BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Bundesbeschluss über das Rüstungsprogramm 2021
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Armeebotschaft 2021 des Bundesrates vom 17. Februar 20212, beschliesst:
Art. 1
Grundsatz
Dem Rüstungsprogramm 2021 wird zugestimmt.
Art. 2
Bewilligung von Verpflichtungskrediten
Folgende Verpflichtungskredite werden bewilligt: Mio. Fr.
a.
Ausbau des Führungsnetzes Schweiz
b.
Ausstattung der Rechenzentren VBS
c.
Erneuerung der Fahrzeuge für die Panzersappeure
d.
1- und 2-achsige Anhänger
e.
Individuelle ABC-Schutzausrüstung
f.
Simulatoren für schultergestützte Mehrzweckwaffen
Art. 3
178 79 360 66 120 51
Verschiebungen zwischen den Verpflichtungskrediten
Der Bundesrat wird ermächtigt, zwischen den Verpflichtungskrediten Verschiebungen vorzunehmen.
1
Mittels Kreditverschiebungen dürfen die einzelnen Verpflichtungskredite um höchstens 10 Prozent erhöht werden.
2
1 2
SR 101 BBl 2021 372
2021-0490
BBl 2021 373
Rüstungsprogramm 2021. BB
Art. 4
Schlussbestimmung
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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BBl 2021 373