BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinden Wohlen (Anglikon) und Dottikon, Übersetzstellen; Anpassung Brückenlegesystem vom 22. März 2021

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 1. Juli 2020 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Projekt zur Anpassung der Übersetzstellen in den Gemeinde Wohlen und Dottikon unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

12. April 2021

1

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

2021-0969

BBl 2021 765

BBl 2021 765

2/2