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# S T #

Berichte der

Kantone! über die Verwendung der zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten 10 Prozent ihrer Einnahmen aus dem Reinertrag des eidgenössischen Alkoholmonopols pro 1895 beziehungsweise 1889/1895.

Sechste Vorlage des Bundesrates an die Bundesversammlung gemäss Art. 13 des Bundesgesetzes betreffend gebrannte Wasser, vom 23. Dezember 1886.

(Vom 20. März 1897.)

Tit.

In Anhang I (S. 48 u. ff.) beehren wir uns, Ihnen die Berichte der Kantone, über die Verwendung des sogenannten Alkoholzehntels aus dem Jahre 1895 vorzulegen.

Da dieses Jahr mit Bezug auf die Verteilung der Monopoleinnahmen und die Berechnung des Alkoholzehntels den Abschluß einer durch besondere Gesetze und Verordnungen geregelten Übergangsperiode bildet, so erschien es uns angemessen, Ihnen überdies in einem Anhang II (S, 85 u. ff.) eine zusammenfassende Darstellung sowohl der Aufwendungen pro 1895 als der bisherigen Leistungen der Kantone auf diesem Gebiete überhaupt (1889/1895) zu unterbreiten.

Wir hatten hierzu um so mehr Anlaß, als unserer Auffassung nach das Resultat eines einzelnen Jahres nicht immer ein zuverlässiges Bild über die richtige Erfüllung der verfassungs- und gesetzesmäßigen Obliegenheiten der Stände in vorwürfiger Sache zu geben vermag, vielmehr hierfür in manchen Fällen zutreffender auf die Ergebnisse mehrerer Jahre abgestellt wird.

32 Die mannigfachen Rückfragen, die behufs Erstellung der Rekapitulation pro 1889/1895 erforderlich wurden, und auch der Umstand, daß die Vorbehandlung der ganzen Materie seit der letzten einschlägigen Vorlage an die Bundesversammlung vom eidgenössischen Departement des Innern an das eidgenössische Finanz- und Zolldepartement überging, sind die Ursachen der in der Fertigstellung dieses Berichtes eingetretenen Verzögerung.

Zum bessern Verständnis der vorgelegten Tabellen und der Angelegenheit überhaupt heben wir vor allem einige formelle Differenzen in der Behandlung der Sache seitens der Kantone hervor.

Nach der Bundesverfassung haben die letztern wenigstens 10°/o der ihnen zufließenden Monopoleinnahmen zur Bekämpfung des Alkoholismus zu verwenden. Das Alkoholgesetz spricht nur von 10%. Einige wenige Kantone nun gehen übör diese Grenze hinaus. Da indessen die Kontrolle des Bundes unserer Meinung nach sich einzig auf die gesetzliche Minimalquote beziehen kann, haben wir in unseren Aufstellungen die überschießenden Beträge bloß insoweit berücksichtigt, als eine genaue Reduktion der Mehraufwendungen auf den gesetzlichen Zehntel nicht durchführbar war.

Dieses Verfahren empfahl sich um so mehr, als vielfach auch diejenigen Kantone, welche bloß hinsichtlich des Zehntels gesonderte Rechnung führen, in der Lage wären, darüber hinausreichend'e Leistungen zur Bekämpfung des Alkoholismus aufzuführen, die ausschließliche Berücksichtigung der speciell nachgewiesenen Mehrleistungen einzelner Stände also die materielle Vergleichbarkeit gestört hätte.

Was die Berechnung des Zehntels betriff't, so ergeben sich daraus Verschiedenheiten, daß einzelne Kantone sich zur Ermittlung desselben auf das Rechnungsergebnis des Monopols, andere auf das Budget, wieder andere auf die im Lauf einer Geschäftsperiode geleisteten Abschlagszahlungen stützen.

Kleinere Differenzen resultieren aus materiell nicht ganz zutreffenden Kalkulationen, weitere Abweichungen endlich daraus, daß die meisten Stände die für spätere Verwendung zurückgelegten Summen verzinsen, einzelne andere aber wieder nicht. Im Interesse besserer Vergleichbarkeit haben wir derartige Zinsen überall weggelassen.

Es scheint uns angezeigt, daß in Zukunft alle rein formellen Ungleichheiten nach Möglichkeit vermieden bleiben.

Auf das Materielle übertretend,'
geben wir nachstehend zunächst ~ eine Gegenüberstellung . des gesetzlichen Zehntels und der effektiv aufgewendeten oder zurückgelegten Gesamtsummen pro 1895, wie pro 1889/1895: 1

ii'

Kantone.

Gesetzlicher Alkoholzehntel.

1895.

1889/1895.

Betrag der thatsächlich aufgewendeten oder zurückgelegten Summen.

Verwendet.

Zurückgelegt.

Total.

Verwendet.

Zürich . . . .

Bern Jjuzern .

Uri Schwyz Obwalden .

. . . .

Nidwaiden .

. . . .

Glarus .

. . .

Zug Freiburg Solothurn Baselstadt Baselland Schaffhausen Appenzell A -Rh Appenzell I.-Rh St Gallen .

. .

. .

Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg Genf

Fr.

376,484 489,972 124,388 15,842 55,938 13,405 11,411 29,904 22,133 109,548 78,552 72,966 58,724 42,057 60,174 14,327 254,686 83,100 179,207 116,725 113,460 223,862 105,752 121,073 53,739

Fr.

62,243 112,840 17,500 2,108 3,900 680 1,580 5,269 2,328 20,021 12,856 13,861 11,990 9,085 10,325 890 32,620 13,494 30,752 31,743 20,150 39,185 16,058 17,002 7,547

455,637

2,827,429

496,027

Fr.

10,173 1,092 3,955 1,664 372

1,411

1,122 9,000 1,604

2,736

33,129

Total.

1889/1895.

1895.

Fr.

52,870 88,462 22,258 2,835 7,855 2,344 1,952 5,269 3,606 19,603 14,056 11,577 9,692 5,906 8,450 2,012 35,766 15,098 30,225 16,392 19,795 39,185 15,880 17,002 7,547

Zurückgelegt.

Fr.

62,243 112,840 27,673 3,200 7,855 2,344 1,952 5,269 3,739 20,021 12,856 13,861 11,990 9,085 10,325 2,012 41,620 15,098 30,752 31,743 20,150 39,185 18,794 17,002 7,547

Fr.

322,590 477,851 114,215 10,292 11,677 1,142 2,325 15,927 8,664 109,548 79,467.

72,966 58,724 42,057 43,675 6,858 146,205 65,258 176,537 '86,127 96,300 196,882 97,414 121,070 53,739

529,156

2,417,510

Fr.

53,940 26,094 10,173 5,902 44,261 12,263 9,086 13,975 13,744

16,500 7,469 108,481 17,842 2,670 30,598 17,160 27,019 8,736

425,913

Fr.

376,530 503,945 124,388 16,194 55,938 13,405 11,411 29,902 22,408 109,548 79,467 72,966 58,724 42,057 60,175 14,327 254,686 83,100 179,207 116,725 113,460 223,901 106,150 121,070 53,739 2,843,423

34

Aus diesen Ziffern geht hervor, daß sämtliche Kantone sich über das vorgeschriebene Minimum der im Alkoholzehntel vorgesehenen Leistung ausgewiesen haben. Der Überschuß der Verwendungen pro 1889/95 hängt in der Hauptsache mit Mehrausgaben des Kantons Bern zusammen, die auf Grund einer höhern Berechnung des Zehntels erfolgten.

Zur Vervollständigung der vorstehenden Gesamtübersicht reproduzieren wir auf den Seiten 38/45 zwei Tabellen, welche die Verwendung der Beträge nach den einzelnen Hauptzwecken pro 1889/95 ersichtlich machen. Diese letztern sind, früherer Übung entsprechend, in 13 beziehungsweise 14 Unterrubriken eingeordnet.

Die Unterrubriken hinwiederum haben wir in 4 Hauptrubriken zusammengefaßt. Die eine derselben beschlägt diejenigen Aufwendungen, welche vorwiegend im Interesse der Bekämpfung der Wirkungen, die andere diejenigen Aufwendungen, welche vorwiegend zur Bekämpfung der Ursachen des Alkoholismus gemacht worden sind. In einer dritten Hauptrubrik sind solche Ausgaben vereinigt, welche unabtrennbar ebensowohl die Beseitigung der Wirkungen, als der Ursachen des Alkoholmißbrauchs betreffen.

Die vierte Hauptrubrik endlich beschlägt die Eücklagen ohne genau umschriebene Zweckbestimmung.

Diese beiden Tabellen zeigen, daß in der abgelaufenen Übergangsperiode die Verwendungsart des Alkoholzehntels in den einzelnen Kantonen sehr verschieden gestaltet war, sowohl mit Bezug auf die eigentliche Zweckbestimmung, als auf das Verhältnis zwischen den thatsächlich bestrittenen Ausgaben und den zurückgelegten Beträgen. Hinsichtlieh der Verwendungsweise treten da, und dort Einseitigkeiten deutlich zu Tage. Was die Rücklagen betrifft, so finden solche teils für speciell genannte Zwecke und Anstalten, teils zu gunsten von Reservefonds oder von Baufonds für noch nicht genau bestimmte Werke, teils endlich deswegen statt, weil über die Gelder nicht verfügt wurde. Die Fondsbildung für bestimmte Zwecke ist, sofern letztere dem Gedanken des Gesetzgebers entsprechen, kaum zu beanstanden. Dagegen scheinen uns die drei andern Arten der Geldrücklage dem Sinn und Geist der Verfassung und des Gesetzes zuwiderzulaufen.

Wir machen diese verschiedenen kritischen Bemerkungen hier, wo es sich um die ganze Periode 1889/1895 handelt, nur in allgemeiner Form. Liegt doch unsere eigentliche Aufgabe in der Betrachtung der Verhältnisse pro 1895. Auf diese sei nun zum, Schluß etwas einläßlicher eingetreten.

35 Die auf das Jahr 1895 bezüglichen Verwendungen finden sich in den auf den Seiten 46/47 abgedruckten Übersichten rekapituliert.

Wenn die in diesen letztern aufgeführten Zahlen von denjenigen der im Anhang I wiedergegebenen Berichte hie und da abweichen, so rührt dies einerseits von der bereits erwähnten Reduzierung der Mehrverwendungen einzelner Kantone auf eine dem gesetzlichen Alkoholzehnte] näher stehende Ziffer, anderseits von den Änderungen her, welche sich aus Anlaß der Rückfragen über den Gesamtaufwand pro 1889/1895 bei einer Reihe von Kantonen auch hinsichtlich der zuerst gemeldeten Leistungen pro 1895 nachträglich ergeben haben.

Nach Art. 13 des eidgenössischen Alkoholgesetzes haben die Kantonsregierungen über die Verwendung des Alkoholzehntels jedes Jahr an den Bundesrat Bericht zu erstatten, und sind die bezüglichen Berichte der Bundesversammlung gedruckt vorzulegen.

Über die Tragweite dieser Bestimmungen können abweichende Meinungen bestehen. Anlaß zur Erörterung derselben bot sich bis jetzt namentlich dadurch, daß einzelne Kantone für ihre Verordnungen betreffend die Verwaltung des Alkoholzehntels die Genehmigung der Bundesbehörden nachsuchten.

Das eidgenössische Departement des Innern, welchem bis vor kurzem die Vorbehandlung der Angelegenheit oblag, nahm bei mehreren solchen Gelegenheiten den Standpunkt ein, weder Departement noch Bundesrat seien in der Lage, den Kantonen vorzuschreiben, wie sie den Zehntel zu verwenden hätten, die Aufgabe der Bundesregierung bestehe vielmehr nur in der Sammlung der kantonalen Berichte und in der Vorlage derselben an die Bundesversammlung behufs weiterer Beschlußfassung durch diese letztere.

Der Bundesrat selbst hat in dieser Frage bis dahin keinerlei grundsätzlichen Entscheid getroffen. Wir gedenken auch heute von einer prinzipiellen Stellungnahme einstweilen abzusehen. Bekanntlich soll demnächst an die Revision des Alkoholgesetzes gegangen werden. Es erscheint uns nun zweckmäßig, auch die Diskussion des Artikels 13 des Gesetzes in diese Revisionsarbeit einzubeziehen und bis zur Durchführung derselben mit Bezug auf die Vorlage der kantonalen Berichte über den Alkoholzehntel das bisher beobachtete Verfahren unverändert beizubehalten. In diesem Sinne haben wir über die Verwendungen einzelner Kantone im Berichtsjahr 1895 folgendes anzubringen. Wir
streifen dabei gelegentlich die Verhältnisse der vorausgegangenen Jahre, namentlich soweit es sich um die auch für die Zukunft noch in Betracht kommende Bildung von Reserven handelt.

36

Z ü r i c h hat früher einen nicht unbeträchtlichen Teil des zur Verfügung stehenden Geldes in einen Reservefonds gelegt. Wie schon bemerkt, erachten wir eine solche Rücklage zu im einzelnen nicht näher bezeichneten Zwecken als unzulässig. Da der Kanton indessen den Fonds im Berichtsjahr nicht mehr gespiesen, sondern demselben im Gegenteil einen Betrag von über Fr. 4000 zur Bezahlung der Aufwendungen pro 1895 entnommen hat, so sehen wir uns zu weitern Bemerkungen für dieses Mal nicht veranlaßt.

Eine analoge Haltung nahmen wir gegenüber dem in dieser Richtung in ähnlicher Lage befindlichen Kanton B e r n ein.

L u z e r n hat in den vorangegangenen Jahren über den Zehntel in allzu ausgesprochener Weise zu gunsten der Armenversorgung im allgemeinen disponiert. Wir konstatieren dem gegenüber mit Befriedigung, daß das Betreffnis pro 1895 erstmals in annehmbarer Art auf die verschiedenen, als richtig zu betrachtenden Verwaltungszwecke verteilt worden ist.

S c h w y z verfugt über seinen Betrag dagegen auch pro 1895 noch immer zu ausschließlich im Interesse der Korrektions- und Irrenanstalten.

O b w a l d e n hat bis Ende 1895 überhaupt erst 8,6% des Zehntels wirklich aufgebraucht und volle 91,4 % zu später zu bestimmender Nutzbarmachung reserviert. Wir müssen diese noch über das Berichtsjahr sich erstreckende Fondsbildung beanstanden.

Ebenso scheinen uns die von N i d w a i d e n gemachten Rücklagen in einen Baufonds für einstweilen nicht näher bestimmte Anstalten dem Sinn des Gesetzes zu widerstreiten.

G l a r u s verausgabt schon · längere Zeit relativ zu starke Quoten des Zehntels für die Irrenversorgung. Dieser Vorwurf der Einseitigkeit kann auch der Disposition pro 1895 nicht ganz erspart werden.

Ein Gleiches gilt für den Kanton Zug.

F r e i b u r g verwendete den Zehntel vorher ebenfalls in unverhältnismäßig hervortretender Art und Weise für die Irrenpflege.

Pro 1895 dagegen hat, wie wir gerne feststellen, eine angemessene Verfügung über das Geld Platz gegriffen.

Nicht dasselbe läßt sich bei A p p e n z e l l A. - R h . sagen.

Hier scheinen uns auch im Berichtsjahre die Aufwendungen für Irrenversorgung über das einwandfreie Maß hinauszugehen.

Bei St. G a l l e n ist speciell bezüglich des Jahres 1895 nichts von Belang auszusetzen. Für die vorausgegangene Periode aber darf die Äuffnung allzugroßer Reserven aus nicht verwendeten Geldern als anfechtbar hervorgehoben werden.

37

Dieselbe Betrachtung ist für G r a u b ü n d e n , T h u r g a u und T e s s i n gültig. Bei Graubünden, namentlich aber bei Tessin, ist überdies auf eine zu einseitige Berücksichtigung der Irrenversorgung hinzuweisen.

Mit der von N e u e n b u r g angeordneten Zuweisung des größten Teils des Alkoholzehntels an eine Zwangsarbeits- und Korrektionsanstalt können wir uns nicht einverstanden erklären.

Um so angenehmer ist es uns festzustellen, daß der Kanton Neuenburg für die Zukunft eine rationellere und dem Gesetz besser entsprechende Verwertung der für die Bekämpfung des Alkoholismus disponiblen Monopolerträgnisse in Aussicht nimmt.

Das einschlägige Dekret vom 20. November 1896 hat im wesentlichen folgenden Inhalt: ,,Der auf den Kanton Neuenburg entfallende Alkoholzehntel soll in nachverzeichneter Weise verwendet werden : a. höchstens Fr. 5000 per Jahr zu gunsten der neuenburgischen Sektion der Ligue patriotique suisse contre l'alcoolisme, und zwar zur Deckung des Déficits des bei Boudry zu errichtenden Trinkerasyls ; b. Fr. 1000 per Jahr zu gunsten des Rettungswerks entlassener Sträflinge ; c. Fr. 1500 per Jahr zur eventuell erforderlichen Unterstützung der im ganzen Kantonsgebiet wirkenden Gesellschaft zur Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs; d. der Rest zur Deckung des Ausgabenüberschusses der Korrektkrasanstalt von Deve°ns und zur Versorgung und Behandlung der nach dem neuen Strafgesetzbuch des Kantons Neuenburg bestraften Gewohnheitstrinker."

Die Verwendungen, wie sie in den Berichten der übrigen Kantone dargelegt sind, geben uns zu Bemerkungen keinen Anlaß.

Am Schlüsse unseres Berichtes angelangt, beehren wir uns, Ihnen den A n t r a g zu stellen : Sie möchten von demselben in z u s t i m m e n d e m Sinne V o r m e r k u n g nehmen.

Wir ergreifen den Anlaß, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 20. März 1897.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Deucher.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

38

Aufwendungen der Kantone aus

;snummer

dargestellt nach ihrer besondern

1

H. Für ZwangsI. Für Zwecke der Trinkerarbeits- und Korrektionsversorgung und der Unterstützung anstalten und für von Trinkersolche Anstaltsheilanstalten versorgung

Kantone.

EI. Für Irrenanstalten und Irrenversorgung

a

'S 0

zuverrückwendet. gelegt.

wendet.

zurückgelegt.

verwendet.

zurückgelegt.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

--

1,000

29,099 104,754 4,000

Fr.

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

Zürich . . . .

Bern Luzern . . . .

Uri Schwyz . . . .

Obwalden . . .

Nidwaiden . . .

Glarus . . . .

Zug Freiburg . . . .

Solothurn . . .

Basel-Stadt . . .

Basel-Landschaft .

Schaffhauaen . .

Appenzell A.-Rh. .

Appenzell I.-Rh. .

St. Gallen . . .

Graubünden . .

Aargau . . . .

Thurgau . . . .

Tessin . . . .

Waadt . . . .

Wallis . . . .

Neuenburg . . .

Genf

49,778 33,121

Total

60 --.

925 -- 31

--

-- -- -- ,

--

--

ver-

88 371 -- -- 1,065

-- 2,951 44,261 -- -- -- --

610

7,933 -- -- 6,101 6,368 80,848 -- -- «_

-- -- --

-- -- 6,000 -- --

18,580 -- 6,000 7,020 -- -- 3,930 60 -- 8,116 -- -- -- 115,070 --

-- -- -- -- -- -- --

32,000 -- -- 39,201 -- 2,634 83,200 -- 1,028 -- --

108,479

7,000

298,153

47,212

260,923

-- 2,786 800 -- 2,250 120 11,381 2,415 220 4,592 -- --

-- -- -- -- --

-- -- -- --

115,479

-- -- -- -- -- -- -- --

345,365

--

1,000

--

-- 2,951 -- -- 13,975 13,744 -- -- -- -- 16,500 -- 60,012 -- -- 9,427 -- -- -- -- --

116,609

377,532

39

dem Alkoholzehntel pro 1889/95, IV. Für Epileptiker-, Taubstummenund Blindenanstalten und solche Anstaltsversorgung

V. Für Krankenversorgung im allgemeinen

I/V. Für Bekämpfung vorwiegend der Wirkungen des Alkoholismus

zuverververrückwendet. gelegt. wendet. wendet.

Fr.

50,368 13,000 -- -- -- 65 -- --

Fr.

-- -- -- -- -- -- -- -- -- --.

-- -- -- --

-- 2,700 -- 2,000 600 4,621 2,100 -- -- 1,500 8,000 827 -- -- 5,600 1,395 -- -- 7,900 -- 23,954 -- -- -- . -- -- --

zurückgelegt.

Total.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

4,796 15,000 -- --

134,651 165,875 5,000

--

-- -- -- .-- -- -- -- --

-- 8,081 436 925 6,106 7,464 83,548 18,580 4,786 7,400 11,641 36,350 2,220 16,811 42,503 5,820 16,737 91,700 -- 30,982

-- -- -- 2,100 -- -- -- -- 600 .-- -- -- 115,070 -- --

1,000 5,902 44,261 -- -- 13,975 13,744 -- -- -- -- -- 16,500 -- 68,012

-- -- 9,427 -- --

-- -- --

116,630 8,000 22,496 812,681 172,821 124,630

134,651 165,875 6,000 5,902 52,342 436 925 20,076 21,208 83,548 18,580 4,786 7,400 11,641 52,850 2,220 84,823 42,503 5,820 26,164 91,700 -- 30,982 115,070 -- 985,502

VI. Für Versorgung armer, schwachsinniger und verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher, d. i. Bekämpfung des Mkoholismns In seinen

Ursachen nnd Wirkungen zugleich

verzurückwendet. gelegt.

Fr.

Fr.

05,977 164,990 -- 6,500 7,500 -- 7,500 3,046 -- 356 -- -- 160 -- 9,526 -- -- 1 9,500 --.

60,752 -- -- 50,180 30,500 -- -- 6,939 -- -- 950 7,469 102,438 -- 17,019 -- 147,725 -- 39,240 -- 4,400 -- 196,382 27,019 -- 17,496 -- -- 38,382 --

;snummer.

II

und allgemeinen Zweckbestimmung.

QD

a § ·g 0

Total.

Fr.

65,977 164,990 14,000 7,500 3,046 356 160 9,526 -- 19,500 60,752 50,180 30,500 6,939 -- 8,419 102,438 17,019 147,725 39,240 4,400 223,401 1 7,496 -- 38,382

989,958 41,988 1,031,946

1

2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

40

Aufwendungen der Kantone aus

Ordnungsnummer.

dargestellt nach ihrer besondern

Kantone.

VÌI. Für Speisung von Schulkindern und für Ferienkolonien

ververzurückwendet. gelegt. wendet.

Fr.

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

VIII. Für Hebung der Volksernährung und Förderung der Mäßigkeit

Zürich .

Bern Luzern Uri Schwyz . . . .

Obwalden . . . .

Mdwalden . . .

Glarus Zua Freiburg . . . .

Solothum . . . .

Basel-Stadt . . .

Basel-Landschaft .

Schaffhausen . .

Appenzell A.-Rh. .

Appenzell I.-Rh.

S t . Gallen . . . .

Graubünden . . .

Aargau Thurgau . . . .

Tessin Waadt Wallis Neuenburg . . .

Genf Total

Fr.

Fr.

32,068 51,511

20,163 30,040 3,000 2,792

IX. Für Naturalverpflegung armer Durchreisender.

X. Für Unterstützung entlassener Sträflinge oder Arbeitsloser

verwendet.

verzurückwendet. gelegt.

Fr. ''-

46,676 27,000 2,000

Fr.

10,500 38,435 1,000

Fr.

4,313

1,240 300 1,200 3,000

17,000 325 200 2,450

1,500 15,500 21,677 3,150 3,638

2,001 2,161 18,069 4,720

250 21,000

1,515

4,722

3,717

5,112

2,000

4,855 1,200

69,917

3,350

3,350

73,267

141,727

300 1,000 500

2,000 4,000

6,000 2,000 144,608

67,235

4,313

71,548

41

dem Alkoholzehntel pro 1889/95,

(Fortsetzimg.)

XL Für Zwecke allgemeiner Volksbildung oder der Berufsbildung

XII. Für Armenversorgung im allgemeinen

verwendet.

verwendet.

Fr.

Fr.

4,700 -- -- -- -- --

-- -- -- -- 135 -- 965 100 1,150 50 14,000 1,375 2,400 430 -- -- 41,047 -- -- 66,352

-- -- 96,715 -- 550 -- -- -- -- -- -- -- 3,534 -- -- -- 4,000 1,000 --

XHI.Für XIV.

Bekäm- Vn/Xm. Für Bekämpfung Rücklagen pfung vorwiegend ohne des Alkoder Ursachen des genaue holismus Alkoholismus Angabe im allgeder meinen Zweckbestimzuververmung.

Total.

wendet. wendet. rückgelegt.

Fr.

7,855 -- -- -- -- 350 -- -- -- 2,000 -- 1,000 200 500 75 -- 100 --

-- 3,935 --200

2,273 -- 200 500 -- -- 6,045

109,934

21,098

-- --

Fr.

121,962 146,986 102,715 2,792 550 350 1,240 300 1,200 6,500 135 18,000 20,824 23,477 7,325 3,688 26,956 5,736 22,992 30,150 200

Fr.

Fr.

600

-- -- --

54,936 6,000 15,357

-- -- --

121,962 151,299 102,715 2,792 550 350 1,240 300 1,200 6,500 135 18,000 20,824 23,477 7,325 3,688 30.306 5J36 22,992 30,150 200 500 54,936 6,000 15,357

620,871

7,663

628,534

4,313 -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- 3,350 -- --

Fr.

53,940 21,781 1,673 -- -- 12,263 9,086

-- -- -- _.

-- -- -- -- 37,119 1 7,842 2,670 21,171 17,160 -- 2,736 -- -- 197,441

Total.

ngsnummer.

und allgemeinen Zweckbestimmung.

a "S,

Q

Fr.

376,530 503,945 124,388 16,194 55,938 13,405 11,411 29,902 22,408 109,548 79,467 72,966 58,724 42,057 60,175 14,327 254,686 83,100 179,207 116,725 1 1 3,460 223,901 106,150 121,070 53,739 2,843,423

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

42

Aufwendungen der Kantone aus dem Alkoholzentel pro 1889/95 Prozentuale II. Für ZwangsI. Für Zwecke der Trinkerarbeits undVersorgung und Korrektionsder Unterstützung anstalten und für der Trinkersolche Anstalts· Heilanstalten versorgung

strammen

r*.

Kantone.

g s

o

verwendet.

l Zürich . . . .

2 Bern 3 Luzern . . . .

4 Uri 5 Schwyz . . . .

6 Obwalden . . .

7 Nidwaiden . . .

8 Grlarus . . . .

9 Zug . . .

10 Freiburg . . . .

11 Solothurn . . .

12 Baselstadt . . .

13 Baselland . . .

14 .Schaffhausen . .

15 Appenzell A.-Eh. .

16 Appenzell I.-Rh. .

17 St. Gallen . . .

18 Graubünden . .

19 Aargau . . . .

20 Thurgau . . . .

21 Tessin . . . .

22 Waadt . . . .

23 Wallis . . . .

24 Neuenburg . . .

25 Genf Total

zu- , verrück- wendet.

gelegt.

13,2

7,7

6,6 ")

20,8

v

0,1 8,1 0,1

0,8 -- -- -- --

\J J A

3,8 1,4 3,8 0,8 4,4 2,9

o,r 3,9 -- -- -- -- --

4,1 %

--.

-- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- 5,6 --

zurückgelegt.

verwendet.

zurückgelegt.

0,2

3,2 0,2 2,8

III. Für Irrenanstalten und Irrenversorgung

--

18,2 79,1

-- 417 23,4

--

10,2 16,7

-- -- 1,5 0,1 -- 7,0

-- -- 95,0

-- 12,1 »/«

-- -- -- -- -- -- -- -- -- -- _ -- -- -- -- -- -- -- --

0,8

-- 18,2 7 V

14,2

--

20,4 28,4 73,8 .--

-- --

46,7 61,4 ) "·

-- -- --

-- -- -- --

53,2

27,4

-- -- 47,1

23,5

-- -- 8,1 -- -- -- -- --

-- 2,3 73,3

-- 1,0 -- -- 13,3 »/o

43

IV. Für Epileptiker-, Taubstummenund Blindenanstalten und solche Anstaltsversorgung zuverrückwendet. gelegt.

13,4

2,6 -- -- 0,5 -- · -- 2,5 2,7 1,0 11,0

3,5 -- 0,6 1,0 3,1 1,2 7,0

-- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- 3,1 -- -- -- --.

22,6

--

-- --

--

4,4 °/o

--·

V.Für Krankenversorgung im TI allgemeinen

I/V. Für Bekämpfung vorwiegend der Wirkungen des Alkoholismus

ververwendet. wendet.

1,3 3,0 -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- --

35,8 33,0

4,0

zurückgelegt.

-- 0,8 36,4 79,1 -- -- 46,7 61,4

-- -- -- 0,5

14,5 3,3 8,1 20,4 33,2 76,3 23,4 6,5 12,6 27,7 60,5 15,5 6,5 51,1 3,2 14,4 80,8

-- -- --

-- 29,2 95,0 --

-- -- -- --

0,8 °/o

28,6 «ja

6,1 o/o

14,7

-- -- -- -- -- 27,4 -- 26,6 -- --

8,1

Total.

35,8 33,0 4,8 36,4 93,6 3,3 8,1 67,1 94,6 76,3 23,4 6,5 12,6 27,7 87,9 15,5 33,1 51,1 3,2 22,5 80,8 -- 29,2 95,0

34,7 »/o

VI. Für Versorgung armer, schwachsinniger und verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher, d. i. für Bekämpfung1 des Alkoholismus in seinen

Ursachen und Wirkungen zugleich verzurückwendet. gelegt.

1 7,5 32,7

5,2

-- 6,0

46,3 5,4 2,7 1,4 31,9

-- -- -- --

--

1 7,8 76,4 68,8 51,9 16,5 -- 6,6 40,2 20,4 82,4 33,6 3,9 87,7 16,5 -- 71,4

-- -- -- -- -- -- 52,1 -- -- -- -- --

12,1 -- --

34,8 o/o 1,5 o/o

Total.

17,5 32,7 11,2 46,3 5,4 2,7 1,4 31,9 -- 17,8 76,4 68,8 51,9 16,5 -- 58,7 40,2 20,4 82,4 33,6 3,9 99,8 16,5 -- 71,4 36,3 °/o

ummern.

1

nach ihrer besondern und allgemeinen Zweckbestimmung, Darstellung.

a So P OT

ö

·^

0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

44

Aufwendungen der Kantone aus dem Alkoholzehntel pro 1889/95

gsnummern.

il

Prozentuale

Kantone.

i 3P a n3 &-t O

1

2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

Zürich .

Bern . .

Luzern .

Uri . .

Schwyz .

Obwalden .

Nidwaiden Glarus .

Zug Freiburg .

Solothurn .

Basel Stadt Baselland .

. .

VIII. Für VII. Für Speisung Hebung der Volksvon Schulkindern ernährung und Förund für derung Ferienkolonien Mäßigkeit

IX. Für Naturalverpflegung armer Durchreisender

X. Für Unterstützung entlassener Sträflinge oder Arbeitsloser

ververzurückwendet. gelegt. wendet.

verwendet.

verzurückwendet. gelegt.

53 "j" 6,0 2,4 17,3

vjv 85 10,2 * "J"


. . .

. . .

. . .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Schaffhausen

Appenzell A.-Rh. .

Appenzell I.-Rh.

S t . Gallen . . . .

Graubünden . . .

Aargau . . . .

Thurgau . . . .

Tessin Waadt Wallis Neuenburg . . .

Genf

Total

-- 10,9

-- .-- -- --

-- -- -- -- -- 1,9 1,5 -- -- -- M

95 ")" 2,6 "/o

-- -- -- -- .

-- 1,3 -- -- -- -- -- --

-- -- -- 1,0 Î vj^i 54 2,7

23,3 0,6 0,5 4,1 0,8 2,6 10,1 4,0 -- 4,4

--.

3,7 )'

124 5,3 "Î" 1,6 ) -- -- -- J-^j-C

iJjVJ

--

-- -- --

-- -- 1,4

-- -- 26,4

-- 0,5

51,5 5,2

2,4 0,8 --

25,4 -- -- 0,1 18,0 -- -- 3,5

0,9 )

v

--

v

5,0 »/o

28 7,6 0,8 )^

1

0,8 -- -- 3,4 --

|

5,0 3,7 J V

5,1 "/o

2,5 %

-- -- -- -- -- .-- -- -- -- -- -- -- -- --

45

lach ihrer besondern und allgemeinen Zweckbestimmung.

(Fortsetzung.)

XI. Für Zwecke allgemeiner Volksbildung oder der Berufsbildung

SEI. Für XIV.

XII. Für BekämArmenver- pfung Vn/Xin. Für Bekämpfung Rücklagen vorwiegend ohne sorgung des Alkoder Ursachen des genaue im allge- holismus Angabe Alkoholismus meinen im allgeder meinen Zweckbestimzuververververmung.

rückTotal.

wendet. wendet. wendet. wendet. gelegt.

1,3 -- -- -- -- -- -- -- -- -- 0,2

1,7 0,2 1,9 0,4 5,5 .1,7

1,4 0,4 -- --

38,7

-- --

2,3 %

-- 77,8 -- 1,0 -- -- -- -- -- -- 6,0 -- -- -- 1.5

lia -- -- --

3,7 0,4 3,9 »/o

Total.

3 a "2 o

25,8

-- -- -- -- -- -- --

51,7

11,3

0,2 0,2 51,7 5,0 28,6

28,6

--

100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100

0,7 «/o

21,8 O/o

0,3 "/o

22,1 °/o

6,9 %

100°/o

2,1 -- -- -- -- 2,6 -- -- -- 1,8 -- 1,4 0,3 1,2 0,1 -- 0,4 -- 1,3 -- 0,2 0,2 -- --

32,4 29,1 82,6 17,3

1,0 2,6

0,9 -- ' -- --.

10,9

--

1,0

.--

-- --

5,4 5,9 0,2 24,7

.--

35,5 55,8 12,1 25,8 10,9 7,0

-- -- --

12,9

-- --

1,3

32,4 30,0 82,6 17,3

1,0 2,6 10,9 1,0.

5,4 5,9 0,2

24,7 35,5 55,8 12,1 25,8 12,2

7,0 12,9 25,8

0,2 0,2 5,0

14,3

4,3 «,* -- -- 91,4 79,6

-- -- -- --

.--

-- -- -- --

14,5 21,5

1,5

18,1 15,1

2,6

agsnummero.

l

)arstellung.

l

2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

46

Verwendung des Alkoholzehntels pro 1895 (nach Unterrubriken).

Verwendet.

I. Trinkerheilanstalten . . .

II. Zwangsarbeits- oder Besserungsanstalten TTT, Irrenanstalten IV. Epileptiker-, Taubstummenöder Blindenanstalten . .

V. Krankenversorgung im allgemeinen L! V. Bekämpfung vorwiegend der Wirkungendes Alkoholismus VII. Speisung von Schulkindern, Ferienkolonien . . . .

Vin. Hebung der Volksernährung, Förderung der Mäßigkeit .

IX. Naturalverpflegung armer Durchreisender . . . .

X. Unterstützung entlassener Arbeitshäusler und Sträflinge oder Arbeitsloser . .

XI. Hebung der allgemeinen oder Berufsbildung XII. Armenversorgung im allgemeinen . .

.

. .

XIII. Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen . . .

VII./XIII.

Bekämpfung vorwiegend der Ursachen des Alkoholismus VI. Versorgung armer, schwachsinniger, verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher .

. . . .

VI. Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen zugleich .

XIV. Bücklagen ohne nähere Bestimmung Gesamttotal

ZurUckgelegt.

Zusammen.

%

Fr.

13,573

Fr.

1,000

Fr.

14,573

56,863 46,669

4501 8,957

61 364 55,626

30,741

2,000

32,741

6)3

16,196

3,1

180,500

34,i

19,815

3,7

34,121

6,5

27,912

5,3

29,843

5,6

7,982

' 7,982

1,5

3,491

3,491

0,7

3,120

0,6

1 26 284

23g

16,196 164,042

16,458

19,815 34,121

--

27,912 29,843

3,120

--

--

1 26 284

2,7 11 6

10,5

205,701

8,622

214,323

40,5

205,701

8,622

214,323

40,5

8,049

1,5

8,049

--

--

529,156

100

Verwendung des Alkoholzenntels pro 1895 (nach Hauptrubriken).

Bekämpfung vorwiegend der Wirkungen des Alkoholismus.

Eantoiie.

Zürich Bern .

Luzern .

Uri .

Schwyz .

.

Obwalden .

.

.

Nidwalden . . .

Glarus . .

. . .

Zug Freiburg . . .

Solotflurn . . .

Baselstadt Baselland Schaffhausen . .

.

Appenzell A.-Rh Appenzell I -Rh St Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin . . . .

Waadt Wallis Neuenburg . . . .

Genf

.

.

.

.

. .

. .

. . . .

. .

Fr.

24,347 42,050 6,000 1,092 6,360 253 340 2,119 3,339 9,521 3,140 1,000 1,400 4,428 8,350 200 11,715 8,349 990 3,587 18,950

°/o 39,!

37,3

6,968 16,002

37,t 94,t

21,7

34,i 81,o 10,7 17,4

40,2 89,3 47,6 24,4 7,2 11,7

48,7 80,9 10,0

28;1 55,3 3,2 11,3

180,500

Fr.

29,459 33,706 6,000 608 350 250 1,240 150 400 4,000 40 3,200 4,090 4,657 1,975 690 9,955 1,811 6,511 9,970

% 47,3 29,9 21,7 19,o

5,090 1,000 1,132

27,!

126,284

4,5 10,7

63,5

34,i

Bekämpfung der Wirkungen nnd Ursachen zugleich.

Fr.

8,437 37,084 14,000 1,500 1,145 177

%

Fr.

%

13,6

32,8 50,6 46,9

1,673

6,0

1,664 372

71,o 19,,

1,604

10,6

2,736

14,5

14,5 7,6

3,000

56,9

6,500 9,676 9,661 6,500

32,4 75,3 69,7 54,-a

1,122 19,950 3,334 23,251 18,186 1,200 39,185 4,000

55,7 48,o 22,i 75,6 57,3 6,0 100,o

15,0

6,415

85,o

23,9

214,323

40,5

2,9

Rücklagen ohne genaue Angabe der Zweckbestimmung.

10,7

20,0 0,3

23,1 34,, 51,3

19,, 34,3 23,9 12,o 21,2 31,4

94,0

/

Total

Bekämpfung vorwiegend der Ursachen des Alkoholismus.

21,3

5,9

8,049

1,5

Total.

Fr.

62,243 112,840 27,673 3,200 7,855 2,344 1,952 5,269 3,739 20,021 12,856 13,861 11,990 9,085 10,325 2,012 41,620 15,098 30,752 31,743 20,150 39,185 18,794 17,002 7,547

529,156

48

Anhang I.

Berichte der Kantonsregierungen.

1. Zürich..

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates, vom 25. Juni 1896.

A l k o h o l z e h n t e l . Der dem Kanton Zürich zugefallene Anteil aus den Erträgnissen des Alkoholmonopols beziffert sich für das Jahr 1895 auf Fr. 529,179. 50, so daß der zur Bekämpfung des Alkoholismus zu verwendende Zehntel Fr. 52,917. 95 beträgt.

Zu weiterer Verfügung steht überdies der Reservefonds für die Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen, welcher laut Auszug der Staatsbuchhaltung mit Ende des Jahres 1895 sich auf Fr. 64,642. 44 belief.

Nach Einsicht eines Antrages der Sanitätsdirektion b e s c h l i e ß t der Regierungsrat: I. Von dem auf den Kanton Zürich entfallenen Anteil am Ertrage des Alkoholmonopols pro 1895 (Fr. 529,179. 50) wird ein Zehnteil, d. h. Fr. 52,917. 95, zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen ausgeschieden und nebst einer Quote des bestehenden Reservefonds in folgender Weise verwendet : a. Seit der Verteilung des Alkoholzehntels pro 1894 (8. Juni 1895) sind folgende Beiträge ausgerichtet, beziehungsweise auf Rechnung des Alkoholzehntels pro 1895 gebucht worden: Fr.

Fr.

1. An die Anstalt für schwachsinnige Kinder in Regensberg, Rest an bauliche Verbesserungen 5,000. -- 2. An die zürcherische Blinden- und Taubstummenanstalt, Rest an den Um- und Aufbau 6,250. -- Übertrag 11,250. --

49 Fr.

Fr.

Übertrag 11,250. -- 3. An Koch- und Haushaltungskurse : Anschaffung von Utensilien Fr.

für solche 67. 40 Nachvergütungen ·.

Nach Uster . . . . 294. -- ,, Dübendorf. . . 336. -- ,, Illnau-Lindau . . 100. -- · 797. 40 4. An die Ferienkolonien Zürich, Nachvergütung 117. 60 5. Für Unterbringung von 7 alraosengenössigen, resp. bedürftigen Kantonsangehörigen in der Trinkerheilstätte Ellikon .

719. 50 6. An die Arbeiterkolonie Herdern, Rest des Gründungsbeitrages . . . . 5,000. -- 7. Für Detinierte in den Korrektionsanstalten Uitikon, Kappel und Ringweil . . 7,662. 90 Summa der bereits ausgerichteten Beiträge 25,547. 40 b. Weitere Beiträge werden ausgerichtet : 8. An die Rettungsanstalt Sonnenbühl bei Brütten 175. -- 9. An die Kommission für Versorgung verwahrloster Kinder im Bezirk Zürich 1,710. -- 10. An die Kommission für Versorgung verwahrloster Kinder im Bezirk Winterthur 805. -- 11. An die Jugendhorte Zürich I . .

319. 50 12. An den Kinderhort Winterthur . .

427. 50 13. An die Anstalt für Epileptische in Zürich V 4,360. -- 14. An die Heilstätte in Ägeri für skrophulöse und rhachitische Kinder aus Zürich und Umgebung 795. 90 15. An die Haushaltungssehule des Frauenbundes Winterthur 2,277. -- Übertrag 10,869. 90 Bundesblatt. 49. Jahrg. Bd. II.

25,547. 40 4

50 Übertrag 16. An die Koch- und Haushaltungskurse an der Gewerbeschule der StadtZürich 17. An den Koch- und Haushaltungskurs in Affoltern a. A 18. An den Koch- und Haushaltungskurs in Stäfa 19. An den Schulvorstand der StadtZürich für Versorgung armer Schulkinder mit kräftiger Nährung 20. An die Ferienkolonien Zürich . .

21. ^ ,, Ferienmilchkur Horgen . .

22. ,, ,, Ferienkolonie Wädensweil .

23. ,, ,, ,, Winterthur .

24. ,, ,, ,, Töß . . .

25. ,, ,, Pestalozzigesellschaft Zürich 26. ,, ,, Trinkerheilstätte Ellikon an den Betrieb . . Fr. 3,665. 10 an Reparaturen . . ,, 300. --· . 27. An den Ausschuß der Vereine zur Bekämpfung des Alkoholismus . .

28. An den Kantonalverband für Naturalverpflegung armer Durchreisender .

Summa der noch auszuzahlenden Beiträge

Fr.

10,869. 90

Fr.

25,547. 40

675. -- 912. -- 448. -- 1,000.

2,000.

25.

90.

550.

160.

1,000.

-- -- -- -- -- --

3,965. 10 2,000. -- 8,000. --

Total der Beiträge

31,695. -- 57,242. 40

II. Diese Beiträge sind resp. werden gebucht : a. Auf Rechnung des Alkoholzehntels pro 1895 52,917. 95 b. Auf Rechnung des Reservefonds . 4,324. 45 Summa der Beiträge wie oben

57,242. 40

Der Reservefonds für die Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen belief sich auf Ende 1895 auf 64,642. 44 Durch obige Belastung m i t . . . . 4,324. 45 vermindert sich derselbe auf --

60,317. 99

51 2. Bern.

Schreiben des Regierungsrates an das schweizerische Departement des Innern, vom 3. Juni 1896.

Wir haben die Ehre, rates unsern Bericht über Kantons Bern für das Jahr Der Kanton Bern hat kämpfung des Alkoholismus gemacht :

Ihnen hiermit zu Händen des BundesVerwendung des Alkoholzehntels des 1895 abzustatten.

im genannten Jahr aus den zur Bebestimmten Geldern folgende Ausgaben

I. ArmenerZiehung.

1. Beiträge an 197 Gemeinden: a. Für 1836 bei Privaten verkostgeldete Kinder von Alkoholikern, welchen die elterliche Gewalt entzogen worden ist, zu Fr. 14 Fr. 25,704. -- b. Für 55 Kinder in Rettungsanstalten zu Fr. 40 und für 2 Kinder in Rettungsanstalten zu Fr. 50, zusammen . . . ,, 2,300. -- 2. Außerordentlicher Beitrag an die Gemeinde Rohrbach für Versorgung verwahrloster Kinder ,, 2,000. -- 3. Beiträge an Vereine und Anstalten für 152 Kinder, zu Fr. 40 ,, 6,080. -- Zusammen Fr. 36,084. -- //. Arbeits- und Trinkerheilanstalten.

1. Staatsarbeitsanstalten (Dekret vom 18. Mai 1888) : a. Deckung der Kosten der meistens durch Trunksucht herabgekommene Personen enthaltenden Weiberarbeitsanstalt in Bern, soweit die Kostgelder und der Arbeitsertrag nicht hinreichten Fr. 20,512. 12 b. Ausgaben der Patronatskommission für die Weiberarbeitsanstalten zur einstweiligen Fürsorge für aus der Anstalt entlassene besserungsfähige Weiber ,, 1,543. 75 Übertrag

Fr. 22,055. 87

52

Übertrag Fr. 22,055. 87 c. Kostgeld für einen in die Männerarbeitsanstalt zu St. Johannsen versetzten Trunkenbold aus der Gemeinde Langnau, zur Entlastung dieser die Familie unterstützenden Gemeinde ,, 50. -- 2. Anstalten und Vereine für Unterstützung arbeitsloser Männer und entlassener Sträflinge : a. Jahresbeitrag an den Verein Arbeiterheim (Anstalt Tannenhof im Großen Moos) . ,, 5,000. -- 6. Jahresbeitrag an den Schutzverein für entlassene Sträflinge ,, 3,000. -- 3. Trinkerheilanstalten : a. Jahresbeitrag an die bernische Trinkerheilanstalt auf der Nüchtern bei Kirchlindach ,, 3,000. -- b. Kostgeldbeiträge zur Unterbringung mittelloser Trinker in dieser Anstalt . . . . .

488. 50 Zusammen

Fr. 33,594. 37

III. Hebung der Volksernährung und Beförderung der Mäßigkeitsbestrebungen.

1. Belehrung über richtige Volksernährung und Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen Fr.

2. Beiträge an Koch- und Haushaltungskurse und Besoldung von Kochkurslehrerinnen . ^ 3. Beiträge an Volksküchen, Kaffee- und Speisehallen, Mäßigkeitsvereine u. s. w ,, 4. Beiträge für Naturalverpflegung armer Durchreisender ,, 5. Beiträge an 52 Gemeinden für Speisung armer Schulkinder ,, 6. Beiträge an zwei Kinderhorte der Stadt Bern ,,

2,541. 20 7,421. 91 3,100. -- 5,000. -- 6,100. -- 1,000. --

Zusammen Fr. 25,163. 11 Total der Ausgaben Fr. 94,841. 48 Der Anteil des Kantons Bern am Alkoholmonopolgewinn für 1895 belief sieh auf Franken Übertrag Fr. 94,841. 48

53

Übertrag 916,218. 80 und folglich der zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmte Zehntel desselben auf .

Fr. 94,841. 48 ,,

91,621. 88

Die mehr verwendeten wurden dem Alkoholzehntel-Reservefonds entnommen.

Dieser Fonds bestritt ferner im Jahre 1895 folgende Ausgaben: Beitrag an die Gründungs- und Einrichtungskosten der Heilanstalt für Tuberkulöse in Heiligenschwendi Beitrag an die Anstalt ,,Bethesdaa für Epileptische in Tschugg . . .

Fr.

3,219. 60

,, 15,000. -- ,,

3,000. --

mithin im ganzen Fr. 21,219. 60 Die Einnahmen an Zinsen betrugen . . . fl 1,590. 43 also die Mehrausgaben Am 1. Januar 1895 belief sich das Vermögen des Fonds auf

Fr. 19,629. 17 ,,

48,935. 87

und mithin am 1. Dezember 1895 auf . . . . Fr. 29,306. 70 Dazu kommt noch der gemäß Art. 5 des Dekretes vom 18. Mai 1888 gebildete und ebenfalls aus dem Alkoholzehntel geflossene Hülfs- und Patronatsfonds für die Staataarbeitsanstalten mit einem Vermögensbestand auf 31. Dezember 1894 von Fr. 11,640. 55 vermehrt durch Zinsertrag des Jahres 1895 um ,, 378. 30 und mithin, da im Jahre 1895 keine Ausgaben aus demselben geschahen, auf 31.Dezember 1895 ,, 12,018. 85 betragend, so daß sich auf den letztgenannten Termin die Gesamtsumme der zur Bekämpfung des Alkoholismus vorläufig auf die Seite gelegten Gelder auf Fr. 41,325. 55 belief.

54

3. Luzern.

Schreiben des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 26. Juni 1896.

In Beantwortung Ihrer geschätzten Zuschrift vom 13. dies, die Berichterstattung über die Verwendung des Alkoholzehntels im Jahre 1895 betreffend, beehren wir uns, Ihnen mitzuteilen, daß der h. Große Rat mit Schlußnahme vom 11. September 1895 die bisherige Zuwendung an die kantonale Armenkasse aufgehoben und eine Verteilung für verschiedene Zwecke vorgenommen hat. Die Summe von Fr. 27,673, das Betreffnis pro 1895, soll folgendermaßen verteilt werden : 1. Zu gunsten der Erziehungs- und Pflegeanstalt Rathhausen Fr. 4,000 2. zu gunsten der kantonalen Zwangsarbeitsanstalt ,, 4,000 3. zu gunsten der Rettungsanstalt Sonnenberg . . ,, 1,000 4. für den Hülfsverein für arme Irren . . . · . ,, 1,000 5. für den Verein für Versorgung entlassener Sträflinge, ,, 1,000 6. für Versorgung armer Alkoholiker in einer Trinkerheilanstalt ,, 1,000 7. für Unterstützung der Armenvereine für Naturalverpflegung ,, 2,000 8. für Unterstützung armer Schulkinder . . . . ,, 3,000 9. für das Armenkinderasyl auf Maria-Zeli bei Sursee ,, 1,500 10. für Unterbringung jugendlicher Verbrecher in einer bestehenden Zwangserziehungsanstalfc . . ,, 1,000 11. als G-ründungsfonds zur Errichtung einer Anstalt für jugendliche Verbrecher ,, 3,250 12. als Gründungsfonds für Errichtung einer Anstalt für schwachsinnige Kinder ]('. ,, 3,250 13. zur Verfügung des Regierungsrates ,, 1,673 Fr. 27,673 Die Verteilung wurde dann von uns in dieser Weise vorgenommen.

55 4.

Uri.

Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 8. Juli 1896.

In Nachachtung des Art. 13 des Bundesgesetzes über gebrannte Wasser beehren wir uns, Ihnen anmit über die Verwendung unserer Einnahmen aus dem Ertrage des Alkoholmonopols pro 1895 Bericht zu erstatten.

Der Zehntel betrug Fr. 3407. 60. Hieraus erhielten: \. Die kantonale Erziehungsanstalt für arme und verwahrloste Kinder Fr. 1500 2. die Suppenanstalt der Gemeinde Isenthal . . . ,, 108 3. ,, ,, Schattdorf . . ,, 135 4. ,, ,, ,, Bürglen . . . ,, 180 5. ,, ,, " " Wessen (Meien) ,, 54 6. ,, ,, ,, Altdorf . . . ,, 94 7. ,, ,, ,, ,, Flüelen . . . ,, 37 8. der Fonds für eine Zwangsarbeitsanstalt . . . ,, 546 9. der Fonds für ein kantonales Irrenasyl . . . . ,, S46 Total

Fr. 3200

Es wurden Fr. 207. 60 weniger verwendet als der Betrag des Zehntels. Es ist hierbei Rücksieht genommen worden auf den Umstand, daß pro 1894 Fr. 604. 77 mehr als der Zehntel zu erwähnten Zwecken ausgelegt wurden.

5. Schwyz.

Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 16. Juni 1896.

Wir beehren uns, Ihnen gemäß Art. 13 des Bundesgesetzes über die gebrannten Wasser und Ihres geschätzten Kreisschreibens vom 13. Juni laufenden Jahres mitzuteilen, daß wir über den Zehntel von unserem Anteil des Alkoholmonopols im Jahr 1895 in folgender Weise verfügt haben : i. Der Zehntel betrug Fr. 7855. 54.

Hiervon wurde die Hälfte dem- kantonalen Fonds für Errichtung einer Korrektionsanstalt zugewendet . . . . Fr. 3927. 77 Übertrag

Fr. 3927. 77

56 Übertrag Fr. 3927. 77 2. Von der andern Hälfte wurden ausgegeben: a. an die von 16 Gemeinden für Unterbringung armer Irren in Heilanstalten nachgewiesenen Ausgaben ein Beitrag von 13 °/o von Franken 18,502. 18 . .

,, 2405. 27 b. an 14 Gemeinden, welche für Versorgung verwahrloster Kinder und liederlicher Erwachsener in Besserungs- und Zwangsarbeitsanstalten Fr.

5727.23 auslegten, ein Beitrag von 20% hieran ,, 1145. 52 c. als außerordentliche Zuschüsse an vier stark belastete Gemeinden ,, 350. -- d. dem Specialfonds für eine kantonale Korrektionsanstalt der Rest von ,, 26. 98 Zusammen

Fr. 7855. 54

6. Unterwalclen ot> dem "Wald.

Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 3. Juli 1896.

In Erledigung Ihres geschätzten Kreisschreibens vom 13. Juni abbin betreffend Verwendung des Alkoholzehntels beehren wir uns, Ihnen auszüglich die Rechnung über hierseitige Auslagen aus dem Alkoholzehntelfonds zu übermitteln. Daraus ersehen Sie, daß im Jahre 1895 (für welches der Zehntel sich auf Fr. 2344 belief) effektiv Fr. 679. 50 im Sinne und zu Zwecken der Bekämpfung des Alkoholismus verausgabt worden sind.

Der Fonds des Alkoholzehntels beträgt dermalen Fr. 12,174.18.

Die einzelnen Ausgabebeschlüsse erfolgten jeweilen nach Maßgabe der einschlägigen Artikel der Ihnen letztes Jahr eingesandten Verordnung Über Verwendung des Alkoholzehntels, vom 23. März 1895, und haben wir insofern der beifolgenden Jahresrechnung nichts weiteres beizufügen.

Einzig bemerken wir, daß die Beiträge an den obwaldnerischen Abstinentenverein, wie schon letzte Rechnung zeigt, grundsätzlich etwas erhöht wurden. Der Vorstand dieses Vereins, Herr Nationalrat Dr. Ming, hat übrigens auch dieses Jahr nicht ermangelt, seinerseits über die Verwendung der verabfolgten Subsidie berichtweise umfassenden Aufschluß zu erteilen. Hieraus erhellte im wesentlichen, daß auch im Jahre 1895 eine lebhafte Propaganda für Er-

57 Weiterung des Vereins zumal durch Verbreitung zweckentsprechender Schriften und während des Winters durch Abhaltung populärer Vorträge über den wirklichen Wert des Alkohols und verwandte Themata betrieben wurde. Als eine Errungenschaft des genannten Vereins darf wohl auch die Errichtung einer Wirtschaft zum Vertriebe bloß alkoholfreier Getränke hervorgehoben werden, welche seit einiger Zeit in Samen eröffnet worden.

Durch Kreisschreiben vom 20. März abhin haben wir die Gemeinderäte des Landes eingeladen, uns Verzeichnisse derjenigen Familien einzureichen, welche infolge Alkoholismus, sei es des Vaters, sei es der Mutter etc. aufgelöst und deren Kinder auf Kosten der Armenkasse anderweitig versorgt werden mußten. Es geschah dieses zum Zwecke, um im Interesse thunlichst guter und solider Versorgung solcher armer Kinder Beiträge aus dem Alkoholzehntel zu verabfolgen.

Auszug aus dem Rechnungsbuch über Verwendung des Alkoholzehntels.

* Ausgaben.

24. Januar 1895. Zahlung an den Abstinentenverein laut Beschluß des Regierungsrates Fr. 250. -- 4. März 1895. Zahlung an Zwangsarbeitsanstalt Luzern für Leopold Vogel, Engelherg ,, 125. -- 20. Mai 1895. Zahlung für Sophie Degelo in Altstätten ,, 63. 30 9. November 1895. Zahlung für Sophie Degelo in AHstätten ,, 53. 70 29. November 1895. Zahlung für den epileptischen Knaben Theod. Burchi in der Anstalt St. Joseph, Bremgarten ,, 65. -- 24. Dezember 1895. Zahlung an Zwangsarbeitsanstalt Luzern für Friedr. Röthlin, von Kerns . . . . ,, 62. 50 24. Dezember 1895. Zahlung für. Agatha Sigrist in der Anstalt für schwachsinnige Kinder in Bremgarten ,, 60. -- Total

Fr. 679. 50

58 I /

7 . Unterwald en nid. clem "Wald.

Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 22. Juni 1896.

In Vollziehung von Art. 13 des Bundesgesetzes über gebrannte Wasser beehren wir uns, Ihnen anmit Bericht über unsere Verwendung des Alkoholzehntels pro 1895 zu erstatten.

Nidwaiden erhielt als Anteil am Ertrage des eidgenössischen Alkoholmonopols im Jahre 1895 von der eidgenössischen Staatskassa Fr. 19,522. 50, es beträgt somit der Zehntel Fr. 1952. 25.

Die Verwendung dieser Summe fand gemäß der neuen Verordnung, erlassen vom Landrate den 10. April 1895, wie folgt statt: a. Beiträge für Versorgungen in Zwangsarbeitsund Trinkerheilanstalten Fr.- 339. 75 b. an die Mittagssuppen armer Schulkinder in Nidwaiden .* ,, 1,240. -- c. den Rest zum Fonds für Errichtung eines kantonalen oder interkantonalen Arbeitshauses oder Trinkerheilanstalt etc. an Zins gelegt . ,, 372. 50 Total

Fr. 1,952. 25

In allen Schulgemeinden des Kantons sind Anstalten getroffen worden, um den armen Schulkindern, besonders während des Winters, alle Mittage eine gute Milch oder Mehlsuppe mit Brod zu verabrefchen, und haben wir den unter 6 erwähnten Betrag zur Deckung eines Teils der Auslagen an die Schulgemeinden verteilt.

Der Bestand des Fonds für Errichtung eines kantonalen oder interkantonalen Arbeitshauses oder einer Trinkerheilanstalt etc. ist heute Fr. 9763. 35.

8. Grlarixs.

Schreiben des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 18. Juni 1896.

Unter Bezugnahme auf Ihr geschätztes Kreisschrei.ben vom 13. dies beehren wir uns, Ihnen über die Verwendung des zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten Zehntels unserer Einnahmen aus dem Alkolmonopol pro 1895 Bericht zu erstatten. '

59 Der Anteil unseres Kantons am 1895er Ertrage des Alkoholmonopols betrug Fr. 52,695. 67, der nach Art. 32bl" der Bundesverfassung zu verwendende Alkoholzehntel Fr. 5269. 56, welcher Betrag wie folgt verwendet wurde: Fr. 3000. -- für Unterbringung von verwahrlosten Kindern in Erziehungs- und Rettungsanstalten, ,, 150. -- als Beitrag an die Sektion Glarus des schweizerischen Mäßigkeitsvereins und ,, 2119. 56 als Landesbeitrag an die Kosten der Versorgung Geisteskranker in geeigneten Anstalten.

Fr. 5269. 56

9. Zug.

Schreiben des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 24. August 1896.

Gemäß Art. 13 des Bundesgesetzes über die gebrannten Wasser, vom 23. Dezember 1886, haben wir die Ehre, Ihnen über die im Jahre 1895 betreffend Verwendung des Alkoholzehntels hierseits getroffenen Anordnungen Bericht zu erstatten, wie folgt.

Der Betrag, der im Sinne von Art. 32bls der Bundesverfassung zur Verwendung gelangt und nicht bloß 10 (Fr. 3606), sondern 15 °/o des daherigen Reinertrages aus dem Alkoholmonopol ausmacht, erreicht die Summe von Fr. 5408. 42. Derselbe verteilt sich auf Beiträge, welche verabfolgt wurden: 1. Zu gunsten von Bürger- und Einwohnergemeinden, welche zu ihren Lasten geisteskranke Angehörige in Irrenanstalten verpflegen ließen und hierfür samthaft unterstützt wurden mit Fr. 2,372. 83 2. Zu gunsten von bürgerliehen Armenverwaltungen, die der Korrektion bedürftige Angehörige in entsprechenden Besserungsanstalten untergebracht hatten. Der Beitrag aus dem Alkoholertrag erreichte im ganzen die Summe von ,, 519. 12 Derartige Unterstützungen wurden in 33 Fällen bewilligt; in 29 derselben betrug der Beitrag 30 %, in dreien 20 und in einem Falle 10 °/o der ausgewiesenen Pflegekosten.

Übertrag

Fr. 2,891. 95

60

Übertrag Fr. 2,891. 95 3. Der kantonalen gemeinnützigen Gesellschaft wurden verabfolgt ,, 400. -- Dieselbe verwendete den Betrag zur Verbreitung populärer Schriften über zweckmäßige Ernährung.

4. Der Rest wurde zur Äuffnung des kantonalen Irrenfonds verwendet, der infolgedessen einen Zuwachs erfuhr von ,, 2,116. 47 Total wie oben Fr. 5,408. 42 Hieraus wird ersichtlich, daß die Verhältnisse so ziemlich denjenigen des Vorjahres gleich geblieben sind. Eine wesentliche Änderung in dem Sinne, daß aus dem Ertrage des Alkoholmonopols in starkem Maße, als dies bisher geschehen, jene Bestrebungen unterstützt werden, welche dazu dienen sollen, den Alkoholismus in seinen Ursachen zu bekämpfen, konnte inzwischen noch nicht Platz greifen.

Der in unserer letztjährigen Berichtgabe erwähnte Revisionsentwurf, der hierauf angemessene Rücksicht nimmt, gelangte nämlich inzwischen noch nicht zur abschließlichen Behandlung, was mit davon herkömmt, weil infolge unserer Verfassungsrevision eine Anzahl wichtiger und schwieriger Gesetze abzuändern oder neu zu erlassen sind, die als dringlich betrachtet werden und daher vorab der Erledigung bedürfen.

Indes werden wir, soviel dies von uns abhängt, auf thunlichste Beförderung der in Frage stehenden Abänderung des Kantonsratsbeschlusses betreffend Verwendung eines Teiles der Einnahmen aus dem Alkoholmonopol, vom 6. Juli 1891, Bedacht nehmen.

IO. Freiburg.

Schreiben des Staatsrates an das eidgenössische Departement des Innern, vom 3. Juli 1896.

Gemäß Art. 13 des Bundesgesetzes betreffend gebrannte Wasser beehren wir uns, Ihnen zur Kenntnis zu bringen, daß wir in heutiger Sitzung beschlossen haben, den zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten Zehntel der unserm Kanton aus dem Ertrage des Alkoholmonopols zufließenden Einnahmen für das Geschäftsjahr 1895, im Betrage von Fr. 19,602. 75, wie folgt zu verteilen:

61 1. Zahlung an die Irrenanstalt Marsens . . Fr.

2. Beitrag an die Erziehungsanstalt St. Nicolas für jugendliche Sträflinge und verwahrloste junge Leute in Drognens (Glânebezirk) . . ,, 3. Beitrag an die Taubstummenanstalt in Greyerz ,, 4. Beitrag an das landwirtschaftliche Waisenhaus Marini (Unterrichtin landwirtschaftlichen Gewerben) in Hontet (Broyebezirk) . . . ,, 5. Beitrag an das Waisenhaus der protestantischen Gemeinden des Seebezirks in Burg (Anstalt für verlassene Kinder") . . . . ,, 6. Beitrag "an das Waisenhaus von St. Loup (Anstalt für arme und verlassene Kinder aus einer Anzahl Gemeinden des Sensebezirks) ,, 7. Beitrag an das Waisenhaus von Auboranges (Glânebezirk), der Vorbereitung auf landwirtschaftliche Berufe dienend ,, 8. Beitrag an die landwirtschaftliche Anstalt Sonnewyl (Saanebezirk) ,, 9. Beitrag an den Ereuzesbund (Vereinigung zur Bekämpfung des Alkoholismus) . . . ,, 10. Beitrag an den Verein für Schutzaufsicht über entlassene Sträflinge ,, 11. Beitrag für Kochkurse ,, 12. Beiträge an verschiedene gewerbliche Unterrichtsanstalten und Fortbildungskurse für .

Erwachsene ,, 13. Beitrag zur Begünstigung des Vertriebs des ^Temperenzhandbuches" von Jules Denis . ,, Total gleich der Summe des Alkoholzehntels

4,252. 75 4,500. -- 1,200. -- 1,000. -- 1,000. -- 400. -- 300. -- 1,000. -- 500. -- 300. -- 3,000. -- 2,000. -- 150. --

Fr. 19,602. 75

11. Solotlmrn.

Schreiben des Regierungsrates an das schweizerische Departement des Innern, vom 10. Juli 1896.

In Nachstehendem beehren wir uns, Ihnen den vorgeschriebenen Berieht zu erstatten über die Verwendung des zur Bekämpfung des Alkoholismua in seinen Ursachen und Wirkungen bestimmten Zehntels des hierseitigen Anteils am Ertrage des Alkoholmonopols für das Jahr 1895.

62 Gestützt auf eine vorläufige Mitteilung der Alkoholverwaltung veranschlagten wir den Alkoholzehntel pro 1895 vorläufig auf Derselbe war für das Vorjahr behufs Zumessung der verschiedenen Beiträge angenommen worden zu Fr. 16,500. -- betrug dann aber in Wirklichkeit nur ,, 14,356. 25 Es mußte daher der verwendete Mehrbetrag von . . . Fr. 2,143. 75 wieder eingespart werden mit so daß für 1895 nur zur Verteilung gelangen konnten

Fr. 15,000. --

,,

2,143. 75

Fr. 12,856. 25

Die Verteilung erfolgt, in der Weise, daß laut Verordnung vom 29. November 1890, Art. l, litt, a und e, in erster Linie in Abzug gebracht werden : 1. der laut Voranschlag pro 1895 für Beiträge an die Gemeinden zur Unterbringung von Alkoholikern in Trinkerasylen ausgeworfene Betrag von Fr. 300 2. der an die Sektion Solothurn-Bucheggberg des Vereins zur Verbreitung guter Schriften verabfolgte Beitrag ,, 40

~Fr. 340 so daß zur Verteilung nach Art 1, litt, b, c und d, obiger Verordnung verbleiben Fr. 12,516. 25.

Es erhalten daher nach Anleitung genannter Verordnung: a. Der Beitrag an die Gemeinden zur Versorgung von Alkoholikern von Fr. 300 fällt, weil nicht verwendet, unter litt. d.

b. die Armenerziehungsvereine im Verhältnis ihrer Leistungen 60 % von obigen Franken 12,516. 25 oder rund Fr. 7,510. -- c. die Zwangsarbeitsanstalt zur bessern Durchführung ihres Gründungszweckes 25 °/o der gleichen Summe oder rund ,, 3,140. -- d. die Anstalt für schwachsinnige Kinder : 1. den Beitrag nach litt, a mit Fr. 300. -- 2. den Rest (15 °/o) der Summe von Fr. 12,516. 25 ...

,, 1866. 25 ,, 2,166. 25 e. genannter Verein den schon ausbezahlten Beitrag von ,, 40. -- Summa gleich

Fr. 12,856. 25

63

Der Beitrag (litt, b) an die Armenerziehungsvereine wird verteilt wie folgt: 1. Armenverein Solothurn für die Erziehung der Kinder von Alkoholikern in der Discher-Anstalt Fr. 850 2. Armenerziehungsverein Lebern ,, 1500 3.

,, Bucheggberg ,, 150 4.

,, Kriegstetten ,, 1000 5.

. ,, Baisthal ,, 1000 6.

,, Gau ,,350 7.

,, Olten-Gösgen 2000 " 8.

,, Thierstein ,, 660 Summa

Fr. 7510

12. Basel-Stadt.

Schreiben des Regierungsrates an den schweizerischen Bundesrat, vom 11. März 1896.

Nach Vorschrift der Bundesverfassung beehren wir uns, über die Verwendung des Alkoholzehntels im Jahre 1895 Ihnen folgenden Bericht zu erstatten.

Der Alkoholzehntel betrug im Jahre 1895 für den hierseitigen Kanton Fr. 11,577. 17; aus früheren Jahren hat kein Vortrag stattgefunden.

Obige Summe ist wie folgt verwendet worden: Deckung des Betriebsdeficits der Rettungsanstalt Klosterflechten Fr. 9,661. 09 Beitrag an die Trinkerheilstätte Ellikon . . . ,, 500. -- Beitrag an die Anstalt für Epileptische in Rüti bei Riesbach ,, 500. -- Beitrag an die Vereine für Bekämpfung des Alkoholgenusses ,, 200. -- Beitrag an die Koch- und Haushaltungsschule der Gesellschaft des Guten und Gemeinnützigen . ,, 3,000. -- Total Fr. 13,861. 09 mithin Mehrausgabe über den Betrag des Alkoholzehntels Fr. 2283., 92, welche zu Lasten der ordentlichen Staatsrechnung genommen worden ist.

64

13. Basel-Landschaft.

Schreiben des Regierungsrates an das eidgenössische Departement des Innern, vom 18. April 1896.

In nachfolgendem beehren wir uns, Ihnen den vorgeschriebenen Bericht über die Verwendung des zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen bestimmten Zehntels des hierseitigen Anteils am Ertrage des Alkoholmonopols für das Jahr 1895 zu erstatten.

Unser Kanton hat im Berichtsjahr als Monopolanteil Fr. 96,917.98 erhalten, so daß gemäß Vorschrift von Art. 32bl> der Bundesverfassung zur Bekämpfung des Alkoholismus wenigstens Fr. 9692 mußten verwendet werden.

Als solche Verwendungen haben wir aufzuführen: a. Beitrag an die Betriebskosten der Besserungsanstalt für verwahrloste Knaben im Alter von 10--16 Jahren in Äugst Fr. 4,000 b. Beitrag an den kantonalen Armenerziehungsverein ,, 2,500 c. Beitrag an die Bezirksverbände für Naturalverpflegung ,, 3,000 d. außerordentlicher Beitrag an die Versorgung von Pfründern und unheilbaren Irren ,, 5,000 e. Beitrag für Versorgung liederlicher und arbeitsscheuer Personen in der Zwangsarbeitsanstalt . ,, 1,000 f. Beitrag an die Betriebskosten des Trinkerasyls bei Ellikon ,, 200 g. Beitrag an die schweizerische Heilanstalt für Epileptische auf Rüti ,, 200 h. Beiträge an Volksbibliotheken in den Gemeinden ,, 465 i. für Beschaffung von Lehrmitteln behufs Erteilung von Unterricht in der Volksernährung an den obern Primarschulklassen ,, 325 Ä. Beitrag an den Verein für Schutzaufsicht von entlassenen Sträflingen ,, 300 Zusammen

Fr. 16,990

Die sub a bis h aufgeführten Beiträge sind schon in den Berichten pro 1894 und 1893 aufgeführt und, soweit nötig, erörtert worden. Neu hinzugekommen sind die beiden letzten Posten h und i; aber auch diese geben uns zu besondern Bemerkungen nicht Anlaß.

65

14. SchaflhaiTsen.

Schreiben des Präsidenten und des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 6. Juli 1896.

Wir beehren uns, Ihnen über die Verwendung des Alkoholzehntels im Kanton Schaffhausen pro 1895 folgende Mitteilung zu machen : Die im Jahr 1895 dem Kanton Schaffhausen zugeteilte Quote der Einnahmen aus dem Alkoholmonopol beträgt Fr. 59,060. 81.

Dieser ganze Betrag wurde -- wie bisher üblich -- dem kantonalen Armenfonds zugeschieden, welcher bedeutende Ausgaben für Unterstützungen aller Art zu machen ,hat.

Es ist uns nicht möglich, ganz genau zu bestimmen, wie der sogenannte ,,Alkoholzehntel", der Fr. 5906. 08 beträgt, seine Verwendung gefunden hat, glauben aber im Sinn und Geiste des Alkoholgesetzes gehandelt zu haben, wenn wir folgende 'Unterstützungen aus dem kantonalen Armenfonds bewilligten : a. Für in Kalchrain untergebrachte, meist arbeilsscheue, liederliche Kantonseinwohner . Fr. 2,261. 17 b. Beitrag an den Mäßigkeitsverein zum blauen Kreuz in Schaffhausen . ,, 200. -- c. Beitrag an die Guttemplerloge in Schaffhausen ,, 100. -- d. Beitrag zur Gründung der Arbeiterkolonie Herdern ,, 1,000. -- e. Beitrag für Sonntagslesesäle ,, 100. -- f. Beitrag an die Naturai Verpflegung . . . ,, 3,257. 65 g. Beiträge an die Rettungsanstalten : Buch, Bächtelen, Sonnenberg 450. -- fl h. Beiträge für in auswärtigen Irrenanstalten versorgte Personen ,, 3,469. 95 i. Beiträge für Badunterstützungen ,, 125. -- k. Beiträge für Epileptische ,, 2,167. 60 l. Beiträge für Taubstumme ,, 1,569. 64 m. Beiträge für Blödsinnige u. dgl ,, 1,511. 75 n. Beiträge für Liederliche in Anstalten . . ,, 602. 70 o. Beiträge für Blinde ,, 600. -- p. Beitrag an das Armenbad in Baden . . . ,, 200. -- q. Beitrag an die Armenkrankenanstalt Schönbühl in Schaffhausen ,, 200. -- r. Beitrag an den Kinderspital Schaff hausen . ,, 1,100. -- Übertrag Bnndesblatt. 49. Jahrg. Bd. II.

Fr. 18,915. 46 5

66

Übertrag s. Rückvergütung für Armenkrankenkosten für Durchreisende t. Deckung des Déficits der kantonalen Irrenanstalt

Fr. 18,915. 46 ,,

525. 90

,, 20,007. 57

Total Fr. 39,448. 93

15. Appenzell Au.sserrh.od.en.

Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 23. Juni 1896.

Wir haben hiermit die Ehre, Ihnen in Erledigung Ihrer Zuschrift vom 13. dies und in Nachachtung von Art. 13 des Bundesgesetzes über gebrannte Wasser Bericht zu erstatten über die hierseitige Verwendung des zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten Zehntels der kantonalen Einnahmen aus dem Ertrage des Alkoholmonopols pro 1895.

Der Anteil des Kantons Appenzell A.-Rh. am 1895er Erträgnis aus dem Alkoholmonopol beziffert sich auf Fr. 84,502. 68.

Demnach beträgt .der ,,Alkoholzehntel" . . . Fr. 8450. 26 und es sind unter Zurechnung des Saldos von 1894 ,, 729. 63 pro 1895 zu verwenden]

Fr. 9179. 89

Der Eantonsrat hat nun aber in seiner Sitzung vom 19. März 1895 einen diesen arithmetischen Zehntel übersteigenden Betrag von Fr. 10,000 zur Bekämpfung der Wirkungen und Ursachen des Alkoholismus ausgeschieden und der Regierungsrat hat alsdann darüber wie folgt disponiert: 1. Für Versorgung armer Irren Fr. 7,000 2. Gründungsbeitrag an die Arbeiterkolonie Herdern ,, 500 3. An den öffentlichen Lesesaal in Herisau . . . ,, 100 4. An den Mäßigkeitsverein vom Blauen Kreuz . ,, 50 5. An die Volksküche des Konsumvereins Herisau ,, 250 6. An die Kochschule in Herisau ,, 350 7. An die schweizerische Anstalt für Epileptische in Zürich ,, 250 8. An die Trinkerheilanstalt Ellikon ,, 150 9. An den Abstinentenverein ,,Sobrietà«"1 . . . ,, 50 10. An die Taubstummenanstalt St. Gallen . . . ,, 350 Übertrag

Fr. 9,050

67

Übertrag 11. An die Volksschriftenkommission der gemeinnützigen Gesellschaft 12. An die Naturalverpflegungsstationen : in Heiden Fr. 250 in Trogen-Speicher ,, 250 in Herisau ,, 150 13. Für Versorgung von Trinkern in Heilanstalten Summa

Fr.

9,050

,,

150

,, ,,

650 150

Fr. 10,000

Wir glauben bezüglich dieser Verwendungen auf Ihre Zustimmung rechnen zu dürfen und fügen dem Gesagten nur noch bei, daß aus dem kantonalen Alkoholerträgnis nebst den erwähnten Fr. 10,000 gemäß Landsgemeindebeschluß vom 24. April 1892 zur Äuffhung des Irrenversorgungs- bezw. Irrenanstaltsfonds weitere Fr. 16,900. 54 ausgeschieden worden sind.

16. Appenzell Innerrh.od.en.

Schreiben des Landammanns und der Standeskommission an das schweizerische Finanzdepartement, vom 11. Juli 1896.

In Erledigung Ihrer geehrten Zuschrift vom 13. vorigen Monats und in Nachachtung des Art. 13 des Bundesgesetzes über gebrannte Wasser beehren wir uns, Ihnen anrnit über die Verwendung der zur Bekämpfung des Alkoholismus nach Art. 32 Ms der Bundesverfassung bestimmten 10 °/o unserer Einnahmen aus dem Ertrag des Alkoholmonopols pro 1895 Berieht zu erstatten.

Der Zehntel betrug Fr. 2012. 15 und hat folgende Verwendung gefunden: 1. An den Specialfonds für den Bezirk Oberegg (äußerer Landesteil) zur Unterstützung für sich oder Private in dorten, sofern durch ihn oder durch letztere verwahrloste fonder, Irren oder Trinker in einer zweckentsprechenden Anstalt untergebracht werden Fr. 390. 24 2. An denselben Fonds zum gleichen Zwecke im innern Landesteil (wovon Fr. 350 verwendet) ,, 731. 91 3. An die Naturalverpflegung Appenzell . . . ,, 540. -- 4. An die Herberge Appenzell ,, 150. -- 5. An das Krankenhaus Appenzell ,, 200. -- Total

Fr. 2012. 15

68 Es entspricht diese Verwendung der vorjährigen, welche als den Intentionen der bezüglichen Verfassungsvorschrift entsprechend Ihre Genehmigung gefunden hat, und hoffen wir, daß das Gleiche für das 1895er Betreffnis ebenfalls wieder geschehen werde.

\V. St. Gallen.

Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates an den schweizerischen Bundesrat, vom 26. Mai 1896.

Wir beehren uns, Ihnen über die herwärtige Verwendung des Alkoholzehntels pro 1895 Bericht zu erstatten. Der Alkoholzehntel, über welchen pro 1895 zu verfügen war, beträgt Fr. 35,765. 65 und erhält nach dem Beschlüsse des Großen Rates vom 18. Mai laufenden Jahres folgende Verwendung: 1. Beitrag an die Besserungsanstalt für Knaben in Oberuzwil Fr. 12,000. -- 2. Beitrag zur Äuffnung des Fondes für notarme Irre ,, 2,000. -- 3. Unterstützung öffeatlicher Leselokale . . . ,, 3,000. -- 4. Für die Versorgung von Individuen in Trinkerheilstätten und Zwangsarbeitsanstalten . . ,, 3,000. -- 5. Für die Versorgung verwahrloster Kinder, an Kinderhorte und Rettungsanstalten . . ,, 3,000. -- 6. Beiträge an Schulsuppenanstalten und Ferienkolonien ,, 3,000. -- 7. Beitrag an die Hülfsgesellschaft der Stadt St. Gallen ,, 1,000. -- 8. Beiträge an die Anstalten zum ,,Guten Hirtentl in Altstätten und ',,Iddaheim" bei Lütisburg je Fr. 500 ,, 1,000. -- 9. Beitrag an den Baufond für die Erweiterung der Taubstummenanstalt in St. Gallen . . ,, 4,000. -- 10. Beitrag an die Betriebskosten der Koch- und Haushaltungsschule in St. Gallen . . . . ,, 3,000. -- 11. Zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen nach dem Ermessen des Regierungsrates ,, 765. 65 Fr. 35,765. 65 Im wesentlichen sind sich die Unterstützungszweke, welche mit Beiträgen bedacht werden, gegenüber dem Vorjahre gleich ge-

69 blieben; als neuer Posten erscheint einzig der Beitrag an die Betriebskosten der Koch- und Haushaltungsschule in St. Gallen, welche als eine Frucht der von der gemeinnützigen Gesellschaft in Rorschach ausgegangenen Initiative für Gründung von st. gallischen Koch- und Haushaltungsschulen bezeichnet werden kann und welche, unter der Leitung des Frauenverbandes der Stadt St. Gallen stehend und die moralische und finanzielle Unterstützung verschiedener Behörden und gemeinnütziger Institutionen genießend, hauptsächlich den Charakter einer eigentlichen Arbeiterhaushaltungsschule, d. h. einer solchen für wenig bemittelte oder ganz unvermögliche Mädchen, für welche eine solche Schule dringendes Bedürfnis ist, tragen soll.

Die Berechtigung der Inanspruchnahme des Alkoholzehntels für diesen Zweck bedarf wohl keines weitern Nachweises und mag der Hinweis darauf genügen, daß andere Kantone, wie z. B. Thurgau, bisher schon solche Institute nach Bedürfnis aus den Mitteln des Alkoholzehntels unterstützt haben.

Der Beitrag an die Besserungsanstalt für Knaben in Oberuzwil wird noch für eine Reihe von Jahren die fixierte Höhe beibehalten, da es sich eben um eine neu ins Leben gerufene Anstalt handelt, deren gehörige Einrichtung, angemessene Erweiterung und Konsolidierung namhafte Summen erheischt. Der am 31. Dezember 1894 auf Fr. 15,040. 90 gestandene Fond dieser Anstalt gieng im Berichtsjahre auf Fr. 11,601. 20 zurück und ist im laufenden Jahre infolge Verwendung für bauliche Zwecke zum größten Teile aufgebraucht worden. Wir werden nicht ermangeln, Ihnen seinerzeit, d. h. nach Erscheinen des bezüglichen gedruckten Anstaltsberichtes ein Exemplar zu unterbreiten.

Der Unterstützuugsfonds für notarme Irre ist auf Ende des Jahres 1895 auf Fr. 140,254. 20, angewachsen.

Der Fonds für Bildung schwachsinniger und taubstummer Kinder, welcher am 31. Dezember 1894 Fr. 10,830. 15 betrug, stieg im verflossenen Jahre durch Zuwendung von weiteren Fr. 2000 um diesen Betrag. Da die Taubstummenanstalt St. Gallen in Bezug auf die Aufnahme von Zöglingen den an sie gestellten Anforderungen nicht mehr gerecht zu werden vermochte, sah sie sich zu einer bedeutenden Erweiterung der Anstalt gezwungen, bezw. es soll eine solche in allernächster Zeit ausgeführt werden. Aus diesem Grunde ist nun auch der bisherige übliche Beitrag von
Fr. 2000 auf Fr. 4000 erhöht worden (Ziff. 9) und wird auch der vorhandene oben bezeichnete Fonds für diese dringend notwendige Anstaltserweiterung verwendet werden.

In Bezug auf den Posten 11 der Verteilungsliste sei hier bemerkt, daß der Regierungsrat die Restanz im Sinne und Geiste der

70

Verwendung der Reserven von 1894 verteilen wird; aus der Reserve des Jahres 1894 wurden nämlich folgende Beiträge verabfolgt: an den Mäßigkeitsverein vom ,,Blauen Kreuz" in St. Gallen Fr. 250, an den Abstinenten verein ,,Sobrietas" Fr. 100, an die Trinkerheilstätte Ellikon Fr. 500, an die schweizerische Anstalt für Epileptische in Zürich Fr. 500 und an die in Rheineck abgehaltenen Kochkurse Fr. 150.

Desgleichen wurden auch zwei im Bezirke Sargans vom dortigen landwirtschaftlichen Bezirksvereine veranstaltete Kochkurse mit Fr. 350 unterstützt.

18. GS-ranbüiideii«

Schreiben des Kleinen Rates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 19./25. Juni 1896.

Der zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmte Zehntel der Einnahmen aus dem Alkoholmonopol wurde im Jahre 1895 in gleicher Weise verwendet wie in den vorhergehenden Jahren. Die Monopoleinnahme betrug im Berichtsjahre (Rechnungsabschlüsse pro IV. Quartal 1894 und pro L, II. und III. Quartal 1895) Fr. 146,326. 30, wovon 10 °/o oder Fr. 14,632. 63 ausgeschieden und folgendermaßen verteilt wurden: 1. an die Betriebsrechnung der Anstalt ,,Waldhaus" 50 % Fr. 7,316. 33 2. zur Besserung der Alkoholiker 10 °/o . . ,, 1,463. 20 'S. für die Versorgung armer Kinder 35 °/e . ^ 5,121. 50 4. zur Förderung der Volksbildung und Volksernährung 5 °/o ,, 731. 60 Fr. 14,632. 63 Außerdem stand noch zur Verfügung die Reserve aus den vorhergehenden Jahren im Betrage von Fr. 12,006. 15.

Wie Sie nun nachstehender Tabelle entnehmen werden, wurden die zur Verfügung stehenden Mittel nicht erschöpft; es ist im Gegenteil trotz weitgehender Berücksichtigung aller begründeten Gesuche am Schluß des Berichtsjahres die Reserve um Fr. 1137. 04 größer gewesen als zu Beginn desselben.

In der Regel wurden für Unterbringung von Trinkern in Trinkerheilanstalten 50--60 °/o der Kosten aus dem Alkoholzehntel bestritten. Die Beiträge an die Kosten der Versorgung in einer Korrektionsanstalt betragen 30--40 °/o ; für die Versorgung von Kindern bei Pflegeeltern oder in Anstalten wurden Beiträge von 30--75 °/o der Kosten bewilligt.

I.

II.

III

IV

Einnahmen.

. Fr.

I r r e n v e r s o r g u n g 50 °/o: Beitrag an die Anstalt Waldhaus 7316. 33 A l k o h o l i k e r b e s s e r u n g 10 °/o 1463.20 Reserve vom Jahre 1894 4433. 88 Versorgung von drei Personen in Trinkerheilanstalten . . . .

Versorgung von zwei Personen in Korrektionsanstalten .

Vortrag auf neue Rechnung K i n d e r v e r s o r g u n g 35 °/o 5121. 50 Reserve vom Jahre 1894 7384. 07 Versorgung von 17 Kindern in Familien ,,12 TI n Waisenanstalten fl j, ,, 3 ,, ,, Anstalten für Schwachsinnige .

,, ,, 3 ,, ,, Anstalten für Blödsinnige . .

T, ,, 2 ,, ,, Besserungsanstalten . . . .

,, ,, 3 ,, ,, Taubstummenanstalten . . .

,, ,, einem Kinde in einer Blindenanstalt Beitrag an die Einrichtung der Armenanstalt Obervaz Beitrag an die Nachhülfeschule in Chur Vortrag auf neue Rechnung V o l k s b i l d u n g und V o l k s e r n ä h r u n g 5 °/o 731. 60 Reserve vom Jahre 1894 188 20 Beitrag an die Betriebskosten der Koch- u. Haushaltungsschule Chur Beitrag an die Volksschriftenkommission Beitrag an die Churer Ferienkolonie Portoauslagen für Temperenzhandbücher Vortrag auf neue Rechnung . . . .

.

Total des Vertrages

Ausgaben Fr.

7316. 33

Vortrag.

Fr.

472. 10 60. 27 5364. 71

5,364. 71

792.

960.

300.

733.

347.

351.

150.

1000.

200 7669

-- 59 -- 75 90 35 -- -- 98

7,669. 98

400.

250.

150 11.

108.

-- -- -- 30 50

108 50 13,143. 19

72

19. Aargau.

Schreiben des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 24. Juni 1896.

In Vollziehung des Art. 13 des Bundesgesetzes betreffend gebrannte Wasser und unter Bezugnahme auf Ihr Kreisschreiben vom 13. dieses Monats, beehren wir uns, Ihnen hiermit unsern Bericht über die Verwendung des zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten Zehntels unserer Einnahme aus dem Alkoholmonopol pro 1895 zu erstatten.

Für 1895 sind als A l k o h o l z e h n t e l Fr. 33,000 in unser kantonales Budget eingestellt worden. In Wirklichkeit hat derselbe aber nur betragen Fr. 30,224. 92.

Dieser Betrag hat die gleiche Verwendung gefunden wie im Vorjahre.

I. An die kantonale Staatskasse mußten Fr. 2164. 26 zurückbezahlt werden, um welchen Betrag im Vorjahre mehr verausgabt worden war, als der Alkoholzehntel in Wirklichkeit abgeworfen hat.

II. Von dem Restbetrag von Fr. 28,060. 66 wurden zugewendet: 1. Für den Betrieb der Zwangserziehungsanstalt Aarburg 50 °/o oder Fr. 14,030. 30. Diese Anstalt wird zumeist mit Zöglingen aus Alkoholikerfamilien frequentiert5 die Zuwendung eines Teils des Alkoholzehntels an den Betrieb derselben liegt daher ganz im Sinne und Geist des Art. 32bis, Abs. 4, der Bundesverfassung.

2. An Vereine zur Versorgung und Unterstützung von Kindern, namentlich aus Familien, welche dem Alkoholgenuß ergeben sind, 20% oder Fr. 5612. Hierher gehören: a. Die Bezirksarmenvereine Aarau mit Fr. 400 Baden ,, ,, 400 Bremgarten . . . ,, ,, 3 5 0 Brugg ,, ,, 400 Kulm ,, ,, 450 Laufenburg . . . ,, ,, 3 7 5 Lenzburg . . . . ,, ,, 3 5 0 Muri . . . . . ,, ,, 300 Rheinfelden . . . ,, ,, 2 5 0 Zofingen . . . . ,, " 425 Zurzach . . . . ,, ,, 3 0 0 Fr. 4000

73

b. Die verschiedenen Frauen-, Kranken- und Arbeitsvereine, 106 an der Zahl, mit Fr. 1612.

Diese Vereine widmen sich der freiwilligen Armenpflege und sind am ehesten in der Lage, das Unheil und das Elend täglich mitanzusehen, das übermäßiger Alkoholgenuß da und dort in einer Familie stiftet, namentlich in Bezug auf die Kinder.

3. Weitere 15 °/o oder Fr. 4209 haben die verschiedenen im Kanton bestehenden Erziehungsanstalten erhalten, die nicht Staatsanstalten sind, und zwar : a. die Anstalten für schwachsinnige Kinder in Biberstein und Bremgarten je Fr. 600 Fr. 1200 ö. die Meyersche Rettungsanstalt in Bffingen . . . ,, 550 c. die Rettungsanstalt Herrnetschwyl ,, 500 d. die Armenerziehungsanstalt Kasteln ,, 500 e. die Armenerziehungsanstalt Maria Krönung in Baden ,, 350f. die Armenerziehungsanstalt Friedberg . . . . ,, 300 g. die Erziehungsanstalt St. Johann, Klingnau. . . ,, 209 h. die Taubstummenanstalten zu Aarau, Baden und Zofingen je Fr. 200 ,, 600 4. Die restanzlichen 15 % oder Fr. 4209. 36 wurden der Direktion des Innern zur Verfügung gestellt, um dieselben gemeinnützigen Gesellschaften, Gemeinden und auch Privaten zuzuwenden zur direkten oder indirekten Bekämpfung des Alkoholismus, namentlich zur Förderung einer bessern Volksernährung. In diesem Sinne wurden im Berichtsjahre subventioniert: a. Die verschiedenen K o c h - und H a u s h a l t u n g s k u r s e , welche die Bezirkskulturgesellschaften an verschiedenen Orten des Kantons für unbemittelte Töchter veranstaltet haben. Die Ausrichtung erfolgt jeweilen auf den gutachtlichen Vorschlag des kantonalen Centralvorstandes dieser Gesellschaften. Im einzelnen wurden bezahlt an einen Kochkurs in Wyl Fr. 400. -- Klingnau ' ,, 400. -- Reinach ,, 300.-- Eiken ,, 300.-- Sulz ,, 300.-- Othmarsingen ,, 300. -- Lengnau ,, 300. -- Möhlin ,, 200. -- Rheinfelden ,, 200.-- An die weibliehen Fortbildungskurse in Zofingen ,, 550. ·-- Übertrag

Fr. 3250.--

74

Übertrag Fr. 3250.-- b. Die Dienstbotenschule des schweizerischen gemeinnützigen Frauenvereins in Lenzburg und die Haushaltungsschule desselben in Boniswyl mit je Fr. 250 ,, 500. -- c. Die Anstalt für Epileptische in Riesbach-Zürich ,, 250. -- d. Ein Private mit einem Beitrag von . . . ,, 50. -- an die Verpflegungskosten in der Trinkerheilstätte Ellikon.

e. Ferner wurden verausgabt für Anschaffung von Speisezetteln, Zeugnisformularen etc. für die stattgefundenen Kochkurse ,, 85.75 Noch nicht verwendet sind " 73. 61 Gleich oben

Fr. 4209. 36

2O. Thurga Schreiben des Präsidenten und des Regierungsrates an das eidgenössische Departement des Innern, vom 13. März 1896.

Wir beehren uns, Ihnen über die Verwendung des Alkoholzehntels pro 1895 folgenden Bericht zu erstatten.

Der Alkoholzehntel, der pro 1895 zur Verfügung stand, beträgt Fr. 16,391. 72. Hiervon gelangte zur Verwendung: 1. Kantonale Naturai Verpflegung Fr. 5,000. -- 2. Armenanstalt Bernrain ,, 3,000. -- 3. Kantonaler Armenerziehungsverein . . ,, 1,200. -- 4. Waisenanstalt St. Idazell ,, 500. -- 5. Haushaltungsschule Neukirch ,, 500. -- 6. Trinkerasyl Ellikon ,, 500. -- 7. Anstalt für Epileptische in Riesbach . . . ,, 200. -- 8. Rettungsanstalt Sonnenberg ,, 50. -- 9. Mäßigkeitsverein Frauenfeld ,, 50. -- 10. Beitrag an die Verpflegungskosten der in Kalchrain versorgten Alkoholiker (50 %) . ,, 1,531. 30 11. Beitrag an Alkoholiker in Münsterlingen (75 °/o) ,, 825. 95 12. Beiträge an Suppenanstalten, Kreuzungen und Weinfelden je Fr. 100 und Ermatingen Fr. 70 ,, 270. -- Übertrag

Fr. 13,627. 25

75

Übertrag Fr. 13,627. 25 13. Beitrag an Lesezimmer der gewerblichen Fortbildungsschule Frauenfeld ,, 100. -- 14. Beitrag an Arbeiterlesezimmer Bürglen . . ,, 50, -- 15. An sechs in Wilhelmsdorf versorgte schwachsinnige Kinder (vier Knaben und zwei Mädchen) ,, 576. 25 16. An vier in Basel versorgte schwachsinnige Kinder (zwei Knaben und zwei Mädchen) . ^ 400. -- 17. An zwei in Regensberg versorgte Knaben . ,, 175. -- 18. An einen in Mauren untergebrachten schwachsinnigen Knaben ,, 35. -- 19. Beitrag an die Verpflegungskosten eines in Bllikon versorgten Alkoholikers . . . . ,, 300. -- 20. An drei in Riesbach versorgte epileptische Personen (zwei Mädchen und eine Frau) . ^ 230. -- 21. An zwei in St. Idazell versorgte Waisenkinder (Mädchen) ,, 150. -- 22. An einen iu Bächtelen versorgten verwahrlosten Knaben ,, 100. -- Fr. 15,743. 50 Der Alkoholzehntel pro 1895 beträgt Fr. 16,39.1. 72. Es sind somit nicht verrechnet und auf Kontokorrent überzutragen Fr. 648. 22.

Der in Kontokorrent gebuchte und zur Verfügung des Großen Rates im Sinne des Alkoholgesetzes stehende Betrag pro 1. Januar 1895 betrug Fr. 36,757. 42. Hiervon wurden im Laufe des Jahres 1895 abgegeben: a. An die Erziehungsanstalt für schwachsinnige Kinder in Mauren Fr. 12,000. -- b. An die Arbeiterkolonie Herdern . . . . ,, -4,000. -- Fr. 16,000. -- Es verblieben Hierzu Vorschlag pro 1895 Bestand pro 1. Januar 1896

Fr. 20,757. 42 ,, 648. 22 Fr. 21,405. 64

76

SI. Tessin.

Schreiben des Staatsrates an das eidgenössische Finanzdepartement, vom 7. Juli 1396.

In Erledigung Ihres Cirkulars vom 13. Juni abbin beehren wir uns, Ihnen über die Verwendung des zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten Zehntels der Einnahmen aus dem Alkoholmonopol pro Geschäftsjahr 1895 Bericht zu erstatten.

Der bestehende Fonds betrug am 31. Dezember 1894 Fr. 17,515. 60 Der Zehntel des unserem Kanton pro 1895 zugeflossenen Ertrages belief sich auf . . . . ,, 19,794. 95 Somit waren im abgelaufenen Geschäftsjahre verfügbar Fr. 37,310. 55 Es wurden ausgegeben : als Beitrag an arme Geisteskranke Fr. 15,000 als Beitrag an arme Taubstumme ^ 3,750 als Beitrag an die Waisenhäuser von Lugano und Locamo . ,, 1,000 als Beitrag an arme Skrophulöse ,, 200 als Beitrag an die Rettungsanstalt Sonnenberg ,, 200 ,, 20,050. --* Auf 31. Dezember 1895 verblieb somit ein Fonds von Fr. 17,260. 55 Um diesen Fonds, der, wie in unserer Zuschrift vom 11. Mai 1895 bemerkt, als Staatsbeitrag an die eventuelle Errichtung einer Anstalt für die verlassene Jugend in Locamo reserviert ist, nicht zu schmälern, sahen wir uns infolge der Verminderung der Einnahme genötigt, von weitern Verwendungen abzusehen, wie wir sie in der Hoffnung auf einen höheren Ertrag zu gunsten der Anstalten für die Jugend zu machen beabsichtigt hatten.

Was die Fr. 15,000 betrifft, die wir als Beitrag an arme Geisteskranke, die in einem Irrenhause untergebracht sind, verwendet haben, so sind wir gegenwärtig angesichts übernommener Verpflichtungen nicht in der Lage, irgend eine Reduktion eintreten * Die Addition ist richtigzustellen auf Fr. 20,150 und der Bestand des Fonds danach zu reduzieren auf Fr. 17,160. 55.

n zu lassen. Vielleicht wird sich eine Änderung im dermaligen Stand der Dinge bewirken lassen, wenn einmal das derzeit im Bau begriffene kantonale Irrenhaus eröffnet ist.

22. AVaadt.

Schreiben des Departements des Innern an das eidgenössische Finanzdepartement, vom 30. Juli 1896.

Als Anteil am Ertrage des eidgenössischen Alkoholmonopols für das Jahr 1895 hat unser Kanton Fr. 391,852. 47 erhalten.

Der Zehntel dieser Einnahme wurde in Anwendung von Art. 25, litt, a, unseres Gesetzes vom 24. August 1888 über die Armenunterstützung, wie im Vorjahre, der kantonalen Anstalt für Erziehung unglücklicher und verlassener Kinder zugewiesen,- in deren Rechnung er figuriert mit der Summe von Fr. 39,185. 25.

Da diese in unsero vorhergehenden Berichten gerechtfertigte Verwendung des zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten Zehntels vom h. Bundesrate und den eidgenössischen Kammern gebilligt worden ist, so glauben wir uns ein Zurückkommen darauf ersparen zu können und beziehen uns dabei auf den ausführlichen Rechenschaftsbericht für das Jahr 1895, wovon wir zwei Exemplare beischließen.

Aus der Rechnung über Einnahmen und Ausgaben, die sich auf Seite 13 dieses Imprimates befindet, geht hervor, daß die Ausgaben der Anstalt sich auf Fr. 92,755. 48 beliefen, d. h. auf einen Betrag, welcher die aus dem Ertrage des Alkoholmonopols ihr zugekommene Einnahme weit übersteigt.

Bndget für 1895.

Rechnung pro 1895.

78

Ausgaben und Einnahmen für die unglückliche und verlassene Jugend.

Rechnung pro 1894.

Titel III.

Ausgaben. Einnahmen.

Fr.

Verwaltungskosten . . . .

Ertrag der Wertschrifteu und Bankkosten Weinberge und Landgüter .

Kostgelder für die Kinder .

Lehrgelder Ausstattungen .

. . .

Gebühren und andere Kosten .

Beiträge der Gemeinden . . .

Beiträge von Verwandten . .

Gabensammlung oder Subskription . . . .

.

.

Waisenhaus Chappuis . . .

Staatsbeitra0" Aus dem Ertrage des Alkoholmonopols

Fr.

Fr.

3,000 5,500

72.55 5,766. 39 77,494.10 1,974. 35 4,359. 85 1,535. 34

31,000 1,000

1,000

1,000 2,500 30,000 43,500

117,500

Einnahmen.

Fr.

285. 55

1,000 200 4,500 94,500 4,500 9,000 2,800

Ausgaben.

Ausgaben.

Einnahmen.

Fr.

Fr.

250. 85 3,445. 33 4,975. 85

524. 65 4,958. 65 72,306. 55 2,088. 90 8,105. 50 2,424. 05

28,662. 45

28,555. 80 396. -- 1,267. 35

827. 49 2,394. 75 12,975. 01

774. 50 2,374. 45

1,453. 21 2,636. 10 11,597.80 38,162. 11

39,185. 25

117,500 92,755. 48 92,755. 48

3,722. 93 6,024. 50

93,033. 60

93,033. 60

70

33. ^Vallis.

Schreiben des Staatsrates an das eidgenössische Finanzdepartement, vom 31. Juli 1896.

Zufolge Ihrer Zuschrift vom 13. Juni ahhin, wodurch Sie uns zur Berichterstattung einladen über die Verwendung des Zehntels der Einnahmen aus dem Alkoholmonopol pro 1895, beehren wir uns, Ihnen hiernach das Detail der bezüglichen Verwendungen vorzulegen.

Wie wir schon im vergangenen Jahre auseinandergesetzt haben, bezieht sich unser Bericht auf eine Geschäftsperiode, die in die Jahre 1894 und 1895 geteilt ist.

Einnahmen.

Der verfügbare Saldo des Alkoholzehntes des Jahres 1894 belief sich laut unserm letzten Bericht auf. . . Fr. 2,820. 10 Diese Summe hat, auf Kontokorrent angelegt, an Zinsen abgeworfen ,, 94. 75 Der zehnte Teil der Einnahmen aus dem Alkoholmonopol pro 1895 betrug ,, 15,879. 65 Total Einnahmen Von dieser Summe haben wir gemäß nachfolgendem Bericht vom 2. April bis 31. Dezember 1895 verwendet

Fr. 18,794. 50 ,,

16,058. --

Es verbleibt somit ein verfügbarer Saldo von Fr. 2,736. 50 worüber wir in unserm nächsten Bericht Rechenschaft ablegen werden.

Indem wir die Rechnung, die wir Ihnen vorlegen, auf den 31. Dezember 1895 abschließen, wird unser Bericjht von diesem Zeitpunkte hinweg dem laufenden Geschäftsjahre genau angepaßt und ein Zurückgreifen in das frühere Jahr dabei ausgeschlossen sein.

Bei den Ausgaben beobachten wir die nämliche Einteilung, die der Bundesrat in der dem alljährlichen Berichte an die Bundesversammlung beigegebenen Zusammenstellung gewählt hat.

80

Ausgaben.

Kolonne III (Irrenanstalten und Irrenversorgung): Beitrag an den Unterhalt von 3 Geisteskranken in der Anstalt Marsens Fr.

600. -- Kolonne IV (Anstalten für Epileptische, Taubstumme oder Blinde und Versorgung in solchen) : 1. Einzahlung in den Specialfonds der Taubstummenanstalt Greronde ,, 2,700. -- 2. Beitrag an die Anstalt Géronde für Einrichtung der Trinkwasserversorgung . . ,, 200. -- 3. Staatsbeteiligung an dem Unterhalt von 20 Taubstummen, untergebracht in Géronde und Hohenrain ,, 2,843. -- 4. Beitrag an die Blindenanstalt in Lausanne für die Dienste, die diese Anstalt den Angehörigen des Kantons Wallis leistet . . ,, 200. -- 5. Beiträge an dea Unterhalt von 3 in letzterer Anstalt untergebrachten Blinden . . . . ,, 425. -- Kolonne VI (Versorgung armer, schwachsinniger und verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher).

Folgende Beiträge wurden an Anstalten des hierseitigen Kantons verabreicht, welche sich mit der verwahrlosten Jugend beschäftigen : 1. Beitrag an das Knabenwaisenhaus von Sitten 2. Beitrag an das Mädchenwaisenhaus von Sitten 3. Beitrag an das Mädchenwaisenhaus von St. Maurice fl Kolonne VII (Speisung von Schulkindern, Ferienkolonien) : Beiträge an 9 Gemeinden für an Schulkinder verabreichte Mahlzeiten und Naturalgaben

,, ,,

2,000. -- 1,000. -- 1,000. --

,,

482. --

Kolonne VIII (Hebung der Volksernährung und Förderung der Mäßigkeit) : · 1. Beitrag an eine Gemeinde für ihre Volksküche ,, 2, Beiträge an 6 Temperenzwirtschaften . . ,,

107. -- 1,405. --

Übertrag

Fr. 12,962. --

81 Übertrag Kolonne IX (Naturalverpflegung armer Durchreisender) : Beiträge an 9 Gemeinden, 6 Spitäler und ein Armenhaus für Speisung und Beherbergung armer Durchreisender Kolonne X (Hebung allgemeiner Volksbildung oder Berufsbildung) : 1. Beiträge an 19 Gemeinde-(,und Pfarrei bibliotheken 2. Beiträge an die Berufslehre von 4 jungen Leuten 3. Beitrag an den schweizerischen patriotischen Alkoholgegnerbund Kolonne XII (Armenversorgung im allgemeinen) : Beiträge an 11 Gemeinden, 4 wohlthätige Gesellschaften und 2 Asyle für an Arme ausgeteilte Lebensmittel und Unterstützungen in natura

Fr. 12,962. --

Total der Ausgaben Es verbleibt ein verfügbarer Saldo wie obenerwähnt

Fr. 16,058. --

,,

908. --

,,

607. --

,,

420. --

,,

20. --

,,

1,141. --

,,

2,736. 50

Total gleich den Einnahmen Fr. 18,794. 50 Zur Vervollständigung unseres Berichtes glauben wir den Bestand und die Verwendung von zwei Specialfonds rechtfertigen zu sollen, welche aus Zuwendungen aus dem Alkoholzehntel gestiftet worden sind.

I. Specialfonds der Taubstummenanstalt Géronde.

Dieser Fonds wurde im Jahre 1892 ,, ,, 1893 ,, ,, 1894 ,, » 1895

geäuffnet von . . .

,, . .

,, . .

,, . .

aus Zuwendungen .

Fr. 3,000. -- . . ,, 5,000. . . ,, 4,000. . . " 2,700. Total

Fr. 14,700. -- 219. 08

Total

Fr. 14,919. 08

Zinsen

Bundesblatt. 49. Jahrg. Bd. II.

6

82 Übertrag wovon bis dahin in nachstehender Weise verwendet wurden 1. Organisationsund Einschatzungskosten . . . . F r .

188. 2 0 2. Große Reparaturen an der Liegenschaft, an Mauern, Dächern ete ,, 11,348. 71 3. Kochherd und Waschkochherd ',, 873. -- 4. Mobiliar ,, 2,018. 92 5. Brunnen ,, 312. 40 6. Garten ,, 138. 75 Es verblei ben somit auf l. Jan uar 1896 in Kassa

Fr. 14,919. 08 ,,

14,879. 98

Fr.

39. 10

Demnach ist dieser Fonds nahezu aufgebraucht. Indessen sind wir gesonnen, die jährlichen Zuwendungen zu seinen Gunsten fortzusetzen, um die erforderlichen Reparaturen zu beendigen und die Liegenschaft so einzurichten, daß sie eine größere Anzahl Schüler aufzunehmen vermag. Diese Schule, welche im verflossenen Jahre 26 Zöglinge zählte, steht in der That im Gedeihen und verdient in jeder Beziehung die moralische und finanzielle Unterstützung der Behörden.

U. Der zweite Fonds ist der im Hinblick auf die Errichtung einer Zwang sarbeitsanstalt und eines Trinkerasyls geschaffene.

Zu gunsten desselben haben wir erhoben : im Geschäftsjahre 1892/93 . . Fr. 4000. -- im Geschäftsjahre 1894 . . . ,, 2000. -- Auf 31. Dez. 1895 liefen an Zinsen ., 402. 25 Total

Fr. 6402. 25

Begreiflicherweise wird dieser Fonds noch während mehreren Jahren anwachsen müssen, bevor er seine Zweckbestimmung finden kann. .Er wurde im Laufe des vergangenen Jahres bei der Bank, wo er bis dahin deponiert war, zurückgezogen und mit seinem vollen Wertbetrage von Fr. 6402. 25 im Passivum des Staates unter den Specialfonds zu 4 °/o Zins eingetragen.

Dies sind die Aufschlüsse, die wir Ihnen, Herr Bundesrat, zu erteilen die Ehre haben, wobei wir uns gerne der Hoffnung hingeben, die Behörde werde anerkennen, daß wir die Gesetzesvorschrift betreffend die Verwendung des Alkoholzehntels respektiert haben.

83

34. lVeu.entoxi.rg-.

Schreiben des Staatsrates an das eidgenössische Finanzdepartement, vom 1. Juli 1896.

Wir beehren uns, Ihnen wie folgt unsern Bericht zu erstatten über die Verwendung des Zehntels der dem Kanton Neuenburg bei der Verteilung der Reineinnahmen des Alkoholmonopols für das Jahr 1895 zugekommenen Summe.

Gemäß den Bestimmungen des Dekrets unseres Großen Rates haben wir einen Beitrag von Fr. 1000 dem Hülfsverein für entlassene Sträflinge verabfolgt und im Jahre 1896 den Rest, mit Fr. 16,002. 35, der Zwangsarbeits- und Korrektionsanstalt zugewiesen, um zum Unterhalt der wegen Trunksucht darin Untergebrachten verwendet zu werden.

Die Zahl der letztern nimmt jedes Jahr zu. Anno 1894 haben unsere Gerichte wegen dieses einzigen Vergehens 12 Urteile auf gefängliche Einziehung ausgesprochen und 33 für verschiedene andere mit jenem verknüpfte Delikte. Im Jahre 1895 fanden aus dem einzigen Grunde der Trunksucht 23 Verurteilungen statt; der Korrektionsanstalt wurden außerdem zugeführt 25 Individuen wegen Vagabundierens, Bettel, Vernachlässigung der Familienpflichten und Trunkenheit. Die Mehrzahl der Inhaftierten sind sonach Individuen, auf welche die Gerichte die Bestimmungen der Strafgesetegebung angewendet haben, die eine energische Unterdrückung der Trunksucht bezwecken, und alle sind einer ihrem Zustand angepaßten Behandlung unterworfen.

Die Zweckbestimmung, welche wir dem Zehntel der Alkoholeinnahme geben, entspricht somit den gesetzgeberischen Vorschriften, wonach diese Einnahme zur Bekämpfung des Alkoholismus verwendet werden soll. Wir halten es für angezeigt, dies noch festzustellen, obgleich es in unserer Absicht liegt, diese Verwendung abzuändern.

Wir gedenken denn auch, eine ausgiebige Subvention auszusetzen für die neuenburgisehe Sektion der schweizerischen Lign wider den Alkoholismus, sobald dieselbe ihr Projekt der Gründung einer Trinkerheilanstalt ausgeführt haben wird, was nicht mehr lange währen kann. Der Staat wird an der Bestreitung der Baukosten sich nicht beteiligen, da es uns empfehlenswerter erscheint, dieses Werk der Privatinitiative zu überlassen :, dagegen wird er dazu beitragen, dessen Gang und Ausdehnung zu sichern durch eine jährliche Zuwendung, wie wir sie vor Jahren in spontaner Weise angeboten haben.

84

3S». Genf.

Schreiben des Staatsrates an das eidgenössische Departement des Innern, vom 25. September 1896.

In Beantwortung Ihres Schreibens vom 13. Juni abhin und indem wir die eingetretene Verzögerung zu entschuldigen bitten, beehren wir uns, Ihnen anzuzeigen, daß die dem hierseitigen Kanton aus dem Ertrag des Alkoholmonopols pro 1895 zugeteilte Summe sich auf Fr. 75,466. 40 beziffert.

Der Zehntel dieser Einnahme wurde mit Fr. 7546. 65 nach den Vorschriften unseres Budgetgesetzes zur Bekämpfung des Alkoholismus verwendet, nämlich : Die eine Hälfte zu gunsten des Rettungswerkes der verwahrlosten Jugend Fr. 3773. 35 die andere Hälfte zu gunsten verschiedener Werke ,, 3773. 30 Total

Fr. 7546. 65

Diese zweite Hälfte wurde durch den Staatsrat wie folgt verteilt: 1. An die Direktion des Haupthospizes zur Beaufsichtigung von Genferkindern, die von ihren Eltern verlassen wurden Fr. 943. 30 2. an das Komitee der Schulküchen . . . ,, 1087. -- 3. an die Kinderhorte unserer Primarschulen . ,, 1698. -- 4. Verteilung des Programms des schweizerischen patriotischen Alkoholgegnerbundes an die Gemeindebibliotheken _ 45. -- Zusammen

Fr. 37T3. 30

Anhang II.

Rubrikenweise Darstellung der Aufwendungen pro 1895 und 1889/95.

I. Für Trinkerheilanstalten oder für die Unterbringung in solchen.

1889/1895.

Verwendete Summen.

FUr spätere Verwendung zurückgelegt.

Verwendungszwecke.

FUr spätere Verwendung zurückgelegt.

Kantone.

Verwendete Summen.

1895.

Total.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Zürich . . . An die Trinkerheilstätte Ellikon Beiträge für Anstalts Versorgung

3,965 1,313

46,426 3352

Bern . . . . An die bernische Trinkerheilanstalt ,,Nüchtern* Beiträge für Anstaltsversorgung

3,000 488

31,000 2,121

49,778

Reserve für Anstaltsversorgung Luzern .

Schwyz . . . Beiträge für Anstaltsversorgung Nidwaiden .

Beiträge für Anstaltsversorgung Zug . . . . Beiträge f ü r Anstaltsversorgung . . . .

Basel- Stadt. . An die Trinkerheilstätte Ellikon Beiträge für Anstaltsversorgung

1,000

1,000

60 925 31 2,500 286

340 500

33,121 1,000 60 925 31 2,786

Übertrag

9,606

1,000

87,701

1889/189 5.

Übertrag Basel-Landschaft An die Trinkerheilstätte Ellikon Appenzell A.-Rh, A n d i e Trinkerheilstätte Ellikon .

. . .

Beiträge für Anstaltsversorgung Appenzell l.-Rh. An die Trinkerheilstätte Ellikon St. Gallen . . An die Trinkerheilstätte Ellikou Beiträge für Anstaltsversorgung Graubünden A n d i e Trinkerheilstätte Ellikon .

. . .

Beiträge für Anstaltsversorgun cr Aai'gau .

Beiträge für Anstaltsversorgung Thurgau . . An die Heilstätte Ellikon Beiträge für Anstaltsversorgun" Wallis . . . Für Errichtung eines kantonalen Trinkerasyls in Verbindung mit einer Arbeitsanstalt .

FUr spätere Verwendung zurückgelegt.

i

Verwendete Summen.

Verwendungszwecke.

Für spätere .Verwendung zurückgelegt.

Kantone.

Verwendete Summen.

18Ï)5.

Total.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

9,606 1,000 200 150 100 --

800 1,400 850

500 1,605

120 6,500 4,881

--

472

500 1 915

140 500 300

220 2,500 2,092 _

~ 13,573 1,000

_

87,701 800 --

2 250 120

--

11,381

.

2,415 220 4 592

6,000

6,000 115,479

IL Für Zwangsarbeit«- und Korrektionsanstalten oder für die Unterbringung in solchen.

1895.

Zürich Bern .

Luzeru uri .

Schwyz

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

FU r spätere Verwendung zurückgelegt.

Verwendete Summen.

FUr spätere' Verwendung zurückgelegt.

Verwendungszwecke.

Verwendete Summen.

Kantone.

Total.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

. . . 7,663 . Beiträge f ü r Anst
20,562 . Beiträge für Anstaltsversorgung An die kantonale Zwangsarbeitsanstalt 4,000 . Filr Errichtung einer Zwangsarbeitsanstalt . Für Errichtung einer kantonalen Korrektionsanstalt Beiträge für Anstaltsversorgung

Obwalden . . Beiträge für Anstaltsversorgung Z u g . . . . Beiträge für Anstaltsversorgun° r Solothurn .

An die Zwangsarbeitsanstalt Schachen zur bessern Durchführung ihres Gründungszwecks

1889/1895.

29,099 104,754 4,000 546

3,955

44,261 88

188 346

371 1,065

3,140

18,580

Übertrag 35,899

2,951

29,099 104,754 4,000 2,951

4,501

44,349 371 1,065

-

18,580 205,169

Basel-Landschaft Schaffhausen .

St. Gallen . .

GraubündeD .

Thurgau . .

Neuenburg . .

Für spätere Verwendung zurückgelegt.

Verwendete Summen.

Für spätere Verwendung zurückgelegt.

Verwendungszwecke.

1889/1895.

Verwendete Summen.

Kantone.

88

1895.

Total.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Übertrag 35,899 4,501 Beiträge für Anstaltsversorgung 1,000 6,000 2,261 Beiträge für Anstaltsversorgung 7,020 Beiträge für Anstaltsversorgun«1 110 3,930 Beiträge für Anstaltsv6rsorgun°r 60 60 1,531 Beiträge für Anstaltsversorguug 8,116 Au das Arbeits- und Korrektionsbaus zu Uevens, zur Deckung] des der Anstalt durch die Aufnahme und rationelle Behandlung von Alkoholikern verursachten Kostenzuwachses 16,002 115,070 56,863

4,501

205,169 6,000 7,020 3,930 60 8,116

115,070 345,365

III. Für Irrenanstalten oder für Irrenversorgung.

1889/1895.

Zürich Luzern Uri .

Schwyz Glarus

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

A n d e n Hülfsverein f ü r arme Irren . . . .

Für Errichtung eines kantonalen Ivrenasjls .

Beiträge für Anstaltsversorgung Beiträge für Anstaltsversorgung Für Errichtung einer kantonalen Irrenanstalt

Verwendete Summen.

Verwendungszwecke.

FUr spätere Verwendung zurückgelegt.

Kantone.

Verwendete Summen.

1895.

111 »»·S ·- *S ££3

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

±1 t3 03

'S c e»

Total.

Fr.

610 1,000

1,000

2,951

546

2,405 2,119

7,933 6,101

610 1,000 2,951 7,933

13,975 20,076

Zug

. . . . Beiträge für Anstaltsversorgung Zur Äuffnung des kantonalen Irrenfondes

1,582

6,368 13,744

1,411

20,112 Freiburg

. . An die kantonale Irrenanstalt Marsens für Erweiterungsbauten und den Betrieb .

8,321

Übertrag 15,427

80,848 1,957

--

80,848 133,530

1895.

Für spätere Verwendung zurückgelegt.

Verwendete Summen.

FUr spätere Verwendung zurückgelegt.

Verwendungszwecke.

Verwendete Summen.

Kantone.

1889/1895.

Total.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Übertrag 15,427 1,957 AppenzellA.-Rh. Für Versorgung armer Geisteskranker .

7,500 Zu gunsten der Irrenversorguog kapitalisiert .

St. Gallen . . Einlagen in den Htilfsfonds für notarme Irren Graubündeu An die Irrenanstalt Waldhaus . . . .

Für eine Studienreise des Anstaltsdirektors .

133,530 32,000 16,500

7,000

60,012

7,316

38,711 490

826

2,634

48,500 60,012 39,201

Thurgau Tessin .

Wallis .

Beiträge für Anstallsversorgung F ü r einen Irrenhausneubau . .

. . Beiträge für Anslaltsversorgung . . Beiträge für Anstaltsversorgung

. . .

9,427 83,200 1,028

15,000 600 46,669

8,957

--

12,061 83,200 1,028 377,532

IV. Für Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten oder für die Unterbringung in solchen.

1895.

Zürich . . . An die Anstalt für Epileptische in Riesbach .

An die Blinden- und Taubstummenanstalt Zürich . .

Für spätere Verwendung zurückgelegt.

Verwendete Summen.

Für spätere Verwendung zurückgelegt.

Verwendungszwecke.

Verwendete Summen.

Kantone.

1889/1895.

Total.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

4,360

25,368

6,250

25,000 50,368

Bern . . . . An die Anstalt ,,ßethesda* für Epileptische in Tschugg Obwalden .

Beitrag für Anstaltsversorgung eines Epileptischen . . . .

Freiburg . . . An die Taubstummenanstalt Greyera .

Basel-Stadt. . An die Anstalt für Epileptische in Riesbach .

Basel -Landschaft An die Anstalt für Epileptische in Riesbach .

Schaffhausen . Beiträge für Anstaltsversorgung von Epileptischen

3,000

13,000

13,000

65 1,200 500 200

65 2,700 2,000 600

65 2,700 2,000 600

4,621

4,621 73,354

2,167 Übertrag 17,742

--·

1395.

FUr spatere Verwendung zurückgelegt.

Verwendete Summen.

Verwendungszwecke.

Verwendete Summen.

Kantone.

1889/1895.

Fr.

Fr.

Fr.

Übertrag 17,742 AppenzellA,-Rh. An die Anstalt für Epileptische in Riesbach .

250 350 An die Taubstummenanstalt St. Gallen

£ i"^ ,

jj 3.2

l||

To«al.

L. £ =

:3 9 ±

"·> 3 Fr.

Fr.

73,354

1,500 600 2,100

St. Gallen . . An die Anstalt für Epileptische in Riesbach .

Einlagen in den Baufonds für Erweiterung der Taubstummenanstalt St. Gallen . . . .

1,500

500

8,000

2,000

9,500 Graubünden

Beiträge für Anstaltsversorgung von taubstummen, blinden und epileptischen Kindern

501

827

250

500

600

5,100

827 Aargau .

An die Anstalt für Epileptische in Riesbach .

An die Taubstummenanstalten von Aarau, Baden und Zofingen

-- 5,600

Übertrag 20,193

2,000

91,381

1895.

Thurgau

Filr spätere Verwendung zurückgelegt.

Verwendete Summen.

FUr spätere Verwendung zurückgelegt.

Verwendungszwecke.

Verwendete Summen.

Kautone.

1889/1895.

Total.

fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Übertrag 20,193 200 . . An die Anstalt für Epileptische ia Riesbach .

230 Für Anstallsversorgung epileptischer Kinder .

2,000

91,381 400 995

1,395 Tessin

. .

3,750

400 7,500

A n (lifi R l i n n p n n n o f n l r i n T . a n o n n n o

2,900 200

14,900 800

Beiträge für Anstaltsversorgung voa Taubstummen Beiträge für Anstaltsversorguug vou Blinden

2,843 425

7,579 675

An die Anstalt für Epileptische in Riesbach .

Für Versorgung armer Taubstummer .

7,900 Wailis . . . An die Taubstummenanstalt von Géronde

23,954 30,741

2,000

124,630

CO

co

94

V. Für Kraiikeuversorguiig im allgemeinen.

1889/1895.

Zürich .

An die Heilstätte in Ägeri für skrofulöse und i'haehitische Kinder

fff

FUr spätere Verwendung zurückgelegt.

Verwendungszwecke.

Verwendete Summen.

Kantone.

Verwendete Summen.

1895.

Total.

Fr.

Er.

Fr.

Fr.

Fr.

796

4,796

4,796

Bern . . . . An die Gründungs- und Einriuhtungskostea der Heilanstalt für Tuberkulöse iu Schwendi 15,000

15,000

15,000

200

2,100

2,100

200

600

600

Appenzell l.-Rh. An das Krankenhaus Appenzell Tessin

. . . Für Badekuren dürftiger Skrofulöser

.

.

.

16,196

--

22,496

VI. Für Versorgung armer, schwachsinniger und verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher.

]1889/189 5.

An die Anstalt für schwachsinnige Kinder in Re°pensbero' . . . .

. .

Für Versorgung verwahrloster Kinder .

An die Zürcher Pestalozzi-Stiftung für Knaben bei Schlieren F ü r Kiseerborte .

.

.

A n d i e Rettungsanstalt Sonnen buhl . . . .

Für spätere Verwendung zurückgelegt.

. .

Verwendete .Summen.

Zürich .

Yerwendungszivecke.

Für spätere Verwendung zurückgelegt.

Kantone.

Verwendete Summen.

18Î>5.

Total.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

5 000 2,515

--

46,000 11,955

--

7*7 175

5,000 2847 --.

175

--- KK

Bern . . . . Für Versorgung von Kindern bei Privaten und in Anstalten (cirka 80 °/o der Ausgabe auf Kinder von Alkoholikern entfallend) 36,084 Für Kinderhorte 1 000 Übertrag 45,521

077

162,190 2,500 --

164,690

65,977

1895.

Für spätere Verwendung zurückgelegt.

Verwendete Summen.

FUr spätere Verwendung zurilckgelegt.

Verwendungszwecke.

Verwendete Summen.

Kantone.

1889/1895.

Total.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Übertrag 45,521 Bern . . . . Au die Kosten der periodischen Versammlung schweizerischer Armenerzieher . . . .

Luzern . .

An die Erziehungs- und Pflegeanstalt Rathhausen und das Armkinderasyl Mariazell .

Gründungsfonds für Errichtung einer Anstalt, für schwachsinnige Kinder A n d i e Rettungsanstalt Sounenberg . . . .

Reserve für Unterbringung jugendlicher Verbrecher .

.

Gründungsfonds zur Errichtung einer Anstalt für jugendliche Verbrecher

164,690

65,977

300

164,990 5,500

5,500 3,250

3,250 1,000

1,000 1,000

1,000

3,250

3,250 14,000

U r i . . . . An die kantonale Erziehungsanstalt für arme

1,500

Übertrag 53,521 7,500

7,500

--

7,500 252,467

1895.

Schwyz .

Nidwaiden . . Für Versorgung eines trunksüchtigen Knaben Glarus .

. . Für Anstaltsversorgung von verwaisten und verwahrlosten Kindern An die Mädchenanstalt Mollis

O TO4-* El ~ en

Für späte Verwendur zurlickgele

0

111 t- * °

Total.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Übertrag 53,521 . . Für Anstaltsversorgung verwahrloster Kinder u n d liederlicher Erwachsener . . . . 1,145

Obwalden . . Für Anstaltsversorgung von schwachsinnigen und verwahrlosten Kindern

0> Öl-fr*

Verwende Summen.

Verwendungszwecke.

Verwendet Summen.


Kautone.

1889/1895.

177 -- 3,000

£

>a

7,500

252,467 3,046

3,046

--

356

--

356

--

160

--

160

_

9,000 526 9,526

Freiburg

. . Beiträge an die Waisenhäuser von Montel, Burg, St. Loup und die landwirtschaftliche Erziehungsanstalt Sonnewyl .

.

5,000

2,000

Übertrag 59,843

7,500

5,000

--

265,555

1895.

Kantone.

1889/1895.

s. ^75> a s a.

Verwendungszwecke.

11 C C 0 S ocn

Fr.

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Fr.

5,000 Übertrag 59,843 7,500 . . An die Anstalt St. Nicolas für jugendliche -- 14,500 Sträflinge und verwahrloste junge Leute . 4,500 ° 7,510 45,770 An Armenerziehungsvereine Solothurn 5 An die Anstalt für schwachsinnige Kiuder in -- 14,982 2,166 Kriegstetten

Total.

N

Fr.

Fr.

265,555

Freiburg

--

19,500

7

60,752 Basel-Stadt

. Für Bau und Betrieb der Rettungsanstalt Klosterfiechten für verwahrloste Knaben .

9,661

--

50,180

--

Basel -Landschaft Für Bau und Betrieb der Besserungsanstalt für verwahrloste Knaben in Äugst . . .

An den kantonalen Armenerziehungsverein .

4,000 2,500

-- --

16,000 14,500

-- --

50,180

30,500 Übertrag 90,180 7,500

426,487

1895.

Übertrag Schaffhausen . Für Unterstützung von Rettungsanstalten und für Versorgung jugendlicher Verwahrloster in solchen Anstalten

FUr spätere Verwendung zurückgelegt.

Verwendete Summen.

FUr spätere Verwendung zurückgelegt.

Yerwendungszwecke.

Verwendete Summen.

Kantone.

Total.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

90,180 7,500

426,487 6,939

Appenzell l.-Rh. Für Anstaltsversorgung von verwahrlosten 'Kindern, Trinkern oder Irren . . . .

St."(lallen . . Für Versorgung verwahrloster Kinder, an Kinderhorte, Erziehungs- und Rettungsanstalten .

.

An das Asyl für gefallene und schutzbedürftige Mädchen . . . .

Für Errichtung einer kantonalen Besserungsanstalt für jugendliche Verbrecher .

1889/1895.

1,122

950

7,1 SO

21,038

800

2,400

12,000

79,000

6,939 7,469

8,419

102,438 Übertrag 110,130 8,622

544,283

1895.

Graubiinden

Für spätere Verwendung zurückgelegt.

Verwendete Summen.

FUr spatere Verwendung zurückgelegt.

Verwendungszwecke.

Verwendete Summen.

Kantone.

o o

1880/1895.

Total.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Übertrag 110,130 8,622 Für Versorgung armer, schwachsinniger und 3,134 verwahrloster Kinder 200 Beitrag an die Nachhülfeschule Chur .

Beiträge an W^aisenanstalten

544,283 15,319 200 1,500 17,019

Aargau . .

An Kinderversorgungsvereine, Frauen-, Kranken- und Arbeitsvereine An die Anstalten für schwachsinnige Kinder in Biberstein und Bremgarten und 6 andere außerstaatliche Erziehungsanstalten (Effingen und Hermetschwyl, Kasteln, Maria Krönung, Friedberg und St. Johann) .

Für Errichtung und den Betrieb der Zwangserziehungsanstalt Aarburg

5,612

32,144

3,609

19,008

14,030

96,573 147,725

Übertrag 136,715 8,622

709,027

Verwendungszwecke.

1889/1895.

» 0>*i b. C O> W 3 0

w-aö

*|f v. £ = a o> «u.> =

Fr.

Thurgau

Fr.

Übertrag 136,715 8,622 . . An die Armeuerziehungsanstalten Iddazell und Bernrain 3,500

i| ii »M

Für spätere Verwendung zurückgelegt.

Kantone.

Verwendete Summen.

1S95.

Total.

Fr.

Fr.

Fr.

O

709,027 17,853

An den thurgauischen jArmenerziehungsverein

1,200

5,200

Für Anstaltsversorgung von verwahrlosten,|verwaisten und schwachsinnigen Kindern

1,436

4,137

12,000

12,000

50

50

«n lîi« Er/.iêiiUugsauslail lia' Schwachsinnige

Kinder in Mauren A n d i e Rettungsanstalt Sonnenberg . . . .

39,240 Tessin

. . . An die Waisenhäuser zu Lugano und Locamo

1,000

4,000

A n d i e Rettungsanstalt Sonnenberg . . . .

200

400 4,400

Übertrag 156,101 8,622

752,667

1895.

Verwendete Summen.

Flir spätere Verwendung zurückgelegt.

Verwendete Summen.

FUr spatere Verwendung zurückgelegt.

Verwendungszwecke.

Eautone.

1889/1895.

Total.

fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Übertrag 156,101 8,622 Waadt . . . Für Versorgung und berufliche Heranbildung 196,382 27,019 armer u n d verlassener Kinder . . . . 39,185

752,667 223,401

Wallis . . .

An

die Waisenanstalten von Sitten St. Maurice Für Versorgung Korrektionsbedürftiger

und 4,000

16,700 796

-- 17,496

Genf.

.

. .

Für Versorgung und zum Schulze der verAn Kinderhorte

4,717 1,698

31,320 7,062 38,382

205,701 8,622

1,031,946

VII. Pur Speisnng von Schulkindern und für Ferienkolonien.

1889/1895.

Verwendete Summen.

FUr spätere Verwendung zurückgelegt.

Verwendungszwecke.

FUr spätere Verwendung zurückgelegt

Kautone.

Verwendete Summen.

1885.

Total.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Zürich . . '. Für Ferienkolonien und Milchkuren Für Versorgung armer Kinder der Stadt Zürich mit kräftiger Nahrung

2,943

19,163

1,000

1,000

Bern . . . . Für Speisung armer Schulkinder.

Luzern . . . Für Unterstützung armer Schulkinder .

Uri . . . . An Suppenanstalten für arme Schulkinder in 6 Gemeinden Für Mittagssuppen armer Schulkinder .

Nidwaiden .

St. Gallen . . An Schulsuppenanstalten und Ferienkolonien Graubünden . . Für Ferienkolonien und Wohllhätigkeitsvereine Wallis . . . Für Speisung armer Schulkinder und Verabreichung sonstiger Unterstützungen in natura Genf. . . . Beiträge an die Schulküchen

6,100 3,000

30,040 3,000

608 1,240 3,205 150

2,792 1,240 4,855 3,350 1,200

482 1,087

1,515 5,112

19,815

--

20,183 30,040 3,000 2,792 1,240 8,205 1,200

1,515 5,112 73,267

Vin. Für Hebung der Volksernährnng und für Förderung der Mäßigkeit.

Fr.

Zürich .

. . Für Koch- und Haushaltungskurse und HaushaltiiDgsschulen .

Für Kaffeehallen An den Mäßigkeitsverein vom blauen Kreuz

Fr.

Fr.

=301-

"·>3

5,109

Verwendung

m

M~° 0

zurückgelegt.


t C °*

» =.2

FUr spätere

Verwendungszwecke.

-1889/1895.

Verwendete Summen.

Kantone.

Verwendete Summen.

1895.

Fr.

Total.

Fr.

21,191 3,450 7,427 32,068

Bern . . . . Für Koch- und Haushaltungskurse, Volksküchen, Kaffee- und Speisehallen, Unterstützung von Mäßigkeitsvereinen, sowie für Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen (Verbreitung belehrender Schriften über richtige Volksernährung, sowie guter Schriften überhaupt)

13,063

51,511 51,511

Glarus .

. .

An

den schweizerischen Sektion Glarus , .

Mäßigkeitsverein, . . . .

Übertrag

150 18,322

300 --

300

83,879

1895.

Kantone.

Verwendungszwecke.

1889/1895.

o>ti £ « = S9 £ = .2

=1

i

l!

Übertrag 18,322 Zug . . . . F ü r Hebung d e r Voiksernährung durch Verbreitung belehrender Schriften und Speisung armer Schulkinder (Beiträge an die kantonale gemeinnützige Gesellschaft) . . .

400 Freiburg

Total.

Fr.

Fr.

<0(O



Fr.

aia

Fr.

Fr.

83,879

1,200

1,200

. Für Kochkurse

3,000

3,000

3,000

. Für eine Koch- und Haushaltungsschule und ebensolche Kurse

3,000

17,000

17,000

Für Anschaffung von Lehrmitteln für den Unterricht über Volksernährung

325

325

325

Schaffhausen . An den Mäßigkeitsverein vom blauen Kreuz in Schaffhausen

200

200

200

AppenzellA.-Rh. Für Koch- und Haushaltungskurse, Volkskuchen und Suppenanstalten

500

Übertrag

25,747

1,800 1,800

105,604

Basel-Stadt

.

Basel-Landschaft

1895.

FUr spätere Verwendung zurückgelegt.

Verwendete Summen.

Verwendungszwecke.

Verwendete Summen.

Kantone.

1889/1895.

Fr.

Fr.

Fr.

Übertrag 25,747 50 AppenzellA.-Rh. An den Mäßigkeitsverein vom blauen Kreuz St. Gallen . . Für Koch- und Haushaltungsschulen und Koehkurse An den Mäßigkeitsverein vom blauen Kreuz und den Jüngliogsverein St. Gallen . .

Graubiinden

Aargau .

. An Koch- und Haushaltungsschulen und für Heranbildung von Lehrerinnen in diesem Unterrichtszweig Portoauslagen für Temperenzhandbücher .

Für Koch- und Haushaltungskurse und die Haushaltungsschule Boniswyl An den Mäßigkeitsverein vom blauen Kreuz, aargauische Sektion .

1,800 650

* °»ti t_ c O1 o 3 CD

55 "2 ffl

s§.£:§

Total.

13 W t-

u

->3 Fr.

Fr.

105,604 2,450

500

1,000

250

1,001 2,001

400 11

2,150 11 2,161

4,811

Übertrag 31,769

17,869 200 --

18,069 130,285

1895.

Thurgau

FUr spätere Verwendung zurückgelegt.

Verwendete Summen.

FUr spätere Verwendung zurückgelegt.

Verwendungszwecke.

Verwendete Summen.

Kantone.

1889/1895.

Total.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Übertrag 31,769 An die Haushaltungsschule Neukirch und Bei500 trag a n eine dortige Schülerin . . . .

270 Für 'Suppenanstalten An den Mäßigkeitsverein (vom blauen Kreuz) 50 Frauenfeld

130,285 2,600 1,920 200

4,720 Wallis . . . Beitrag an eine Volksküche 107 . 1,405 Für Temperenzlokale .

Für Anschaffung und Verteilung von Tempe20 renz-Hand buchera und -Schriften

107 4,275

Genf.

2,000

340

. . . An Temperenzgesellschaften 34,121

--

4,722 2,000 141,727

108

IX. FürgNaturalverpflegung armer Durchreisender.

Zürich ". . .

Bern . . . .

Luzern . . .

Basel-Landschaft Schaffhausen .

Appenzell A.-Rh.

Appenzell l.-Rh,

Für Naturalverpflegung Für Für Für Für Für An

Naturalverpflegua0' Naturalverpflegung NaturalverpflegunoNaturai verpflegun0' Naturalverpflegung die Herberge Appenzell

Q> Oï*-ï

2. e oe» q> 31

S^ «

*8* ass "·>S Fr.

FUr spätere Verwendung zurückgelegt.

Fr.

1889/1895.

Verwendete Summen.

Verwendungszwecke.

Kantone.

Verwendete Summen.

1895.

Total.

Fr.

Fr.

Fr.

7,407 5,000 2,000 3,000 3,257

46,676 27,000 2,000 15,500 21,677

46,676 27,000 2,000 15,500 21,677

650 540 150

3,150

3,150

2,888

750 3,638

Aargau . . . F ü r Naturalverpflegung . . . . . . . .

Thurgau F ü r Naturalverpflpguntf . . .

Wallis . . . Für Naturalverpflegung

250

250

5,000

21,000

21,000

908

3,717

3,717

27,912

--

144,608

X. Für Unterstützung entlassener Arbeitshäusler und Sträflinge oder Arbeitsloser.

1895.

FUr spätere Verwendung zurückgelegt.

Verwendete Summen.

FUr spätere Verwendung zurückgelegt.

Verwendungszwecke.

Verwendete Summen.

Kantone.

1889/1895.

Total.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Zürich . . .

An die Arbeiterkolonie Herdern, Gründungsbeiträo'e 10,000 Bern . . . . Für verschiedene Zwecke der Unterstützung entlassener Sträflinge (Jahresbeiträge an den Schutzaufsichtsverein und das Arbeiterheim Tannenhof, sowie Ausgaben der Fürsorge für die aus der Arbeitsanstalt entlassenen besserungsfähigen Weibspersonen) 9,543 Einlage in den Hülfs- und Patronatsfonds der Staatsarbeitsanstalten .

10,500

10,500

38,435

4,313

42,748 Luzern .

. .

An den Schutzaufsichtsverein für entlassene Sträflinge

1,000

1,000

Übertrag 20,543

--

--

1,000

54,248

1895.

Für spätere Verwendung zurückgelegt.

Verwendete Summen.

Für spätere Verwendung zurückgelegt.

Verwendungszwecke.

Verwendete Summen.

Kantone.

1889/1895.

Total.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Übertrag 20,543 . . An den Schutzaufsiehtsverein für entlassene Sträflinge 500 Basel- Landschaft An den Schutzaufsichtsverein für entlassene 300 Sträflinge Schaffhausen . An die Arbeiterkolonie Herdern, Gründungs1,000 beitra0' AppenzellA.-Rh. An die Arbeiterkolonie Herdern, Gründungs500 beitra"' . .

. .

St. Gallen . . An die Arbeiterkolonie Herdern, Gründungsbeitrag . .

.

2,000 Thurgau . . An die Arbeiterkolonie Herdern 4,000 Neuenburg .

An die Hülfsgesellschaft für entlassene Sträf1,000 linge Genf. . . . Für Schutz und Unterstützung entlassener Sträflinge . .

. . .

. .

54,248

Freiburg

29,843

1,500 300

300

1,000

1,000

500

500

2,000 4,000

2,000 4,000

6,000

6,000

2,000 --

1,500

2,000 71,548

XI. Für Hebung allgemeiner Volksbildung oder der Berufsbildung.

1895.

Zürich .

. . Für öffentliche Lesesäle, Vortrage, Volkskonzerte etc F ü r Verbreitung guter Schriften . . .

FUr spätere Verwendung zurückgelegt.

Verwendete Summen.

FUr spätere Verwendung zurückgelegt.

Verwendungszwecke.

Verwendete Summen.

Kantone.

1889/1895.

Total.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

4,600

1,000

100 4,700

Solothura .

Für Verbreitung guter Schriften Basel-Landschaft Zur Unterstützung von Volksbibliotheken Schaffhausen . F ü r Soonta^slesesäle . .

. . . .

Appenzell A.-Rh. Für den öffentlichen Lesesaal Herisau .

Für Verbreitung guter Volksschriften .

Appenzell l.-Rh. F ü r d e n Arbeiterverein Appenzell . . . .

St. Gallen . . Für öffentliche Leselokale Graubünden . Für Verbreitung guter Volksschriften .

Beitrag an das Lehrgeld eines Handwerkers .

135 965 100 700 450

40 465 100 100 150 3,000 250

135 965 100

50

1,150 50

14,000

14,000

1,250 125 1,375

Übertrag

5.105

--

22,475

1895.

Aargau , .

Übertrag An die weiblichen Fortbildungskurse in Zofingen An die Dienstbotenschule Lenzburg

FUr spätere Verwendung zurückgelegt.

Verwendete Summen.

Für spätere Verwendung zurückgelegt.

Verwendungszwecke.

Verwendete Summen.

Kantone.

1889/1895.

Total.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

5,105 1,200

1,200

500

1,200

22,475

2,400 Thurgau Wallis .

Für Lesezimmer von Lehrlingen und Fabrikarbeitern, sowie von gewerblichen Fortbildungsschülern .

. . Zur Unterstützung von]Gemeinde- und Pfarreibibliotheken Beiträge an Kosten der Berufslehre Für Erstellung!einesCLehrersemmargebäudes .

150

430

607 420

1,251 420

430

39,376 41,047 7,982

--

66,352

XII. Für Armen Versorgung im "allgemeinen.

1895.

Luzern .

Einlagen i n d i e Armenkasse . . . .

Schwyz . . . Außerordentliche Beiträge an Gemeinden .

Basel -Landschaft An den Kantonsspital, Abteilung für Pfründer u n d unheilbare Irren . . . . . . .

St. Gallen . . An die Hülfsgesellschaft der Stadt St. Gallen Graubünden Für Einrichtung der Armenanstalt Obervaz .

Wallis . . . Für Armenunterstützungszwecke (Verteilung von Naturalgaben) Genf. . . . Spende an die reformierte deutsch-schweizerische Genossenschaft

Für spatere Verwendung zurückgelegt.

Verwendete Summen.

Verwendungszwecke.

Verwendete Summen.

Kantone.

1889/1895.

Fr.

Fr.

Fr.

« ci.J ·r c ro

£ 3»

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Total.

Fr.

Fr.

äfe 5 "->3

96,715 550

96,715 550

1,000 1,000

3,534 4,000 1,000

3,534 4,000 1,000

1,141

3,935

3,935

200

200

350

3,491

--

109,934

co

1895.

Zürich . . . An den Ausschuß der Vereine zur Bekämpfung des Alkoholgenusses . . . . '.

An Guttemplerlogen und Abstinenzvereine An den Abstinentenverein Obwalden .

Obwalden .

Freiburg . . An den Kreuzesbund zur Bekämpfung des Alkoholismus . . . .

. .

Basel-Stadt . An die Vereine zur Bekämpfung des Alkoholgenusses . . . .

Basel -Landschaft An den internationalen Verein zur Bekämpfung d e s Alkoholismus . .

. . . . .

Schaffhausen . An die Guttemplerloge Schaffhausen .

AppenzellA.-Rh. An den Abstinenzverein ,,Sobrietas11 .

St. Gallen . . An den Abstinentenverein ,,Sobrietastt .

Übertrag

FU r spätere Verwendung zurückgelegt.

Verwendete Summen.

Verwendungszwecke.

1889/1895.

Verwendete Summen.

Kantone.

114

XIII. Für Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen.

Pr.

Fr.

Fr.

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SS -g«1 Sf-S

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Total.

S3 0 i.

u

->3 Fr.

Fr.

2,000

4,807 3,048

250

350

7,855 350

500

2,000

2,000

200

1,000

1,000

200 500 75 100

100 25 3,075

--

200 500 75 100 12,080

1895.

Übertrag Aargau . . . Für Anschaffung von Rebendünger im Schenkenbergerthal Tessiu . . . Für Verteilung eines Werkchens wider den Alkoholisunus a n d i e Schulen . . . .

Waadt . . . Für Herausgabe der Broschüre von Gh. Quidort ^Die Frage d e s Alkoholismus1* . . . .

Genf. . . . Verteilung des Programmes des schweizerischen Alkoholgegnerbundes an die Gemeindebibliotheken Für Veranstaltung vonSpecialkonferenzen gegen den Alkoholismus in und außerhalb der Schule, Beschaffung des nötigen Veranschaulichungsmaterials etc.

Filr spätere Verwendung zurückgelegt.

Verwendete Summen.

FUr spätere Verwendung zurückgelegt.

Verwendungszwecke.

Verwendete Summen.

Kantone.

1889/1895.

Total.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

3,075

12,080 2,273

200 500

45

45

6,000 6,045

3,120

--

21,098

XIV. Rücklagen ohne genaue Angabe der Zweckbestimmung.

1895.

Zürich .

Bern . .

Luzern .

Obwalden Nidwaiden

8t. Gallen

FUr spätere Verwendung zurückgelegt.

Verwendete Summen.

FUr spätere Verwendung zurückgelegt.

Verwendungszwecke.

Verwendete Summen.

Kantone.

Total.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

. . Kapital bestand eines Reservefonds auf Ende 1895 . . Kapitalbestand eines Reservefonds auf Ende 1895 . . Z u r Verfügung d e s Regierungsrates . . . .

. . Zur Bekämpfung des Alkoholismus nach erlassener Verordnung . . .

. . .

.

Zur Bekämpfung des Alkoholismus nach erlassener Verordnung, im besondern zur Äuffnung eines Fonds für Errichtung einer Arbeits- oder Trinkerheilanstalt . . . .

. . Kapitalbestand eines Reservefonds auf Ende 1895 Übertrag

1889/1895.

--

53,940

53,940

1,673

21,781 1,673

21,781 1,673

1,664

12,263

12,263

372

9,086

9,086

37,119

37,119

3,709

135,862

1895.

Kantone.

Verwendungszwecke.

lg

SÌ s« Fr.

Übertrag . Für Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen nach erlassener Verordnung Aargau . . . Verfügbare Restanz Thurgau . . Kapital bestand eines Reservefonds auf Ende 1895 Tessin . . . Kapital bestand eines Reservefonds auf Ende 1895, bestimmt zur Subventionierung einer projektierten Anstalt für die verlassene Jugend Wallis . . . Verfügbare Restanz

1889/1895.

» Fr.

Total.

II Fr.

Fr.

3,709

Fr.

135,862

Graubünden

1,604

2,736 8,049

17,842 2,670

17,842 2,670

21,171

21,171

17,160 2,736

17,160 2,736 197,441

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Berichte der Kantone über die Verwendung der zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten 10 Prozent ihrer Einnahmen aus dem Reinertrag des eidgenössischen Alkoholmonopols pro 1895 beziehungsweise 1889/1895.

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1897

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

12

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.03.1897

Date Data Seite

31-117

Page Pagina Ref. No

10 017 801

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