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Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» vom 19. März 2021
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1, nach Prüfung der am 2. April 20192 eingereichten Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 6. März 20203, beschliesst:
Art. 1 Die Volksinitiative vom 2. April 2019 «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
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Sie lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 127a
Besteuerung von Kapitaleinkommen und Arbeitseinkommen
Kapitaleinkommensteile über einem durch das Gesetz festgelegten Betrag sind im Umfang von 150 Prozent steuerbar.
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Der Mehrertrag, der sich aus der Besteuerung der Kapitaleinkommensteile nach Absatz 1 im Umfang von 150 Prozent statt 100 Prozent ergibt, ist für die Ermässigung der Besteuerung von Personen mit tiefen oder mittleren Arbeitseinkommen oder für Transferzahlungen zugunsten der sozialen Wohlfahrt einzusetzen.
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Das Gesetz regelt die Einzelheiten.
SR 101 BBl 2019 3435 BBl 2020 2797
2021-0873
BBl 2021 662
Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern». BB
BBl 2021 662
Art. 2 Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.
Nationalrat, 19. März 2021
Ständerat, 19. März 2021
Der Präsident: Andreas Aebi Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Der Präsident: Alex Kuprecht Die Sekretärin: Martina Buol
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