtrag aufgenommenen Zusatzbestimtnungen zur Verkehrsordnung sind gemäß den Vorschriften unter 1(2) genehmigt worden.

Karlsruhe, den 5. Mai 1897.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

158

IV. Güterverkehr A. Schweizerischer Verkehr.

367.

19

( /97~) Taxbegünstigung für die zur schweizerischen ornithologischen Ausstellung in Frauenfeld bestimmten Ausslellungstiere und. -gegenstände.

Für die vom 18. bis 22. Juni 1897 in Frauenfeld stattfindende schweizerische ornithologische Ausstellung ist von den Verwaltungen des schweizerischen Eisenbahnverbandes die Anwendung des Reglementes über die Gewährung von Taxermäßigungen für Ausstellungsgegenstände, vom 1. August 1895, bewilligt worden.

Basel, den 7. Mai 1897.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn, als Präsidialverwaltung des Schweiz. Eisenbahnverbandes.

( 19 /97) Taxbegünstigung für die nur VII. internationalen Kunstausstellung in München bestimmten Ausstellungsgegenstände.

Vom 1. Juni bis 31. Oktober Î897 findet in München die VII. internationale Kunstausstellung statt.

Für die aus der Schweiz an diese Ausstellung gelangenden Kunstgegenstände, welche nach deren Schluß unverkauft zurückkehren, bewilligen die Verwaltungen des schweizerischen Eisenbahnverbandes die Anwendung des Réglementes über die Gewährung von Taxermäßigungen für Ausstellungsgüter vom 1. August 1895.

Diese Begünstigung gilt auch für diejenigen Kunstgegenstände, welche in Basel unter Leitung eines besondern Komitees gesammelt und von da in Wagenladungen über Romanshorn nach München gesandt werden, und zwar auch für die Eücksendung ab Basel an die einzelnen Aussteller.

Basel, den 7. Mai 1897.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn, als Präsidialverwaltung des Schweiz. Eisenbahnverbandes.

368.

( 19 /97j Interner Gütertarif der Rorschach-Heiden-Bergbahn.

Nachtrag H.

Mit 1. Juni 1897 tritt zum internen Gütertarif vom 1. April 1893 ein Nachtrag II in Kraft, enthaltend Ausnahmetaxen für den Transport von Garn und für die leer zurückgehenden Garnkisten in Einzelsendungen.

Heiden, den 11. Mai 1897.

Betriebschef der Rorschach-Heiden-Bergbahn

369.

159

370. ( 19 /97) Interner Gütertarif der N 0 B, vom i. Mai 1896.

Nachtrag I.

Mit dem Tage der Eröffnung der Linien Eglisau-Schaffhause und Thalweil-Zug tritt zum internen Gütertarif der Nordostbahn, vom 1. Mai 1896, ein Nachtrag I in Kraft, enthaltend die Taxen für die Stationen dieser neuen Linien, sowie die durch dieselben bedingten Änderungen in den Distanzen und Taxen für den übrigen Verkehr.

Exemplare des Nachtrages können vom 22. Mai an hei unsern Stationen, sowie bei unserm Tarifbureau zu Fr. l per Stück bezogen werden.

Zürich, den 7. Mai 1897.

.Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

371. ( I 9 /97) Gütertarif N 0 B -- V S B. Neuausgabe.

Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung in Nr. 3 des Publikationsorgans, vom 20. Januar l>-97, bringen wir zur Kenntnis, daß der damit gekündigte Gütertarif N 0 B -- V S B, vom 1. November 1888, auf den Tag der ßetriebseröffnung der Linien Eglisau-Schaffhausen und Thalweil-Zug durch eine entsprechende Neuausgabe ersetzt wird.

Der neue Tarif kann vom 25. Mai an bei unsern Stationen, sowie bei unserm Tarif bureau eingesehen und zu Fr. 3.50 per Exemplar bezogen werden.

Zürich, den 7. Mai 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

372. ( 19 /9i) Gütertarif N OB -- R H B, vom -l. September 1893.

Nachtrag H.

Mit dem Tage der Eröffnung der Linien Eglisau-Schaffhausen und Thalweil-Zug tritt zu obgenanntem Tarif ein Nachtrag II in Kraft, der u. a.

Taxen für die Stationen der neuen Linien, sowie die infolge Eröffnung der letztern nötig gewordenen Distanz- und Taxänderungen enthält.

Exemplare des Nachtrags können hei unsern Stationen, sowie hei dem Tarifbureau unentgeltlich bezogen werden.

Zürich, den 7. Mai 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

373. ( 19 /97) Gütertarif TTB -- KOB und Bötzbergbahn, vom 1. April 1888. Nachtrag VI.

Mit dem Tag der Eröffnung der Linien Eglisau-Schaffhausen und Thalweil-Zug tritt zu obgenanntem Tarif ein Nachtrag VI in Kraft, der u. a.

Taxen für die Stationen der neuen Linien, sowie die infolge Eröffnung der letztern nötig gewordeneu Tax- und Distanzänderungen enthält.

Exemplare des Nachtrags können vom 25. Mai an bei den beteiligten Verwaltungen zu 30 Cts. per Stück bezogen werden.

Zürich, den 7. Hai 1897.

Direktion «1er Schweiz. Nordostbahn.

160

374:. C 19 .ov) Gütertarif Bötzbergbahn -- N or dostbahn, vom i. August 1892. Nachtrag V.

Mit dem Tage der Eröffnung der Linien Eglisau-Schaff hausen und Thalweil-Zug tritt zum obgenannten Tarif ein Nachtrag V in Kraft, enthaltend in der Hauptsache Taxen für die Stationen dieser neuen Linien, sowie die durch dieselben bedingten Distanz- und Taxänderungen für den übrigen Verkehr.

Exemplare des Nachtrags können vom 22. Mai an bei unserm Gütertarifbureau oder durch Vermittlung der Stationen zu 50 Cts. per Stück bezogen werden.

Zürich, den 7. Mai 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

375. ( 19 /97) Gütertarif für den internen Verkehr der Gotthardbahn, vom i. Januar 4890. Neuausgabe.

Am Tage der Betriebseröffnung unserer beiden Zufahrtslinien LuzernImmensee und Zug-Arth/Goldau tritt ein neuer Tarif für den Transport von Gütern im internen Verkehr der Gotthardbahn in Kraft, durch welchen der gleichnamige vom 1. Januar 1890 aufgehoben und ersetzt wird. Die in diesem neuen Tarif enthaltenen Taxen für die Stationen Meggen, Küßnacht (Schwyz), Walchwyl und Zug sind vom Tage der Betriehseröffnung der neuen Zufahrtslinien Luzern-Immensee und Zug-Arth/Goldau anwendbar.

Exemplare dieses Tarifes können vom 16. Mai 1897 an bei unserm kommerziellen Bureau, sowie durch Vermittlung der Stationen bezogen werden.

Luzern, den 10. Mai 1897.

Direktion! der Gotthardbahn.

376. ( 19 /97) Gütertarif Schweig. Seethalbahn -- Ostschweiz.

Nenausgabe.

Mit dem Tage der Betriehseröffnung der Linien Eglisau-Schaffhausen und Thalweil-Zug tritt für den direkten Güterverkehr der Stationen der Schweiz. Seethalbahn mit denjenigen der Schweiz. Nordostbahn (einschließlich Bötzbergbahn), der Vereinigten Schweizerbahnen, der Rorschach-HeidenBergbahn, der Tößtbalbahn, der Sihlthalbalm und der Schweiz. Südostbahn ein neuer Tarif in Kraft, durch welchen der gleichnamige Tarif vom 1. April 1893 nebst den Nachträgen I--IV aufgehoben und ersetzt wird.

Exemplare der Neuausgabe können vom 25. Mai an durch Vermittlung der Stationen oder direkt bei unserm Gütertarifbureau bezogen werden.

Zürich, dan 7. Mai 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

161

377. (19/9?) Interner Gütertarif der A S B und W B, vom 4. Januar 1890. Nachtrag 111.

Mit dem Tage der ßetriebseröffnung der neuen Linie Luzern-Immenseetritt zum obgenannten Gütertarif ein Kachtrag III in Kraft, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif, insbesondere Distanzen und Taxen für die Station Immensee.

Basel, den 7. Mai 1897.

Direktorium der Schweiz, Centralbahn.

378. C I 9 /97) Gütertarif S C B -- N 0 B, V S B und R H B, vom 4. Oktober 4894. Nachtrag I.

Mit dem Tage der Betriebseröffnung der Linien Eglisau-Schaffhausen und Thalweil-Zug tritt zu obgenanntem Tarif ein Nachtrag l in Kraft, enthaltend die durch diese neue Linien, sowie durch die Bahnhofumbauten in Luzern und Zug bedingten Distanz- und Taxänderungen. Die bisherigen Nachträge I--IV werden dadurch aufgehoben und ersetzt.

Der neue Nachtrag kann vom 25. Mai an zum Preise von Fr. 1. 50 pro Exemplar direkt oder durch Vermittlung der Stationen bei unserm Gütertarifbureau bezogen werden.

Zürich, den 7. Mai 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

379. ( ia /97) Gütertarif Thunerseébahn, Spiez-Erlenbach-Bahn und Bödelibahn -- Ostschweiz.

Mit dem Tage der Betriebseröffnung der Linien Eglisau-Schaffhausen und Thalweil-Zug tritt ein neuer Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der Thunerseébahn, der Spiez-Erlenbach-Bahn und der Bödelibahn einerseits und denjenigen der Schweiz. Nordostbahn (einschließlich Bötzbergbahn), der Vereinigten Schweizerbahnen (.einschließlich Toggenburgerbahn und Wald-Rüti), der Rorschach-Heiden-Bergbahn, der Tössthalbahn und der Sihlthalbahn anderseits in Kraft. Die in diesem Tarif enthaltenen Taxen für den Verkehr mit der Spiez-Erlenbach-Bahn erlangen indessen erst mit dem Tage der Eröffnung dieser Bahn Gültigkeit.

Der Gütertarif Thunerseébahn und Bödelibaha -- Ostschweiz vom 1. Oktober 1893 wird hierdurch aufgehoben und ersetzt.

Exemplare des neuen Tarifs sind zum Preise von 30 Cts. bei unserm Gütertarifbureau erhältlich.

Zürich, den 7. Mai 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn

162

380. (19/97) Gütertarif Brünigbahn -- Central- und Westschweis, vom i. Juni '1892.

Gütertarif Berner Oberlandbahnen -- Central- und Westschweiz, vom i. Juni 1892.

Gütertarif Brünigbahn -- Bödelibahn und Berner Oberlandbahnen, vom i. Juli 1892.

Gütertarife Brünigbahn und Berner Oberlandbahnen -- Nordostbahn, vom i. September 1892.

Verlängerung der Gültigkeitsdauer.

Die obgenannten im Publikationsorgan Nr. 8/97, sub Position 181, auf 31. Mai 1897 gekündeten Tarife bleiben bis und mit 31. Juli 1897 in Kraft.

Bern, den 5. Mai 1897.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

Rückvergütungen.

19

381. ( /97) Taxermäßigung für Steintransporte oder Staad nach Mammern.

ab Rorschach

Für die Beförderung von Mauersteinen in Wagenladungen von 10 000 kg.

ab Rorschach oder Staad nach Mammern wird auf den tarifgemäßen Bahnfrachten eine Ermäßigung von 5 Cts. pro 100 kg. im Rückvergütungswege zugestanden.

Zürich, den 8. Mai 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

B. Verkehr mit dem Auslands 382. ( /07) Teil II, Heft S, der Gütertarife Bayern -- Schwein {Verkehr mit V S B, vom i. August 1895, nebst Anhang für die Werrabahn. Verlängerung der Gütigkeit.

19

Obgenannter mit Publikationsorgan Nr. 8, vom 24. Februar 1897, auf den 31. Mai 1897 gekündeter Tarif bleibt nebst Anhang über diesen Termin hinaus bis auf weiteres in Kraft.

St. Gallen, den 6. Mai 1897.

(Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

383. ( I9 /97) Teil H, Heft 3, der bayerisch-schweizerischen Gütertarife, vom i. September 4896. Aufhebung von Taxen.

Die im obgenannten Tarif auf Seite 42 und 43 enthaltenen Taxen des Ausnahmetarifs Nr. 3 für frisches Obst in Wagenladungen von 10 000 kg.

ab Stationen der S C B, A S B, E B und J S B nach Neuulm treten am 31. August 1897 außer Kraft.

Zürich, den 4. Mai 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

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384. ( 19 /97) Teil H, Heft II D, der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife, vom i. Dezember 1895. Berichtigung.

Mit 15. August 1897 werden die auf Seite 37 des obgenannten Tarifhefts enthaltenen Taxen des Ausnahmetarifs Nr. 4 für Zucker ab Frankenthal nach Wald, Station der Wald-Rüti-Bahn auf nachstehende Beträge erhöht: Wagenladungen von 5000 kg.

10000 kg.

Cts. pro 100 kg.

292 202 Zürich, den 8. Mai 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

385. ( 19 /97) Heft 2, zweite Abteilung, der norddeutsch-schweizerischen Verbandfgütertarife (Tarife für den Kohlenverkehr).

Mit dem Tage der Betriebseröffnung der neuen Linie Luzern-lmmensee tritt eine Neuauflage des oben erwähnten Tarifes in Kraft, wodurch die Auflage vom 1. Juni 1896 aufgehoben und ersetzt wird.

Basel, den 11. Mai 1897.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn ( 19 /97) Gütertarif Delle transit -- Central- und Westschweiz, vom 4. August 489i. Nachtrag V.

Zum obgenannten Gütertarif tritt am 1. Juni 1897 der Nachtrag V in Kraft. Derselbe enthält Taxen für die Station Mett-Bözingen (S C B) und für die Stationen der Spiez Erlenbach-Bahn, sowie eine Anzahl Änderungen und Ergänzungen.

· Hern, den 5. Mai 1897.

.Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

386.

387. ( 19 /97) Teil II, Heft 2 a, der belgisch-Basler Gütertarife, vom 4. September 4896. Anhang.

Am 1. Juni 1897 tritt zum obgenannten Tarifheft ein Anhang in Kraft, enthaltend Erläuterungen über die Vornahme der Frachtberechnung bei Abfertigung von Sammelsendungen im Verkehr mit der Westschweiz.

Es wird besonders erwähnt, daß nach diesen Erläuterungen die im Tarifheft 2 a für verschiedene westschweizerische Stationen vorgesehenen Ermäßigungen in gewissen Fällen auch dann gewährt werden, wenn nur ein Teil der Güter einer Sammelladung nach der Westschweiz bestimmt ist.

Bern, den 7. Mai 1897.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

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C. Transitverkehr.

19

388. ( /97) Italienisch -belgischer Gütertarif via Gotthard, vom i. April -1891. Taxierung von Frachtgut-Lebensmittelsendungen.

Die zu den außeritalienischen Ausnahmetarifen des obigen Tarifes zugelassenen Lebensmittel werden auch dann zur direkten Abfertigung (Kartierung) zugelassen, wenn sie auf den italienischen Strecken nach dem internen Specialtarif Nr. 55 taxiert werden.

Luzern, den 10. Mai 1897.

Direktion der Gotthardbahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

389. C 19 / 97 ) Heft 3 des sächsisch-südwestdeutschen Nachtrag IX.

Gütertarifes.

Am 1. Mai 1897 tritt zum sächsisch-südwestdeutschen Gütertarif, Heft Nr. 3, der Nachtrag IX in Kraft. Derselbe enthält Änderungen und Ergänzungen des Haupttarifs, sowie Entfernungen für verschiedene neu aufgenommene sächsische Stationen und die badischen Stationen Dunnersheim, Eicholzheim, Haltingen, Heidelsheim, Heidingsfeld, Maisch, bei Rheinfelden, Stockach und Überlingen.

Nähere Auskunft erteilen die Verbandsstationen.

Karlsruhe, den 30. April 1897 Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

390.

(19/97) Heft 4 des sächsisch-südwestdeutschen Nachtrag IX.

Gütertarifes.

Am 1. Mai 1897 ist der Nachtrag IX zum Heft Nr. 4 des Gütertarifs für den sächsisch - südwestdeutschen Verband zur Einführung gekommen.

Kostenfrei.

Straßburg, den 3. Mai 1897.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elass-Lothringen.

Ausnahmetaxen.

391. ( 19 /97) Ausnahmetaxe für Pitcli-Pine- und Yellow-Pineholz, Eichen-, Pappel- und Nußbaumholz ab Straßburg nach Basel.

Mit Gültigkeit vom 1. Mai 1897 wird für folgende amerikanische Holzarten in vollen Wagenladungen: ,,Pitch-Pine- (Pechkiefer) und Yellow-Pine(gelbe Kiefer) Holz, Eichen-, Pappel- und Nußbaumholz (mit Ausnahme von sogenanntem schwarzen Wallnußholz)", sämtliches roh oder in der Bearbeitung, welche in der allgemeinen Güterklassitikation bei Holz unter Spécialtarif II aufgeführt ist, zur Ausfuhr ein Ausnahmesatz von 0,54 M. für 100 kg.

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für die Beförderung von Straßburg nach Basel eingeführt. Der Ausnah m esatz findet nur auf Rheinumschlagssendungen Anwendung.

Nähere Auskunft erteilt unser Tarifburean.

Straßburg, den 29. April 1897.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

· Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 7. Mai 1897 : 1. Nachtrag I zum Tarif für die direkte Beförderung von Personen im Verkehr zwischen der Bötzbergbahn, einschließlich der Linie Koblenz-Stein, und der Schweiz. Nordostbahn, enthaltend außer den Taxen für die Stationen der neuen Linien Eglisau-Schaffhausen und Thalweil-Zug verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

2. Tarif für den Transport von Gütern im internen Verkehr der Gotthardbahn.

3. Tarif für den internen Güterverkehr der Schweiz. Südostbahn.

4. Normaltaxen der Schweiz. Südostbahn für den internen direkten und Transit-Güterverkehr samt Anstoßtaxen für don direkten und Transit-Verkehr.

5. Distanzenzeiger für den Tier- und Gütertransport der Schweiz. Südostbahn.

6. Tarif für die Beförderung von Personen, Gepäck und Expreßgut im internen Verkehr der Sihlthalbahn.

7. Taxermäßigung für den Transport von Mauersteinen in Wagenladungen von 10 000 kg. ab Staad und Rorschach nach Mammern.

8. Tarif für die Beförderung von Personen, Gepäck und Expreßgut im internen Verkehr der Schweiz. Nordostbahn.

9. Nachtrag I zum Heft XI der Tarife für den direkten Güterverkehr zwischen Stationen der Jura-Simplon-Bahn, Bulle-Romont-Bahn und Traversthalbahn einerseits und denjenigen der übrigen schweizerischen Eisenbahnen anderseits (Verkehr mit den Vereinigten Schweizerbahnen [einschließlich der Toggenburgerbahn und Wald-Rüti-Bahn, sowie der Rorschach-Heiden-Bergbahn), enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

Genehmigt am 11. Mai 1897: 1. Tarif für die direkte Beförderung von Personen zwischen Stationen der Jura-Simplon-Bahn (exklusive Brünigbahn), der Bulle-Romont-Bahn, der Traversthalbahn und der Visp-Zermattbahn einerseits und solchen der Schweiz.

Nordostbahn und der Bötzbergbahn anderseits.

2. Heft 111 der Tarife für den direkten Güterverkehr zwischen Stationen der Gotthardbahn einerseits und solchen der übrigen Schweiz. Eisenbahnen anderseits, enthaltend Taxen für den Verkehr mit der Langenthal-HuttwilBahn und der Huttwil-Wohlhusen-ßahn.

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Nr. 201 (einfache Billete) r 3. Nachtrag --,,,., 1-- ~ 6 I zu den internationalen Barèmes Nr. 202 (Retourbillete) für die Beförderung von Reisenden, Kindern, Gepäck und Hunden im französisch-elsaß-lothringiscb-luxemburgiscn-belgisch-schweizerischen Verkehr.

4. Provisorischer Tarif für den Güterverkehr der Station Waldshut mit den neuen Stationen der Linien Eglisau-Schaffhausen und Thalweil Zug.

5. Tarif für die direkte Beförderung von Personen, Reisegepäck und Expreßgut im Verkehr zwischen Stationen der Schweiz. Südostbahn und solchen der Gotthardbahn.

6. Nachtrag I zum Tarif für die Beförderung von Personen im internen Verkehr der Rorschach-Heiden-Bergbahn, enthaltend einen neuen Gesellschafts- und Schultarif.

7. Nachtrag II zum Tarif für den internen Güterverkehr der RorschachHeiden-Bergbahn, enthaltend Ausnahmetaxen für den Transport von Garn und für die leer zurückgehenden Garnkisten in Einzelsendungen.

2. Sonstige Mitteilungen.

1. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 7. Mai 1897 beschlossen, der Verwaltung des Tramway Neuchâtel St-Blaise (.bisher Pferdebahu) die Eröffnung des elektrischen Betriebes auf den 10. Mai 1897 zu gestatten.

2. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 7. Mai 1897 die Eröffnung des Betriebes auf den neuen Linien der Basier Straßenbahnen Äschenplatz-Birsfelden und Kohlenberg-Missionsstraße auf den 10. Mai 1897 gestattet.

3. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 11. Mai 1897 dem revidierten Entwurf zu einem Nachtrag l zum Anhang zu Heft I der belgisch-schweizerischen Gütertarife die Genehmigung erteilt.

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254 19) Telegraphist in Genf. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 15. Mai 1897 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

20) Zwei Telegraphisten in Bern. Jahresgehalt gemäß Bandesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 15. Mai 1897 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

21) Telegraphist in Kirchberg (Bern). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung ois zum 15. Mai 1897 bei der TelegraphenInspektion in Bern.

22) Telegraphist und Telephonist in Kheinfelden. Jahresgehalt Fr. 400, nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst und Fr. 900 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 15. Mai 1897 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

23) Telegraphist in Winterthur. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 15. Mai 1897 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

24) Drei Telegraphisten in Zürich. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 15. Mai 1897 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

25) Telegraphist in Batzenheid (St. Gallen). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 15. Mai 1897 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

26) Telegraphist in Dangio (Tessin). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 15. Mai 1897 bei der Telegrapheninspektion in Chur.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.

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19

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12.05.1897

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243-246

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