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Interkantonale Planung der hochspezialisierten Medizin (IVHSM): Beurteilung (Evaluation) der HSM-Leistungszuteilungen im Bereich der invasiven kongenitalen und pädiatrischen Kardiologie und Herzchirurgie: Eröffnung des Bewerbungsverfahrens Mitteilung des Fachorgans der interkantonalen Vereinbarung zur hochspezialisierten Medizin (HSM-Fachorgan) 1.

Mit der 2009 in Kraft getretenen interkantonalen Vereinbarung zur hochspezialisierten Medizin (IVHSM) haben die Kantone ihre Kompetenz, den Bereich der hochspezialisierten Medizin zu definieren und zu planen, einem interkantonalen Gremium, dem Beschlussorgan der IVHSM delegiert. Dieses stützt seine Beschlüsse auf Anträge des HSM-Fachorgans, eines aus in- und ausländischen Expertinnen und Experten bestehenden Gremiums. Die IVHSM bestimmt, dass das HSM-Beschlussorgan anstelle der Kantonsregierungen für Leistungen der hochspezialisierten Medizin eine interkantonale HSM-Spitalliste nach Artikel 39 KVG erstellt.

Mit Beschluss vom 20. Mai 2021 wurde die invasive kongenitale und pädiatrische Kardiologie und Herzchirurgie der hochspezialisierten Medizin zugeordnet. Dieser Beschluss ist rechtskräftig.

2.

Im Rahmen des Planungsverfahrens hat das HSM-Fachorgan vor der Zuteilung der Leistungsaufträge ein Bewerbungsverfahren durchzuführen, in welchem den Spitälern Gelegenheit gegeben wird, ihr Interesse an der Leistungserbringung anzumelden. Das Bewerbungsverfahren läuft bis zum 22. November 2021. Diese Frist kann nicht erstreckt werden; verspätete Bewerbungen werden nicht mehr akzeptiert. Zu beachten ist zudem, dass auch der Aktenschluss mit diesem Datum erfolgt und verspätet Eingebrachtes nicht mehr berücksichtigt wird.

Die Unterlagen für das Bewerbungsverfahren im HSM-Bereich der invasiven kongenitalen und pädiatrischen Kardiologie und Herzchirurgie sind auf der Webseite der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren aufgeschaltet (www.gdk-cds.ch). Die Unterlagen zur Bewerbung sind wahrheitsgetreu auszufüllen.

21. September 2021

Für das HSM-Fachorgan Der Präsident: Martin Fey

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BBl 2021 2137

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