70

#ST#

Bekanntmachungen von

Deponenten und ändern Yenausstellen des Bundes.

Weltausstellung in Brüssel.

Laut Mitteilung der Belgischen Gesandtschaft wird bei Anlaß .der Brüsseler Weltausstellung unter den Auspizien der Belgischen Regierung ein internationaler Handels- und Industriekongreß stattfinden, der vom 6.--11. September dauern soll. Die interessierten Kreise werden im Namen der Regierung zur Beteiligung an demselben eingeladen.

Der Kongreß wird in folgende fünf Sektionen zerfallen : I. Sektion: Gewerbliches Eigentum.

II. Sektion: Handelsrecht.

III. Sektion: Nationalökonomie.

IV. Sektion: Industrielle Arbeit.

V. Sektion : Internationaler Verkehr und Transporte.

Tom Kongreß zu behandelnde Fragen: I. Sektion: Gewerbliches Eigentum.

A. Gesetzgebung über die Erfindungspatente. Nutzen einer internationalen Verständigung.

Tragweite der internationalen Übereinkunft in Bezug auf die Erfindungs- und Einfuhrpatente.

Maßnahmen zur Sicherung des durch die Übereinkunft festzusetzenden Prioritätsrechtes.

Revision der Ablaufsbedingungen für Erfindungspatente.

B. Gesetzgebung über die gewerblichen Muster und Zeichnungen.

Nutzen einer einheitlichen Gesetzgebung.

71

n. Sektion: Handelsrecht.

1. Gesetzgebung über die Aktiengesellschaften; Nutzen einer internationalen Verständigung.

2. Internationales Börsenrecht: a. Börsenspiel ; b. Verlust oder Diebstahl von Inhaberpapieren ; c. Organisation des Wechselagenten- und Maklerberufes; d. Steuern auf Inhaberpapiere.

3. Vollziehung von Urteilen im Ausland, speciell von Urteilen in Konkurssachen.

m. Sektion: Nationalökonomie.

1. Die Steuerfrage.

2. Das Genossenschaftswesen; Prüfung der gegen die heutige Gesetzgebung erhobenen Einwände.

IV. Sektion: Industrielle Arbeit.

A. Einfluß a. der Unfall-, Kranken-, Invaliditäts-, Alters- und Arbeitslosenversicherung, 6. der Vorschriften über die Sonntagsarbeit und die Einschränkung der Arbeitszeit erwachsener Personen auf die Lage des Handels und der' Industrie in den verschiedenen Ländern, welche gesetzgeberische Vorschriften über diese Punkte erlassen haben.

B. Lohnminimum bei öffentlichen Ausschreibungen.

C. Einfluß der Arbeitgeber- und der Arbeitersyndikate auf die materielle und moralische Lage der den Syndikaten Angehörigen und auf die Entwicklung der Industrie.

V. Sektion: Internationaler Verkehr und Transporte.

1. Internationale Transporttarife; ihre Berechtigung und ihr Einfluß auf den Handel und Verkehr.

2. Zulassung von Ausländern zu den öffentlichen Ausschreibungen.

3. Welches sind die besten Mittel, die Entwicklung der Handelsmarinen zu fördern?

72

Verpfändung einer Eisenbahn.

Mit Eingabe vom 22. Juli d. J. sucht die GornergratbahnGesellschaft um die Bewilligung nach zur Verpfändung im I. Rang der cirka 9600 m. langen elektrischen Zahnradbahn von Zermatt auf den Gornergrat, samt Betriebsmaterial und Zubehörden, im Sinne des Verpfändungsgesetzes vom 24. Juni 1874, für einen Betrag von Fr. 1,500,000, zum Zwecke der Sicherstellung eines auf den Bau und die Ausrüstung der Bahn zu verwendenden Anleihens im gleichen Betrage.

Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird dieses Pfandbestellungsbegehren anmit öffentlich bekannt gemacht, unter gleichzeitiger Ansetzung einer mit dem 26. August 1897 auslaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die Verpfändung beim Bundesrate schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 14. August 1897.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates : [2/a]

Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Der Jahrgang 1896 der schweizerischen Handelsstatistik (Jahresband nebst Bericht und 2 graphischen Tabellen) wird am 23. August 1897 ausgegeben und kann bei allen Postbureaux, sowie beim Bureau für Handelsstatistik (alter Zähringerhof, Bern) bestellt werden (Preis Fr. 5). Jahresbericht (à Fr. 1) und graphische Tabellen (jede à Cts. 50) können auch separat bezogen werden.

Gleichzeitig erscheint der Bericht zur vergleichenden Publikation über die Jahre 1885--1895, der zum Preise von Fr. l beim Bureau für Handelsstatistik erhältlich ist.

B e r n , den 19. August 1897.

Schweiz. Oberzolldirektion.

73

Bekanntmachung.

Das unterzeichnete Departement hat den Ladenpreis für die schweizerische Schulstatistik (umfassend 8 Bände gr. 8) festgesetzt wie folgt: Für das ganze Werk auf Fr. 25.

Für den Verkauf einzelner Bande : Für Band I auf Fr. 6.

,, * II ,, ,, 5.

,, * HI ,, ,, 4.

* " IV ,, ,, 3.

* ,, V » ,, 8.

,, VI ,, ,, 2.

B " VII ,, ,, 2.

B ,, ,, VIII B " 12.

Das ganze Werk oder einzelne Bände desselben können durch alle schweizerischen Buchhandlungen, durch die schweizerischen permanenten Schulausstellungen und direkt bei der Kanzlei des Departements bezogen werden.

B e r n , den 20. August 1897.

Eidg. Departement des Innern.

Bekanntmachung.

Freitag den 27. September wird im Vorsaale des Nationalrates die Auslosung der pro 31. Dezember d. J. zur Rückzahlung gelangenden Obligationen der 3 Va °/o eidgenössischen Anleihen von 1888 und 1889 stattfinden.

B e r n , den 23. August 1897.

Eidg. Finanzdepartement.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1897

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

34

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.08.1897

Date Data Seite

70-73

Page Pagina Ref. No

10 017 977

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.