BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Bundesgesetz über die Pensionskasse des Bundes
Entwurf
(PUBLICA-Gesetz) Änderung vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 30. Juni 20211, beschliesst: I Das PUBLICA-Gesetz vom 20. Dezember 20062 wird wie folgt geändert: Art. 24a
Sanierung der Vorsorgewerke der geschlossenen Rentnerbestände
Ergibt die versicherungstechnische Überprüfung eines Vorsorgewerks mit einem geschlossenen Rentnerbestand (geschlossenes Vorsorgewerk) eine Unterdeckung im Sinne des BVG3 von 5 oder mehr Prozent, so richtet der Bund dem Vorsorgewerk Sanierungsbeiträge aus, bis die Unterdeckung beseitigt ist.
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Die Sanierungsbeiträge werden nach Vorliegen der Jahresabschlüsse der einzelnen geschlossenen Vorsorgewerke mit dem darauffolgenden Voranschlag des Bundes beantragt.
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II 1
Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2
Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
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BBl 2021 1582 SR 172.222.1 SR 831.40
2021-2305
BBl 2021 1583
PUBLICA-Gesetz
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