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Genehmigung Richtplan Kanton Solothurn, Erweiterung Kiesgrube Aebisholz Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat am 11. Januar 2021 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 5. Januar 2021 wird die Richtplananpassung Erweiterung Kiesgrube Aebisholz des Kantons Solothurn mit folgenden Aufträgen der Ziffern 2­4 genehmigt.

2.

Der Kanton Solothurn wird aufgefordert, im Rahmen der nachgeordneten Planung den Anliegen des Waldes bestmöglich Rechnung zu tragen.

3.

Im Hinblick auf die gemäss Artikel 6 Absatz 2 des Waldgesetzes vom 4. Oktober 1991 (SR 921.0) erforderliche Anhörung des Bundesamts für Umwelt BAFU bei bestimmten Rodungen sind die Erläuterungen gemäss dem Prüfungsbericht zu überarbeiten bzw. zu präzisieren. Dies betrifft insbesondere die folgenden Punkte: a. die effektiven Flächenbeanspruchungen für Wald und Kulturland bzw.

Fruchtfolgeflächen sind auszuweisen; b. die unterschiedlich angegebenen Werte zur Bodennutzungseffizienz, insbesondere die Ergebnisse der geologischen Sondierungen und die Kenndaten des Standortvergleichs in Kapitel 3 des Erläuterungsberichts, sind nachvollziehbar abzugleichen; c. die konkreten Auswirkungen des notwendigen Kiesriegels für eine Weiterführung des Kiesabbaus in der Variante Neufeld, insbesondere quantitative Angaben zum Kiesverlust, sind darzulegen.

4.

Der Kanton Solothurn wird aufgefordert, im Rahmen der Weiterentwicklung des kantonalen Richtplans darauf zu achten, bei Richtplanvorhaben, für die Standorte innerhalb und ausserhalb des Waldes infrage kommen, grundsätzlich dem Standort ausserhalb des Waldes den Vorzug zu geben, soweit keine überwiegenden Interessen dagegenstehen.

2021-0258

BBl 2021 147

BBl 2021 147

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamts für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumplanung, Werkhofstrasse 59, 4509 Solothurn, Tel. 032 627 25 61

­

Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 463 13 78

2. Februar 2021

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Bundesamt für Raumentwicklung