BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Verfügung betreffend CH-Marke Gesuch 10879/2019 ­ SIHI Swiss International Hotel Institute Hinterleger: Rohit Bhatia, Kantonsstrasse 120, 6048 Horw, Markeneintragungsgesuch-Nr. 10879/2019 Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 29. November 2020 Folgendes verfügt: 1.

Das Markeneintragungsgesuch Nr. 10879/2019 wird zurückgewiesen.

2.

Die Hinterlegungsgebühr von 550 Franken verbleibt dem Institut.

3.

Diese Verfügung wird dem Hinterleger durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach 9023 St. Gallen, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

Weiterbehandlung Es besteht die Möglichkeit, die Weiterbehandlung des Markeneintragungsgesuchs zu beantragen. Damit die Weiterbehandlung bewilligt und die vorliegende Verfügung aufgehoben werden kann, ist dem Institut ein Weiterbehandlungsantrag zu stellen und die versäumte Handlung nachzuholen. Zudem ist dem Institut die Weiterbehandlungsgebühr zu bezahlen. Die genannten drei Handlungen sind innerhalb von zwei Monaten auf den der Publikation folgenden Tag vorzunehmen. Sind seit Ablauf der nicht eingehaltenen Frist jedoch mehr als sechs Monate vergangen, kann die Weiterbehandlung nicht mehr beantragt werden (auch wenn seit der Kenntnisnahme der Fristversäumnis noch keine zwei Monate vergangen sind).

19. Januar 2021

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2021-0014

BBl 2021 10

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