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Bundesbeschluss über das Rüstungsprogramm 2021

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Armeebotschaft 2021 des Bundesrates vom 17. Februar 20212, beschliesst:

Art. 1

Grundsatz

Dem Rüstungsprogramm 2021 wird zugestimmt.

Art. 2

Bewilligung von Verpflichtungskrediten

Folgende Verpflichtungskredite werden bewilligt: Mio. Fr.

a.

Ausbau des Führungsnetzes Schweiz

b.

Ausstattung der Rechenzentren VBS

c.

Erneuerung der Fahrzeuge für die Panzersappeure

d.

1- und 2-achsige Anhänger

e.

Individuelle ABC-Schutzausrüstung

f.

Simulatoren für schultergestützte Mehrzweckwaffen

Art. 3

178 79 360 66 120 51

Verschiebungen zwischen den Verpflichtungskrediten

Der Bundesrat wird ermächtigt, zwischen den Verpflichtungskrediten Verschiebungen vorzunehmen.

1

Mittels Kreditverschiebungen dürfen die einzelnen Verpflichtungskredite um höchstens 10 Prozent erhöht werden.

2

1 2

SR 101 BBl 2021 372

2021-0490

BBl 2021 373

Rüstungsprogramm 2021. BB

Art. 4

Schlussbestimmung

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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