BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Vernehmlassungsverfahren

Schweizerische Bundeskanzlei Änderung der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) Seit rund fünfzehn Jahren können Stimmberechtigte in verschiedenen Kantonen im Rahmen eines Versuchsbetriebs elektronisch wählen und abstimmen. Die rechtlichen Grundlagen für die Versuche bilden Artikel 8a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR; SR 161.1), die Artikel 27a­27q der Verordnung über die politischen Rechte (VPR; SR 161.11) sowie die Verordnung der Bundeskanzlei (BK) über die elektronische Stimmabgabe (VEleS; SR 161.116). Mit den vorliegenden Revisionsentwürfen der VPR und der VEleS soll die Neuausrichtung des Versuchsbetriebs umgesetzt werden. Damit zieht der Bundesrat die Lehren aus der bisherigen Versuchsphase, um eine neue, stabile Grundlage für den E-Voting-Versuchsbetrieb zu schaffen.

Datum der Eröffnung: 28. April 2021 Vernehmlassungsfrist: 18. August 2021 Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter: https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2021/61/cons_1

5. Mai 2021

2021-1387

Bundeskanzlei

BBl 2021 978

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