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Genehmigung Richtplan Zürich, «Teilrevision 2016» Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 3. März 2021 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht vom 24. Februar 2021 des Bundesamtes für Raumentwicklung ARE wird die Teilrevision 2016 des Richtplans Kanton Zürich unter Vorbehalt der Ziffer 2 und mit dem Auftrag gemäss Ziffer 3 genehmigt.

2.

Das Genehmigungsverfahren wird in Bezug auf das Kapitel 5.7 «Abfall» mit Ausnahme der Festlegungen zu den Kompostier- und Vergärungsanlagen sistiert, bis die Beschwerden 1C_644/2019 und 1C_648/2019 vom Bundesgericht entschieden sein werden.

3.

Der Kanton Zürich wird aufgefordert, im Rahmen der nachgeordneten Planung sicherzustellen, dass betreffend die Gebietsplanung gemäss Kapitel 6.2.7 «ETH Hönggerberg, Zürich» die Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege des Bundesamtes für Kultur BAK einbezogen wird.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich, Tel. 043 259 30 22

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Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 465 06 22

11. März 2021

2021-0703

Bundesamt für Raumentwicklung

BBl 2021 491

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