BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Bundesgesetz über die Pensionskasse des Bundes

Entwurf

(PUBLICA-Gesetz) Änderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 30. Juni 20211, beschliesst: I Das PUBLICA-Gesetz vom 20. Dezember 20062 wird wie folgt geändert: Art. 24a

Sanierung der Vorsorgewerke der geschlossenen Rentnerbestände

Ergibt die versicherungstechnische Überprüfung eines Vorsorgewerks mit einem geschlossenen Rentnerbestand (geschlossenes Vorsorgewerk) eine Unterdeckung im Sinne des BVG3 von 5 oder mehr Prozent, so richtet der Bund dem Vorsorgewerk Sanierungsbeiträge aus, bis die Unterdeckung beseitigt ist.

1

Die Sanierungsbeiträge werden nach Vorliegen der Jahresabschlüsse der einzelnen geschlossenen Vorsorgewerke mit dem darauffolgenden Voranschlag des Bundes beantragt.

2

II 1

Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2

Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

1 2 3

BBl 2021 1582 SR 172.222.1 SR 831.40

2021-2305

BBl 2021 1583

PUBLICA-Gesetz

2/2

BBl 2021 1583