BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Genehmigung Richtplan Schaffhausen ­ «Richtplananpassung 2020» Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 9. September 2021 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 6. September 2021 werden die Richtplananpassungen 2020 des Kantons Schaffhausen mit den Aufträgen gemäss Ziffern 2 bis 4 genehmigt.

2.

Der Kanton Schaffhausen wird aufgefordert, im Rahmen der nachgeordneten Planung zu den Abbaustellen 14-1/25 und 1-4-1/25E Beringen Kiesgruben «Holoo» sicherzustellen, dass die Amphibienwanderung über die Kantonsstrasse (Beringen, Hardmorgen) nicht beeinträchtigt wird.

3.

Er wird aufgefordert sicherzustellen, dass im Rahmen des Materialabbaus am Standort «Hage» in Merishausen die Schutzziele des Gebiets des Bundesinventars der schützenswerten Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung Nr. 1102 «Randen» berücksichtigt werden und dass keine schwerwiegende zusätzliche Beeinträchtigung des BLN-Objekts entsteht.

4.

Er wird aufgefordert sicherzustellen, dass das Amphibienlaichgebiet SH 70 vom Lehmabbau am Standort «Vordere Ticki» in Büttenhart nicht tangiert wird. Der Abbau soll nur unter entsprechenden Auflagen für den Amphibienschutz (Erhalt des ortsfesten Objekts SH 70 und Erhaltung von vernetzten, temporären, durch den Abbau entstandenen Lehmlöcher) genehmigt werden.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Planungs- und Naturschutzamt, Raumplanung, Beckenstube 11, CH-8200 Schaffhausen, Tel. 052 632 73 23

­

Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 60

21. September 2021

2021-3040

Bundesamt für Raumentwicklung

BBl 2021 2143