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21.482 Parlamentarische Initiative Covid-Zertifikatspflicht im Parlamentsgebäude Bericht der Staatspolitischen Kommission des Ständerates vom 21. September 2021 Stellungnahme des Bundesrates vom 24. September 2021

Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Zum Bericht der Staatspolitischen Kommission des Ständerates vom 21. September 20211 betreffend «Covid-Zertifikatspflicht im Parlamentsgebäude» nehmen wir nach Artikel 112 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes nachfolgend Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

24. September 2021

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Guy Parmelin Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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2021-3158

BBl 2021 2183

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Stellungnahme 1

Ausgangslage

Am 8. September 2021 hat der Bundesrat beschlossen, per 13. September 2021 eine ausgeweitete Covid-19-Zertifikatspflicht einzuführen. Parlamente und Gemeindeversammlungen sind von der Regelung ausgenommen, damit die Rechte von Parlamentsmitgliedern und die politischen Rechte für alle gewahrt werden können. Die Verwaltungsdelegation des Parlaments prüfte die Frage, ob das Covid-19-Zertifikat auch für den Zutritt zum Parlamentsgebäude zur Anwendung kommen könnte. Sie kam jedoch zum Schluss, dass eine gesetzliche Grundlage dafür fehlt, um einem Ratsmitglied, das sich weder impfen noch testen lassen will, den Zugang zum Parlamentsgebäude zu untersagen. Die Büros beider Räte stellten daraufhin mit Schreiben vom 13. September 2021 den Staatspolitischen Kommissionen den Antrag, mittels Kommissionsinitiative die gesetzliche Grundlage für eine Zertifikatspflicht zu schaffen.

Um die Handlungsfähigkeit des Parlaments langfristig sicherzustellen, einen Beitrag zum Schutz des Gesundheitswesens vor Überlastung zu leisten und um Schutzvorkehrungen wie Maskenpflicht und Abtrennungen mit Plexiglas aufheben zu können, hat die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) am 15. September 2021 mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung eine parlamentarische Initiative (21.482 «CovidZertifikatspflicht im Parlamentsgebäude») beschlossen, welche die Ausarbeitung eines Erlassentwurfes zur Einführung einer Covid-Zertifikatspflicht im Parlamentsgebäude vorsieht. Am 16. September 2021 beschloss die Staatspolitische Kommission des Nationalrates mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Am 21. September 2021 hat die SPK-S mit 9 Ja- zu 2 NeinStimmen bei 2 Enthaltungen den Entwurf für ein dringliches Bundesgesetz verabschiedet.

Mit dieser Vorlage wird das Parlamentsgesetz vom 13. Dezember 20012 (ParlG) um einen bis zum 31. Dezember 2022 befristeten Artikel 69a ergänzt, der im Parlamentsgebäude eine Covid-19-Zertifikatspflicht einführt: Das Parlamentsgebäude soll nur noch von Geimpften, Genesen und Getesteten betreten werden dürfen. Die Zertifikatspflicht soll für alle Personen über 16 Jahren gelten. Es wird also nicht unterschieden, ob man das Parlamentsgebäude als Ratsmitglied, als Mitglied des Bundesrates oder des Bundesgerichts, als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der
Parlamentsdienste oder der Verwaltung, als Medienschaffende oder Medienschaffender oder als Besucherin oder Besucher betritt. Lässt es die epidemiologische Lage zu, kann die Verwaltungsdelegation die Zertifikatspflicht aussetzen. Personen, die zwingend Zutritt zum Parlamentsgebäude benötigen, werden die Kosten für die allenfalls notwendigen Tests für die Ausstellung des Zertifikats vergütet. Das Gesetz soll dringlich erklärt werden.

Der Bundesrat wurde eingeladen, bis am 24. September 2021 zur Vorlage Stellung zu nehmen.

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SR 171.10

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Stellungnahme des Bundesrates

Es ist in erster Linie Sache des Parlaments, wie es den Zutritt zum Parlamentsgebäude sowie die Organisation und die Durchführung seiner Kommissionberatungen und Sessionen regelt. Gemäss langjähriger Praxis äussert sich der Bundesrat nicht oder nur sehr zurückhaltend zu parlamentsinternen Angelegenheiten, wenn er nicht selber direkt davon betroffen ist. Von der vorliegenden Regelung sind jedoch auch die Mitglieder des Bundesrates und die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung betroffen, die an den Kommissionsberatungen oder an den Beratungen der Räte teilnehmen, weshalb der Bundesrat dazu Stellung nimmt.

Der Bundesrat begrüsst es, dass die Covid-19-Zertifikatspflicht im Rahmen einer befristeten Ergänzung des ParlG eingeführt werden soll. Damit leistet das Parlament einen Beitrag zur Pandemiebekämpfung. Er erachtet die Einführung der Zertifikatspflicht auch für die Mitglieder des Bundesrates und die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung, welche die Mitglieder des Bundesrates begleiten oder an Sitzungen der parlamentarischen Organe teilnehmen, als verhältnismässig. Gemäss Artikel 25 Absatz 2bis der Covid-19-Verordnung besondere Lage3 sind die Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung als Arbeitgeberinnen berechtigt, das Vorliegen eines Covid19-Zertifikats zu überprüfen. Sie können sich daher so organisieren, dass nur noch geimpfte, genesene oder getestete Mitarbeitende der Bundesverwaltung im Parlamentsgebäude zum Einsatz kommen. Hinsichtlich der Umsetzung erachtet es der Bundesrat insbesondere im Hinblick auf die Teilnahme seiner Mitglieder und der Begleitpersonen an den Sitzungen der parlamentarischen Organe als zentral, dass der Zugang zum Parlamentsgebäude via die Schleusen weiterhin möglich ist und dass bei einer allfälligen Einführung von systematischen Kontrollen der Zertifikate, die Kontrollen angemessen frühzeitig vor Beginn der Sitzungen der parlamentarischen Organe sowie während der gesamten Dauer der Sitzungen (inkl. Randzeiten) sichergestellt sind.

Zum Minderheitsantrag, der die Zertifikatspflicht auch für Sitzungen parlamentarischer Organe ausserhalb des Parlamentsgebäudes einführen will, äussert sich der Bundesrat nicht. Es ist Sache des Parlamentes zu entscheiden, ob es die Zertifikatspflicht auf das Parlamentsgebäude beschränken oder auf weitere Sitzungen ausweiten will.

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Anträge des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt, der Änderung des ParlG zuzustimmen.

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SR 818.101.26

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