BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Wiedererwägung betreffend die Verfügung des BAZL vom 16. Februar 2021 in Sachen temporäre Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz für Test- und Ausbildungsflüge im Hinblick auf die Einführung des Aufklärungsdrohnensystems 15 («ADS 15») der Schweizer Luftwaffe vom 20. April 2021

Verfügende Behörde:

Bundesamt für Zivilluftfahrt, 3003 Bern (BAZL)

Gegenstand:

Die Verfügung des BAZL vom 16. Februar 2021 für die temporäre Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz für Test- und Ausbildungsflüge im Hinblick auf die Einführung des ADS 15 der Schweizer Luftwaffe wird teilweise in Wiedererwägung gezogen. Die Verfügung wird teilweise geändert und deren Anhang 2 ersetzt.

Rechtliche Grundlage:

Gestützt auf die Artikel 8a und 40 des Luftfahrtgesetzes (LFG, SR 748.0) in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung über den Flugsicherungsdienst (VFSD, SR 748.132.1) legt das BAZL die Luftraumstruktur und die Luftraumklassen fest. Zur Wahrung der Flugsicherheit kann das BAZL gemäss Artikel 10a der Verordnung über die Verkehrsregeln für Luftfahrzeuge (VRV-L, SR 748.121.11) Flugbeschränkungs- und Gefahrengebiete festlegen. Flugbeschränkungsgebiete sind Lufträume von festgelegten Abmessungen über den Landgebieten oder den Hoheitsgewässern eines Staates, in welchen der Flug von Luftfahrzeugen durch bestimmte Bedingungen eingeschränkt ist.

Gemäss Artikel 8a Absatz 2 LFG haben Beschwerden gegen Verfügungen des BAZL zur Festlegung der Luftraumstruktur keine aufschiebende Wirkung.

Inhalt der Verfügung:

2021-1286

1. Ziffer 1 des Dispositivs der Verfügung vom 16. Februar 2021 betreffend die temporäre Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz für Test- und Ausbildungsflüge im Hinblick auf die Einführung des Aufklärungsdrohnensystems 15 («ADS 15») der Schweizer Luftwaffe wird teilweise in Wiedererwägung gezogen. Es wird der Anhang 2 der Verfügung vom

BBl 2021 895

BBl 2021 895

16. Februar 2021 durch den Anhang 2 der vorliegenden Wiedererwägungsverfügung ersetzt.

2. Das restliche Dispositiv der Verfügung vom 16. Februar 2021 bleibt unverändert in Kraft.

3. Es werden für die vorliegende Wiedererwägungsverfügung keine Gebühren gesprochen.

4. Diese Änderung der Koordinaten gilt mit Veröffentlichung im AIP ab 22. April 2021.

5. Diese Verfügung wird der Luftwaffe und der Skyguide eröffnet und eine Kopie davon allen, die im Verfahren im Hinblick auf die Verfügung vom 16. Februar 2021 beteiligt waren, zugestellt.

Adressatenkreis:

Die vorliegende, temporäre Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz richtet sich an alle Personen, die den fraglichen Luftraum in irgendeiner Form nutzen oder die Tätigkeiten nachgehen, welche Auswirkungen auf diesen Luftraum und dadurch auf die Sicherheit des Flugverkehrs haben können.

Öffentliche Auflage:

Diese Verfügung wird den Luftraumnutzern durch Publikation im Bundesblatt in deutscher, französischer und italienischer Sprache eröffnet. Die Verfügung kann telefonisch unter der Nummer 058 467 40 53 beim BAZL, Abteilung Sicherheit Infrastruktur, angefordert werden.

Rechtsmittel:

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführenden zu enthalten.

Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführenden sie in Händen haben. Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

27. April 2021

Bundesamt für Zivilluftfahrt Der Direktor: Christian Hegner

2/4

BBl 2021 895

Anhang 2 zur Wiedererwägungsverfügung vom 20. April 2021 betreffend die Verfügung des BAZL vom 16. Februar 2021 für die temporäre Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz für Test- und Ausbildungsflüge im Hinblick auf die Einführung des «ADS 15» der Schweizer Luftwaffe 1

"LS-R15" Entlebuch

The area bounded by the following coordinates (WGS84): 47 02 03 N / 008 11 36 E 46 59 27 N / 008 08 05 E 46 56 52 N / 008 04 35 E 46 53 30 N / 008 00 01 E 46 57 53 N / 007 51 39 E 47 02 29 N / 008 00 10 E 47 04 58 N / 008 07 41 E 47 02 17 N / 008 11 09 E 47 02 03 N / 008 11 36 E

Lower Limit: 5500ft AMSL or 1000ft AGL whichever is higher Upper Limit: FL100

3/4

BBl 2021 895

4/4