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Beschluss über die Zuordnung der komplexen gynäkologischen Tumoren zur hochspezialisierten Medizin (HSM) vom 1. Juni 2021

Das Beschlussorgan der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (HSM-Beschlussorgan) hat nach Einsichtnahme in den Antrag des HSMFachorgans an seiner Sitzung vom 20. Mai 2021 gestützt auf Artikel 39 Absatz 2bis des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) sowie Artikel 3 Absätze 3­5 der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) beschlossen: Zuordnung zur HSM Die komplexen gynäkologischen Tumoren werden der hochspezialisierten Medizin zugeordnet.1 Der ausgewählte Bereich umfasst: ­

Ovarial-/Tuben-/Peritonealkarzinome

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Karzinome der Vulva und Vagina und Zervixkarzinome

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Trophoblasttumoren (GTD)

Der Beschluss ist Bestandteil der gemeinsamen Spitalliste der Vereinbarungskantone gemäss Artikel 39 KVG in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 4 IVHSM und bildet die Grundlage für die Planungs- und Zuteilungsentscheide im ausgeschiedenen Bereich.

Mitteilung und Publikation Der Ergebnisbericht zur Vernehmlassung über die Zuordnung der komplexen gynäkologischen Tumoren zur hochspezialisierten Medizin vom 20. Mai 2021 und der Schlussbericht zur Zuordnung der komplexen gynäkologischen Tumoren zur hochspezialisierten Medizin vom 20. Mai 2021 können auf der Webseite der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren eingesehen werden (www.gdk-cds.ch).

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Die Zuordnung der medizinischen Leistungen zum HSM-Bereich erfolgt anhand des Schweizerischen Operationskatalogs (CHOP) und des internationalen Diagnoseverzeichnisses (ICD). Beide Klassifizierungssysteme (CHOP und ICD) werden jährlich angepasst und demzufolge muss auch die Abbildung der HSM-Leistungen in diesen beiden Klassifikationssystemen jedes Jahr aktualisiert werden. Die Abbildung der medizinischen Leistungen anhand des Schweizerischen Operationskatalogs (CHOP) und des internationalen Diagnoseverzeichnisses (ICD) ist auf der Webseite der Gesundheitsdirektorenkonferenz (www.gdk-cds.ch) publiziert.

2021-1707

BBl 2021 1187

BBl 2021 1187

Dieser Beschluss wird im Bundesblatt publiziert.

1. Juni 2021

Für das HSM-Beschlussorgan Der Präsident: Mauro Poggia

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