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Bundesbeschluss über die Beschaffung von Armeematerial 2021

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Armeebotschaft 2021 des Bundesrates vom 17. Februar 20212, beschliesst:

Art. 1

Grundsatz

Der Beschaffung von Armeematerial 2021 wird zugestimmt.

Art. 2

Bewilligung von Verpflichtungskrediten

Folgende Verpflichtungskredite werden bewilligt: Mio. Fr.

a.

Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung 2021

150

b.

Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf 2021

450

c.

Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung 2021

172

Art. 3

Verschiebungen zwischen den Verpflichtungskrediten

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) wird ermächtigt, zwischen den Verpflichtungskrediten Verschiebungen vorzunehmen.

1

Mittels Kreditverschiebungen dürfen die einzelnen Verpflichtungskredite um höchstens 5 Prozent erhöht werden.

2

Art. 4

Delegation der Spezifikationsbefugnis

Die Spezifikationsbefugnis für die Verpflichtungskredite wird an das VBS delegiert.

1 2

SR 101 BBl 2021 372

2021-0492

BBl 2021 374

Armeematerial 2021. BB

Art. 5

Schlussbestimmung

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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