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Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» vom 19. März 2021

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1, nach Prüfung der am 2. April 20192 eingereichten Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 6. März 20203, beschliesst:

Art. 1 Die Volksinitiative vom 2. April 2019 «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

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Sie lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 127a

Besteuerung von Kapitaleinkommen und Arbeitseinkommen

Kapitaleinkommensteile über einem durch das Gesetz festgelegten Betrag sind im Umfang von 150 Prozent steuerbar.

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Der Mehrertrag, der sich aus der Besteuerung der Kapitaleinkommensteile nach Absatz 1 im Umfang von 150 Prozent statt 100 Prozent ergibt, ist für die Ermässigung der Besteuerung von Personen mit tiefen oder mittleren Arbeitseinkommen oder für Transferzahlungen zugunsten der sozialen Wohlfahrt einzusetzen.

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3

1 2 3

Das Gesetz regelt die Einzelheiten.

SR 101 BBl 2019 3435 BBl 2020 2797

2021-0873

BBl 2021 662

Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern». BB

BBl 2021 662

Art. 2 Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.

Nationalrat, 19. März 2021

Ständerat, 19. März 2021

Der Präsident: Andreas Aebi Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Der Präsident: Alex Kuprecht Die Sekretärin: Martina Buol

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