BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Mitteilung des Bundesamtes für Landwirtschaft vom 25. Mai 2021
1.
Die Bewilligungen der Pflanzenschutzmittel, welche den Wirkstoff Metsulfuron-methyl enthalten, werden gemäss Artikel 29a der Pflanzenschutzmittelverordnung vom 12. Mai 2010 (PSMV; SR 916.161) überprüft. Zu diesen gehören: Ally SX (W-7287), Ally Tabs (W-5248), Biplay SX (W-7289), Concert SX (W-7290), Express Max SX (W-7296), Finy (W-6921), Omnera (W-7326), Pointer Plus (W-7300)
2.
Die beschwerdeberechtigten Organisationen gemäss Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) können innerhalb von 14 Tagen ab Publikation dieser Mitteilung die Parteistellung in diesen Überprüfungsverfahren beantragen.
3.
Sämtliche Eingaben und Anträge der beschwerdeberechtigten Organisationen sind innert 6 Wochen seit Gewährung der Parteistellung einzureichen.
4.
Die Akteneinsicht im Bundesamt für Landwirtschaft, Schwarzenburgstrasse 165, 3003 Bern ist mindestens zwei Tage vorher anzumelden. Hierzu ist eine E-Mail an folgende Adresse zu senden: psm@blw.admin.ch.
5.
Denjenigen beschwerdeberechtigten Organisationen, welche Parteistellung beantragt haben, wird die vom BLW erlassene Verfügung eröffnet.
3. Juni 2021
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Christian Hofer
2021-1785
BBl 2021 1211
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