BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Flughafen Zürich Gesuch um Genehmigung einer Änderung des Betriebsreglements (BR 2017); Schlussbemerkungen Das Gesuch der Flughafen Zürich AG an das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL zur Genehmigung von Änderungen des Betriebsreglements (sog. BR 2017) lag in allen betroffenen Kantonen und Gemeinden vom 3. September bis zum 2. Oktober 2018 öffentlich auf.

In der Folge wurde das Gesuch um die Unterlagen zur Festlegung der geänderten zulässigen Fluglärmimmissionen für die Nachtstunden und die Gewährung von Erleichterungen für die von Überschreitungen der Immissionsgrenz- bzw. Alarmwerte betroffenen Grundstücke sowie die Berichte betr. Prüfung einer Vorverlegung der letzten Slots am Abend ergänzt. Diese Unterlagen lagen vom 9. September bis zum 8. Oktober 2019 öffentlich auf.

Das BAZL hat die Instruktion des Verfahrens abgeschlossen. Vor dem Entscheid wird den Verfahrensparteien (Flughafen Zürich AG und Einsprechenden) Gelegenheit gegeben, die Akten einzusehen und Schlussbemerkungen einzureichen.

Die während der Instruktion des Verfahrens erstellten Akten sind bis zum 15. Oktober 2021 auf der Internet-Seite des BAZL aufgeschaltet (www.bazl.admin.ch > Sicherheit > Infrastruktur > Flugplätze > Landesflughäfen > Flughafen Zürich > Anhörungen).

Die Gesuchsunterlagen, die im Herbst 2018 und 2019 bereits öffentlich aufgelegt waren, sowie sämtliche Einsprachen werden nicht aufgeschaltet. Die Akten können zudem gegen telefonische Voranmeldung zu den ordentlichen Bürozeiten beim BAZL (Standort Ittigen bei Bern) eingesehen werden (Tel. 058 465 98 33).

Allfällige Schlussbemerkungen sind bis zum 15. Oktober 2021 zu richten an: Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.

Nur in begründeten Ausnahmefällen kann eine einmalige und kurze Fristerstreckung gewährt werden.

31. August 2021

2021-2772

Bundesamt für Zivilluftfahrt

BBl 2021 1983

BBl 2021 1983

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