BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Bundesbeschluss
Entwurf
über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung des Kantons Graubünden bei den Sicherheitsmassnahmen im Rahmen der Jahrestreffen des World Economic Forum 20222024 vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 173 Absatz 1 Buchstabe h der Bundesverfassung1 und auf Artikel 70 Absatz 2 des Militärgesetzes vom 3. Februar 19952, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. Februar 20213, beschliesst:
Art. 1 Der Einsatz der Armee mit einem Maximalbestand von 5000 Angehörigen der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung des Kantons Graubünden bei den Sicherheitsmassnahmen im Rahmen der Jahrestreffen des World Economic Forum (WEF) in den Jahren 20222024 wird genehmigt.
Art. 2 Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport erstattet den Sicherheitspolitischen Kommissionen des National- und des Ständerates vor jedem Jahrestreffen des WEF in den Jahren 20222024 Bericht über die Sicherheitslage und nach jedem dieser Jahrestreffen Bericht über den Einsatz der Armee.
Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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SR 101 SR 510.10 BBl 2021 435
2021-0573
BBl 2021 436
Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung des Kantons Graubünden bei den Sicherheitsmassnahmen im Rahmen der Jahrestreffen des World Economic Forum 20222024. BB
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