BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2021/1150 und (EU) 2021/1152 hinsichtlich der Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für ETIAS-Zwecke (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) Die neuen ETIAS-Änderungsverordnungen enthalten Folgeänderungen, die sich aus der Verabschiedung der drei revidierten EU-Verordnungen zum Schengener-Informationssystem SIS und den Interoperabilitätsverordnungen ergeben. Neu werden u.a. die Zugriffsrechte der nationalen ETIAS-Stellen auf die in anderen EU-Informationssystemen (EES, VIS, SIS) gespeicherten Daten geregelt. Neben diesen Zugriffsrechten und der Zugriffsrechte der nationalen ETIAS-Stelle auf die nationalen Informationssysteme (ORBIS, VOSTRA, RIPOL, N-SIS, Nationaler Polizeiindex) besteht weiterer Umsetzungsbedarf. Dieser betrifft die Erweiterung des Anwendungsbereichs von ETIAS und die Schaffung eines nationalen ETIAS-Systems (N-ETIAS). Ferner soll das ETIAS-Beschwerdeverfahren mittels einer Plattform technisch vereinfacht und aufgrund der Anpassung von Verfahrensbestimmungen beschleunigt werden.

Datum der Eröffnung: 11. August 2021 Vernehmlassungsfrist: 18. Oktober 2021 Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter: https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2021/84/cons_1

19. August 2021

2021-2719

Bundeskanzlei

BBl 2021 1888

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