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Militärische Plangenehmigung betreffend Schiessplatz Hinterrhein; Erweiterung Schiess- und Messinfrastruktur vom 13. Juli 2021

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 12. April 2021 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Erweiterung der Schiess- und Messinfrastruktur auf dem Schiessplatz Hinterrhein unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

16. August 2021

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

2021-2422

BBl 2021 1853

BBl 2021 1853

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