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Eidgenössische Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenz-Initiative)» Eintritt der Bedingung für den Rückzug

Mit Erklärung vom 18. Juni 2021 gab das Initiativkomitee der Bundeskanzlei davon Kenntnis, dass die eidgenössische Volksinitiative vom 10. Oktober 2017 «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenz-Initiative)» (BBl 2017 6893) vom Initiativkomitee mit der nötigen Mehrheit (BBl 2021 1504) bedingt zurückgezogen worden ist.

Der bedingte Rückzug ist nach Artikel 73a Absatz 3 Buchstabe a des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte (SR 161.1) wirksam geworden, weil die Referendumsfrist zum indirekten Gegenvorschlag der Initiative, der Änderung vom 18. Juni 2021 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) am 7. Oktober 2021 unbenützt abgelaufen ist (vgl. BBl 2021 1492). Der Bundesrat nimmt daher von der Durchführung einer Abstimmung von Volk und Ständen über die Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (TransparenzInitiative)» Umgang.

8. Oktober 2021

2021-3312

Bundeskanzlei

BBl 2021 2309

BBl 2021 2309

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