BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Militärische Plangenehmigung betreffend Waffenplatz Thun, Areal AKLA; Rückbau Objekte und Instandsetzung Umgebung vom 28. September 2021 (Datum des Entscheids)

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 14. Januar 2021 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Rückbau diverser Objekte auf dem Areal der Ausbildungsanlage Kleine Allmend (AKLA) sowie die Umgebungsgestaltung unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

6. Oktober 2021

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

2021-3202

BBl 2021 2294

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