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Eidgenössische Volksinitiative «Organspende fördern ­ Leben retten» Bedingter Rückzug

Mit Erklärung vom 7. Oktober 2021 gibt das Initiativkomitee der Bundeskanzlei davon Kenntnis, dass die eidgenössische Volksinitiative vom 22. März 2019 «Organspende fördern ­ Leben retten» (BBl 2019 3115) vom Initiativkomitee mit der nötigen Mehrheit bedingt zurückgezogen worden ist.

7 der 7 ursprünglichen Mitglieder des Initiativkomitees haben fristgerecht die rechtsverbindliche bedingte Rückzugserklärung unterzeichnet.

Gemäss Artikel 73a und 75a Absatz 2 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (SR 161.1) wird diese bedingte Rückzugserklärung aber erst wirksam, wenn die Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz) als indirekter Gegenvorschlag der Initiative tatsächlich in Kraft tritt. Wenn also die Referendumsfrist für diese gesetzliche Änderung am 20. Januar 2022 unbenützt abgelaufen ist (vgl. BBl 2021 2328), wird der Rückzug der Volksinitiative «Organspende fördern ­ Leben retten» wirksam und der Bundesrat wird von der Durchführung einer Abstimmung von Volk und Ständen über diese Volksinitiative Umgang nehmen.

7. Oktober 2021

2021-3308

Bundeskanzlei

BBl 2021 2341

BBl 2021 2341

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