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Beschluss über die Zuteilung der Leistungsaufträge im Bereich der hochspezialisierten Medizin (HSM): Cochlea-Implantate vom 4. März 2021

Das Beschlussorgan der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (HSM-Beschlussorgan) hat nach Einsichtnahme in den Antrag des HSMFachorgans an seiner Sitzung vom 4. März 2021 gestützt auf Artikel 39 Absatz 2bis des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) sowie Artikel 3 Absätze 3­5 der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) beschlossen: 1. Zuteilung Mit Beschluss vom 28. November 2019, publiziert am 17. Dezember 2019, wurden die Cochlea-Implantate der hochspezialisierten Medizin zugeordnet. Die Leistungsvergabe in diesem Bereich erfolgt an folgende Zentren: ­

Inselgruppe AG, Inselspital Universitätsspital Bern

­

Universitätsspital Basel

­

Les hôpitaux universitaires de Genève

­

Luzerner Kantonsspital, Luzern

­

Universitätsspital Zürich

Der Beschluss ist Bestandteil der gemeinsamen Spitalliste der Vereinbarungskantone gemäss Artikel 39 KVG in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 4 IVHSM.

2. Anforderungen Die vorgenannten Zentren haben für den Erhalt eines Leistungsauftrages bereichsspezifische Anforderungen zu erfüllen, welche durch das HSM-Fachorgan basierend auf den Planungskriterien der IVHSM sowie den Kriterien der Versorgungsplanung gemäss KVG und KVV definiert wurden (siehe Anlage I).

Die Anforderungen sind kumulativ über die gesamte Dauer des Leistungsauftrags einzuhalten. Die Nichteinhaltung kann zum Entzug des Leistungsauftrags führen.

3. Auflagen Die vorgenannten Zentren haben während der Laufzeit der HSM-Leistungsaufträge folgende Auflagen zu erfüllen:

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a)

Übernahme der Versorgungsaufgaben und Einhaltung der damit verbundenen Anforderungen.

b)

Umgehende Offenlegung allfälliger Abweichungen von den Qualitätsanforderungen sowie strukturelle und personelle Änderungen, welche die Qualitätssicherung beeinflussen (bspw. Umstrukturierungen der Klinik, Vakanzen der Klinikdirektion oder in der ärztlichen sowie pflegerischen Leitung).

c)

Jährliche Einreichung der im Rahmen des HSM-Minimaldatensatzes (siehe Anlage II) erhobenen Daten zur Prozess- und Ergebnisqualität inkl. der Fallzahlen. Die Zentren reichen die standardisierten, direkt vergleichbaren Daten beim HSM-Projektsekretariat koordiniert ein und bestimmen zu diesem Zweck eine verantwortliche Person.

d)

Berichterstattung zu Lehre, Weiterbildung und Forschung zwei und fünf Jahre nach Leistungszuteilung.

e)

Einheitliche Erhebung und Übermittlung der Angaben des Minimalen Datensatzes (siehe Anlage II) an das Schweizerische Cochlea-Implantat Register für jede HSM-Patientin und jeden HSM-Patienten.

f)

Übernahme der Betriebskosten des Schweizerischen Cochlea-Implantat Registers gemeinsam mit den weiteren HSM-Zentren.

g)

Regelmässige unabhängige Auditierung der Registerdaten zwecks Qualitätssicherung und Übernahme der daraus entstehenden Kosten.

h)

Mitwirkungspflicht bei der Einhaltung der Auflagen und Anforderungen sowie bei der Überprüfung der Einhaltung derselben.

Die Auflagen sind kumulativ über die gesamte Dauer des Leistungsauftrags einzuhalten. Die Nichteinhaltung kann zum Entzug des Leistungsauftrags führen.

4. Befristung Die Zuteilungsentscheide sind bis zum 31. Mai 2027 befristet.

5. Begründung Für die Begründung der Leistungszuteilung wird auf den Schlussbericht «Reevaluation ­ Cochlea-Implantate, Erläuternder Bericht für die Leistungszuteilung» vom 4. März 2021 verwiesen.

6. Inkrafttreten Der vorliegende Entscheid tritt am 1. Juni 2021 in Kraft.

7. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen ab Datum der Publikation im Bundesblatt beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden (Art. 90a Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 18. März 2008 über die Krankenversicherung in Verbindung mit Art. 12 der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin).

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Mitteilung und Publikation Der Schlussbericht «Reevaluation ­ Cochlea-Implantate, Erläuternder Bericht für die Leistungszuteilung» vom 4. März 2021 kann auf der Webseite der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren eingesehen werden (www.gdk-cds.ch).

Dieser Beschluss wird im Bundesblatt publiziert.

16. März 2021

Für das HSM-Beschlussorgan Der Präsident: Mauro Poggia

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Anlage I zum Beschluss über die Zuteilung der Leistungsaufträge im Bereich der hochspezialisierten Medizin (HSM): Cochlea-Implantate

Bereichsspezifische Qualitätsanforderungen an Leistungserbringer Mindestfallzahlen Mindestens 10 Cochlea-Implantationen pro Jahr und Zentrum.

Strukturqualität Folgende Fachpersonen stehen im Haus zur Verfügung: ­

HNO-Fachärztin/HNO-Facharzt

­

Diplomingenieurin/Diplomingenieur oder Physikerin/ Physiker mit audiologischer Erfahrung

­

Audiometristin/Audiometrist

­

Pädaudiologin/Pädaudiologe

­

Logopädin/Logopäde

­

Prozessqualität

Folgende vertraglich verpflichtete Fachpersonen müssen konsiliarisch hinzugezogen werden können: ­

Humangenetikerin/Humangenetiker

­

Audioagogin/Audioagoge

­

Anästhesistin/Anästhesist

­

Neurologin/Neurologe

­

Ophthalmologin/Ophthalmologe

­

Internistin/Internist

­

Pädiaterin/Pädiater

­

Radiologin/Radiologe/Neuroradiologin/Neuroradiologe

­

Psychologin/Psychologe

­

Audiologin/Audiologe und Audiopädagogin/Audiopädagoge

­

Hörgeräteakustikerin/Hörgeräteakustiker

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Vertraglich geregelte Zusammenarbeit mit Hörakustikerinnen oder Hörakustikern unter Obliegen der Verantwortung der Folgeversorgung beim zuständigen Zentrum, die folgende Kriterien erfüllen: ­

Regelmässige Weiterbildung in der Implantattechnologie;

­

Affiliation muss an ein Akustikinstitut und an eine bekannte Akustikerin oder einen bekannten Akustiker gebunden sein;

­

Jährliche Bestätigung der Fortbildung/Schulung/ Kurs- oder Kongressbesuche zuhanden der CI-Klinik.

Speziell für Kinder: ­

Langjährige Tätigkeit als Pädakustikerin oder Pädakustiker bei Nachsorge;

­

Betreuung einer Kohorte von mind. 30 Kindern jährlich aller Altersklassen mit Hörgeräten und/oder Implantaten.

Folgende räumliche Ausstattung steht im Haus zur Verfügung: ­

Audiologie-Kabinen mit Möglichkeit der Freifeldmessung auch bei Kindern

­

Raum für Anpassung und technische Betreuung

­

Therapieraum

­

Besprechungsraum

Lehre, Weiterbildung und Forschung


Aktive Teilnahme an Forschung und Entwicklung im Bereich Cochlea-Implantate sowie Engagement in Weiterbildung am Standort der Leistungserbringung für die nachhaltige Sicherung der fachärztlichen Kompetenten.



Erfüllung der Anforderungen des HSM-Fachorgans an die Lehre, Weiterbildung und Forschung vom 12. März 2018 (siehe Anlage III).

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Anlage II zum Beschluss über die Zuteilung der Leistungsaufträge im Bereich der hochspezialisierten Medizin (HSM): Cochlea-Implantate

Minimaler Datensatz für die Berichterstattung an die IVHSM-Organe Die folgenden Daten aller Schweizer Zentren müssen koordiniert von einer verantwortlichen Person beim HSM-Projektsekretariat eingereicht werden.

Anzahl Implantationen aufgeschlüsselt nach Zentrum und: ­

Geschlecht der Patientin oder des Patienten

­

Seite der Implantation (Rechts/Links)

­

Altersgruppe (0-3 J, 3-12J, 12-18J, 18-65J, 65-99J)

­

Muttersprache der Patientin oder des Patienten

­

Anzahl Reimplantationen aufgeschlüsselt nach Zentrum und:

­

Grund der Reimplantation

­

Reimplantations-Intervall

­

Anzahl bilaterale Implantation aufgeschlüsselt nach Zentrum und:

­

Intervall und Altersgruppe (0-3 J, 3-12J, 12-18J, 18-65J, 65-99J)

­

Anzahl Komplikationen aufgeschlüsselt nach Zentrum und im Verhältnis zum internationalen Standard

Objektive Testergebnisse: Erwachsene: ­

Freiburger-Test aufgeschlüsselt nach Zentrum

­

VO8 Test C12 Test

Kinder: ­

CAP (Hearing Age)

­

SIR (Hearing Age)

­

LittlEars (Hearing Age)

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Anlage III zum Beschluss über die Zuteilung der Leistungsaufträge im Bereich der hochspezialisierten Medizin (HSM): Cochlea-Implantate

Evaluationsschema der Anforderungen an die Lehre, Weiterbildung und Forschung 1

Ausbildung

Keine Unterassistierenden oder Studierenden in Ausbildung im HSM-Bereich

0 Punkte

Mindestens eine Unterassistentin/ ein Unterassistent 1 Punkt oder eine Studentin/ ein Student in strukturiertem Curriculum pro Semester im HSM-Bereich 2

3

4

Weiterbildung Keine Anwärterinnen oder Anwärter auf Facharzt- oder Schwerpunkttitel in Weiterbildung im HSM-Bereich

Klinische Forschung

0 Punkte

Mindestens eine Weiterbildungsstelle im HSM-Bereich nachweislich lückenlos besetzt

1 Punkt

Keine klinische Forschung im HSM-Bereich

0 Punkte

Minimale klinische Forschung im HSM-Bereich (Beteiligung an Multizenterstudie und mind. eine Study Nurse angestellt)

1 Punkt

Klinische Forschung im HSM-Bereich (Hauptleitung einer Multizenterstudie)

2 Punkte

Publikationen Keine in Pubmed gelistete Publikation im (peer-revie- HSM-Bereich wed) Eine, in Pubmed gelistete Publikation im HSM-Bereich pro Jahr (Mitglied des Teams ist Erst-, Zweit- oder Letztautor/in) Mehr als eine, in Pubmed gelistete Publikation im HSM-Bereich pro Jahr (Mitglied des Teams ist Erst-, Zweit- oder Letztautor/in)

0 Punkte 1 Punkt

2 Punkte

Das Kriterium «Aktive Beteiligung an Lehre, Weiterbildung und Forschung» gilt als erfüllt, wenn mindestens vier von maximal sechs möglichen Punkten erreicht werden.

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