BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Mitteilung des Bundesamtes für Landwirtschaft vom 30. Juni 2021

1.

Die Bewilligungen der Pflanzenschutzmittel, welche den Wirkstoff Sulfosulfuron enthalten, werden gemäss Art. 29a der Pflanzenschutzmittelverordnung vom 12. Mai 2010 (PSMV; SR 916.161) überprüft. Zu diesen gehören: Monitor (W-5463), Monitor (W-7117)

2.

Die beschwerdeberechtigten Organisationen gemäss Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) können bis zum 22. Juli 2021 die Parteistellung in diesen Überprüfungsverfahren beantragen.

3.

Sämtliche Eingaben und Anträge der beschwerdeberechtigten Organisationen sind innert 6 Wochen seit Gewährung der Parteistellung einzureichen.

4.

Die Akteneinsicht im Bundesamt für Landwirtschaft, Schwarzenburgstrasse 165, 3003 Bern ist mindestens zwei Tage vorher anzumelden. Hierzu ist eine E-Mail an folgende Adresse zu senden: psm@blw.admin.ch.

5.

Denjenigen beschwerdeberechtigten Organisationen, welche Parteistellung beantragt haben, wird die vom BLW erlassene Verfügung eröffnet.

8. Juli 2021

Bundesamt für Landwirtschaft: Der Direktor, Christian Hofer

2021-2292

BBl 2021 1569

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