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Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Luterbach; Rückbau Munitionsmagazin vom 28. September 2021
Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 18. Mai 2021 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Rückbau eines Munitionsmagazins in der Gemeinde Luterbach unter Auflagen genehmigt.
Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).
6. Oktober 2021
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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Militärgesetz (MG; SR 510.10)
2021-3203
BBl 2021 2295
BBl 2021 2295
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