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Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen vom 3. August 2021
Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 40 der Verordnung vom 12. Mai 20101 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, verfügt: Die Pflanzenschutzmittel Captan 80 WDG (W-5013, 80 % Captan) Captan 80 WG, (W-5706, 80 % Captan) Captan S WG, (W-6246, 80 % Captan) Captan 80 WDG (W-6633, 80 % Captan) CAPTAN 80 WDG (W-6633-1, 80 % Captan) Captan 80 WDG (W-6635, 80 % Captan) Captan WDG Omya, (W-6635-1, 80 % Captan) Captan 80 WG, (W-6920, 80 % Captan) Captan 80 WDG (W-7029, 80 % Captan) Captan 80 WDG (W-7082, 80 % Captan) Captan WG (W-7201, 80% Captan) werden, befristet bis zum 31. Oktober 2021, für einen beschränkten Einsatz mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt:
1
SR 916.161
2021-2606
BBl 2021 1819
BBl 2021 1819
Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schadorganismus
Anwendung
Auflagen
Obstbau Apfel Birne / Nashi
Schorf des Kernobstes
Maximale Konzentration: 0,15 % Maximale Dosierung: 2,4 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen
1, 2, 3, 4, 5
Auflagen für den Einsatz 1 Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10 000 m³ pro ha.
Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen des BLW an das Baumvolumen anzupassen.
2 SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden.
3 Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
4 Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
5 SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser nicht mehr als 19,2 kg des Wirkstoffes Captan pro Parzelle und Jahr anwenden.
Entzug der aufschiebenden Wirkung Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Allgemeinverfügung wird gemäss Artikel 55 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 19682 über das Verwaltungsverfahren die aufschiebende Wirkung entzogen.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.
10. August 2021
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Christian Hofer
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2/2
SR 172.021