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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes, Einnahmen der

Zollverwaltung in den Jahren 1896 und 1897.

1897 1896.

Monate.

Fr.

Januar

·«Oon 1S97.

Fr.

. . .

2,993,352. 93 2,930,083. 63

Februar . . .

3,434,390. 89 3,400,829.82 3,854,376. 99 4,091,472. 79

März . . . .

April . . . .

Mai . . . .

3,827,146. 90 4,071,580. 81 3,754,991. 32 3,934,417. 66

Juni

. . . .

3,678,051. 61

Juli

. . . .

3,450,321. 17

Augast

. . .

3,612,520. 39

September . .

3,939,658. 07

Oktober . . .

4,656,267. 95

November

. .

3,960,035. 90

Dezember

. .

5,108,110. 59

Total 46,269,224. 71

--

Auf Ende Mai 17,864,259. 03 18,428,384. 71

Mehreinnahme.

Mindereinnahme.

Fr.

Fr.

-- --

237,095. 80 244,433. 91 179,426. 34

--

564,125. 68

63,269. 30 33,561.07

-- -- --

-- --

660

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz, Monat.

Januar bis Ende April Mai

.

Januar bis Ende Mai .

.

1897.

1396.

Zu- oder Abnahme.

846 188

1090 322

--244 --134

1412

-- 378

1034

B e r n , den 7. Juni 1897.

(B.-Bl. 1897, III,

248.)

Eidg. Auswanderungsbureau.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Dei- Verwaltungsrat der Tramwaygeseüschaft FsSeuchatel-St-Blaise ersucht mit Eingabe vom April 1897 um die Bewilligung zur Verpfändung im I. Rang ihrer Tramwaylinie von Neuchatel ,,Piace Purry" nach St-Blaise, in einer baulichen Länge von 5297 Meter, samt Betriebsmaterial und Zubehördeu, für einen Betrag von Fr. 250,000 behufs Sicherstellung eines zur Bestreitung der Kosten der Installation der elektrischen Einrichtungen und zur Bezahlung der laufenden Schulden, herrührend aus den Deficiten des Pferdebetriebes der letzten zwei Jahre, zu verwendenden Auleihens im gleichen Betrage.

Soweit die Bahn und die Hochbauten auf öffentlichem Grund und Boden erstellt sind, ergreift das Pfandrecht außer den Oberbaueinrichtungen lediglich das Recht zur Benützung dieses öffentlichen Grund und Bodens für die Anlage der Bahn und Erstellung der Hochbauten nach Maßgabe der zwischen der Bahngesellschaft und den zuständigen Behörden getroffenen Vereinbarungen.

Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird dieses Pfand bestellungsbegehren hiermit öffentlich bekannt gemacht, unter gleichzeitiger Ansetzung einer mit dem 10. Juni nächsthin auslaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem Bundesrate schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 28. Mai 1897.

[2/2]

Im Namen des Schweiz. Bundesrates : Schweiz. Bundeskanzfei.

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Warnung.

Ein angeblicher Hermann S c h n e i d e r , der sich auch E s e h e r oder M u r a l t nennt und wahrscheinlich aus dem Kanton Zürich gebürtig ist, hat laut amtlichen Mitteilungen vor einigen Jahren in Amerika und neuerdings zum Nachteil von in Belgien und in Algier wohnhaften Schweizern allerlei Betrügereien verübt.

Wir sehen uns daher veranlaßt, vor diesem Individuum öffentlich zu warnen.

B e r n , den 2. Juni

1897.

Schweiz. Bundeskanzlei.

Postamtliche Bekanntmachung.

In Gemäßheit von Art. 26 der Transportordnung für die schweizerischen Posten vom 3. Dezember 1894 sind sämtliche vom Jahr 1896 stammenden Postsendungen, welche aus irgend einem Grunde nicht bestellt werden konnten und deren Aufgeber nicht zu ermitteln waren, some alle liegen gebliebenen Passagiereffekten, nebst den in anderer Weise aufgefundenen Gegenständen ans genannter Periode, bei den einzelnen Kreispostdirektionen gesammelt worden.

Es ergeht nun hiermit an alle diejenigen, welche ein Eigentumsrecht auf irgend einen dieser Gegenstände erheben zu können glauben, die Einladung, sich diesfalls bei der nächsten Kreispostdirektion unter genauen Angaben über Beschaffenheit, Inhalt u. dgl., bezw. des Aufgabeortes, der Adresse und des Bestimmungsortes des vermißten Gegenstandes mittelst frankierten Briefes anzumelden.

Nach Ablauf von 3 Monaten von heute an werden die nicht reklamierten Gegenstände zu gunsten der Postkasse veräußert.

B e r n , den 7. Juni 1897.

Schweiz. Oberpostdirektion.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes,

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Bundesblatt

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Jahr

1897

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

23

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

09.06.1897

Date Data Seite

659-661

Page Pagina Ref. No

10 017 903

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