BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Mitteilung des Bundesamtes für Landwirtschaft vom 25. Mai 2021

1.

Die Bewilligungen der Pflanzenschutzmittel, welche den Wirkstoff Metsulfuron-methyl enthalten, werden gemäss Artikel 29a der Pflanzenschutzmittelverordnung vom 12. Mai 2010 (PSMV; SR 916.161) überprüft. Zu diesen gehören: Ally SX (W-7287), Ally Tabs (W-5248), Biplay SX (W-7289), Concert SX (W-7290), Express Max SX (W-7296), Finy (W-6921), Omnera (W-7326), Pointer Plus (W-7300)

2.

Die beschwerdeberechtigten Organisationen gemäss Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) können innerhalb von 14 Tagen ab Publikation dieser Mitteilung die Parteistellung in diesen Überprüfungsverfahren beantragen.

3.

Sämtliche Eingaben und Anträge der beschwerdeberechtigten Organisationen sind innert 6 Wochen seit Gewährung der Parteistellung einzureichen.

4.

Die Akteneinsicht im Bundesamt für Landwirtschaft, Schwarzenburgstrasse 165, 3003 Bern ist mindestens zwei Tage vorher anzumelden. Hierzu ist eine E-Mail an folgende Adresse zu senden: psm@blw.admin.ch.

5.

Denjenigen beschwerdeberechtigten Organisationen, welche Parteistellung beantragt haben, wird die vom BLW erlassene Verfügung eröffnet.

3. Juni 2021

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Christian Hofer

2021-1785

BBl 2021 1211

BBl 2021 1211

2/2