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Genehmigung der Anpassung der Koordinationsblätter C.10, D.6 und E.9 des Richtplans des Kantons Wallis Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 13. Januar 2021 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 11. Januar 2021 wird die Anpassung des Richtplans des Kantons Wallis bezüglich der Koordinationsblätter C.10 Standplätze für Fahrende, D.6 Seilbahninfrastrukturen des öffentlichen Verkehrs und E.9 Deponien mit den Aufträgen gemäss der nachfolgenden Ziffern 2 bis 4 genehmigt.

2.

Im Rahmen der nachgeordneten Planung des Projekts Durchgangsplatz Martigny (Indivis) wird der Kanton Wallis aufgefordert darauf zu achten, dass die beanspruchten Fruchtfolgeflächen vollständig durch eine Fläche kompensiert werden, die den geforderten Qualitätskriterien entspricht.

3.

Im Rahmen der nachgeordneten Planung des Projekts Seilbahnverbindung Fiesch ­ Bellwald wird der Kanton aufgefordert die Schutzanliegen des Wildtierkorridors von überregionaler Bedeutung VS-69a vertieft zu prüfen.

4.

Im Rahmen der nachgeordneten Planung des Projekts Deponie Châtelet (PortValais) wird der Kanton aufgefordert einen angemessenen Unterhalt der Amphibienlaichgebiete sowohl während der Sanierung und des Betriebs der Deponie als auch nach der Wiederherstellung des Standorts sicherzustellen. Der Schutz des Objekts Nr. 120 des Bundesinventars der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung sollte bei der Anpassung des Zonennutzungsplans im Vorgriff auf die Stilllegung und Sanierung der Deponie und gemäss den Bestimmungen des Koordinationsblattes E.9 ausreichend sichergestellt werden.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Dienststelle für Raumentwicklung des Kantons Wallis, avenue du Midi 18, 1951 Sitten, Tel. 027 606 32 51

­

Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 50 92

2. Februar 2021

2021­0238

Bundesamt für Raumentwicklung

BBl 2021 148

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