1021

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Erd-, Maurer-, Steinhauer-, Zimmer-, Dachdecker-, Spengler-, Schreiner-, Glaser-, Parkett-, Schlosser-, Maler- und Tapeziererarbeiten für ein Zollgebäude in Thayngen werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im Zollbureau Thayngen zur Einsicht aufgelegt. Den 19. März wird ein Beamter der unterzeichneten Direktion daselbst anwesend sein, um den Konkurrenten allfällig gewünschte weitere Auskunft zu erteilen.

Übernahmsofferten sind der Direktion der eidgenössischen Bauten verschlossen und unter der Aufschrift: ,,Angebot für Zollbaute Thayngen" bis und mit dem 25. März nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 13. März 1895.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Stelle-Ausschreibung.

Die durch Tod erledigte Stelle eines Kanzlisten der Bundeskanzlei wird anmit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben. Kenntnis des Deutschen und Französischen, sowie gute Handschrift sind unerläßlich; Kenntnis des Italienischen ist erwünscht. Die Besoldnng beträgt Fr. 3200 im Maximura.

Anmeldungen sind bis und mit 80. März nächthin der Bundeskanzlei einzureichen.

B e r n , den 11. März 1895.

Schweiz. Bundeskanzlei.

1022

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Instruktors II. Klasse der Artillerie wird anmit zur Wiederbesetznng ausgeschrieben.

Bewerber für dieselbe haben ihre Anmeldungen dem unterzeichneten Departements bis zum 81. dies schriftlich einzureichen.

B e r n , den 15. März 1895.

Eidg. Militärdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Beförderung des bisherigen Inhabers ist die Stelle eines Chefs des Verpflegungs- und Magazinbureaus des eidgenossischen Oberkriegskommissarlates neu zu besetzen, und es wird dieselbe hiermit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Jahresbesoldung Fr. 4500--5000.

Bewerber um diese Stelle haben sich bis zum 80. März laufenden Jahres schriftlich beim unterzeichneten Departement anzumelden.

B e r n , den 12. März 1895.

Schweiz. Militärdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Todesfall wird die Stelle eines eidgenössischen Wertschriftenverwalters zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Bewerber um diese mit Pr. 6--7000 jährlich besoldete Stelle, deren Obliegenheiten in der bundesrätlichen Verordnung vom 25. Januar 1895 (A. S. n. F. XV, 5) enthalten sind, wollen ihre Anmeldung unter Ausweis über ihre Befähignng bis Ende dieses Monats dem unterzeichneten Departement einreichen. .

Die Amtsbürgschaft beträgt Pr. 20,000.

B e r n , den 16. März 1895.

Eidg. Finanzdepartement: Häuser.

1023

Ausschreibuna von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gnte Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angehen.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Contrôleur beim Hauptzollamt Locamo. Anmeldung bis zum 30. März nächsthin bei der Zolldirektion in Lugano.

2) Einnehmer beim schweizerischen Nebenzollamt Maccagno (Italien).

Anmeldung bis zum 30. März nächsthin hei der Zolldirektion in Lugano.

3) Einnehmer heim Nebenzollamt Cierfs (Granbünden). Anmeldung bis zum 30. März nächsthin bei der Zolldirektion in Chur.

4) Postcommis in Basel. Anmeldung bis zum 2. April 1895 bei der Kreispostdirektion in Basel.

5) Briefträger in Stans. Anmeldung bis zum 2. April 1895 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

6) Bureaudiener beim Hauptpostbnreau Zürich.

Anmeldung bis 2. April 1895 bei der Kreispostdirektion in 7) Posthalter und Briefträger in Zürich.

Russikon (Zürich).

8) Briefträger in Dübendorf (Zürich).

1) Einnehmer beim Nebenzollamt Rüdlingen (Schaffhansen). Anmeldungbis zum 23. März 1895 bei der Zolldirektion in Schaffhausen.

2) Postcommis in Genf. Anmeldung bis zum 26. März 1895 bei der Kreispostdirektion in Genf.

3) Postcommis in Lausanne.

Anmeldung bis zum 26. März 4) Posthalter in Leuk-Bad (Walli 1895 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

5) Posthalter in Oron (Waadt).

6) Briefträger in Menzingen (Zug), Anmeldung bis zum 26. März 1895 bei der Kreispostdirektion in Züric 7) Briefträger und Briefkastenleerer Anmeldung bis zum 26. März in Bellinzona.

1895 bei der Kreispostdirektion in 8) Postablagehalter, Briefträger und Bellinzona.

Bote in Pollegio (Tessin).

9) Telegraphist in Beckenried (Unterwaiden). Jahresgehalt Fr. 300, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 23. März 1895 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

1 (m 10) Telegraphist und Telephonist in Stäfa (Zürich). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision i'ür den Telegraphen- und Fr. 260 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 23. März 1895 bei der Telegrapheninspektion in Zu)ich.

Öffentliche gerichtliche Aufforderung.

Auf Verlangen von Herrn Fürsprech Dr. Stadiin in Zug, namens A n ton K l a u s e n e r , Kaminfeger und Dachdecker von Zug, und in Anwendung von Art. 46, litt, d, des Bundesgesetzes betreffend die Feststellung und Beurkundung des Civilstandes und die Ehe vom 24. Christmonat 1874, wird die unbekannt abwesende Ehefrau des Genannten, L o u i s e , geb. W e b e r , T o c h t e r des S c h m i e d A l o i s W e b e r sei. von S c h w y z , welche schon mehrere Jahre landesabwesend ist, gerichtlich aufgefordert, innert der Frist von sechs Monaten, von der ersten Publikation im Zuger Amtsblatt an, zu ihrem genannten Ehemanne zurückzukehren, widrigenfalls letzterer unter Berufung auf den Scheidungsgrund des gedachten Artikels, litt, d, die Ehescheidungsklage einzuleiten sich veranlaßt sehen würde.

Z u g , den 15. Februar 1895.

{8/3}

Auftrags des Kantonsgerichtspräsidenten: Für die Gerichtskanzlei: Carl Stadier, Gerichtsschreiber.

Bedeutende Preisermässigung,

Volkswirtschafts eilSchweiz.gcteiz.

(Urproduktion, Handel, Industrie, Verkehr etc.)

Herausgegeben und redigiert von A. Furrer, unter Mitwirkung von Fachkundigen in und ausser der Bundesverwaltung.

3 Bände (156 Bogen gr.-8°) statt Fr. 62 broschiert in 3 soliden Glanzleinwandbänden zu Fr. 25, ia feinen Halblederbänden statt Fr. 70 Fr. 30.

Verlag von Schmid, Francke & Co. in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

Bern, den 20. März 1895.

% 12.

L Allgemeines.

115. (12/95) Umrechnung der österreichischen Gulden- in Frankenwährung.

Laut Mitteilung der Verwaltung der Vereinigten Schweizerbahnen ist das Wertverhältnis der österreichischen Guldenwährung zur Frankenwährung für die österreichisch-schweizerischen Grenzstationen vom 12. März 1895 an bis auf weiteres festgesetzt worden zn: l fl. österr. W. = 2,0308 Pranken.

146. (12/95) Umrechnung der Mark- in Frankenwährung.

Laut Mitteilung der Verwaltung der schweizerischen Nordostbahn und der Generaldirektion der großherzoglich badischen Staatsbahnen ist das Wertverhältnis der Frankenwährung zur deutschen Markwährung und umgekehrt für die deutsch-schweizerischen Grenzstationen und die Stationen der badischen Staatseisenbahnen auf Schweizergebiet vom 20. März 1895 an wie folgt festgesetzt worden: l Mark = 123,76 Centimes, l Pranken = 80,8 Pfennige.

79

II. Réglemente und Tarifvorschriften.

A. Schweizerischer Verkehr.

147. ( 12 /95) Allgemeine Tarifvorschriften nebst Güterklassifikation der schweig. Eisenbahnen, vom i. Januar 1895.

Berichtigungen.

Im französischen Texte der Tarifvorschriften sind folgende Berichtigungen vorzunehmen: Unrichtig.

Richtig.

Auf Seite 25, Art. 18, dritte Zeile . . .

par kilomètre et par kilomètre de tarif et Auf Seite 26, Art. 21, Position 18 ...

déchets de laine lavée déchets de laine lavés Auf Seite 28, Art. 25, sieben te u. achte Zeile du nom et de la marque du nom ou de la marque Auf Seite 29, Art. 31, fünfte Zeile . . .

réservoirs wagons-réservoirs Luzern, den 18. März 1895.

Direktion der Gotthardbahn, als Präsidialverwaltung des Schweiz. Eisenbahnverbandes.

C. Transitverkehr.

12

148. ( /95) Reglementarische Bestimmungen für den italienischenglischen Güterverkehr.

Mit dem 1. April 1895 tritt für den italienisch-englischen Güterverkehr ein besonderes Reglement in Kraft, welches zum Preise von Fr. 1. 25 bei der Drucksachenkontrolle der elsaß-lothringischen Bahnen in Straßburg, sowie hei der Güterexpedition dieser Verwaltung in Basel bezogen werden kann.

Luzern, den 18. März 1895.

Direktion der Gotthardbahn.

III. Personen- and Gepäckverkenr.

A. Schweizerischer Verkehr.

149. (12/95) Interner Personentarif der schweizerischere- Dampfbootgesellschaft für den Untersee und Rhein.

"Wir bringen zur Kenntnis, daß auf 1. April 1895 ein neuer Tarif für die Beförderung von Personen zwischen uasern Dampfbootstationen in Kraft tritt.

Schaffhausen, den 16. März 1895.

Direktion der Schweiz. Dampfbootgesellschaft für den Untersee und Rhein.

80

12/95)

150. (

B. Verkehr mit dem Auslande.

Personen- und Gepäckverkehr PLM -- Schweiz.

Direkte Abfertigung mit Bouveret.

Auf 1. April 1895 treten für die Beförderung von Personen, Gepäck und Hunden zwischen Bouveret und sämtlichen P L M-Stationen direkte Taxen in Kraft.

Bern, den 14. März 1895.

Direktion der Jura-Siniplon-Bahn.

IV, Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

151. (12/95) Interner Gütertarif der schweizerischen Dampfbootgesellschaft für den Untersee und Rhein.

Wir bringen zur Kenntnis, daß mit 1. April 1895 ein neuer Tarif für die Beförderung von Gütern zwischen unsern Dampfbootstationen in Kraft tritt mit dem Vorbehalte, daß diejenigen Taxen des frühern Tarifs, für welche der neue Tarif Erhöhungen enthält, noch bis 15. Mai 1895 Gültigkeit haben.

Schaffhausen, den 16. März 1895.

Direktion der Schweiz. Dampf bootgesellschaft für den Untersee nnd Rhein.

152. (12/96) Interner Gütertarif der Eisenbahn Yverdon-Ste-Croix, vom 27. November 1893. Nachtrag H.

Am 15. April 1895 tritt zum obgenannten Tarif der Nachtrag II in Kraft. Derselbe enthält einen Ausnahmetarif für den Transport von Milch im Abonnement.

Bern, den 14. März 1895.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

153. (12/95) Gütertarif N 0 B -- V S B, vom i. November 1888.

Nachtrag VIII.

Mit dem Tage der Eröffnung des durchgehenden Betriebs der Linie Etzweilen-Schaffhausen (voraussichtlich 1. April 1895) tritt zum Gütertarif N 0 B -- V S B, vom 1. November 1888, ein Nachtrag VIII in Kraft, enthaltend Distanzen nnd Taxen für die Stationen Dießenhofen, Feuerthalen, Schlatt nnd Schlattingen, sowie einige anderweitige Ändernngen zum Tarif.

Exemplare des Nachtrags können vom 30. März 1895 an bei den beteiligten Verwaltungen zum Preise von 25 Cts. per Stück bezogen werden.

Zürich, den 19. März 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Sl

154. (12/95) Gütertarif ASB -- NOB und V S B, vom 4. Juni 1890.

Nachtrag VI.

Mit 5. April 1895 tritt zum Gütertarif A S B -- N 0 B und V S B, vom 1. Juni 1890, ein Nachtrag VI in Kraft. Derselbe enthält außer diversen Änderungen Distanzen und Taxen mit den Stationen der Linie EtzweilenSchaffhausen.

Exemplare dieses Nachtrages können bei den beteiligten Verwaltungen direkt oder durch Vermittlung der Stationen bezogen werden.

Basel, den 18. März 1895.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

155. ( 12 /95) Gütertarif GB -- S 0 B, N 0 B, TTB und VSB, vom i. Marsi 4893. Nachtrag IV.

Am Tage der Eröffnung des durchgehenden Betriebs der Linie EtzweilenSchaffhausen tritt zu obbenanntem Tarif ein Nachtrag IV in Kraft, welcher direkt bei unserem kommerziellen Bureau oder durch diesseitige Stationen gratis bezogen werden kann.

Luzern, den 18. März 1895.

Direktion der Gotthardbahn.

156. (12/95) Gütertarif Basel S C B -- Ostschweiz, vom 4. August 4892. Nachtrag IV.

Mit Eröffnung des durchgehenden Betriebs der Linie Etzweilen-Schaffhausen tritt zum Gütertarif Basel S C B -- Ostschweiz ein Nachtrag IV mit Taxen für die Stationen der neuen Linie und Taxänderungen in Kraft.

Derselbe kann bei unserm Gütertarifbureau und unsern Stationen unentgeltlich bezogen werden.

Zürich, den 19. März 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

157. (12/95) Gütertarife J S, B R und R V T -- schweizerische Bahnen; Heft IX, Verkehr mit der schweizerischen Nordostbahn, vom 4. Februar 4892. Nachtrag V.

Am Tage der vollständigen Betriebseröffnung der Linie EtzweilenSchaffhausen tritt zum obenbezeichneten Tarif ein Nachtrag V in Kraft.

In demselben sind hauptsächlich Distanzen und Prachtsätze für den Verkehr mit den Stationen der genannten Linie, sowie die durch deren Eröffnung bedingten Taxänderungen enthalten.

Exemplare des Nachtrages können zum Preise von 50 Cts. direkt oder durch Vermittlung der Stationen bei den beteiligten Verwaltungen bezogen werden.

Bern, den 19. März 1895.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.

82

B. Verkehr mit dem Auslande.

12/95)

158. ( Teil H, Heft I A und l B der südwestdeutsch-schweizerischen Verbandsgütertarife, vom i. September 4892.

Nachträge.

Mit 1. April 1895 tritt zu Heft I A ein Nachtrag V und zu Heft I B ein Nachtrag IV in Kraft, welche Änderungen und Ergänzungen der Haupttarife, sowie der seither erschienenen Nachträge enthalten.

Basel, den 19. März 1895.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

159. (12/95) Heft IIF der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife, vom i. August 4885. Änderung.

Mit 1. April 1895 tritt zu obgenanntem Tarifheft ein Nachtrag VII in Kraft, enthaltend die Bezeichnung der neuen preußischen Eisenhahnbezirke, an welche die bisher der Eisenbahndirektion Köln, linksrheinische, unterstellten Stationen dieses Tarifheftes .mit genanntem Tage übergehen.

Zürich, den 19. März 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

( 12 /95) Norddeutsch-schweizerischer Güterverkehr; Teil H, Heft 7 (Ausnahmetarif für Zucker).

Auf 5. April 1895 tritt das Heft 7 des Teiles II der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife in Kraft, enthaltend einen Ausnahmetarif für Farinzucker, raffinierten und krystallisierten Zucker zwischen Stationen der Eisenbahndirektionsbezirke Altona, Berlin, Breslau, Erfurt, Hannover, Köln (linksrh.

und rechtsrh.) und Magdeburg einerseits und Stationen schweizerischer Eisenbahnen anderseits.

Der Verkaufspreis des Tarifs beträgt 75 Cts. pro Exemplar.

Zürich, den 16. März 1895.

Namens der Verwaltungen des norddeutsch-schweizer. Verbandes: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

160.

161. (12/95) Sächsisch-schweizerischer Güterverkehr.

Mit sofortiger Gültigkeit treten für die Beförderung von Wollgarn folgende Taxen in Kraft: Eilgut

Stückgut

Wagenladungen7

Centimes pro 100 kg.

Derendingen -- Reichenbach i./V. . . 21.77 1092 673 Zürich, den 19. März 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

83

162. (12/95) Ausnahmetarif für Lebensrnittel in Wagenladungen Italien -- Schweiz via Gotthard, vom, i. April 4888.

Verlängerung der Gültigkeitsdauer.

Der vorbezeichnete Ausnahmetarif, welcher gemäß Publikation 756 in Nr. 51 dieses Blattes, vom 19. Dezember 1894, auf den 31. März 1895 gekündigt ist, bleibt bis auf weiteres in Kraft.

Luzern, den 18. März 1895.

Direktion der Gotthardbahn.

( 12 /96) Eilguttarif für Lebensmittel Schweiz -- Paris via Basel-Delle und Basel-Altmünsterol, vom i. April 189%.

Ergänzung.

Mit Wirkung vom 15. April 1895 an wird die Station St. Margrethen (V S B) mit nachstehenden Distanzen nnd Taxen in den oben bezeichneten Tarif aufgenommen: Petit Croix Delle frontière frontière 163.

Km.

St. Margrethen 257 Bern, den 19. März 1895.

Taxe per Tonne.

Km.

Taie per Tonne.

Fr. 70. 70

267

Fr. 68. 80

Direktion der Jnra-Sünplon-Bahn.

C. Transitverkehr.

164. (12/95) Teil Ha, Heft 2, der österreichisch-ungarisch-französischen Gütertarife, vom 15. November 1890. Ergänzung des Ausnahmetarifs Nr. 22 für Mineralwasser.

Mit 1. April 1895 wird die Station Budaörs der ungarischen Staatsbahnen mit den für Budapest-Kelenföld gültigen. Taxen in den obgenannten Ausnahmetarif Nr. 22 (Mineralwasser) einbezogen.

Zürich, den 19. März 1895.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

165. (12/95) Ausnahmetarif für Lebensrmittel aus Italien nach Deutschland.

Neuauflage.

Am 1. April 1895 tritt ein neuer Ansnahmetarif für die beschleunigte Beförderung von Lebensmitteln in vollen Wagenladungen aus Italien nach Deutschland via Gotthard etc. in Kraft. Exemplare dieses Ausnahmetarifes können zum Preise von Fr. l bei der Drucksachenkontrolle der elsaß-lothringischen Bahnen in Straßburg und bei der Güterexpedition dieser Bahnen in Basel bezogen werden.

Luzern, den 18. März 1895.

Direktion der Gotthardbahn.

84

166.

(12/95) Ausnahmetarif für Lebensmittel aus Italien nach Belgien und den Niederlanden. Neuauflage,

Am 1. April 1895 tritt ein neuer Ausnahmetarif für die beschleunigte Beförderung von Lebensmitteln in vollen Wagenladungen aus Italien nach Belgien und den Niederlanden via Gotthard in Kraft. Exemplare dieses Ausnahmetarifes können zum Preise von Fr. l bei der Drucksachenkontrolle der elsaß-lothringischen Bahnen in Straßburg und bei der Güterexpedition dieser Bahnen in Basel bezogen werden.

Luzern, den 18. März 1895.

Direktion der Gotthardbahn.

167. (12/95) Belgisch-italienischer Gütertarif, vom i. April 1891.

Ergänzung.

Am 1. April 1895 wird die Station Bergamo mit dem Schnittsatz von Fr. 7. 93 pro 1000 kg. bis Chiasso transit in den Ausnahmetarif Nr. 13 für Garne von Hanf, Phormium, Flachs, Aloe, Jute, Nessel oder Werg aufgenommen.

Luzern, den 19. März 1895.

Direktion der Gotthardbahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

168. (12/95) Rheinisch-westfälisch-südwestdeutscher Gütertarif Teil II. Nachtrag III.

Am 15. März 1895 tritt zum rheinisch-westfälisch-südwestdeutschen Gütertarif, Teil II, vom 1. Januar 1893, Nachtrag III in Kraft. Gratis.

Straßburg, den 13. März 1895.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

169.

(12/95) Rheinisch-westfälisch-südwestdeutsche Teil II, Hefte 4--4. Nachträge.

Gütertarife.

Zum Tarifheft Teil II für den rheinisch-westfälisch-südwestdeutschen Verband, zu den rheinisch-westfälisch-badischen Tarifheften Nr. l--4, sowie zu dem rheinisch-westfälisch-badischen Kohlentarif sind mit Gültigkeit vom 15. März 1895 Nachträge, neben Ergänzungen und Berichtigungen Tarifkilometer und Frachtsätze für die neu aufgenommenen Stationen der Mannheim-"Weinheim-Heidelberg-Mannheimer Nebenbahn und der Kaiserstuhlbahn, sowie für die diesseitige Station Obertsroth enthaltend, ausgegeben worden.

Karlsruhe, den 12. März 1895.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

85

( 12 /95) Ausnahmetarif für die Beförderung von Zucker aller Art nach Basel (Reichsbahn) eur Ausfuhr nach der Schwein.

Mit Gültigkeit vom 10. März 1895 ist die Station Soest des Direktionsbezirks Hannover in den Ausnahmetarif vom 20. Februar 1895 für die Beförderung von Zucker aller Art nach Basel (Reichsbahn) zur Ausfuhr nach der Schweiz aufgenommen. Der Prachtsatz Soest-Basel (Reichsbahn) beträgt für 100 kg. M. 2,72 (bei 5 t. Sendungen) und M. 1,86 (bei 10 t. Sendungen).

Straßbug, den 9. März 1895.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

170.

171. (12/95) Saarkohlentarife Nr. 5 und 6. Nachträge.

Zu den Saarkohlentarifen Nr. 5 und 6 sind mit Gültigkeit vom 15. März 1895 Nachträge, neben Ergänzungen und Berichtigungen, Entfernungen und Frachtsätze für die neu aufgenommenen Stationen Hilpertsau, Obertsroth und Weißenbach der badischen Staatsbahnen, sowie für die Statiouen der Kaiserstuhlbahn enthaltend, ausgegeben worden.

Karlsruhe, den 12. März 1895.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

(12/95) Ausnahmetarife für die direkte Beförderung von Gütern von deutschen und niederländischen Stationen nach Eydtkuhnen transit, Prostken transit, Illowo transit und Alexandrowo transit eur Ausfuhr nach Rußland.

An Stelle der Ausnahmetarife für die direkte Beförderung von Gütern von deutschen und niederländischen Stationen nach Eydtkuhnen und Grajewo, vom 1. Januar 1891 (Auszug für Elsaß-Lothringen vom 1. Dezember 1891), ist am 1. Januar 1895 ein gleicher Tarif nach Eydtkuhnen transit, Prostken transit, Illowo transit und Alexandrowo transit zur Ausfuhr nach Kußland in Kraft getreten (Auszug tur die elsass-lothringischen Stationen l M.).

Straßburg, den 6. März 1895.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringon.

172.

Ausnahmetaxen.

173.

12/95)

(

Ermäßigte Frachtsätze für Düngemittel im Binnenverkehr der badischen Staatsbahnen.

Im Binnenverkehr der badischen Staatsbahnen werden in der Zeit vom 14. März 1895 bis 1. Mai 1897 die für Düngemittel in Wagenladungen bestehenden Frachtsätze des Specialtarifs III und der Ausnahmetarifs um 20 (zwanzig) Prozent erniedrigt.

86

Die Ermäßigung wird mit wenigen Ausnahmen gleich bei der Abfertigung gewährt.

Wegen Einführung einer gleichen Maßnahme im Verkehre mit den übrigen deutschen Bahnen bleibt weitere Bekanntgabe vorbehalten.

Nähere Auskunft erteilen die Güterabfertignngsstellen nnd das diesseitige Gütertarif bureau.

Karlsruhe, den 15. März 1895.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 15. März 1895: 1. Interner Personentarif der Schweiz. Dampfbootgesellschaft für den Untersee und Rhein.

2. Interner Gütertarif der Schweiz. Dampfbootgesellschaft für den Untersee und Rhein, unter Vorbehalt.

Genehmigt am 16. März 1895: 1. Nachtrag V zum Heft I A des Teiles II der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife, enthaltend in Hauptsache einen neuen Ansnahmetarif Nr. 4 für die Beförderung von Zucker in Wagenladungen.

2. Nachtrag IV zum Heft I B des Teiles II der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife, enthaltend in Hauptsache einen neuen Ausnahmetarif Nr. 4 für die Beförderung von Zncker in- Wagenladungen.

3. Direkte Personen- und Gepäcktaxen für die Relationen Männedorf -- Straßburg und Mühlhausen.

Genehmigt am 18. März 1895: 1. Ermäßigter Prachtsatz für den Transport von Holz in Wagenladungen ab Orbe nach Chavornay.

2. Taxordnung der Basler Straßenbahnen.

Genehmigt am 19. März 1895: 1. Direkte Personentaxen für die Relationen Davos-Platz -- Lindau und München für einfache Fahrt und für Hin- nnd Rückfahrt, unter Vorbehalt.

2. Aufnahme einer Schnitttaxe für die Relation Bergamo -- Chiasso transit in den italienisch-belgischen Ausnahmetarif Nr. 13 für Garne von Hanf, Phormium ete.

3. Nachtrag VIII zum Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen Stationen der Schweiz. Nordostbahn einerseits und den Stationen der Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich der Toggenburgerbahn und der Linie Wald-Rüti) anderseits, enthaltend in Hauptsache Prachtsätze für die Stationen der Linie Schaffhausen-Etzweilen, sodann neue Taxen für den 87

Verkehr zwischen Dachsen, Marthalen und Schaffhausen einerseits und den Stationen Mörschwil bis Sevelen anderseits, sowie verschiedene Änderungen und Berichtigungen, unter Vorbehalt.

4. Nachtrag IV zum Gütertarif der Station Basel (Centralbahnhof) für den internen Verkehr derselben mit den Stationen der Bötzbergbahn und deren direkten Verkehr mit den Stationen der Schweiz. Nordostbahn, der Sihlthalbahn, der Tößthalbahn, der Borschach-Heiden-Bergbahn, der Vereinigten Schweizerbahnen und der Schweiz. Südostbahn, enthaltend Taxen für die Stationen der Linie Schaffhansen-Etzweilen, sowie verschiedene Taxänderungen, unter Vorbehalt.

5. Einbeziehung der Station Bndaörs der ungarischen Staatsbahnen mit den für Budapest-Kelenföld gültigen Taxen in den Ausnahmetarif Nr. 22, enthalten im Teil II a, Heft 2, der österreichisch-ungarisch-französischen Gütertarife.

6. Nachtrag VII zum Heft IIP des Teiles II der südwestdeutschschweizerischen Grütertarife, enthaltend Änderungen in der Zuteilung der Stationen an die preußischen Eisenbahndirektionsbezirke infolge anderweitiger Abgrenzung der letztern.

7. Direkte Frachtsätze für die Beförderung von Wollgarn in Einzelsendungen und Wagenladungen ab Derendingen nach Keichenbach (Sachsen).

8. Nachtrag V zum Heft IX des Tarifes für den direkten Güterverkehr zwischen Stationen der Jura-Simplon-Bahn, Bulle-Romont-Bahn und der Traversthalhahn einerseits und solchen der Schweiz. Nordostbahn anderseits, enthaltend Änderungen der Bemerkungen des Haupttarifes, neue Stationstarife für die Linie Schaffhausen-Etzweilen, sowie verschiedene Änderungen und Ergänzungen der Ausnahmetarife, unter Vorbehalt.

9. Aufnahme von Distanzen nnd Taxen für die Relationen St. Margrethen -- Petit Croix Grenze und Delle Grenze in den Eilguttarif für die Beförderung von Lebensmitteln aus der Schweiz nach Paris via Basel-Delle und Basel-Ältmünsterol, vom 1. April 1892.

2. Sonstige Mitteilungen.

Der schweizerische Bundesrat hat mit Beschluß vom 13. März 1895 die Einfuhr von Klauenvieh aus Österreich-Ungarn his auf weiteres verboten.

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