BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen vom 30. Juni 2021

Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 40 der Verordnung vom 12. Mai 20101 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, verfügt: Das Pflanzenschutzmittel Movento SC (W 6742, 100 g/l Spirotetramat) wird, befristet bis zum 31. Oktober 2021 für einen beschränkten Einsatz mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schadorganismus

Anwendung

Auflagen

Gemüsebau Karotten, Knollenfenchel, Stangensellerie

Blattläuse (Röhrenläuse)

Dosierung: 0,45 l/ha Wartefrist: 3 Wochen

1, 2,

Auflagen für den Einsatz 1 Maximal 2 Behandlungen pro Kultur im Abstand von 14 Tagen.

2 Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.

Entzug der aufschiebenden Wirkung Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Allgemeinverfügung wird gemäss Artikel 55 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 19682 über das Verwaltungsverfahren die aufschiebende Wirkung entzogen.

1 2

SR 916.161 SR 172.021

2021-2331

BBl 2021 1579

BBl 2021 1579

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.

12. Juli 2021

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Christian Hofer

2/2