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Bundesbeschluss zur Anpassung der Bundesbeschlüsse über den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten

Entwurf

(Freigabe der Rahmenkredite Kohäsion und Migration) vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 11. August 20211, beschliesst: I Die nachstehenden Bundesbeschlüsse werden wie folgt geändert:

1. Bundesbeschluss vom 3. Dezember 20192 über den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU (Rahmenkredit Kohäsion) Art. 1 Abs. 2 Aufgehoben

2. Bundesbeschluss vom 3. Dezember 20193 über den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten zur Unterstützung von Massnahmen im Bereich der Migration (Rahmenkredit Migration) Art. 1 Abs. 2 Aufgehoben

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BBl 2021 1921 BBl 2020 757 BBl 2020 759

2021-2713

BBl 2021 1922

Anpassung der Bundesbeschlüsse über den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten. BB (Freigabe der Rahmenkredite Kohäsion und Migration)

II Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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BBl 2021 1922