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Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinden Heitenried (FR) und Schwarzenburg (BE), Schiessplatz Sensegraben; Altlastensanierung vom 20. Mai 2021

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 1. Oktober 2019 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Altlastensanierung des ehemaligen Schiessplatzes Sensegraben unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

28. Mai 2021

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

2021-1738

BBl 2021 1163

BBl 2021 1163

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